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<< Schadensersatz nach Ausfall :: Agentur zahlt nicht >> |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jan 2006 - 14:04
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Also ich habe mich gleich am Anfang befreien lassen.
Dazu habe ich folgendes getan: Die BFA angerufen mir durch einen Ansprechpartner sagen lassen welche infos benötigt werden und daraufhin eine Aufstellung geschickt was ich mache.
Dabei habe ich geschrieben ich bin mit Promotion tätig und habe mehrere Auftraggeber, die getrennte Abrechnungen voneinander machen (denn da kam noch eine Rückfrage).
ich kann mir zum größten Teil die Einsatztage selbst einteilen (stimmt ja auch entweder ich nehme an oder nicht liegt in meiener Entscheidung) und bin von keinem Abhängig beauftragt (nicht mehr als 50 % kommen von einem Auftraggeber).
So das ganze habe ich ohne irgendwelche Unterlagen an die BFA geschickt und bis auf eine kleine Rückfrage wegen der Finanzdienstleistung kam die Bestätigung der Befreiung.
Diesen dann an die betreffenden Agenturen schicken, die es haben möchten!
Am besten du schaust dir die Bedingungen zur Scheinselbständigkeit an und schreibst so dass du nicht so wirkst.
hier mehr dazu:
Kann der Sachverhalt aufgrund der mangelnden Mitwirkung nicht aufgeklärt werden, greift die Vermutungsregelung des § 7 IV SGB IV. Danach liegt eine Scheinselbständigkeit vor, wenn mindestens drei der fünf folgenden Kriterien erfüllt sind:
1. Die Person beschäftigt im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig im Monat 630 DM übersteigt;
2. Die Person ist auf Dauer und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig;
3. Die entsprechende Tätigkeit wird sowohl beim eigenen Auftraggeber als auch bei vergleichbaren Auftraggebern regelmäßig durch beschäftigte Arbeitnehmer verrichtet;
4. Ihre Tätigkeit lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht erkennen;
5. Ihre Tätigkeit entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die sie für denselben Auftraggeber zuvor auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt hatte.
Ausführlichere Erläuterungen findest du wenn du bei google unter scheinselbständig suchst |
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Gast
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Verfasst am: 06 März 2007 - 14:52
selbstständigkeit/Scheinselbständigkeit/Kleinunternehmen |
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hallo zusamen ,
habe seit letzte woche einen gewerbeschein.
auf die erneute gefahr hin, daß ich jetzt die gleichen fragen stelle, die hier schon xmal beantwortet wurden, melde ich mich trotzdem mutig zu wort:::
1 habe die zahlreichen infos über die probleme mit den finanzämtern gelesen und habe doch keine ganz genaue vorstellung, was ich auf jeden fall vermeiden muß, damit ich nicht der scheinselbständigkeit beschuldigt werde., denn:
mache ich einen job z.b. im service, dann tue ich doch , einfach gesagt, immer das , was mir ein auftraggeber sagt, also, z. b. kellnern, thekenausschank, o. ä.
und auch das mit dem schriftichen angebot ist so eine sache. ich kann mir nicht vorstellen, daß es zu allen jobs , die hier auf pb vergeben werden schriftliche angebote und zusagen gibt, oder doch?
2. gibt es eine möglichkeit, die set-cards anderer jobsuchender zu durchstöbern einfach nur so um sich eine bild zu machen, wie andere vorgehen? oder ist das nur möglich als arbeitgeber, bzw. für zahlende abonnenten? ich stellte vorhin in einem forum diese frage und dann war es plötzlich totenstill und keiner hat mehr was gesagt??
3 schließlich würde ich noch gerne wissen, ob es auf dieser plattform auch "ältere Jobsucher" wie mich gibt, bin 43, die ebenfalls mehrere jobs machen zwecks erfahrungsaustausch.
freu mich über antworten
[/b] |
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Gast
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Verfasst am: 07 März 2007 - 9:58
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Es existiert ein allgemein grosses Misstrauen des Staates gegenüber seinem Volk, die in einem selbstständigen Job wie dem Promoter durch`s Leben hüpfen. Das kann man erstmal als Fakt hinnehmen, ist jedoch keine Aufforderung oder Anlass in Panik zu verfallen:
1. versuche für so viele Agenturen wie möglich zu arbeiten... durch PB recht einfach
2. finde Jobs ohne die PB-Plattform, d.h. andere Quellen oder in Deiner Stadt
3. vielleicht kannst Du auch darüber hinaus mit der ein oder anderen Ware Handel treiben und so Dein Gewerbe erweitern
4. betreibe selbstständig Werbung durch Homepage etc. - Deine Setcard ist z.B. eine Form
Zu jedem Job einer Agentur sollte es übrigens einen Einzelauftrag geben, in dem sinngemäss auch Deine Souveränität hinsichtlich Arbeitsumfang und -ausführung gewahrt bleibt - natürlich in gewissen Grenzen, die letztlich nicht in die Erfolgsvorgabe des Einsatzes eingreifen.
Gib auch einfach mal "Scheinselbstständigkeit" bei Google o.ä. ein und vergleiche die Punkte mit Deiner Situation - so weisst Du, an welchen Ecken Du feilen musst.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 07 März 2007 - 12:07
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Also hab bis jetzt erst nur die Erfahrung gemacht, dass sich mein Finanzamt einmal im Monat gemeldet hatte, da ich bei einem Promojob die Umsatzsteuer abgeführt hatte, bei allen anderen danach habe ich die Nettorechnungen gestellt und musste somit nichts mehr abführen (habe auch den "Bonus", dass ich als Studentin wenn ich unter dem Jahressatz bleibe, keine Steuern zahlen brauch), auch wenn sie darüber nicht unbedingt erfreut waren, da sie nun mal mein Geld, sowie das von jeden Bundesbürger, haben wollen... |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jun 2007 - 18:09
Arbeite NUR Für EINE große Firma. Scheinselbstständigkeit??? |
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Hallo!
Wie es mein Titel schon sagt! Ich arbeite seit 4 Jahren für eine große Firma. Diese Firma lässt jedoch alles über eine Agentur laufen. Das heißt ich mache jeden Monat mind. 4-5 Promotioneinsätze für diese Firma. Und das schon seit 4 Jahren.
Pro Monat sind das also meist 800-1000euro die ich als Student so verdiene.
Thema Scheinselbstständigkeit. Kann da was anbrennen????
Außerdem die Frage: Diese "große" Firma zahlt ja der Agentur keine 10euro Stundenlohn für mich, die Agentur rechnet mich ja mit viel mehr ab.
ICh wollte nun bei dieser Firma nachfragen ob Sie mich nich festanstellen!!??!
Bitte mal um antworten!! |
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promotionbasis Site Admin
Anmeldungsdatum: 06.12.2002 Beiträge: 1869 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 03 Jun 2007 - 14:07
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es würde schon sinn machen, wenigstens nachweisen zu können, dass du andere aufträge hättest aber annehmen können.
diese regelung verwischt nach und nach zusehends. schliesslich kann dich keiner zwingen zu 20% für andere zu arbeiten, wenn bei einem auftraggeber alles optimal läuft.
aber sicher ist sicher: deswegen aufträge anderer agenturen sichern und ggfs. vorlegen können.
lg, arne _________________ _
_ Support-Anfragen bitte an support [at] promotionbasis [dot] de
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Gast
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Verfasst am: 06 Jun 2007 - 8:01
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Hallo,
ich würde Dir auch raten, immer mal wieder Bewerbungen an andere Agenturen zu schicken oder für die eigene Werbung zu sorgen -
sollte es doch einmal zu einer Überprüfung kommen, hast Du vorgesorgt.
ciao derde |
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odinchen
Anmeldungsdatum: 20.02.2007 Beiträge: 3 Wohnort: Leiferde
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Verfasst am: 04 Aug 2007 - 21:17
Scheinselbständigkeit/Rentenversicherung |
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Hallo. Ich habe für eine Agentur gearbeitet die mir das Geld nicht zahlen wollen solange ich die Formulare von der Rentenversicherungsanstalt nicht ausfülle bzgl. der scheinselbständigkeit etc. Dürfen die das? Mir mein Geld nicht zahlen deswegen . ich denke nicht oder . Wenn einer ganz genau bescheid weiß vielleicht mit Quelle |
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Gast
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Verfasst am: 21 Aug 2007 - 7:58
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Hallo!
Nach der entsprechenden Rechtsprechung kannst Du googeln, ich hab sie auch nicht parat.
Fakt ist aber, dass die Agentur dies sogar überprüfen MUSS. Das macht kaum eine Agentur, aber ist tatsächlich so. Und warum sträubst Du Dich dagegen? Ist doch nichts schlimmes!
Im Gegenteil: bei Verdacht auf Scheinselbständigkeit hat nicht nur die Agentur ein Problem.....Du auch.....
Also: ausfüllen und ab in die Post. Ist kein Beinbruch und der Agentur gegenüber zeigst Du Verantwortungsbewusstsein.
LG,
San |
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Gast
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Verfasst am: 24 Aug 2007 - 12:04
scheinselbständig? |
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Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage zum Thema Scheinselbständigkeit. Hab auch schon die Suchfunktion genutzt, aber speziell keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Ich habe seit April diesen Jahres einen Gewerbeschein und eine Steuernummer, um als Promoterin arbeiten zu können. Eigentlich hatte ich geplant, sofort nach Erhalt der Steuernummer loszulegen und mich bei Agenturen zu bewerben, aber wegen Uni-Stress und privater Probleme hatte ich dies nicht geschafft.
Jetzt habe ich jedoch meinen ersten Promojob bekommen und werde die nächsten drei Wochenenden für dieselbe Agentur arbeiten. Soweit alles super.
Jetzt habe ich aber hier gelesen, dass man zum Jahresende mindestens drei verschiedene Agenturen nachweisen können muss, für die man gearbeitet hat, um nicht als scheinselbständig zu gelten. Heißt für mich, dass ich ja noch mindestens zwei Aufträge für zwei verschiede Agenturen bekommen muss.
Da ich aber bald eine umfangreiche Hausarbeit schreibe und danach schon wieder Klausuren anstehen, kann ich mir nicht vorstellen, dass ich das zeitlich schaffen werde.
Im schlimmsten Fall hätte ich also Ende des Jahres nur einen Auftrag von einer Agentur vorzuweisen. Kann mir das Probleme hinsichtlich Scheinselbständigkei bereiten?
Wär lieb wenn mir jemand helfen könnte!
Liebe Grüße,
die Julia |
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OutaSpace Alter Hase
Anmeldungsdatum: 17.04.2007 Beiträge: 274 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 24 Aug 2007 - 13:11
Hallo Julia |
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Hallo Julia,
an Deiner Stelle würde ich mir einfach mal den Paragraphen zur Scheinselbstständigkeit googeln.... Dann vergleiche die Bestimmungen mit Deiner gegenwärtigen Situation. Somit weißt Du am Besten was Du als nächstes machen solltest!
LG aus Köln
Nico |
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Gast
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Verfasst am: 24 Aug 2007 - 13:12
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Die Zahll "3" ist keine amtliche Vorgabe und soll einfach nur darauf hinweisen, das es logischer Weise nicht sehr selbstständig aussieht, wenn Du Deinen Lebensunterhalt mit Aufträgen aus nur einer Agentur bestreitest.
In Deinem Fall kann durch diesen geringen Verdienst von Lebensunterhaltung nicht die Rede sein - es ist eher ein kleiner Zuverdienst.
Solltest Du jedoch Deine Promotiontätigkeiten ausweiten, wird sich sehr wahrscheinlich der Pool Deiner Auftrags-Agenturen automatisch vergrössern bzw. Du solltest darauf achten.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 31 Aug 2007 - 23:00
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scheinselbstständikeit kannst du dir bei der deutschen rentenversicherung bescheinigen lassen das du nciht scheinselbstständig bist und dass du aber auch keine gesetzlichen beiträge zur rentenversicherung zahlen musst. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Okt 2007 - 15:31
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Wie will man denn dann nachweisen, dass man andere Aufträge hätte annehmen können?
Meist ruft die Agentur ja an und fragt, ob man Zeit hat, selten bekommt man eine Email. Jedenfalls ist das meine Erfahrung bisher. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Okt 2007 - 18:33
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moin.....
also für mich hört sich das so an....allerdings gibts diese 50 tage im jahr klausel, wo du für ein unternehmen doch arbeiten darfst.....so ganz sicher bin ich mir auch nicht...würde dir raten noch 2-3 andere für das jahr zu suchen, dann bist du ganz sicher....weil eins weiß ich sicher durch die DRV ....du steckst in einer abhängigkeit da du nur von EINER agentur aufträge und geld bekommst.....
lieben gruß
puhstigger |
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