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Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Feb 2014 - 13:56

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Grundsätzlich unterscheidet man zwischen selbstständiger und abhängig beschäftigter Tätigkeit (wobei das keine Wahlmöglichkiet der einfacheren Abrechnung ist, sondern eine Beurteilung des Vertragsverhältnisses und der Tätitgkeit - aber das geht jetzt zu weit hehe ). Für die Selbstständigketi benötigt man einen Gewerbeschein und bekommt vom Finanzamt eine gewerbliche Steuernummer. Nach dem Job schreibt man dem Auftraggeber eine Rechung, je nach dem, welches Verfahren man gewählt hat zzgl. oder ohne Umsatzsteuer (ausschlißelich hieraus ergäbe sich dann ein zusammenhang zur USt-abzugsfähigkeit).
Alle anderen Tätigkeiten laufen auf Basis eines Arbeitsvertrages bzw. eines Angestelltenverhältnisses (Minijob, Midijob, kurzfristige Beschäftigung etc.). Hier Bedarf es i. d. R. deiner persönlichen Steuer-ID und ggf. deiner Lohnsteuerkarte. Das Thema USt-abzugsfähigkeit spielt hier keine Rolle.
Am besten, du informierts die mal hier: www.minijobzentrale.de über die verschiedenen Arten der Abrechnung als Beschäftigter. Die Seite hilft i. d. R. schon weiter yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Feb 2014 - 14:53

Danke
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Das heißt also ich klicke bei Ust-abzugsfähig? x NEIN an, richtig?

Ich gebe dem Arbeitgeber also nur meine Steuer-ID und den Rest erledigt er?


Und was ist wenn ich mal einen Job annehmen möchte, der über die 450€ steigt? Dann ist es ja kein Minijob mehr, was muss ich dann machen?


DANKEE!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Feb 2014 - 15:07

Antworten mit Zitat  

Du musst da im Grunde nichts ankreuzen, wichtig ist, dass bei Gewerbeschein vorhanden ein NEIN steht, damit erübrigt sich das sowieso. Die Einzelheiten und was benötigt wird bei den jeweiligen Jobs, wird dir dann in jedem Fall der jeweilige Arbeitgeber bekannt geben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Feb 2014 - 15:11

Antworten mit Zitat  

Vielen Dank!

Ja bei Gewerbeschein habe ich NEIN angekreuzt. Jedoch ist das Feld für USt-abzugsfähig trotzdem auszuwählen.. Deswegen meine Frage. Habe dann hier jetzt auch Nein gewählt - stimmt eigentlich sollte das Feld dann wegfallen. Verwirrend
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 März 2014 - 22:34

Umsatzsteuervoranmeldung
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Guten Abend,

ich sitze heute erstmalig vor meiner Umsatzsteuervoranmeldung, und bin ein wenig ratlos.

Im Oktober habe ich ein Gewerbe angemeldet, und bekomme seitdem Aufträge von Agenturen. Dabei geht es um das Übliche wie Außendienstjobs, Messeeinsätze etc., für die ich einen Tagessatz plus Kilometergeld in Rechnung stelle. Die meisten Promoter kennen das: zb. zahlt eine Agentur 250 € Tagesgage plus 0,25 € KM-Geld pro gefahrenen KM. Auf diese 0,25 € nimmt man Umsatzsteuer ein.

Nun meine Fragen, und ich hoffe, dass man mir hier helfen kann. Gesatzumsatz inkl. KM-Geld wird unter "steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz 19%" eingesetzt? Wo (unter welchem Punkt) in der Umsatzsteuervoranmeldung kann ich nun meine 0,30 € pro gefahrenen KM (die 0,30 €, die vom FA erstattet werden) wieder abziehen? Tipps, was noch absetzbar ist? Wie verhält es sich mit den Reinigungspauschalen (Arbeitsdress)? Wieder abziehbar, oder echtes Einkommen? Krankenkassenbeiträge werden automatisch beim Berechnen der Einkünfte berücksichtigt, und müssen nicht als "betriebliche Ausgabe" angegeben werden?

Ich zähl auf euch yo yo yo

Danke.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Apr 2014 - 20:50

Antworten mit Zitat  

Für die Umsatzsteuervoranmeldung werden keinerlei Pauschalen "gegengerechnet". Hier meldest du alle vereinnahmten Umsätze inkl. der ans FA abzuführenden Umsatzsteuer z.B. Rechnung 001, Tagespauschale 250 € + 100 Km x 0,25 € = 275 € zzgl. 19 % USt = 52,25 €. Diese 52,25 € sind ans FA abzuführen. Was du abziehen kannst, ist die verauslagte USt für deine Betriebsausgaben (z. B. 100 € brutto Tankrechnung sind 84,03 € netto und 15,97 € USt). Diese 15,97 und ggf. weitere € kannst du dann von den 52,25 abzufürhenden € abziehen. Ergo musst du nicht mehr ganz soviel USt ans FA abführen, was in Monaten mit großen betrieblichen Anschaffungen sogar zu einer Erstattung führen kann.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Mai 2014 - 13:48

frage
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ist das auch bei einem 450 bais job so ? das man steuern zahlen muss ???
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Mai 2014 - 18:58

Antworten mit Zitat  

Es geht hier um die Umsatzsteuer, das betrifft nur Unternehmer (oder dich als Endkunde im Laden lol ).
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Sep 2014 - 13:34

Antworten mit Zitat  

ist das auch bei einem 450 bais job so ? das man steuern zahlen muss ???
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Sep 2014 - 23:26

Antworten mit Zitat  

Ja, aber mit Sicherheit keine Umsatzsteuer.
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