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promotionbasis.de
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<< Rechnung ohne Gewerbeschein :: Lohnsteuerkarte >> |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2008 - 9:49
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Machen das denn alle Agenturen mit? Ich meine mit der Lohnsteuerkarte?
Also soweit wie ich nun weiss, musst du für deinen Promo Job keinen Gewerbeschein haben, wenn du unter den 17.500 bleibst, darfst aber auch keine Vorsteuer (19%) ziehen.
Aber ich bin nun auch gerade etwas verwirrt ... hmm |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2008 - 9:53
Gewerbeschein |
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Hallo!
Verstehe nicht so ganz wie Du Rechnungen ohne Gewerbeschein schreiben kannst. Du musst doch eine Steuernummer angeben....was hast Du denn da angegeben?
Viele Grüße
Sandra |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2008 - 10:03
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Das ist jetzt wieder mal Äpfel mit Birnen vergleichen.
Die 17.500 betreffen nur die Umsatzsteuer und da hat sie eh auf der Rechnung schon drauf hingewiesen, dass sie die Kleinunternehmerregelung gewählt hat.
Die Scheinselbständigkeit kann ihr auch ziemlich egal sein. Der Arbeitgeber kann die Sozialversicherungsbeiträge nur für die letzten 3 Monate nachfordern. Also wenn sie erwischt wird, muss sie die letzen 3 Monatsbeiträge nachzahlen und kann aber die freiwilligen Beiträge gegenrechnen. Da bekommt sie möglicherweise sogar noch was raus Ausserdem zählt dann das vereinbarte Honorar als Nettogehalt. Wenn sie also 10 Euro die Stunde ausmacht, bekommt sie dann 10 Euro netto.
Wobei ich hier natürlich betonen muss, dass das natürlich gegen das Gesetz ist und ich nie jemand dazu auffordern würde, dieses zu brechen.....
Wegen dem Gewerbeschein:
Ich würde mir einen holen. Das kostet nicht die Welt und über kurz oder lang brauchst du sicher bei einer anderen Agentur einen.
Natürlich kannst du Promo auch als Freiberufler machen, dazu musst du dich aber trotzdem beim Finanzamt anmelden und den Fragebogen ausfüllen. |
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Gast
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Verfasst am: 08 Okt 2008 - 20:22
Selbstständig und auf Lohnsteuer arbeiten: Was beachten? |
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Hallo,
ich brauche dringend hilfe. Ich habe ein Job angebot bekommen, aber es abgelehnt, weil es auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wird. Wie wird alles berechnet wenn man Hauptberuflich selbständig ist und zwischen durch auf Lohnsteuerkarte abrechnen lässt? Ich habe immer noch keinen Status von der Bfa, obwhol ich alle Unterlagen eingereicht habe. Muss ich erst auf den Status warten damit ich auf Lohnsteuerkarte arbeite?
MFG
Y |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 09 Okt 2008 - 9:06
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Wieso willst Du auf die BfA-Bescheinigung warten? Ich bin seit Ewigkeiten selbständig- und habe bis heute keine Bescheinigung. Was mich aber nicht davon abhält sowohl auf LSK als auch auf Gewerbeschein (und neuerdings auch noch auf 400-€-Basis) zu arbeiten.
Du kannst -wenn Du denn willst- den Job auf LSK ganz beruhigt annehmen. Und am Jahresende bzw. 2009 trägst Du dann zusätzlich zu Deinen Einkünften über Gewerbeschein auch die von der Steuerkarte ein.
Je nachdem, was Du da machst/ für wen Du auf LSK arbeitest, füllst Du ein Formular aus (bei UPS z.B. gibt es das direkt zu den Einstellungsunterlagen dazu), dass Du hauptberuflich selbständig bist und Du Deine Krankenkasse etc. selber zahlst.
Das war´s dann auch schon
Ach so; achte darauf, dass Du auch bei dem Job auf LSK nicht eingeschränkt wirst. Dass die Dir also nicht Deine Jobs auf Gewerbeschein untersagen wollen oder so... |
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Gast
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Verfasst am: 09 Okt 2008 - 18:52
Danke |
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Viln Dank für die informationen. Die informationen waren sehr hilfreich.
LG
Y:K |
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Gast
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Verfasst am: 15 Okt 2008 - 13:57
Mit Gewerbeschein noch zusätzlich über Lohnsteuerkarte??? |
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Hallo,
habe mal 'ne Frage, und zwar fange ich demnächst meinen ersten Promojob an.
Habe mir letztens einen Gewerbeschein besorgt.
Ist es jetzt noch möglich, dass ich alle 6-8 Wochen mal auf Lohnsteuerkarte arbeiten kann? Hab noch einen unregelmäßigen Job, der auf Lohnssteuerkarte abgerechnet wird, wo ich alle 2 Monate mal ca. 300 € verdiene. Kann ich diesen behalten und weiterhin auf Lohnsteuerkarte verdienen, oder wie funktioniert das am besten?
Ich bin noch Student und möchte ab und zu mal ein Promo-Job machen, also unter dem Steuerfreibetrag und dem Kinderfreibetrag bleiben. Wird das dann alles zusammengerechnet, was ich auf LSK und über meine Steuernummer verdiene?
Vielen Dank
Marc |
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Gast
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Verfasst am: 15 Okt 2008 - 16:29
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Das ist kein Problem: Du kannst parallel auf LStk und Gewerbeschein arbeiten.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 16 Nov 2008 - 13:05
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Du kannst auch einfach nebenberuflich "Selbstständig" sein.
Beim Ausfüllen des Gewerbescheins enfach ein Kreuz bei Neben- oder Hauptgeruflich machen.
Nur darauf achten, daß Dein gewerblicher Nebenverdienst nicht eine best. Höhe übersteigt. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Feb 2009 - 0:54
Steuernummer & Gewerbeanmeldung |
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Hallo ich hab mal eine Frage und hoffe jemand von euch kann mir dabei Helfen. Ich arbeite immer im sommer als Servicekraft. Jedoch bin ich zur zeit am überlegen ob ich in den Promotionbereich gehe! Ich habe mir gedacht ich holle mir eine Steuernummer und eine Gewerbeanmeldung und versuche mein Glück als Promoter z.B. über promotionbasis.de . Falls ich aber keine aufträge kriege wollte ich nicht ohne garnichts da stehen und habe mir gedacht arbeite ich dann weiterhin im Eiscafe bei mir! Wie läuft es dann mir der Gewerbeanmeldung und der Steuernummer. Kann ich überhaupt dann noch auf Lohnsteuer bei mir im Eiscafe arbeiten oder geht das nicht?
Ich hoffe jemand kann mir dabie helfen.
Danke schonmal im vorraus! |
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Gast
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Verfasst am: 05 Feb 2009 - 8:31
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Diese beiden Optionen zu kombinieren ist kein Problem:
beantrage Deinen Gewerbeschein und schon bist Du etwas flexibler. Am Jahresende werden alle Einkünfte aus Lohnsteuer und der Gewinn aus Gewerbe unter Deiner vorhandenen Steuernummer zur Einkommensteuer zusammengefasst.
Viel Spass!
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 09 Feb 2009 - 11:31
brauche INFORMATIONEN zum Gewerbe als Theker / Promoter |
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hallo zusammen
ich hoffe, dass ich hier endlich zu einer genauen Aufklärung komme nachdem ich mich schon durchs halbe web geklickt habe und zich Telefonate geführt habe.
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Undzwar folgendes:
Ich habe eine Haupttätigkeit Brutto 2500euro.
Nebenbei arbeite ich als Theker in einem Club auf Minijobbasis für Einnahmen < 400euro.
Nun habe ich bei einem 2ten club die Möglichkeit zu arbeiten (8,50euro/std), allerdings muss ich bei denen Rechnungen ausstellen, d.h. Gewerbe anmelden.
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Einen Gewerbeschein zu bekommen ist kein Problem, kostet 40euro bei uns.
nun habe ich mich hier etwas schlau gelesen und hab folgendes gefunden...
als promoter anmelden, steuerfreiheit
Solange Du unter dem Freibetrag von 7.834,00 Euro bleibst, kann Dir steuerrechtlich also nichts geschehen. Gilt dies auch wenn man eine Haupttätigkeit hat? oder wird das Geld zu der Haupttätigkeit angerechnet?
1. Frage
Wenn ich mein Gewerbe als Theker anmelde. Habe ich da keinen Freibetrag?
2. Frage
kann ich ohne weiteres als Gewerbe Promoter angeben und als "Theker" arbeiten? Bei der Abrechnung wird ja der Club angegeben, ob ich da promote oder bediene ist im Endeffekt das gleiche.
3. Frage
kann der bestehende Nebenjob / Minijob weiterhin bestehen bleiben?
4. Frage
mit welchen Abgaben muss ich rechnen für meinen "3. Job / Gewerbe" wenn ich am Ende des Jahres die Abrechnung mache? weise auch keine MwSt aus!
ca. Umsatz pro Jahr
2640Euro / Jahr
ca. Aufwand, fallen mir nur Spritkosten ein: 3600km /Jahr x 0,30
1080Euro / Jahr
Bin für jede Hilfe dankbar!!! |
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Gast
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Verfasst am: 09 Feb 2009 - 13:22
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Alle Einkünfte als Arbeitnehmer, aus 400-euro-Job und als Gewerbetreibender (hier Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn) fallen zusammen als Dein zu versteuerndes Einkommen.
Zur Ermittlung der Höhe der Einkommensteuer gibt es einen entsprechende online-Rechner, den Du schnell googeln kannst.
Also Ärmel hoch und los!
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 09 Feb 2009 - 13:57
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ja aber da ersehe ich nicht die Möglichkeiten? Ob es einen Freibetrag gibt? was ich machen darf und was nicht?
alles wird ja nicht zusammenaddiert. der Nebenjob auf 400euro Basis bleibt ja unversteuert. |
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Gast
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Verfasst am: 09 Feb 2009 - 15:22
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Der Freibetrag gilt ganz allgemein, in deinem Fall für alle Einkünfte bzw. Einkunftsarten. Die werden addiert und wenn du in Summe über den Freibetrag kommst, ist die Einkommenssteuer fällig.
Edit: Prinzipiell darfst du alles so wie du es beschrieben hast nebeneinander betreiben. Der Arbeitgeber deiner Festanstellung sollte aber zumindest drüber Bescheid wissen, was du nebenher so treibst und ggf. zustimmen. Bei der Abrechnung via Gewerbeschein solltest du darauf achten, dass du mehr als nur 1 Auftraggeber hast und über einen nicht mehr als 5/6 deines Umsatzes generierst. Vielleicht ist ja der Arbeitgeber deines 400 €-Jobs bereit dich auch gegen Rechnung zu beschäftigen - das erspart ihm einiges an Bürokratie. |
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