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promotionbasis.de
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<< Steuer: Identifikationsnummer :: Promotion in der Elternzeit? >> |
Autor |
Nachricht |
Gast
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Verfasst am: 08 Apr 2008 - 6:53
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Nee sonst ändert sich nichts, nur dass du dann halt in einem breiter gefächerten Spektrum Jobs machen darfst, mehr nicht. Dem Finanzamt und den anderen Institutionen ist es im Grunde egal, was du alles in deinem Gewerbeschein stehen hast, solange du die Steuern richtig zahlst (oder auch nicht zahlst, je nach Freibetrag ). |
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Gast
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Verfasst am: 18 Apr 2008 - 21:09
Frage |
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Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe ein Gewerbeschein und bin dieses Jahr schon bei 7500 euro angekommen, ich möchte natürlich dieses Jahr weiter arbeiten, aber ohne meinen Freibetrag zu übersteigen.
Jetzt dachte ich mir, mein Bruder wird in 6 Monaten 18 Jahre alt. Wenn er 18 Jahre alt ist, kann ich ihm ein Gewerbe also auch Promotion anmelden.
Das Geld was ich ab heute bis in 6 Monaten verdiene, kann ich dann über sein Gewerbe in Rechnung stellen, habs mit der Agentur so abgesprochen, geht also soweit in Ordnung.
Meine Fragen dazu:
Entstehen mir dadurch rechtlich gesehen irgendwelche Probleme?
Kann ich über meinen Bruder jetzt schon die Rechnungen Monatlich stellen und die Steuernummer nachreichen, auch wenn er jetzt ja noch kein Gewerbe hat und er erst 17 Jahre alt ist?
Ich hoffe ich habe alles verständlich formuliert.
Danke für die Antworten.
En |
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Gast
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Verfasst am: 19 Apr 2008 - 15:15
Was tun sprach Zeus?!? |
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OK, erstmal danke.
Die Dame vom Finanzamt sagt „kein Problem, geht auch ohne Gewerbe. Einfach bei der Einkommensteuererklärung mit angeben und gut“
Firma rät zur Steuernummer.
Eine bekannte Steuerberaterin sagte mir wiederum, dass ich auf keinen Fall eine Rechnung schreiben soll! Denn wenn ich selbstständig für nur eine Firma arbeiten würde (und das ist der Fall), würde mir das Finanzamt eine Scheinselbstständigkeit unterstellen!
Zitat aus einem anderen Thread: Wenn du eine weitere Lohnsteuerkarte ( Klasse 6) beantragst und dir nen Steuerfreibetrag eintragen läßt, hast du auch keine Abzüge und vor allem meckert keiner, dass du nur für eine Firma arbeitest. (Klingt auch interessant)
Nun weiß ich leider bei all den Lösungen nicht, was für mich das Beste ist, wen ich glauben kann, wo die Unterschiede im Steuerrechtlichen sind und wie ich die Rechnung schreiben muss (mit oder ohne Steuer)!
Also sehe ich mich wohl gezwungen ein paar Euros fürn Steuerberater für ne Beratung hinzublättern!
Ich hatte gehofft, dass könnte ich mir sparen.
@MausiB72
Dein Vorschlag klingt echt interessant. Kann ich das nicht auch ohne Gewerbeschein machen, mir einfach ne Steuernummer vom Finanzamt holen und das ganze ohne Umsatzsteuer auszuweisen?
Vielen dank für Eure Mühe.
Grüße
Maik |
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Gast
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Verfasst am: 22 Apr 2008 - 17:10
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Das kannst du schon, das wäre dann der Weg, den die Steuerberaterin vorgeschlagen hat. Du wärst dann Freiberufler.
Wobei ich immer den Minijob vorziehe, weil da die Steuern der Arbeitgeber zahlt |
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Gast
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Verfasst am: 24 Apr 2008 - 20:42
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Freier Handelsvertreter kann man nicht so einfach werden.........oder sein......kennt ihr den Paragr. § 84 HGB?
Da musst als Handelsvertreter einen richtigen Reisegewerbeschein beantragen sonst kann es richtig teuer werden!
Reisegewerbe müsste zwischen 200 und 300 Euro kosten.
Viele verlangen auch ein pol. Führungszeugnis. anwaltskanzlei-online.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=115&idart=111&m=&s=
Mal näheres zu diesem Thema.
Ich hoffe ich darf hier nen Link reinsetzen, hab absichtlich nicht zum anklicken gemacht.....wenn nicht erlaubt einfach löschen.
Anmerkung von promotionbasis.de: Links dieser Art sind erlaubt! |
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Gast
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Verfasst am: 25 Apr 2008 - 18:07
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1. Google
2. Ämter und Kammern anrufen und nachfragen! Viele Finanzämter bieten zudem eine Existenzgründerberatung an.
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Gast
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Verfasst am: 27 Apr 2008 - 8:28
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Ich würde mich da mal genauer bei den Ämtern informieren, sonst wird es nachher teuet und du kannst dich nur rumärgern für einen Job. |
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Gast
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Verfasst am: 28 Apr 2008 - 18:18
Auf Gewerbeschein des Bruders arbeiten |
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Moin Leute,
da ich aus bestimmten Gründen, die eigenltich relativ nebensächlich sind, nicht auf meinen Gewerbeschein arbeiten möchte, folgende Frage:
Ich habe heute die Möglichkeit bekommen einen 4-tägigen Promo-Einsatz zu übernhemen. Ist es möglich das Ganze über den gewerbeschein meines Bruders abrechnen zu lassen ?
Wie sind eure Erfahrungen bei sowas. Stellt die Agentur sich da an oder ist denen das egal ? Auf was muss ich achten, wenn wir das Ganze so machen ?
Bin leider nicht so ein Profi bei sowas, da ich bisher immer auf meinen eignen Gewerbeschein gearbeitet habe. Das ist mittlerweile aber auch schon ca. 2-3 Jahre her und kannte mich da mit den "bürokratischen" Sachen nicht so gut aus.
Grüße von der Waterkant.
Mike |
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Gast
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Verfasst am: 29 Apr 2008 - 8:57
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Das musst Du mit der Agentur klären, es gibt keine Pauschal-Lösung.
Aber grundsätzlich ist es natürlich egal, welcher Name auf der Rechnung steht - sie werden sich oder vielmehr Dich nur Fragen: Warum?
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 30 Apr 2008 - 9:46
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Das denke ich auch, es wird bestimmt Fragen geben, warum du dir nicht einen eigenen Gewerbeschein besorgst....aber klär es mit der jeweiligen Agentur.... |
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Gast
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Verfasst am: 01 Mai 2008 - 8:16
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ganz korrekt ist. Das Geld, dass Du verdienst, müßte ja dann wohl auf der Steuererklärung Deines Bruders auftauchen, oder!?
Fragen kannst Du die Agentur ja, aber die wollen bestimmt wissen, warum Du nicht auf Deinen eigenen Gewerbeschein arbeiten willst. |
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workmichel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 338 Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 02 Mai 2008 - 10:51
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wenn nicht möglich ist, kannst Du ja kurzfristig einen Gewerbeschein beantragen
und dannach auch wieder das Gewerbe abmelden. Dann hast Du halt 40 Euro
Mehrausgaben. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Mai 2008 - 14:40
Gewerbeschein |
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Hallo,2 kurze Fragen, vielleicht kann mir jemand helfen:
Ich habe einen Gewerbeschein, in dem u.a. auch die Tätigkeit als Kosmetikerin und Make up Artist , bzw. der Verkauf von kosmetischen Artikeln/Parfüm vermerkt ist. Muss ich dazu noch eine Ergänzung" Promoter "machen, wenn ich im Kosmetik/Parfümbereich Promotion machen will? oder reicht das so aus?
2. Frage: Ich falle nicht unter die Kleinunternehmerregelung. Die Agentur bietet ein Tagespauschale von 105€ , ich muss aber 19 % Märchensteuer berechnen( laut Finanzamt ), stelle ich der Agentur dann 105 € + 19% in Rechnung oder sind die 19% schon in den 105 € eingerechnet?
Freue mich über eure Antworten!!!
lG Manu |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 03 Mai 2008 - 23:34
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Wenn Du Promotion für den Abverkauf von Parfum machst, sollte Dein bisheriger Gewerbeschein-Eintrag reichen, Du hast halt nur einen anderen Begriff drin stehen.
Den Begriff Promotion haben eh nicht so arg viele Promoter im Schein stehen.
Die 105€ sind im Normalfall netto -sprich, wenn nicht anders vermerkt- plus 19%. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Mai 2008 - 9:08
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Das Honorar ist eigentlich immer ohne den 19%.
Habe hier schon oft gelesen, dass Leute in ihrem Gewerbeschein: Handel und Dienstleistungen aller Art drin stehen haben. Ich habe auch öfters einen Zusatz in der Anmeldung gemacht, aber das Geld hätte ich mir sparen können denn wenn da etwas Allgemeines drin steht, dann kann man praktisch fast alles ausüben.... |
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