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Gast
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Verfasst am: 12 Jul 2008 - 17:33
Festsetzung der Umsatzstuer-Sondervorauszahlungen??? |
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Hallo liebe Community.
Ich hab ne ziemlich dringendde Frage:
ich bezahle meine Umsatzsteuer immer monatlich per Überweisung, da dieses Elsterprogramm nicht bei mir funktioniert.
Vor 2-3 Monaten habe ich einen Brief für den Antrag auf Dauerfristverlängeung/ Anmeldung der Sondervorauszahlung bekommen. HAb den aber ignoriert weil ich dachte der hat damit was ich mach nichts zu tun.
Am Freitag bekam ich dann einen Brief über die Festsetzung der Umsatzsteuer- Sondervorauszahlung. In dem steht dass ich bis zum 21.7.08 250!!! Euro an das Finanzamt überweisen soll. Ich kann ja nicht mal dort anrufen, weil ich am Montag in den Urlaub fahre und erst am 21.7. wieder komme. und warum so viel für was?
Ich weiß gar nciht wo ich das Geld hernehmen solll....
Ferner steht:
" Das Finanzamt hat die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 der Abgabenordnung geschätzt weil Sie trotz Aufforderung bisher keine Steueranmeldung abgegeben haben. Reichen Sie bitte Ihre Stueranmeldung unverzüglich nach, denn die Schätzung befreit Sie nicht von Ihrer Anmeldungspflicht. trotz der Schätzung kann eine Stuerstraftat/ Steuerordnungswidrigkeit vorliegen. In diesem fall kann möglicherweise Straffreiheit/ Bußgeldfreihheit erlangt werden, wenn eine Stueranmeldung nachgereicht wird und die sich hieruas ergebenden Mehrstuern fristgerecht entrichtet werdem"
was heit das jetzt für mich?
Ich weiß nämlich auch nciht was ich bei der Stuernameldung ausfüllen soll also wieviel Umsatzstuer ich da eintrgagen soll.
Bitte helft mir so schnell es geht!!!!
Danke schön |
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Gast
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Verfasst am: 15 Jul 2008 - 10:28
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Die sich ergebende Umsatzsteuer für z.B. das aktuelle 2.Quartal - sofern Du zur vierteljährigen Vorauszahlung eingestuft bist - ergibt sich aus Deinem Umsatz in diesem Zeitraum. Soweit ich weiss, ist es mittlerweile zwingend notwendig, Diesen per Elster an das FA zu übermitteln.
Da hier scheinbar Dein Problem liegt, würde ich Dir folgendes raten:
1. Rufe bei Deinem FA an und bringe die Geschichte zum Besten - bei der Gelegenheit lässt sich auch gleich der weitere Werdegang besprechen und der Kollege sieht Deinen guten Willen !!
2. bringe Dein Elster zum Laufen !!
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 21 Aug 2008 - 18:44
Umsatzsteuer ausweisen oder nicht? |
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Hallo!
Eine kleine Frage: Soll ich bei Promojobs die Umsatzsteuer ausweisen lassen oder nicht? Was bedeutet es für mich, wenn ich sie ausweisen lasse? |
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Gast
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Verfasst am: 21 Aug 2008 - 19:55
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Hallo Patricia,
stellt sich die Frage, an welcher Stelle deiner Planungen du gerade stehst. Gewerbe schon angemeldet? Fragebogen vom Finanzamt erhalten? Falls du hier bist, musst du abwegen. Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen, hast weniger buchhalterischen Zeitaufwand, grundsätzlich keine Nachteile, kannst aber auch keine Vorsteuerabzüge für deine Betriebsausgaben geltend machen. Wenn du dich im Fagebogen für die Ausweisung der USt entscheidest, bist du 5 Jahre daran gebunden, musst etwas mehr Zeit in die Buchhaltung investieren, kannst aber Vorsteuerabzüge geltend machen, was sich besonders bei größeren Anschaffungen als vorteilhaft erweist.
Bei den Tipps & Tricks gibt es nochmal eine hübsche Aufstellung: https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=470 |
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agaergolin Alter Hase
Anmeldungsdatum: 16.12.2007 Beiträge: 553 Wohnort: Winsen
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Verfasst am: 22 Aug 2008 - 18:00
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...ich kann mich DanMat nur anschließen. Der Vorsteuerabzug wurde mir exakt an der Stelle... ausfüllen des Antrages... empfohlen und ist m. E. ein nicht von der Hand zu weisender Vorteil wg. der direkten Erstattung der Mehrwertsteuer durch das FA. Den Mehraufwand habe ich durch ein Buchhaltungsbüro kompensiert, kostet mich 20 € im Monat und ich habe kaum Arbeit mit den Papieren! Feine Sache, nach jeweils zweimonatlicher Abrechnung (sog. Dauerfristverlängerung) führe ich entweder erhaltene Umsatzsteuer an das FA ab oder bekomme meine gezahlten, geschäftlichen Steuern erstattet. Ganz deutlich wird dieses Verfahren bei der Erstattung der Steuern z. B. bei der Anschaffung eines Firmenwagens..., weil der Betrag so hoch ist.
Wie gesagt, Buchführungsbüro war für mich die unkomplizierte, beratende Lösung, Steuerberater sind da schon etwas teurer... |
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Gast
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Verfasst am: 10 Sep 2008 - 1:13
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Das mit der Umsatzsteuer habe ich leider nicht so recht verstanden
Ich bin als kleinunternehmer angemeldet,habe aber heute eine sehr interessante stelle gefunden fur muss ich aber zum Großunternehmer wechseln.
Die Agentur meinte bekomme 10 € pro stunde plus 1,50 € fur die umsatzsteuer dazu noch Provision falls was verkauft wird etc.
Konntet ihr mir das mal bitte erklaren gibt es irgendwelche nachteile wenn ich großunternehmer bin??Ich muss das machen weil ich uber die 17,000 € komme meinte die Agentur....Da ich neu in der Branche bin kenne ich mich nicht so sehr aus,hoffe könnt mir weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen an alle |
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Gast
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Verfasst am: 10 Sep 2008 - 20:59
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Naja, komische Agentur. 1,50 € auf 10 € die Stunde sind ja nur 15 % Umsatzsteuer
Eine hauptberufliche Selbstständigkeit solltest du dir gut überlegen. Was, wenn dir der Job nicht mehr passt oder die Agentur dich nicht mehr will? Als Kleinunternehmer kannst du immer noch was in der Hinterhand (Festanstellung, Studium...) haben, als hauptberuflich Selbstständiger musst du deinen Lebensunterhalt davon bestreiten und sämtliche sozialen Absicherungen (PKV, Rentenvorsorge...). Das solltest du vorher unbedingt mit einem Existenzgründungsberater oder Steuerberater absprechen. |
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Gast
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Verfasst am: 10 Sep 2008 - 23:43
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DanMat hat Folgendes geschrieben: | Naja, komische Agentur. 1,50 € auf 10 € die Stunde sind ja nur 15 % Umsatzsteuer
Eine hauptberufliche Selbstständigkeit solltest du dir gut überlegen. Was, wenn dir der Job nicht mehr passt oder die Agentur dich nicht mehr will? Als Kleinunternehmer kannst du immer noch was in der Hinterhand (Festanstellung, Studium...) haben, als hauptberuflich Selbstständiger musst du deinen Lebensunterhalt davon bestreiten und sämtliche sozialen Absicherungen (PKV, Rentenvorsorge...). Das solltest du vorher unbedingt mit einem Existenzgründungsberater oder Steuerberater absprechen. |
Sry leider habe ich dich nicht soooo recht verstanden.....Ich bin neu in diesem Gewerbe daher kann ich jede info und tipp gut gebrauchen...Konntest du mir das vllt nochmals anders erklaren oder mit einen Beispiel dazu geben wäre dir echt dankbar DanMat |
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Gast
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Verfasst am: 11 Sep 2008 - 19:24
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Ich glaub, ich hab dich bzw. den Begriff "Großunternehmer" falsch verstanden.
Ich hab zu deiner Problematik was Hübsches gefunden, was wie folgt aussieht (relativ sichere Quelle):
Wie prüfe ich, ob ich die Kleinunternehmerregelung überhaupt in Anspruch nehmen DARF ?
Im Gründungsjahr muss der Gesamtumsatz glaubhaft geschätzt werden:
1) Er darf die Grenze von 17.500 € nicht übersteigen.
2) Der Gesamtumsatz des Folgejahres muss ebenfalls geschätzt werden und darf die Grenze von 50.000 € nicht übersteigen.
Sind beide Voraussetzungen erfüllt kann man im Gründungsjahr die Kleinunternehmerregelung beanspruchen. Bei Beginn der Tätigkeit mitten im Jahr gelten die genannten Grenzen anteilig.
In den Folgejahren ist dann der tatsächliche Gesamtumsatz zu ermitteln und entscheidet darüber, ob die Kleinunternehmerregelung weiterhin beansprucht werden darf. Liegt er über 17.500 € kann man die Kleinunternehmerregelung für das Folgejahr nicht mehr in Anspruch nehmen.
Für Verwirrung sorgt dabei regelmäßig die 50.000 € Grenze: Sie gilt ausschließlich im folgenden Fall:
Liegt der geschätzte oder der tatsächliche Gesamtumsatz in einem Jahr zwar unter 17.500 € aber wird er das Folgejahr wahrscheinlich 50.000 € übersteigen kann man die Kleinunternehmerregelung trotz der Unterschreitung der 17.500 € NICHT für das Folgejahr in Anspruch nehmen.
Beispiel 1: (Gründungsjahr)
Geschätzter Gesamtumsatz 17.500 € oder weniger
Geschätzter Gesamtumsatz im zweiten Jahr: 50.000 € oder weniger
Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im ersten Jahr ist möglich.
Beispiel 2: (Gründungsjahr)
Geschätzter Gesamtumsatz 17.500 € oder weniger
Geschätzter Gesamtumsatz im zweiten Jahr: 50.001 € oder mehr
Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im ersten Jahr ist NICHT möglich.
Beispiel 3: (Gründungsjahr)
Geschätzter Gesamtumsatz 17.501 € oder mehr
Geschätzter Gesamtumsatz im zweiten Jahr: 50.000 € oder weniger
Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im ersten Jahr ist NICHT möglich.
Beispiel 4: (Gründungsjahr)
Geschätzter Gesamtumsatz 17.501 € oder mehr
Geschätzter Gesamtumsatz im zweiten Jahr: 50.001 € oder mehr
Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im ersten Jahr ist NICHT möglich.
Beispiel 5: (2. Jahr der Selbständigkeit oder später)
Tatsächlicher Gesamtumsatz 17.500 € oder weniger
Geschätzter Gesamtumsatz im dritten Jahr: 50.000 € oder weniger
Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im zweiten und dritten Jahr ist möglich.
Beispiel 6: (2. Jahr der Selbständigkeit oder später)
Tatsächlicher Gesamtumsatz 17.500 € oder weniger
Geschätzter Gesamtumsatz im dritten Jahr: 50.001 € oder mehr
Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im zweiten Jahr möglich im dritten Jahr NICHT möglich.
Beispiel 7: (2. Jahr der Selbständigkeit oder später)
Tatsächlicher Gesamtumsatz 17.501 € oder mehr
Geschätzter Gesamtumsatz im dritten Jahr: 50.000 € oder weniger
Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im zweiten Jahr möglich im dritten Jahr NICHT möglich.
Beispiel 8: (2. Jahr der Selbständigkeit oder später)
Tatsächlicher Gesamtumsatz 17.501 € oder mehr
Geschätzter Gesamtumsatz im dritten Jahr: 50.001 € oder mehr
Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im zweiten Jahr möglich im dritten Jahr NICHT möglich.
Was passiert wenn meine Schätzungen falsch waren und ich die Grenzen im Nachhinein überschreite?
Man bleibt dann für den vergangen Zeitraum trotzdem Kleinunternehmer. Rückwirkend würde meiner Einschätzung nach nur etwas geändert, wenn das Finanzamt nachweisen könnte, dass die Schätzungen vorsätzlich falsch waren (Meiner Einschätzung nach fast unmöglich, dass das Finanzamt dieses nachweisen kann).
Da du ja momentan noch Kleinunternehmer bist, kannst du sowieso nur zum Jahresanfang zur Umsatzsteuerpflicht wechseln (übrigens keine Schriftform erforderlich - du schlägst sie einfach ab 1.1. auf deine Rechnungsbeträge drauf und reichst dann fristgemäß die Umsatzsteuervoranmeldungen ein). Ich denke mal, für die käme Beispiel 7 in Frage. Da du ja schon Unternehmer bist, bist du in irgendeinem Jahr nach der Gründung. Selbst wenn du also nächstes Jahr mehr als 17.500 € Umsatz machst, kannst dennoch problemlos das ganze nächste Jahr Kleinunternehmer bleiben |
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Gast
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Verfasst am: 12 Sep 2008 - 0:15
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@DanMat
vielen dank für deine sotolle erklärung habe es jetzt rcihtig verstanden....
Es ging halt darum das ich Kleinunternehmer bin und bei einer Agentur arbeiten wollte die meinten aber müsste zum Großunternehmer zwichen weil ich ja über die gesagte Summe von 17,500 € komme würde etc.....
Aber ein Freund meinte da kommen probleme auf etc. daher wolte nochmals sicher gehen....
Im ersten jahr habe ich knapp wenn es hoch kommt 5000€ verdient....Theoretisch gesehen wenn ich dich richtig verstanden habe kann ich ohne probleme erst ein mal als Kleinunternehmer arbeiten...RICHTIG???
danke bye |
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Gast
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Verfasst am: 12 Sep 2008 - 7:42
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Ausschlaggebend ist die Schätzung deiner voraussichtlichen Umsätze (siehe Beispiel 7). Wenn du also schätzt, dass du im nächsten Jahr mehr als 17.500 € umsetzen wirst (so wie die Agentur das behauptet), aber im übernächsten weniger als 50.000 €, kannst du problemlos noch ein Jahr lang die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen |
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Gast
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Verfasst am: 06 Okt 2008 - 23:49
MWST berechnet,was jetzt? |
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Guten Aend liebe User,
ich schildere kurz meine Sachlage:
Habe einen Job erfüllt mit Tageshonorar 90,00€.
Die rechnung lief online über wir-rechnen-ab.de ab!
Habe diese Rechnung leider nicht gespeichert.eine erneuter Rechnungseinblick kostet stolze 20€ (will ich nicht zahlen)
Überwiesen hat die Agentur etwas über 106€.
habe beim FA angegeben,daß ich Kleinunternehmer bin.
Wie muß ich jetzt vorgehen?
Danke im Voraus. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Okt 2008 - 6:59
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Hm, eigentlich müsstest du deine Rechnung stornieren und dann eine neue Schreiben, nur über die 90 € , die dir zustehen. Und die 16 € zuviel zurück an die Agentur überweisen. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Okt 2008 - 11:25
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Ruf doch bei der Agentur an, oder schreib eine E-Mail und biete an, wie Irina schon gesagt hat, die 16€ zu überweisen. Direkt mit der Agentur lässt sich das am Einfachsten lösen. |
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Gast
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Verfasst am: 08 Okt 2008 - 21:29
Re: MWST berechnet,was jetzt? |
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SakisFFM hat Folgendes geschrieben: | Guten Aend liebe User,
ich schildere kurz meine Sachlage:
Habe einen Job erfüllt mit Tageshonorar 90,00€.
Die rechnung lief online über wir-rechnen-ab.de ab!
Habe diese Rechnung leider nicht gespeichert.eine erneuter Rechnungseinblick kostet stolze 20€ (will ich nicht zahlen)
Überwiesen hat die Agentur etwas über 106€.
habe beim FA angegeben,daß ich Kleinunternehmer bin.
Wie muß ich jetzt vorgehen?
Danke im Voraus. |
irgendwo her kenn ich diese problematik
aber am besten mit tms telefonieren und denen den fall schildern.
in deinem fall wurde dir die MWST berechnet die du nicht abführst.
( bei mir wurde keine MWSt hinzugefügt obwohl ich umsatzsteuerpflicht war)
leider ist die organisation bei tms bezüglich der abrechnung chaotisch denn ich musste schon zum 4. mal die rechnung reklamieren weil immer noch geld auf der abrechnung fehlt ) |
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