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<< Als Promoter ins Handelsregister? :: Probleme mit dem Ordnungsamt bei Promotionaktionen >> |
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Gast
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Verfasst am: 24 März 2006 - 21:36
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das ist ja cool. also kann ich meine internetrechnung von der steuer absetzen? wär ja klasse. wie soll ich das denn nachweisen, dass ich den für berufliche zwecke nutze? aber ich mein, immerhin steht auf meinem gewerbeschein "internetdienstleistungen"... |
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Gast
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Verfasst am: 08 Okt 2006 - 16:43
FAHRZEUGKAUF KOMPLETT ABSETZEN |
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HALLO habe da eine FRAGE,. werde im JAhr 2006 CA 35.000€ Gewinn haben.
Kaufe mir ein Fahrzeug im Jahr 2006,- für ca 25.000€ !?
Kann ich es Komplett im JAhr 2006 Absetzen !?!?!?
BITTE UM EURE HILFE!!! |
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Gast
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Verfasst am: 08 Okt 2006 - 19:42
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Nee, es muss definitiv über mehrere Jahre abgeschrieben werden, wieviele genau, weiß ich jetzt auch nicht aus der hohlen Hand, aber ist so bei Anschaffungen in der Preislage. Selbst PC über 450 Euro muss z.B. über 3 Jahre abgeschrieben werden.
Daneben müsstest Du natürlich auch noch die berufliche Nutzung bzw. deren Ausmaß nachweisen ... bin leider selbst Bahnfahrerin, aber hier gibt es sicher Leute, die da mehr Erfahrungswerte haben.
Aber so leicht lässt sich der Gewinn und damit die Steuerlast nicht drücken - was vermutlich Deine Intention war.
(Was mich jetzt verwundert: wenn ich schon so dick im Geschäft bin, dass ich einen derart hohen Gewinn - nicht mal Umsatz - habe ... dann sollte ich doch schon mehr Ahnung von der Materie namens Selbständigkeit haben? Also ich mach's nur neben Studium.) |
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promotionbasis Site Admin
Anmeldungsdatum: 06.12.2002 Beiträge: 1869 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 08 Okt 2006 - 19:55
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also bei dem geschriebenen frage ich micht, ob es sich bei dir wirklich um gewinn handelt (was im normalfall ca. 70.000 eur jahresumsatz bei 50% mage ! ausmacht), oder ob du nicht doch eher deinen gesamt umsatz / ertrag meinst.
auf jeden fall musst du dein auto über ca. 4, eher 5 jahre abschreiben.
d.h. teile die 25.000 eur durch 5 jahre und du erhältst 5.000 eur, die du pro jahr in etwa abschreiben kannst!
allerdings schaffst du dir das auto ja noch an!
d.h. wenn du das auto im oktober kaufst, kannst du nur 2 monate des jahres 2006 absetzen! also nur (5000/12) * 2 -> ca. 850 eur
mehr nicht!
wenn du also keine bösen überraschungen erleben willst, solltest du dir bei dem gewinn (vorausgesetzt, du meinst wirklich gewinn vor steuern!) auch einen steuerberater leisten, der deine persönliche situation durchleuchtet und dir evtl. günstige steuersparmodelle anraten kann.
ich denke jedoch, dass du dich auf einiges an nachzahlungen gefasst machen musst.
lg, arne _________________ _
_ Support-Anfragen bitte an support [at] promotionbasis [dot] de
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_ Hilfe, Tipps & Tricks ___ Tipps | Hilfe | FAQ
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2007 - 14:53
Tipps & Hilfe, was kann man von der Umsatzsteuer absetze |
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Hallöle! Kennt einer vielleicht eine Webseite wo man nachschauen kann was man von der Umsatzsteuer absetzten kann? bzw, z.b. wieviel % von der handyrechnung usw.?
vielen vielen dank für antworten. |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2007 - 16:59
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Du kannst alles absetzen, was den Erwerb und der Erhaltung Deiner Tätigkeit unterstützt. Darunter fallen Kosten, die unmittelbar mit einem Einsatz zu tun haben - wie z.B. Stadtplan, Batterien, Busfahrschein etc - genauso wie auch Büromaterialien, Werbung, Visitenkarten, Stempel etc.
Festnetztelefon setze ich 40% mit privat an, für Mobil habe ich zwei Verträge - einmal privat, einmal Gewerbe - aber 40/60 ist auch hier ok.
Für grössere Anschaffungen, wie Computer, Scanner, Laptop, Camera, Mobilfon, Fax etc. gibt es sogennante AfA-Tabellen, in denen die Abschreibungsjahre aufgelistet sind. Liegt der Rechnungsbetrag jedoch unter 410,- euro netto, hadelt es sich um "geringfügige Wirtschaftsgüter" (GWG) und Du kannst sie in einem Jahr in einer Summe absetzen.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 04 März 2007 - 22:05
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Da gibt's aber auch eine Pauschalmethode... 3 Monate raussuchen, Durchschnittswert berechnen, 20 % werden anerkannt (insgesamt zu kompliziert, um es hier genau darzustellen, macht aber jede Steuersoftware).
Das habe ich für 2005 mit T-Com (incl. Internet) und Mobilfunk gemacht. Bei meinen damaligen Rechnungen bin ich damit (tarifbedingt) besser gefahren als mit Einzelnachweisen. Zudem der T-Com-Anschluß gar nicht auf mich angemeldet ist und Männe nebenberuflich Freiberufler ist.
Für 2006 habe ich noch keine Idee, weil ich seither einen Spezialtarif für Selbständige mit 250 Minuten und Zuhause-Option habe. Da werde ich wohl ziemlich mit dem FA diskutieren müssen, fürchte ich. Und zumindest bei solchen quasi-Flatrates sehe ich nicht ganz den Sinn ein, mir zusätzliche Anschlüsse anzuschaffen.
Ich denke, einen allgemein gültigen Rat kann man gar nicht geben, dazu sind die individuellen Gegebenheiten einfach zu unterschiedlich.
Beim Führerschein bin ich mir ziemlich sicher, daß der der privaten Lebensführung zuzurechnen ist. Letztens hatten doch einige Kommunen (u.a. Duisburg) richtig Streß, weil sie Langzeitarbeitslosen rückzahlungspflichtige Zuschüsse zum Führerschein gewährt haben... obwohl die anschließend in Lohn und Brot kamen.
Endgültige Gewissheit kann da wirklich nur eine Sitzung beim Steuerberater geben... alles andere sprengt den Sinn und Zweck dieses Forums. Es gibt auch spezialisierte Foren (z.B. http://www.steuernetz.de)... aber Vorsicht. Auf dumme Fragen reagieren die ziemlich pampig... oder gar nicht . Zudem allzu individuelle Beratung auch dort nicht möglich ist... die ist tatsächlich dem Berufsstand der Steuerberater vorbehalten und eben nicht kostenlos zu haben.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 06 März 2007 - 11:20
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Was mach ich eigentlich mit einem Drucker/ Scanner/ Monitor die unter 410€ gekostet haben. Die gelten ja nicht als GWG da sie nicht eigenständig nutzbar sind. Schreibe ich jetz wirklich meinen Monitor für 7 Jahre ab, das macht dann etwa 31€ pro Jahr, oder schreibt man die doch einfach als GWG obwohl es anders da steht? |
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Gast
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Verfasst am: 09 März 2007 - 3:02
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astrofratz hat Folgendes geschrieben: | Was mach ich eigentlich mit einem Drucker/ Scanner/ Monitor die unter 410€ gekostet haben. Die gelten ja nicht als GWG da sie nicht eigenständig nutzbar sind. Schreibe ich jetz wirklich meinen Monitor für 7 Jahre ab, das macht dann etwa 31€ pro Jahr, oder schreibt man die doch einfach als GWG obwohl es anders da steht? |
Wenn Du die Sachen zusammen oder zumindest im gleichen Jahr wie den PC selbst gekauft hast, mußt Du abschreiben.
Wenn es eine Ersatzbeschaffung ist (Teil war defekt oder so), kannst Du versuchen, als GWG abzusetzen. Habe ich vor Jahren mal mit einem Monitor gemacht, das klappte... allerdings auch eine entsprechende Erklärung miteingereicht.
LG,
*** Sabine *** |
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workmichel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 338 Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 01 Nov 2007 - 20:40
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Apropo Pendlerpauschale,
wenn du als Selbständiger auf Gewerbeschein arbeitest, verrechnest Du
jeden Km als Werbungskosten, ... falls Du den Kunden eine Rechnung
schreibst und ein Fahrgeld vereinbarst, kannst du die Diverenz zum aktuellen
KM - Satz auch als Werbungkosten ansetzen.....
Mit der Pendlerpauschale ist es so eine Sache bei den Arbeitnehmer.
Die Warscheinlichkeit, daß die Regelung vom Bundesverfassungsgericht
gekippt wird ist sehr hoch wegen der Ungerechtigkeit. Deshalb solltest Du hier
ein Widerspruch bei deiner Steuerklärung mit der Begründung des Ungerechtigkeit und des Musterverfahrens einlegen.
Die Politiker halten den Bürger ja jetzt schon so blöd, daß Sie sagen.
Die Pendlerpauschale wird wieder ab den ersten KM verrechnet, aber gleich-
zeitig wollen sie diese Pauschale pro Km reduzieren, obwohl die Kosten
für jeden PKW steigen und der Staat hier auch mehr Steuern einnimmt... |
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lucero
Anmeldungsdatum: 30.10.2003 Beiträge: 9 Wohnort: Braunschweig
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Verfasst am: 02 Jun 2008 - 15:12
Kann ich Spenden absetzen? |
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juhuu...
ich hab mal so eine frage... jeder großverdiener rechnet ja nun wirklich jeden schrott ab und spendet dann auch immer ganz eifrig gegen quittung...
darf ich als kleinunternehmer denn auch spenden mit auflisten? da ich ich schon seit jahren für unser örtliches tierheim geld gebe, könnte ich das doch eigentich auch angeben, oder? bräuchte ich dafür ne extra ausgeschriebene quittung oder reicht im notfall der kontoauszug? |
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Gast
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Verfasst am: 28 Okt 2008 - 16:27
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Um es mal ganz einfach zusammenzufassen:
absetzbar sind alle Ausgaben, die mit Deinem Erwerb zu tun haben, d.h. im Einzelnen Fahrtkosten (gewerblich gefahrene km x 0,30 euro, unbedingt mit Fahrtenbuch nachweisbar), Verpflegungsmehraufwendungen (nach Pauschalen), Telefon Home & Mobile abzgl. prozentualer Privatnutzung, Porto & Versandkosten nach Aufwand, Büroartikel & Arbeitsmaterialien etc.
Die dafür notwendige Buchführung ist nicht zwingend von einem teuren Steuerbüro zu führen (bei jährlichen Kosten von ca. 1500,- euro), sondern kann auch sehr einfach und professionell mit einem Programm wie WISO-Sparbuch (bei jährlichen Kosten von 30,- euro) erledigt werden.
ciao derde |
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honey26 Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 03.10.2007 Beiträge: 88 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 29 Okt 2008 - 15:45
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hallo,
soweit ich weiß, kannst du deine miete bis zu 33% absetzten, telefon und internetkosten auch, aber da bin ich mir noch nicht sicher, ob komplett oder auch nur einen gewissen prozentsatz. was die druckerkosten betrifft, die kannst du auch absetzten. schließlich druckst du deine rechnungen und verträge und einsatzpläne etc.
lg honey |
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spitzen Alter Hase
Anmeldungsdatum: 28.09.2008 Beiträge: 324 Wohnort: Plittersdorf
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Verfasst am: 29 Okt 2008 - 16:37
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Miete ist dann absetzbar, wenn ein angemeldetes Büro existiert. Lebst du in einem Mietverhältnis musst du es per Vermieter klären. Da sollte man sich auf jeden Fall genauer schlau machen. Da der Vermieter die Wohnräume meist nicht als Gewerberäume beim Fiskus und beim Bauamt oder so angemeldet hat.
Wollte mal meinen Speicher als gewerbliches Lager nutzen. Und das Büro noch dazu. Da musste einiges von Amtswegen beachtet werden. _________________ Träume nicht dein Leben - Lebe deinen Traum |
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Petrov ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 07.11.2007 Beiträge: 21 Wohnort: München
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Verfasst am: 25 Nov 2008 - 18:09
Werbungskosten |
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Hi, meine frage ist sehr wichtig, und ich freue mich über jegliche meldungen!
nun die Frage - darf ich als kleinunternehmer bei meiner steuererklärung werbungskosten von mein "gewinn" abziehen?
die sache ist so - ich habe bereits (lohnsteuerkarte + gewerbeschein) um die 7100 euro verdient. nun habe ich eine rechnung von 700 euro und wüerde, wenn ich die rechnung jetzt verschicken würde, das geld noch in diesem jahr überwiesen bekommen und über den freibetrag von rund 7500 kommen.
demnach müsste ich dann das gesamte kindergeld zurückzahlen, was ich in diesem jahr bekommen habe, was nicht lustig wäre... (kindergeld ist ab nächstes jahr vorsichtshalber abgemeldet worden)
ich hoffe ich habe alles bislang richtig erfasst. (mache dieses jahr meine erste steuererklärung)
der freibetrag "werbungskosten" ist ja rund 900 euro, womit ich quasi die rechnung verschicken KÖNNTE; wenn ich werbunkskosten abziehen dürfte.
ich habe zwar auch auf lohnsteuer (400 euro basis) gearbeitet, prozentual gesehen aber zu 85-90 % auf gewerbeschein. (d.h. nur ein SEHR kleiner anteil davon ist lohnsteuer)
ich hoffe ich war verständlich genug und freuhe mich über jegliche rückmeldung, gerne auch mit links zum nachlesen!
MfG aus münchen,
G.Petrov |
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