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Steuererklärung: Die besten Fragen und Antworten Teil 1

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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2006 - 10:49

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Du solltest Belege in Folien abheften oder in verschließbare Tüten (Zippverschluss).
Das sollte das Verblassen verhindern.

MfG
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Nov 2006 - 18:39

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Also ein bekannter von mir konnte seine Klamotten und seinen Laptop auch teilweise von der Steuer absetzen. Wink
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stagehands
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 14.08.2004
Beiträge: 11
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25 Nov 2006 - 11:35

Antworten mit Zitat  

Kopieren. Kopien aufheben und hinter die Originale heften. Gegen das verblassen ist kein Kraut gewachsen, das hängt mit den Lösungsmitteln in der Druckfarbe bzw. mit dem Thermodruckverfahren (z.B. an Tankstellen) zusammen.

Beste Grüße aus Berlin,

Daniel.

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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Dez 2006 - 0:57

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Da hilft nur eins....

Einscannen, auf cd brennen und dann wenn man sie wieder braucht ausdrucken. So mach ich es zumindest Wink

Natürlich bewahre ich die Orginale auch noch in Schutzfolien auf.

Was auch ne möglichkeit ist. Das man die Belege laminiert.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Dez 2006 - 16:38

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Und die Laminierfolien auch gleich wieder mit in die Steuererklärung nehmen... die sind nämlich teuer Smile

Gruss Anja
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jan 2007 - 15:43

3100 € verdient -> Frage zur Steuererklärung
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Hi,

2006 ist ja nun endgültig vorbei.

Ich habe 3100 € verdient, wobei 1700 € aus Promotion-Einnahmen stammen, die ich als Kleinunternehmer auf Steuernummer abgerechnet habe.
Der Rest lief über Lohnsteuerkarte.

Bezüglich der Steuererklärung ist meine Frage:
Muss ich überhaupt eine schreiben?
Es heißt hier im Forum immer pauschal JA. Wo steht das schwarz auf weiß?

Ein Bekannter riet mir nämlich erst eine zu schreiben, wenn das Finanzamt eine von mir einfordert.
Ich will schließlich nichts absetzen, nichts zurückbekommen, etc.
Ich bekomme Bafög und liege klar unter der 4200 € Grenze. Wozu also eine Steuererklärung?

Ich hoffe ich habe keinen Moderator dazu gebracht hier gleich das "Nutz die Suchfunktion" Statement abzuliefern.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jan 2007 - 16:35

Antworten mit Zitat  

Ganz einfach: als Gewerbetreibender/Selbständiger bist Du GRUNDSÄTZLICH zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Egal, wieviel Du verdienst.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jan 2007 - 16:42

ja, aber:
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ich habe kein gewerbe angemeldet und bin Kleinunternehmer - natürlich bin ich dadurch in gewisse Weise selbstständig, aber mich würde trotzdem interessieren ob es dann ein muss ist. am besten mit verweis auf ein gesetz oder etwas in der art. gefährliches halbwissen ist nämlich nicht nur halb gefährlich.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jan 2007 - 17:01

Antworten mit Zitat  

wenn du kleinunternehmer bist, hast du doch einen gewerbeschein - richtig?
ansonsten verstehe ich nicht, wie du kleinunternehmer sein kannst ohne ein gewerbe angemeldet zu haben.

hier im forum kann dir kaum jemand rechtsverbindliche auskünfte erteilen, da wir das nicht dürfen (wir sind ja keine rechtsanwälte, steuerberater o.ä.), daher wirst du, um kein gefährliches halbwissen zu bekommen, die nötigen infos bei den stellen wie steuerberater, fa etc. einholen müssen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jan 2007 - 17:15

mhm...aber:
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Nein, ich habe kein Gewerbe angemeldet. Die für mich zuständige Arbeitskraft im Finanzamt hat mir geraten nur eine Steuernummer zu beantragen, da ich sowieso nur maxiimal 4200 Euro im Jahr verdiene und damit so wenig, dass ich unter der max. Grenze des Einkommens eines Kleinunternehmers bin.
Somit bin ich Kleinunternehmer OHNE Gewerbeschein.

Ich habe hier auch schon des öfteren gehört dass das auch nicht so das Wahre wäre wenn man Promo ohne Gewerbeschein macht, aber wenn die mir beim Finanzamt dazu rät...

Bitte um weitere Meinungen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Jan 2007 - 14:10

Antworten mit Zitat  

Ich muss dem Moderator Recht geben. So viel ich weiß, bist Du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, allerdings erst, wenn das Finanzamt es von Dir verlangt. Schließlich hat man einem ja bei der Anmeldung eines Gewerbes auch nicht gesagt, wann und wo man die jährlich Steuererklärung abgeben muss.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Jan 2007 - 13:37

Antworten mit Zitat  

Also, Unwissenheit ist keine Entschuldigung. Nur weil man nicht weiß, ob oder wann man eine Steuererklärung abgeben muss heißt das noch lange nicht, dass man nicht verpflichtet ist eine zu machen.
Egal ob nur Steuernummer oder Gewerbeschein oder auch nicht: Du must eine Steuererklärung machen und basta. Ich glaube die Frist ist bis September. Aber da will ich mich nicht festlegen. Und sich erst vom Finanzamt auffordern zu lassen würde ich nicht empfehlen.
Als Bafög Empfänger ist es sowieso gut einen Steuerbscheid vorlegen zu können. Das macht einiges an Formularkram einfacher.

So würde ich das sehen,

GetMe
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Jan 2007 - 15:15

ok
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danke für die zahlreichen meinungen...ich werde mich dann in den semesterferien mal dran machen meien steuererklärung des letzten jahres zu schreiben!
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jan 2007 - 11:46

Antworten mit Zitat  

Du bist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Sollte es dazu kommen, dass das Unternehmen für welches du tätig warst in eine Betreibsprüfung kommen, werde grade Kleinunternehmer geprüft ob sie die Einnahmen angegeben haben. Stellen die fest, dass das nicht der Fall war, wird ein Steuerstrafverfahren eröffnet und dann hast du erst richtig Ärger.

Da sollte man sich lieber die Zeit nehmen und eine Erklärung erstellen
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Mai 2007 - 14:08

Einkommenssteuererklärung / Umsatzsteuer / GSE
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Hallo,

leider habe ich im Forum keinen konkreten Eintrag in diese Richtung gefunden (dabei gabs den bestimmt schonmal, kann mir gar nicht denken dass nur ich das Problem habe Smile

... also:
Ich habe sowohl auf Lohnsteuerkarte als auch auf Gewerbeschein (Regelbesteurer, KEIN Kleinunternehmer) als Promoter gearbeitet. Jetzt stehe ich vor meiner Lohnsteuererklärung, und bin mir nicht ganz sicher welche der Formulare ich ausfüllen muss:

- sicherlich natürlich die Einkommenssteuererklärung, klar,
- auch das Formular Umsatzsteuererklärung?
- und dann die Anlage GSE, muss man hier seine Einkünfte unter "Gewerbebetrieb" oder "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" machen? Ich sehe den Unterschied nicht ganz...

Prinzipiell trage ich dann doch in die Umsatzsteuererklärung und in die Anlage GSE dasselbe ein?

Entschuldigt bitte, wahrscheinlich sind die Fragen ziemlich dumm, aber ich komme hier alleine einfach nicht mehr weiter. Danke für eure Hilfe!!!
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