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Gewerbeschein: Die besten Fragen & Antworten Teil 1

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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Sep 2006 - 9:49

Antworten mit Zitat  

hhmm daß jeder Sachbearbeiter einen Bereichsleiter od. Sachgebietsleiter hat, ist mir NEU....(vielleicht aber auch nur in Berlin)
da muß ich mal nachhaken...

vielen Dank für deinen Beitrag yo



comunicat hat Folgendes geschrieben:
Welch kleingeistige Auswüchse des Föderalismus... *kopfschüttel*

Mal abgesehen davon, dass das Gewerbeamt nur 3 Tage die Woche von 9.00-12.00 Uhr geöffnet hat, und die Zahlung per EC-Karte nicht möglich war, gings bei mir ohne Probleme.

Viel Glück weiterhin, ansonsten hat jeder Beamte auch einen Bereichs- oder Sachgebietsleiter. hehe
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comunicat
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 11
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06 Sep 2006 - 11:53

Antworten mit Zitat  

Bitte, keine Ursache. Very Happy

Auch in kleineren Gemeinden gibt es immer einen Dienstvorgesetzten, also irgendeine höhere Stelle zur Beschwerdevorgabe ist jeweils vorhanden.

Da sich seit einigen Jahren der Dienstleistungsgedanke in dt. Amtsstuben ausbreitet, sollte eine sachlich und höflich vorgetragene Beschwerde sogar als Chance und nicht als Kritik aufgefaßt werden! Das ist übrigens nicht ironisch gemeint, sondern wird bei Beschwerdemanagementseminaren so gelehrt.
_________________
fiat iustitia, et pereat mundus
(Es möge Recht geschehen, und sollte die Welt daran zugrunde gehen.)
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Sep 2006 - 12:21

Antworten mit Zitat  

...da bin ich ganz deiner Meinung und begrüße solche Seminare, nur leider find ich es traurig, daß auch nur ein Bruchteil unserer Bevölkerung wissen, was überhaupt Dienstleistung bedeutet.
Und da glaube ich, sind andere Länder weit voraus..... Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Nov 2006 - 18:26

Gewerbeschein
Antworten mit Zitat  

hab ne frage und zwar: muss man bei dem gewerbeschein seber unterschreiben, weil die stadt es ja schon unterschrieben hat.
danke für die antwort(en)!
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Nov 2006 - 18:42

Antworten mit Zitat  

Gewerbeschein unterschreiben ? Wozu denn das ?

Ist doch eine Bescheinigung der Gemeinde über die Anmeldung eines Gewerbes...

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jan 2007 - 15:40

Genauso gings mir auch :)
Antworten mit Zitat  

Hey,
habe meinen Gewerbeschein auch erst seit kurzem, bei mir gings so:
ich hab den in meiner Gemeinde im Rathaus beantragt (da gibts jemanden, der speziell zuständig ist, einfach an der Info fragen), er kostet je nach Gemeinde unterschiedlich (bei mir warens 30 Euro, glaub damit lieg ich im oberen Bereich), und ich konnte ihn gleich mitnehmen!
War also nicht schwierig - keine Angst! Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Feb 2007 - 12:19

Rechnung ohne Gewerbeschein?
Antworten mit Zitat  

Hallo an alle,

ich hätte da mal etwas spezielle Fragen. Die Suche hat mir bis jetzt nicht weitergeholfen, vielleicht nehm ich auch einfach nur die falschen Suchwörter, naja.

Jedenfalls geht es darum, dass ich bei einer Frisurenshow als Modell mitgewirkt habe und nun ja eine Rechnung stellen muss, um mein Honorar zu erhalten. Nur leider habe ich noch keinen Gewerbeschein und es war im Inserat auch nicht angegeben, dass einer notwendig wäre. Meine Lohnsteuerkarte befindet sich bei einem anderen Arbeitgeber, wo ich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stecke. Ich bin Student.

Meine Fragen: Was kann ich denn nun tun, um mein Geld zu erhalten? Wenn ich eine Rechnung stelle, muss ich doch die Steuernummer angeben, um mein Geld zu kriegen. Habe ich überhaupt eine Steuernummer, wenn ich keinen Gewerbeschein habe?

Ich hoffe, einer von euch kann mir hier weiterhelfen. Ich bedanke mich mal schon im Voraus.

LG Claudia
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Feb 2007 - 13:46

Antworten mit Zitat  

Hast du ne Freundin mit Gewerbeschein ? Dann lass die für dich abrechnen und spreche das vorher mit der Agentur ab...die meisten Agenturen lassen sich darauf ein...
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Feb 2007 - 13:53

@teufeline
Antworten mit Zitat  

Nein, hab ich leider nicht. Gibt es nicht noch andere Möglichkeiten?
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Feb 2007 - 10:12

Keiner, der mir helfen kann?
Antworten mit Zitat  

Naja, da werde ich mir wohl doch so schnell wie möglich nen Gewerbeschein zulegen müssen. Hatte ich ja sowieso vor, aber laut dem Inserat hätte ich ja keinen gebraucht. Sad Nun gut.

Trotzdem danke für die Hilfe.

Liebe Grüße

Claudi
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Feb 2007 - 15:09

Re: Keiner, der mir helfen kann?
Antworten mit Zitat  

ClaMue hat Folgendes geschrieben:
Naja, da werde ich mir wohl doch so schnell wie möglich nen Gewerbeschein zulegen müssen. Hatte ich ja sowieso vor, aber laut dem Inserat hätte ich ja keinen gebraucht. Sad Nun gut.

Trotzdem danke für die Hilfe.

Liebe Grüße

Claudi


Da gibt es noch die Möglichkeit sich den Lohn bar auszahlen zu lassen.

Geht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen (mußt mal googeln,oder beim Finanzamt nachfragen.Sog. Tagelöhner-Vereinbarung,wie es bei den meisten Inventur-Firmen üblich ist)
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Feb 2007 - 17:59

@edmerel
Antworten mit Zitat  

Ja, hatte ich ja erst auch gedacht, dass das so läuft, weil ja nix stand von wegen Lohnsteuerkarte oder Gewerbeschein.

Aber die ganze Sache hat sich erledigt. Hab mir heute nen Gewerbeschein geholt und die Steuernummer beantragt und wenn Gott will, werde ich in 14 Tagen die Rechnung schreiben können.

Aber danke für den Tipp.

LG Claudi
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jun 2007 - 8:14

gueltigkeit des gewerbescheins
Antworten mit Zitat  

hi
hab mal ne frage, wie lange der gewerbeschein gueltig ist. nur ein jahr oder unendlich lange, bis man es abmeldet?
hab einen gewerbeschein um promotionjobs zu machen und mir wurde gesagt, er sei nur ein jahr gueltig. stimmt das?
ausserdem war ich jetzt ein jahr lang in australien und hab also keine promotionjobs gemacht. muss ich jetzt nochmal einen neuen gewerbeschein beantragen?
danke, slim
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Jul 2007 - 14:33

Re: gueltigkeit des gewerbescheins
Antworten mit Zitat  

slim hat Folgendes geschrieben:
hi
hab mal ne frage, wie lange der gewerbeschein gueltig ist. nur ein jahr oder unendlich lange, bis man es abmeldet?
hab einen gewerbeschein um promotionjobs zu machen und mir wurde gesagt, er sei nur ein jahr gueltig. stimmt das?
ausserdem war ich jetzt ein jahr lang in australien und hab also keine promotionjobs gemacht. muss ich jetzt nochmal einen neuen gewerbeschein beantragen?
danke, slim


Kompletter Quatsch!

Dein Schein gilt auf Lebenszeit,kannst ihn aber nicht vererben,gelle hehe
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Aug 2007 - 13:24

Zusammenfassung Gewerbeschein etc.
Antworten mit Zitat  

Hallo alle zusammen!

Also, ich bin ganz neu hier und habe heute meinen Gewerbeschein bekommen. Bin auch schon seit einiger Zeit hier im Forum unterwegs um mich über vers. Dinge zu erkundigen, um nicht nochmal die selben Fragen zu stellen. Dennoch würde es mir weiterhelfen, wenn ich alles was wichtig ist, auf einmal in einer Antwort stehen hätte. Daher dachte ich, versuche ich mal hier für mich das wichtigste zusammenzufassen und würde euch bitten kurz drüber zu schauen und mir zu sagen, ob ich das soweit richtig verstanden habe.

Vorweg: Ich bin Studentin, Familienversichert, und habe einen Nebenjob seit 5Jahren auf Lohnsteuerkarte.

1. Gewerbeschein kostete mich 10€. Jetzt werden meine Daten automatisch an die IHK, das Finanzamt , BfA und ??? weitergeleitet. Von denen bekomme ich dann irgendwann Post.
2. An diese Einrichtungen muss ich gegebenenfalls Zahlungen leisten:
Also an die IHK am Ende eines Jahres 52€ (kann ich aber auch eine Befreiung beantragen), ans Finanzamt nichts, sofern ich nicht meinen Freibetrag von 7000€ überschreite.
3. Ich muss am Ende eines Jahres eine Steuererklärung machen.
4. Am besten Wechsle ich die Agenturen so häufig wie möglich, um nicht als Scheinselbstständig dazustehen. Wobei ich da gelesen habe, dass man viele Dinge beachten muss (z.B: ob feste Arbeitszeiten vorhanden sind, ich gesagt bekomme was ich tun soll etc.)
5. selbst wenn ich jetzt einen Gewerbeschein habe und keine Aufträge annheme (also quasi mein Gewerbe ruhen lasse) gelte ich nicht als Scheinselbstständig
6. Am besten Vorab mit der Agentur klären wie die das handhaben, weil im Endeffekt trifft es die Agentur (bezüglich der Nachzahlungen) genauso hart wie mich (die müssen doch 50% des Betrages zahlen!?)

Hoffe ich habe die wichtigsten Punkte jetzt zusammengefasst.
Aber eine Frage hätte ich noch; Wenn jetzt tatsächlich jem. auf mich zukäme und sagen würde, du bist scheinselbstständig, weil du einen Job hattest, der vergleichbar ist mit einer Festanstellung. Was passiert dann?

Vor allem habe ich Angst davor an die Versicherung Nachzahlungen zu leisten und meine Familienversicherung zu verlieren. Wenn ich privat mitversichert wäre, wäre das egal, oder? Weil die der Betrag den man verdient nicht interessiert.

Vielen lieben Dank schonmal im Voraus für eure Antworten auf meine hoffentlich korrekt zusammengefasste Liste. Ich hab nämlich so schiss, da was falsch zu machen. Konfus

Könnt ihr mir sonst noch Tipps geben was ich wichtiges zu beachten habe?! Was ich vielleicht hier vergessen haben sollte.

Liebe Grüße
Julia
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