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Autor |
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Gast
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Verfasst am: 23 Mai 2007 - 14:40
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wir wissen doch auch gar nicht, ob ulrike studentin ist?!
als studi dürfte sie bummelig 7.000 euro verdienen, um noch als kleinunternehmerin zu gelten. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Mai 2007 - 15:25
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Richtig, so sieht es aus - man darf auf Steuerkarte um die 7.650 Euro verdienen, ohne das Kindergeld zurück zahlen zu müssen, arbeitet man selbständig auf Gewerbeschein sind es 7.000 Euro...
Nur da wir alle weder wissen, ob Ulrike Studentin ist, überhaupt noch Kindergeld bekommt usw. war es somit von meiner Seite aus pauschal gegeben, dass sie um die 15.000 Euro verdienen darf, ohne die Umsatzsteuer abzuführen... Da kann man ja mal bei den 2.500,- ein Auge zu drücken, die ich da weggelassen hab...
Aber evtl. sollte sich Ulrike dann mal selbst zu Wort melden, wie es bei ihr bestellt ist um ihr weiter zu helfen... |
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Gast
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Verfasst am: 17 Aug 2007 - 12:13
Kleinunternehmer und UST - Gewerbeschein |
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Hallo,
ich habe mal eine Frage, wo jeder wieder etwas anderes sagt ... ich bin daher überhaupt nicht sicher. Es geht darum, wenn man KleinunternehmerIn ist, also die Gewerbeabrechnungen ohne UST erfolgen.
Eine Freundin, die auch schon seit längerer Zeit im Promotionbereich arbeitet, sagte, dass man trotzdem die Ausgaben in Form von Quittungen beilegen kann und man den Betrag wiederbekommt, wenn man irgendwann mit UST arbeitet.
Ich weiß nicht, ob das eine Rolle spielt, aber ich bin noch Studentin und bin mir jetzt nicht sicher, ob ich die Quittungen beilegen soll und ob ich die Ausgaben später zurückerstattet bekomme oder nicht. Meine Freundin hatte mir gesagt, man fügt halt die ganzen Quittungen bei ... Desweiteren weiß ich nicht, wie man diese Ausgaben auf der Seite GSE vermerken würde...
Ich weiß nicht, ob diese Frage zu speziell ist, vielleicht kann mir ja jemand helfen ... würde mich freuen ...
LG Carolin |
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Gast
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Verfasst am: 18 Aug 2007 - 23:00
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Eigentlich kann man im Grund so ziemlich alles absetzen. Man muss halt nur gut begründen können warum man das grade braucht.
General würde ich aber mal Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, ein bißchen Bürokram (Ordner, Stifte, PC, Papier), möglicherweise Bücher (Gesetze, Lehrbücher zur Umsatzsteuer oder ähnliches) ansetzen. Mehr fällt mir grade spontan nicht ein |
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Gast
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Verfasst am: 20 Aug 2007 - 11:40
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Hallo Carolin,
grundsätzlich kannst Du als Kleinunternehmer nicht doch mal irgendwann eine Rechnung mit USt stellen bzw. von der Agentur / dem Unternehmen eine Rechnung mit USt ausstellen lassen und diese Steuer dann auch noch auf Dein Konto bekommen.
Ist dies vorgekommen, solltest Du Dich im eigenen Interesse schnell mit der Agentur / dem Unternehmen in Verbindung setzen, eine neue Rechnung schreiben und den USt-Betrag zurückzahlen.
Bei den Ausgaben kannst Du alle Werbungskosten, also alles was zum Erhalt Deiner Tätigkeiten notwendig ist, in Form der Quittungen und Rechnungen den Einnahmen gegenrechnen - entweder in einer Liste zusammengestellt oder in einem Programm, wie z.B. WISO-Sparbuch.
Das Finanzamt bekommt letztlich nur Deine Gewinnermittlung, die Quittungen und Rechnungen musst Du für eventuell spätere Prüfungen 10 Jahre lang aufbewahren.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 31 Aug 2007 - 22:56
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du musst keine ust abrechnen und du musst es allerdings auf deiner rechnung erwähnen das du laut paragraph yxz dies nicht machen musst. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Sep 2007 - 14:44
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sieht dann z.B. so aus:
"Laut § 19 Abs. 1 UstG bin ich nicht dazu verpflichtet die Umsatzsteuer auszuweisen, da ich Kleinunternehmer bin."
Steht dann unten bei der Rechnung. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Sep 2007 - 19:55
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Probier es einfach mal mit: Laut § 19 Abs. 1 UstG bin auf Grund der Kleinunternehmberregelung von der Umsatzsteuer befreit. |
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Gast
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Verfasst am: 12 Nov 2007 - 16:20
Umsatzsteuer auf Bearbeitungsgebühren für Kleinunternehmer |
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Hallo Community,
ich benötige dringend eine Anwort auf folgenden Sachverhalt.
Ich bin für eine Agentur tätig, die ein unangemessenes hohes Zahlungsziel (50 Tage) hat. Glücklicherweise gibt es die Möglichkeit, einen Auslagenservice in Anspruch zu nehmen. Dieser Auslagenservice erhebt allerdings unverhältnismäßig hohe Bearbeiungsgebühren incl. Umsatzsteuer.
Meine Fragen zu dieser Problematik lauten:
1. Darf der Auslagenservice die Umsatzsteuer auf eine nicht umsatzsteuerpflichitige Leistung geltend machen? Da ich den Status eines Kleinunternehmers habe, bin ich nicht in der Lage die Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen.
und
2. Die verdammten Bearbeitungsgebühren sind meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt. Gibt es so etwas wie einen Gebührenspiegel, der eine Orientierung bietet.
Vielen Dank für Eure Antworten und Bemühungen
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Gast
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Verfasst am: 12 Nov 2007 - 19:20
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Das hört sich wie ein kleiner Nebenverdienst der Agentur an und ist äusserst unseriös: ein Zahlungsziel sollte immer spätestens nach 30 Tagen erreicht sein - es sei denn, Du hast den 50 Tagen vorher freiwillig zugestimmt - und die Gebühren sollten 0,5% der Nettosumme bzw. max. 10,- euro nicht überschreiten - einen Gebührenspiegel gibt es jedoch nicht.
Ich rate Dir bei der Agentur anzurufen und in einem Gespräch die Konditionen zu relativieren - ...und im Notfall auch schonmal mit der Ankündigung negativer Image-Werbung der Ernsthaftigkeit etwas Nachdruck verleihen.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 13 Nov 2007 - 20:49
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Ein Auszug, den ich dazu gefunden habe:
Zitat: | Der Unternehmer muss bei dieser Besteuerungsform die von ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt entrichten, wenn die Rechnung von seinem Kunden bezahlt wurde, das heißt, wenn er das Geld tatsächlich zur Verfügung hat. Um nach der Ist–Besteuerung besteuert zu werden, muss ein Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Das wird in der Regel gleich bei Gewerbeanmeldung im steuerlichen Erfassungsbogen erledigt. Der Vorteil ist in der Liquidität des Unternehmers zu sehen. In der Regel können diese Besteuerungsform alle diejenigen wählen, die nicht buchführungspflichtig sind oder bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten |
Heisst das nun, dass es automatisch bei uns Kleinunternehmern der Fall ist oder muss ich es nun extra beantragen? |
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Gast
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Verfasst am: 13 Nov 2007 - 23:43
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also da muß ich derdegrijb recht geben....das ist sehr unseriös.....und so weit ich informiert bin, darf auf eine bearbeitungsgebühr nur dann Ust genommen werden, wenn eine arbeit also dienstleistung dahinter steckt....bis auf bei einer immobilien firma ist mir so etwas noch nicht vorgekommen...
....zur sicherheit kannst du aber beim finanzamt mal anrufen...brauchst ja nicht deinen echten namen zu nennen.....
lg puhstigger |
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Petrov ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 07.11.2007 Beiträge: 21 Wohnort: München
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Verfasst am: 25 Nov 2007 - 22:20
mehrwertsteuer? |
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wenn ich pauschal z.b 200 euro verdienen würde (z.b. 20 stunden pro 10 euro die stunde) muss ich dann auf der rechnung noch 19%mwst verlangen, oder wie ist das? |
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Gast
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Verfasst am: 26 Nov 2007 - 16:38
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wenn du kleinunternehmen im sinne von paragraph 19 bist, dann nicht! |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 26 Nov 2007 - 17:09
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Die Angaben hier in den Angeboten bzw. auch das, was Du mit dem Auftraggeber vereinbarst ist grundsätzlich immer netto.
Wenn Du also -wie Shakira schon schreibt- Kleinunternehmer bist, bleibt es bei dem vereinbarten Stundensatz und Du schreibst den entsprechenden Satz auf die Rechnung,
Unterliegst Du nicht der Kleinunternehmerregelung dann kommen die 19 % obendrauf. |
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