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Guest
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Posted: 13 Nov 2013 - 20:03
Abrechnung fuer Messenhostessen auf Messen |
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Hallo
Mich wuerde mal interessieren, wie denn nun rechtlich Messehostessen, die auf Messen arbeiten abgerechnet werden muessen??
Ab und zu liesst man, dass Messehostessen nicht ueber Gewerbeschein abgerechnet werden duerfen. Jedoch bieten ganz viele Agenturen Messejobs an, wo die Abrechnung ausschliesslich ueber Gewerbeschein erfolgt. Ich finde es total verwirrend. Einmal heisst es ja einmal nein,...
Haengt es ab vom Bundesland in dem man arbeitet??? Wo gibt es denn eine genaue Reglung???
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Guest
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Posted: 13 Nov 2013 - 22:50
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Messehostessen müssen grundsätzlich über Lohnsteuerkarte abgerechnet werden! Dazu gibt es ein entsprechendes Gerichtsurteil. Dass das manche Agenturen nicht wissen, liegt eher daran, dass sie das nicht wissen wollen. Fakt ist aber, ein Einsatz am Stand des Kunden auf einer Messe entspricht einer gewissen Einbindung ist die unternehmerischen Abläufe und ist daher keine selbstständige Tätigkeit (grob gesagt). Es handelt sich um eine Scheinselbstständigkeit. Im Prüfungsfall durch die Sozialversicherungsträger werden schlimmstenfalls rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge vom sog. Auftraggeber und -nehmer eingefordert. |
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Guest
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Posted: 18 Dec 2013 - 11:21
Minijob, Nebenberuf, Selbstständigkeit - Was empfiehlt sich? |
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Heya zusammen,
ich habe in den vergangenen zwei Jahren als Praktikant gearbeitet (Vollzeit) und Ende 2012 als Promter angefangen (Minijob). Zusätzlich zu meinem Vollzeit-Praktikum habe ich in 2013 immerhin 49 Veranstaltungen als Promoter begleiten können und muss sagen - mir macht das einfach Spaß!
Als Minijobber habe ich eine relativ geringe Verdienstgrenze, 450 Euro im Monat oder eben 5.400 Euro im Jahr. Diese Grenze habe ich inzwischen fast erreicht. Das Gute daran: Ich muss nichts an den Fiskus abgeben.
Nun aber zu meiner aktuellen Situation: Ich arbeite ab dem 1. Januar 2014 nicht mehr als Praktikant. Mein Ziel ist es, im August/September eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen. In der Zeit bis dahin möchte ich natürlich möglichst viel Geld verdienen und nicht faul auf der Haut liegen.
Derzeit habe ich noch meinen Minijobvertrag als Promoter, ab Februar könnte ich einen zusätzlichen Promotionjob annehmen. Nun sind die Fragen:
Lohnt es sich aus eurer Sicht, einen Gewerbeschein anzumelden?
Bin ich als Minijobber besser aufgestellt?
Wie hoch sind die monatlichen Fixkosten an Versicherungen?
Welche Unterschiede macht es, wenn ich beim Gewerbeschein "Nebenberuf" ankreuze und nicht in die Selbstständigkeit gehe?
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Ich habe mich bereits umfassend auf den Seiten hier und auch als "Stiller Mitleser" hier im Forum informiert, fühle mich aber für meinen speziellen Fall noch nicht so ganz überzeugt. Deswegen frage ich jetzt euch um Rat!
Habt Dank! |
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Guest
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Posted: 18 Dec 2013 - 18:50
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Aus meiner Sicht wäre ein Gang zum Arbeitsamt zu empfehlen, was du konkret wie dazuverdienen kannst, wenn u deinen Minijob hast. Mal eben einen Gewerbeschein zu beantragen, um 6 Monate zu überbrücken macht keinen Sinn. Wenn du sonst nirgendwo im "Hauptberuf" gemeldet bist (und sei es arbeitssuchend beim Amt), kannst ja im Grunde auch kein Nebengewerbe betreiben, müsstest diese Tätigkeit also als Haupttätigkeit angeben. Versicherungstechnisch wird es da schwierig (KV musst du selber zahlen, du musst für die Rente, Unfall und BU vorsorgen und benötigst natürlich eine Betriebshaftpflicht). Da kommt einiges zusammen. |
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Guest
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Posted: 19 Dec 2013 - 7:09
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Die einfachste Lösung wäre, sich einen SV - pflichtigen Job zu suchen und nebenbei die Promo weiterlaufen zu lassen. Es gibt genug Bereiche, in denen Sie als Ungelernter tätig werden können, um die Zeit bis zu Ihrem Studium zu überbrücken.
Damit würde das Geld stimmen, und Sie müssten sich keine Gedanken um das Thema Versicherung machen. |
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Guest
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Posted: 19 Dec 2013 - 9:48
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Habt Dank für die Antworten!
Allem Anschein nach ist es keine einfache Sache, "mal eben so" nebenbei sich ein bisschen Geld zu verdienen, wenn man ein paar Monate zu überbrücken hat. Ausbildung/Volo/Studium soll es in 2014 schon sein, sich "übergangsweise" selbstständig zu machen, lohnt sich dann wohl nicht - das Finanzamt würde dem wahrscheinlich ohnehin nicht zustimmen, weil ich in dem Sinne ja keine dauerhafte Gewinnerzielung anstrebe.
Im Moment bin ich bei einer Promoagentur als Minijobber angestellt, arbeite im Schnitt aber vielleicht 10 Tage im Monat, weil ich eben eine so geringe Verdienstgrenze habe. Die 20 übrigen Tage würde ich eigentlich auch gerne noch sinnvoll und geldbringend nutzen wollen... |
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Guest
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Posted: 19 Dec 2013 - 10:53
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Das liegt schon in der Natur der Begriffe "selbstständig" und "übergangsweise", dass diese sich ausschließen |
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Guest
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Posted: 21 Jan 2014 - 11:37
Kurzfristiger vertrag + Gewerbeschein + 450€ Basis |
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Hey,
ist es möglich neben den gewerbejobs zusätzlich einen 450€ Job anzunehmen UND einen kurzfristigen vertrag von 50 Tagen im Jahr abzuschließen? Also alles in der Promotion und messe Branche versteht sich.
Grund dafür ist dass einige Agenturen auf 450€ Basis und andere auf kurzfristige weise und wiederum andere auf Gewerbeschein, sprich auf Rechnung arbeiten.
Geht das oder wird es da Probleme geben?
Gruss |
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Guest
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Posted: 21 Jan 2014 - 12:45
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Wenn diese Bedingungen erfüllt sind geht das sicher:
Ein kurzfristiger Minijob erfüllt nicht die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Arbeitsentgelt regelmäßig 450 Euro im Monat übersteigt.
Die Berufsmäßigkeit muss somit nicht geprüft werden, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung 450 Euro nicht überschreitet. Die Berufsmäßigkeit der Beschäftigung braucht auch nicht geprüft werden, wenn die Beschäftigung die Zeitgrenze von zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen überschreitet und deshalb als nicht geringfügig anzusehen ist.
Berufsmäßig wird eine Beschäftigung unter anderem dann ausgeübt, wenn sie nicht von sogenannter „untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung“ ist. Das heißt, sie darf nicht allein für die Sicherung des Lebensunterhalts bzw. -standards bestimmend sein. Unter anderem sind Personen, die beschäftigungslos und bei der Arbeitsagentur für eine mehr als kurzfristige Beschäftigung als Arbeitsuchende gemeldet sind, als berufsmäßig beschäftigt anzusehen. Sie sind unabhängig von der Dauer der Beschäftigung versicherungspflichtig, es sei denn, die Arbeitsentgeltgrenze von 450 Euro im Monat (anteilig je nach Dauer der Beschäftigung) wird nicht überschritten.
Gelegentlich ausgeübte Beschäftigungen werden nicht berufsmäßig ausgeübt! Als gelegentlich ausgeübt gelten Beschäftigungen, die neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, neben einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, neben dem Bezug von Vorruhestandsgeld oder neben dem Bezug einer Altersvollrente ausgeübt werden.
Quelle: www.minijobzentrale.de |
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Guest
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Posted: 21 Jan 2014 - 19:38
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Soweit ich weiß darf man ja 450€/Monat sprich 5400€ im Jahr steuerfrei als Minijob verdienen und 8004€ im Jahr freiberuflich steuerfrei verdienen. Zusammen dann 13404€ im Jahr (1117€/Monat), da beides unabhängig von einander beim Finanzamt geführt wird ?! Korrigiert mich bitte wenn ich da falsch liege.
Aber wie spielen die 50 Tage zur geringfügigen Beschäftigung daein ? Ist das auch nochmal steuerfrei ? |
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Guest
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Posted: 21 Jan 2014 - 20:49
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Hab mich jetzt hier durch 2 Threads durchgelesen, aber wirklich schlau werde ich davon nicht
Es geht um folgendes:
Ich habe einen Hauptjob (Angestellt) und verdiene mehr als 17.500€ im Jahr. Sagen wir einfach mal pauschal 25.000€ im Jahr. Nun würde ich gerne ein Kleingewerbe nebenbei anmelden um ein paar Promojobs an den Wochenenden zu machen. Ziel ist es dadurch im Monat 200-300€ mehr zu verdienen.
Nun hab ich gelesen dass ich ab 17.500€ im Jahr (und DAZU zählt wohl auch das Einkommen aus dem Hauptberuf) Einkommenssteuer zahlen muss.
Lohnt es sich dann überhaupt Jobs für 200-300€ anzunehmen oder kann ich dann davon ausgehen, dass ich von diesen 200-300€ am Ende vielleicht 5€ übrig habe, weil ich soviel steuern zahlen muss?
Auf 450€ Basis Promojobs scheint ja ziemlich schwer zu sein...
Evl hilft folgende Rechnung:
25.000€/Jahr (Hauptberuf) + 2.500€(Kleingewerbe/Selbstständigkeit) = 27.500€
27.500€ -17.500€ = 10.000€ zu versteuerndes Einkommen
Beim Onlinerechner der Einkommenssteuer kommen dann 256€ an Steuern raus.
D.h. von den 2.500€ was ich durch Promojobs im Jahr verdiene, behalte ich im Endeffekt 2.244€? |
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Guest
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Posted: 21 Jan 2014 - 22:14
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Oder bezahle ich dann auf den Gesamtverdienst von 27.500€ die Einkommenssteuer?
Dann würde das Ganze natürlich wenig Sinn machen, da ich dann ca. 5.000€ an Einkommenssteuern bezahlen müsste.. |
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Guest
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Posted: 22 Jan 2014 - 7:08
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Filler wrote: | Oder bezahle ich dann auf den Gesamtverdienst von 27.500€ die Einkommenssteuer?
Dann würde das Ganze natürlich wenig Sinn machen, da ich dann ca. 5.000€ an Einkommenssteuern bezahlen müsste.. |
Da ging irgendwas durcheinander bei deinen Zahlen. Grundsätzlich hat jeder einen Grundfreibetrag (2014: 8354 €), jeder Euro, der darüber verdient wird, muss versteuert werden. Ausschlaggebend ist dazu die SUMME aller Einkünfte (Lohn, Gewinn aus Gewerbebetrieb, Zins- und Mieteinnahmen etc.). Als Angestellter wird deinem Lohn automatisch eine Steuervorauszahlung abgezogen (Lohnsteuer). Wenn du jetzt jeden Monat 200 - 300 € dazuverdienst, kommst du sicher in den Bereich, wo du Steuern nachzahlen musst |
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Guest
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Posted: 22 Jan 2014 - 10:07
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Danke erst mal für die Antwort. Aber es muss doch irgendwie möglich sein, sich auszurechnen wieviel am Ende von den 200-300€ übrig bleiben? Kann einem da eher das Finanzamt oder nur ein Steuerberater helfen? Oder weiß das vielleicht einer hier drin? |
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Guest
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Posted: 22 Jan 2014 - 11:43
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Dann erstelle doch eine fiktive EÜR, z. B. mit im Schnitt 200 € Einnahmen aus Gewerbe x 12 Monate, abzüglich entehender Kosten (Porto, Verpflegungsmehraufwand etc.). Dann erwirtschaftest du daraus vielleicht 150 € Gewinn pro Monat. Den schlägst du auf dein Einkommen drauf und schon kannst du das mit einem vorgefertigten Einkommenssteuerechner im Netz grob ausrechnen lassen. Je nach Steuerklasse und Einkommenssteuertarif erhälst du dann einen Wert von dem du die Summe deines Lohnsteurabzugs abziehen kannst. Bekomst du ein positives Ergebnis musst du mit einer Nachzahlung rechnen, bei einem negativen Ergebnis kannst du sogar was wiederbekommen. |
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