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Autor |
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Gast
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Verfasst am: 26 Nov 2007 - 18:56
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Du solltest Dir als erstes eine Steuernummer bei Deinem zuständigen Finanzamt besorgen und dort kannst Du Dich von der Umsatzsteuer befreien lassen!
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 26 Nov 2007 - 20:46
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Das solltest du dir aber vorher gut überlegen:
Die Steuer tut der Agentur nicht weh, die bekommen sie vom Finanzamt wieder zurück.
Die Entscheidung für dich ist: Entweder für sämtliche Firmenausgaben (Auto, Reisekosten, ggf. Übernachtungen etc.) die Vorsteuer erstattet bekommen oder weniger Aufwand und Bürokratie durch Verzicht auf die Umsatzsteuer-Voranmeldung. |
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Gast
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Verfasst am: 27 Nov 2007 - 7:11
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Dafür sollte aber auch zwingend fundiertes Wissen über den Umgang mit Umsatzsteuer und der dazugehörigen Buchführung vorhanden sein!!
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jan 2008 - 16:39
Umsatzsteuerverrechnung |
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Hallo Kollegen
eine etwas komplexere Frage.
Ich bekomme Umsatzsteuer von den Unternehmen, diese müsste ich wenn ich keine Ausgaben hätte direkt als durchlaufender Posten ans FA überweisen. Jetzt habe ich jedoch Kosten wie z.B. Druck etc, von welchen die von mir bezahlte MwSt mit der eingenommenen UsT verrechnet wird. Es bleibt ein betrag übrig, welchen ich dem FA überweise!
Aber was mache ich mit dem Übriggebliebenen , ist das mein gewinn?
BsP:
UsT der Unternehmen 200€
Mwst des Druckers 20 €
200-20 = 180 Euro ( ab ans FA )
was passiert mit den 20Euro, sind die mein Gewinn, oder wie??? |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jan 2008 - 19:48
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Arghhhh
erst mal hallo hier im Forum!
Was du da produzierst ist ein Vergleich zwischen Äpfel, Birnen, einem Auto und der Sonne.
So ist es tatsächlich:
Ausgangsrechnung:
Umsatz 100,00
Umsatzsteuer 19,00
Rechnungssumme 119,00
Eingangsrechnung:
Drucker 50,00
Vorsteuer 9,50
Rechnungssumme 59,50
Zahllast:
Umsatzsteuer 19,00
- Vorsteuer 9,50
Zahllast 9,50 <-- dies wird ans Finanzamt bezahlt.
Gewinn/Verlust:
Umsatz 100,00
Kosten 50,00
Gewinn 50,00 <-- daraus wird dann die Einkommens- und Gewerbesteuer berechnet |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jan 2008 - 21:17
naja |
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naja das ist ja was ich sagte und in meinem fall die 20. Also zählen die 9.50 die übrig bleiben in d. Bsp. Nicht zu meinem gewinn? Aber wohin buche ich die? |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jan 2008 - 22:59
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Das hat mit Gewinn nichts zu tun.
Die 20 Euro in deinem Beispiel sind die Vorsteuer. Du musst die ja bezahlen, nur bekommst du sie als Selbständiger vom Finanzamt zurück.
Gebucht wird das so:
Eingangsrechnung:
Büromaterial
Vorsteuer
gegen
Kasse/Bank/Kreditor
Ausgangsrechnung:
Kasse/Bank/Debitor
gegen
Umsatz
Umsatzsteuer
du buchst praktisch bei den Ausgaben die Vorsteuer im Soll und beim Umsatz die Umsatzsteuer im Haben. Die Zahllast ans Finanzamt ist dann der Saldo zwischen beiden Konten. Mit Gewinn hat das aber nichts zu tun. Wenn du es mit dem Einkaufen als Privatmann vergleichst, machst du schon irgendwie "Gewinn", weil du als Selbständiger die Vorsteuer zurück bekommst. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Feb 2008 - 16:57
Umsatzsteuervoranmeldung: wie, was und bis wann? |
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Hallo meine Lieben.
Seit 01.01.08 arbeite ich mit MwSt, habe also auf Kleinunternehmerregelung verzichtet. Am letzten Freitag ist schon ein Brief von Finanzamt angekommen, dass ich die MwSt ausweisen darf. Nun habe ich in Januar schon ein Paar Rechnungen (mit Mwst) ausgezahlt bekommen. Laut meiner Info sollte ich nach jeden Monat bis zum 10. Folgemonats eine Umsatzsteuervoranmeldung online durchführen. Habe auch was von Elster gehört. Könnt ihr mir bitte den Grundsatz erklären, wie das alles funktioniert? Soll ich mich bei Elster selber anmelden oder kriege ich die Zugangsdaten noch vom FA?
Weitere Frage: ich habe eine Ist-versteuerung. Soll ich also alle Einnahmen für Januar anzeigen, oder auch die, die ich in Februar für Rechnungen, die in Januar ausgestellt waren, bekommen habe? (Z.B. wenn ich U-St. Voranmeldung am 9.02.08 mache und der Rechnungsbetrag vom 28.01 am 5.02 eingezahlt war)
Noch eine sehr wichtige Frage: ich habe am 02.01.08 ein Auto von einem Gewerbe auch gewerblich gekauft. Der Kaufpreis beeinhaltet auch selbstverständlich MwSt. Ich habe vor, das Auto hauptsächlich gewerblich zu nutzen. Habe was von 95% / 5% und 50% / 50% gehört. Wie sieht damit aus? Bis zur welcher Grenze kann ich von Autokosten auch U-St. zurückbekommen (Kaufpreis, Reparaturkosten, Sprit...)???? Was für ein fahrtbuch muss ich denn führen? Geht es auch online? Muss ich das Fahrbuch jeden Monat an Finanzamt übergeben oder einmal jährlich?
Also ich wäre sehr dankbar für eure Tipps!!!!
DAAANKE! |
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Gast
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Verfasst am: 03 Feb 2008 - 17:28
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p.s. ich versuche, mich bei elster.de zu registrieren. Soll ich denn "Persönliches Zertifikat" oder "nicht- persönliches Zertifikat" auswählen? ich meine, wenn ich das zweite nehme, dann steht da: Name der Oganisation / Firmenname, sowas habe ich aber nicht. Alles läuft auf meinen Namen. Zum,indest wurde in meinem Gewebeschein kein Firmenname eingetragen.
Was ist denn da richtig? |
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Gast
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Verfasst am: 04 Feb 2008 - 14:28
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Die Umsatzsteuer muss alle 4 Wochen gemeldet werden
bis zum 12. des Folgemonats .
z.b. Alle Rechnungen vom 02.01.2008- 31.01.2008 muss bis zum 12. Februar beim Finanzamt sein.
Bitte sehr pünktlich abgeben.
Da sonst Mahnkosten anfallen.
p.s. ich lass das immer mein Steuerberater machen. |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 05 Feb 2008 - 1:06
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Und genau den würde ich Dir - Mr. Giorgio- auch empfehlen.
Wenn man so wenig über Steuererklärung und Co weiß, dann ist es wohl das beste, man übergibt das ganze einem Fachmann, der alles ordnungsgemäß erledigt. |
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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2008 - 23:39
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npflip hat Folgendes geschrieben: | Und genau den würde ich Dir - Mr. Giorgio- auch empfehlen.
Wenn man so wenig über Steuererklärung und Co weiß, dann ist es wohl das beste, man übergibt das ganze einem Fachmann, der alles ordnungsgemäß erledigt. |
Eigentlich wieso? Was ist dabei alles so kompliziert? Ich meine, ich habe mich ein Paar Stunden mit dem Thema "Umsatzsteuervoranmeldung" beschäftigt und jetzt bin ich ziemlich fit dabei!
ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht, wieso ich jedes Mal die gleiche Anweisungen bekomme, den Steuerberater zu nehmen, wenn ich die Fragen stelle, die hier wohl beantwortet werden können (es sind doch schon viele erfahrene Promotoren, die das Geschäft schon länger betreiben und daher sich auch bei Finanzsachen auskennen). Es ist doch gaz klar, dass ich keine Möglichkeit habe, den Steuerberater zu bezahlen, glaube auch kaum, dass andere Promotoren sich sowas leisten können. Bei diesen Menschen kostet jedes Hallo und nettes Lächeln bares Geld... Wenn ich ein erfolgreicheres Geschäft betreiben werde, dann nehme ich Steuerberater, aber bei 3-4 eigenen Rechnungen und 10-15 Fremdrechnungen /-quittungen braucht man wohl keinen Profi!
Daher würde ich dankbar sein, anstatt jedes mal mich zum St-Berater zu verweisen, ein paar nützliche Wörte zu schreiben (oder den anderen schreiben lassen)....
Trotzdem DANKE!!! |
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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2008 - 23:49
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Ich glaube du übersiehst was, und zwar:
Dein Drucker hat dir wahrscheinlich 120€ gekostet. Das heißt, der tatsächliche Nettopreis war 100€. Die 20€ MwSt hast du auch gezahlt. Nun kriegst du die 20€ als Vorsteuer von Finanzamt zurück. Also nichts weiteres, als dein "altes" Geld. Klaro?! |
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Gast
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Verfasst am: 13 März 2008 - 12:33
USt-abzugsfähig! Was bedeutet das? |
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Hallo!
Ich möchte gerne wissen was das bedeutet? Wann ist man USt-abzugsfähig? Ich habe keinen Gewerbeschein, mache zur Zeit eine Ausbildung, habe also eine Lohnsteuerkarte!
Ich habe gehört man muss die Rechnung an die Agentur schreiben und was dann? Führt die Agentur die USt an das FA ab? oder?
Wäre für eine Antwort sehr DANKBAR! |
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Gast
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Verfasst am: 13 März 2008 - 14:09
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Alle Informationen rund um das Thema 'Steuern' findest Du hier:
https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=470
Zudem findest Du hier im Forum jede Menge Beiträge zu dem Thema, wenn Du die Forums-Suche (oben zwischen FAQ und Profil) benutzt.
Viel Erfolg! |
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