promotionbasis.de Foren-Übersicht promotionbasis.de

 Regeln   FAQFAQ   SuchenSuchen   ProfilProfil
Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

 
Gewerbeschein: Die besten Fragen & Antworten Teil 1

Seite 7 von 15 | Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 6, 7, 8 ... 13, 14, 15  Weiter

 
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten

<< Steuer: Identifikationsnummer     ::     Promotion in der Elternzeit? >>  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 08 Apr 2008 - 6:53

Antworten mit Zitat  

Nee sonst ändert sich nichts, nur dass du dann halt in einem breiter gefächerten Spektrum Jobs machen darfst, mehr nicht. Dem Finanzamt und den anderen Institutionen ist es im Grunde egal, was du alles in deinem Gewerbeschein stehen hast, solange du die Steuern richtig zahlst (oder auch nicht zahlst, je nach Freibetrag Wink ).
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 18 Apr 2008 - 21:09

Frage
Antworten mit Zitat  

Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem:

Ich habe ein Gewerbeschein und bin dieses Jahr schon bei 7500 euro angekommen, ich möchte natürlich dieses Jahr weiter arbeiten, aber ohne meinen Freibetrag zu übersteigen.

Jetzt dachte ich mir, mein Bruder wird in 6 Monaten 18 Jahre alt. Wenn er 18 Jahre alt ist, kann ich ihm ein Gewerbe also auch Promotion anmelden.

Das Geld was ich ab heute bis in 6 Monaten verdiene, kann ich dann über sein Gewerbe in Rechnung stellen, habs mit der Agentur so abgesprochen, geht also soweit in Ordnung.

Meine Fragen dazu:

Entstehen mir dadurch rechtlich gesehen irgendwelche Probleme?

Kann ich über meinen Bruder jetzt schon die Rechnungen Monatlich stellen und die Steuernummer nachreichen, auch wenn er jetzt ja noch kein Gewerbe hat und er erst 17 Jahre alt ist?


Ich hoffe ich habe alles verständlich formuliert.


Danke für die Antworten.

En
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 19 Apr 2008 - 15:15

Was tun sprach Zeus?!?
Antworten mit Zitat  

OK, erstmal danke. Very Happy

Die Dame vom Finanzamt sagt „kein Problem, geht auch ohne Gewerbe. Einfach bei der Einkommensteuererklärung mit angeben und gut“
Firma rät zur Steuernummer.
Eine bekannte Steuerberaterin sagte mir wiederum, dass ich auf keinen Fall eine Rechnung schreiben soll! Denn wenn ich selbstständig für nur eine Firma arbeiten würde (und das ist der Fall), würde mir das Finanzamt eine Scheinselbstständigkeit unterstellen!
Zitat aus einem anderen Thread: Wenn du eine weitere Lohnsteuerkarte ( Klasse 6) beantragst und dir nen Steuerfreibetrag eintragen läßt, hast du auch keine Abzüge und vor allem meckert keiner, dass du nur für eine Firma arbeitest. (Klingt auch interessant)

Nun weiß ich leider bei all den Lösungen nicht, was für mich das Beste ist, wen ich glauben kann, wo die Unterschiede im Steuerrechtlichen sind und wie ich die Rechnung schreiben muss (mit oder ohne Steuer)!

Also sehe ich mich wohl gezwungen ein paar Euros fürn Steuerberater für ne Beratung hinzublättern! argh

Ich hatte gehofft, dass könnte ich mir sparen.

@MausiB72

Dein Vorschlag klingt echt interessant. Kann ich das nicht auch ohne Gewerbeschein machen, mir einfach ne Steuernummer vom Finanzamt holen und das ganze ohne Umsatzsteuer auszuweisen?

Vielen dank für Eure Mühe.

Grüße

Maik
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 22 Apr 2008 - 17:10

Antworten mit Zitat  

Das kannst du schon, das wäre dann der Weg, den die Steuerberaterin vorgeschlagen hat. Du wärst dann Freiberufler.

Wobei ich immer den Minijob vorziehe, weil da die Steuern der Arbeitgeber zahlt mr green
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 24 Apr 2008 - 20:42

Antworten mit Zitat  

Freier Handelsvertreter kann man nicht so einfach werden.........oder sein......kennt ihr den Paragr. § 84 HGB?
Da musst als Handelsvertreter einen richtigen Reisegewerbeschein beantragen sonst kann es richtig teuer werden!
Reisegewerbe müsste zwischen 200 und 300 Euro kosten.
Viele verlangen auch ein pol. Führungszeugnis. anwaltskanzlei-online.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=115&idart=111&m=&s=
Mal näheres zu diesem Thema.
Ich hoffe ich darf hier nen Link reinsetzen, hab absichtlich nicht zum anklicken gemacht.....wenn nicht erlaubt einfach löschen. Wink

Anmerkung von promotionbasis.de: Links dieser Art sind erlaubt! Wink
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 25 Apr 2008 - 18:07

Antworten mit Zitat  

1. Google
2. Ämter und Kammern anrufen und nachfragen! Viele Finanzämter bieten zudem eine Existenzgründerberatung an.

Wink
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 27 Apr 2008 - 8:28

Antworten mit Zitat  

Ich würde mich da mal genauer bei den Ämtern informieren, sonst wird es nachher teuet und du kannst dich nur rumärgern für einen Job.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 28 Apr 2008 - 18:18

Auf Gewerbeschein des Bruders arbeiten
Antworten mit Zitat  

Moin Leute,

da ich aus bestimmten Gründen, die eigenltich relativ nebensächlich sind, nicht auf meinen Gewerbeschein arbeiten möchte, folgende Frage:

Ich habe heute die Möglichkeit bekommen einen 4-tägigen Promo-Einsatz zu übernhemen. Ist es möglich das Ganze über den gewerbeschein meines Bruders abrechnen zu lassen ?

Wie sind eure Erfahrungen bei sowas. Stellt die Agentur sich da an oder ist denen das egal ? Auf was muss ich achten, wenn wir das Ganze so machen ?

Bin leider nicht so ein Profi bei sowas, da ich bisher immer auf meinen eignen Gewerbeschein gearbeitet habe. Das ist mittlerweile aber auch schon ca. 2-3 Jahre her und kannte mich da mit den "bürokratischen" Sachen nicht so gut aus.

Grüße von der Waterkant.

Mike
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 29 Apr 2008 - 8:57

Antworten mit Zitat  

Das musst Du mit der Agentur klären, es gibt keine Pauschal-Lösung.
Aber grundsätzlich ist es natürlich egal, welcher Name auf der Rechnung steht - sie werden sich oder vielmehr Dich nur Fragen: Warum?

ciao derde
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 30 Apr 2008 - 9:46

Antworten mit Zitat  

Das denke ich auch, es wird bestimmt Fragen geben, warum du dir nicht einen eigenen Gewerbeschein besorgst....aber klär es mit der jeweiligen Agentur....
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 01 Mai 2008 - 8:16

Antworten mit Zitat  

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ganz korrekt ist. Das Geld, dass Du verdienst, müßte ja dann wohl auf der Steuererklärung Deines Bruders auftauchen, oder!?
Fragen kannst Du die Agentur ja, aber die wollen bestimmt wissen, warum Du nicht auf Deinen eigenen Gewerbeschein arbeiten willst.
Nach oben
workmichel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 338
Wohnort: Aalen

BeitragVerfasst am: 02 Mai 2008 - 10:51

Antworten mit Zitat  

wenn nicht möglich ist, kannst Du ja kurzfristig einen Gewerbeschein beantragen
und dannach auch wieder das Gewerbe abmelden. Dann hast Du halt 40 Euro
Mehrausgaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 03 Mai 2008 - 14:40

Gewerbeschein
Antworten mit Zitat  

Hallo,2 kurze Fragen, vielleicht kann mir jemand helfen:

Ich habe einen Gewerbeschein, in dem u.a. auch die Tätigkeit als Kosmetikerin und Make up Artist , bzw. der Verkauf von kosmetischen Artikeln/Parfüm vermerkt ist. Muss ich dazu noch eine Ergänzung" Promoter "machen, wenn ich im Kosmetik/Parfümbereich Promotion machen will? oder reicht das so aus?

2. Frage: Ich falle nicht unter die Kleinunternehmerregelung. Die Agentur bietet ein Tagespauschale von 105€ , ich muss aber 19 % Märchensteuer berechnen( laut Finanzamt ), stelle ich der Agentur dann 105 € + 19% in Rechnung oder sind die 19% schon in den 105 € eingerechnet?

Freue mich über eure Antworten!!!
Konfus Konfus
lG Manu
Nach oben
npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 03 Mai 2008 - 23:34

Antworten mit Zitat  

Wenn Du Promotion für den Abverkauf von Parfum machst, sollte Dein bisheriger Gewerbeschein-Eintrag reichen, Du hast halt nur einen anderen Begriff drin stehen.
Den Begriff Promotion haben eh nicht so arg viele Promoter im Schein stehen.

Die 105€ sind im Normalfall netto -sprich, wenn nicht anders vermerkt- plus 19%.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 04 Mai 2008 - 9:08

Antworten mit Zitat  

Das Honorar ist eigentlich immer ohne den 19%.
Habe hier schon oft gelesen, dass Leute in ihrem Gewerbeschein: Handel und Dienstleistungen aller Art drin stehen haben. Ich habe auch öfters einen Zusatz in der Anmeldung gemacht, aber das Geld hätte ich mir sparen können denn wenn da etwas Allgemeines drin steht, dann kann man praktisch fast alles ausüben.... Wink
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten
Seite 7 von 15 | Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 6, 7, 8 ... 13, 14, 15  Weiter Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde


 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

promotionbasis.de-Forum // Gewerbeschein: Die besten Fragen & Antworten Teil 1
promotionbasis.de ist die große deutschsprachige Ressource für Informationen und Jobs aus dem Promotion-, Messe- und Eventbereich.
Auf unsere Leistungen vertrauen zigtausend Nutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

PB - Homepage   //   PB - Job-Listing   //   PB - Promotionjobs inserieren   //   PB - Promotersuche   //   PB - Kostenlos anmelden
PB - Promotionjobs   //   PB - Messejobs   //   PB - Eventjobs   //   PB - Studentenjobs   //   PB - Nebenjobs   //   PB - Ferienjobs   //   PB - Gastrojobs   //   PB - Hostessjobs
PB - Tipps & Tricks   //   PB - Hilfe & Support   //   PB - Downloads   //   PB - Web-Tipps   //   PB - Impressum


Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de