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promotionbasis.de
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<< Rechnung ohne Gewerbeschein :: Lohnsteuerkarte >> |
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Gast
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Verfasst am: 23 Jan 2014 - 14:00
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Neuer Versuch
Rechnen wir mal so:
25.000€ Jahresgehalt + 2.000€ aus dem Gewerbe = 27.000€
27.000€ - 500€ (entstehende Kosten usw.) = 26.500€
Somit müsste ich von 26.500€ ca. 4.700€ an Einkommenssteuer bezahlen.
Hiervon zieh ich die bereits bezahlte Lohnsteuer ab:
4.700€ - 2.700€ = 2.000€ an Steuern was ich noch berappen muss?
Richtig gerechnet? Mir geht es nur um einen korrekten Rechenweg, damit ich diesen mal mit meinen Zahlen ausrechnen kann. So etwas muss es doch geben
o.g. Rechenweg kling für mich nicht gerade logisch, da ich ja dann quasi absolut nix dazu verdiene? |
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Gast
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Verfasst am: 23 Jan 2014 - 14:37
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Filler hat Folgendes geschrieben: |
Richtig gerechnet? Mir geht es nur um einen korrekten Rechenweg, damit ich diesen mal mit meinen Zahlen ausrechnen kann. So etwas muss es doch geben
o.g. Rechenweg kling für mich nicht gerade logisch, da ich ja dann quasi absolut nix dazu verdiene? |
Richtig gerechnet. Such doch mal im Netz nach "kalter Progression", darüber diskutieren die Bundesregierungen seit Jahren. Mit dem höheren Einkommen steigt auch der Steuertarif. Dadurch werden mehr Steuern fällig, z. T. so viel, dass die Lohnerhöhungen (oder in deinem Fall der Zuverdienst) gleich wieder "weg" sind. |
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StaniP
Anmeldungsdatum: 16.03.2011 Beiträge: 1 Wohnort: Tübingen
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Verfasst am: 13 März 2014 - 18:09
Gewerbeschein & Lohnsteuerkarte |
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Hallo allerseits!
Ich bin im Bereich Promotion seit 2011 mit einem angemeldeten Gewerbe tätig. Bisher habe ich darauf geachtet, dass auch alle Jobs über den Gewerbeschein laufen, dass ich mehrere Auftraggeber hab etc.
Nun habe ich aber ein verlockendes Angebot bekommen - die Aktion soll über mehrere Monate hinweg immer am WE laufen. Der Anbieter möchte mich jedoch über Lst-Karte abrechnen.
Und darin sehe ich ein gewisses Problem:
Könnte es sein, dass wenn ich diesen Job annehme meine Gewerblichkeit, welche ich so lang gehegt und gepflegt hatte, in Frage gestellt werden könnte, weil ich ja im Prinzip dann artverwandte/ähnliche Tätigkeiten sowohl gewerblich als auch im Angestellten-Verhältnis ausführen würde?
Wie seht ihr das?
Gruss und Kuss,
StaniP |
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2014 - 20:33
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Das ist immer so eine Sache mit der Scheinselbstständigkeit. Solange, wie du nicht bei einer einzelnen Firma mal so und mal abrechnest für die gleiche Tätigkeit und du bei den selbstständigen Jobs immer darauf achtest, dass du sie auch tatsächlich selbstständig und nicht weisungsgebunden ausübst, würde ich mir an deiner Stelle nicht allzugroße Gedanken dazu machen |
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Anni92
Anmeldungsdatum: 05.05.2014 Beiträge: 2 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 10 Mai 2014 - 16:32
Promotion auf Lohnsteuerkarte als Azubi |
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Hallo ihr lieben,
ich mache zurzeit eine Ausbildung.
Nebenbei arbeite ich schon seit 2 Jahren als Promoterin. Die Abrechnung erfolgte bis jetzt immer über meinen Gewerbeschein.
Jetzt habe ich einige Gute Jobs gesehen, wo aber nur über die Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.
Wisst ihr wie das läuft bzw. ob das überhaupt geht, denn ich habe ja meinen Azubi Job....
Also ich wäre euch sehr dankbar, hilfreiche Antworten zu bekommen.
Liebe Grüße aus Kiel |
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Gast
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Verfasst am: 10 Mai 2014 - 19:23
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Naja, wichtig ist, dass du es mit deinem Ausbildungsbetrieb klärst, bzw. dir die Erlaubnis einholst, dass du nebenbei verdienen darfst. Alles andere klärst du dann im Grunde mit dem jeweiligen Arbeitgeber, für den du nebenbei tätig werden möchtest. |
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Anni92
Anmeldungsdatum: 05.05.2014 Beiträge: 2 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 10 Mai 2014 - 21:51
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Hey danke für deine Antwort,
also ich arbeite ja schon länger als Promoterin und da hat mein Chef mir das sofort erlaubt. Also muss ich da ja nicht nochmal fragen denk ich
Aber wie ist das denn wenn das auf Lohnsteuerkarte geht würde das als 400 € Job eingeordnet werden oder wie ist das denn mit Steuer zahlen und so ?
LG |
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Filiz-K
Anmeldungsdatum: 13.05.2019 Beiträge: 1 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 28 Jun 2019 - 14:05
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Hallo. Ich bin Arbeitnehmerin, von der Arbeit freigestellt für ein Vollzeitstudium (erhalte eine monatliche Studiumsförderung Bzw. Lohn fürs Studieren) und habe mir jetzt einen Gewerbeschein gemacht für ein Nebenverdienst. Was muss ich hier beachten beim Finanzamt und bei den Steuern?
LG |
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