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Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Okt 2008 - 15:38

Antworten mit Zitat  

Mal so nebenbei:
20 euro bezahlst Du nur für ein Rechnungsjournal .

Aber warum hast Du eigentlich die Rechnung nicht gespeichert? Du musst sie nicht nur speichern, sondern auch ausdrucken und in Deine Buchführung aufnehmen.
Ist Dir das bewusst?

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Okt 2008 - 18:18

Antworten mit Zitat  

Ja,es ist mir bewußt,daß ich meine Rechnungen ordnungsgemäß handhaben muß.

Im besagten Fall war es eine Onlinerechnung,die abgerechnet wurde durch Knopfdruck...im Eifer des Gefechts aber nicht direkt ausgedruckt.
Ein Rechnungsarchiv kostet pauschal 20€.
Eine einzelne Rechnung wird bei wra.de mit 0,54€ veranschlagt,was auch ok ist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Okt 2008 - 5:59

Antworten mit Zitat  

Das eine Einzelne 0,54 euro kostet, wusste ich auch noch nicht -
na dann viel Spass noch!

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Okt 2008 - 13:27

Re: Umsatzsteuer - Belege und die Abrechnung mit den Agentur
Antworten mit Zitat  

Pampers hat Folgendes geschrieben:
Hallo und wieder mal ein brandaktuelles Thema bei uns aber kein unbekanntes für euch vielleicht !

Es ist nunmehr das vierte Unternehmen mit denen ich wegen der Buchaltung am diskutieren bin ... Konfus

Folgende Situation:

Verkostungseinsatz --> Wareneinkauf auf Vorkasse --> gegen ORIGINAL Beleg --> anschließend Erstattung der Ausgaben

Es betrifft hauptsächlich alle die Personen die ein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe haben !

Die Agenturen fordern den Beleg im Original ein und wollen das Ihr netto abrechnet ohne das Ihr die Belege zurückerstattet bekommt !

Das ist eine Bereicherung der Agenturen um (letztes Jahr) 16 % der Ausgaben die Ihr hattet.

Hintergrund:
Ihr könnt dem Finanzamt nur Kosten geltend machen die Ihr belegen könnt, das heißt wenn Ihr keine Originale mehr habt geht das schlecht !!! argh
Ihr habt aber 16 % ausgeben und erhaltet auf eurer Rechnung 16 % on Top müst diese aber wieder abführen also - 16 % Verlust in eurer Buchhaltung (nur auf z.B.Verkostungsware) !!!

Hallo lieber Arne

ist es möglich, das Du ein Archiv mit Auszügen über Rechtsfälle oder über Gesetzesauszügen über die verschiedenen Rechtslagen einpflegst die die Forumsteilnehmer downloaden können um Sie dann den Agenturen vorzulegen!

Fazit: Als unsere Steuerkanzlei, dann dort anrief war es auf einmal gleichgültig ob Sie Original oder Kopie erhalten. Also ACHTUNG !

FÜR ALLE NOCH EIN FROHES NEUES UND ERFOLGREICHES 2007 yo



Ich aktualisiere nach eigenem Falle diesen Thread wieder.
Für die einen bereits bekannt für den einen oder anderen doch noch neu.
Nach aktuellem Gespräch mit meinem zuständigen Finanzamt:
Wer Verkostungsware einkauft und der Agentur in Rechnung stellt , muss 19% MWST in Rechnung stellen und vorallem die Originalbelege selber einbehalten und gehen nur als Kopie zur Agentur.
§ 3 Absatz 9 Sonstige Leistungen
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Okt 2008 - 19:52

Re: Umsatzsteuer - Belege und die Abrechnung mit den Agentur
Antworten mit Zitat  

Sannypless hat Folgendes geschrieben:

§ 3 Absatz 9 Sonstige Leistungen

Auf welches Gesetz bezieht sich der §? Meinst du die Abgabenordung?
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2008 - 8:06

Re: Umsatzsteuer - Belege und die Abrechnung mit den Agentur
Antworten mit Zitat  

DanMat hat Folgendes geschrieben:
Sannypless hat Folgendes geschrieben:

§ 3 Absatz 9 Sonstige Leistungen

Auf welches Gesetz bezieht sich der §? Meinst du die Abgabenordung?


sorry habs vergessen reinzuschreiben
§3 Absatz 9 Umsatzsteuergesetz
mit sonstigen Leistungen
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Nov 2008 - 13:15

Agentur fragt nach Unterlagen vom Finanzamt- USt-Berechtig.
Antworten mit Zitat  

Hallo!

Meine Agentur, für die ich jetzt einen Promotineinsatz habe, will von mir das Einverständnis, daß sie eine Kontaktsperson in meinem Finanzamt kontaktieren können und Fragen zu mir stellen können bzgl. Umsatzsteuerberechtigung.

Das kommt mir ein bißchen wie eine Stasimethode vor. Muß ich das mitmachen, wenn ich den Job haben will? Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Nov 2008 - 16:25

Antworten mit Zitat  

Ist etwas merkwürdig und respektiert nicht gerade Deine Mündigkeit:

ein Schreiben mit Angabe der Steuernummer und der unmissverständlichen Zusicherung der Umsatzsteuerberechtigung sollte ausreichen!

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Nov 2008 - 19:52

Re: Agentur fragt nach Unterlagen vom Finanzamt- USt-Berecht
Antworten mit Zitat  

tina_0035 hat Folgendes geschrieben:
Hallo!

Meine Agentur, für die ich jetzt einen Promotineinsatz habe, will von mir das Einverständnis, daß sie eine Kontaktsperson in meinem Finanzamt kontaktieren können und Fragen zu mir stellen können bzgl. Umsatzsteuerberechtigung.

Das kommt mir ein bißchen wie eine Stasimethode vor. Muß ich das mitmachen, wenn ich den Job haben will? Konfus


diese erfahrung hab ich auch schon gemacht
kleiner tipp meinerseits
fordere ein schreiben vom finanzamt an das nennt sich " bescheinigung in steuersachen"
dieses schreiben ist kostenlos und wird dir innerhalb ein paar tagen zugestellt
in dem schreiben wird bestätigt dass du u.a. umsatzsteuerpflichtig bist.
im regelfall wollen einige agenturen z.b. standpunkt kommunikation diese bescheinigung alle 6 monate haben.
Sie wollen dich nicht damit schikanieren sonder es durften im jahr 2007 so manche agenturen unangenehme finanzielle begegnungen der bfa machen.
daher diese verstärkten kontrollen.
Hol dir diese Schreiben und du bist die sorgen los.

viel glück
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Nov 2008 - 21:14

Antworten mit Zitat  

Normalerweise verschickt das FA zumindest am Anfang ein Schreiben, dass unter deiner Steuernummer nun auch die Umsatzsteuer geführt wird. Das sollte man, sofern man den Nachweis braucht, jährlich neu anfordern. Auf Anfrage bekommst du aber auch einen Nachweis ausgestellt, dass du unter deiner Steuernummer als selbständiger Unternehmer geführt wirst. Das mit der Kontaktperson würde ich nicht einwilligen. Zumal ja der Finanzbeamte sicher erstmal dein Einverständnis einholen müsste, Informationen rauszugeben. Frag doch mal, ob dir die Agentur auch eine Kontaktperson nennt, du musst dich ja auch informieren, ob die Agentur wirklich angemeldet ist - man arbeitet ja heute schließlich nicht für jeden lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Nov 2008 - 9:31

Ein paar Verständnisfragen zum Vorsteuerabzug :)
Antworten mit Zitat  

hallo liebe promoter Very Happy ,

erst mal möchte ich euch alle grüßen! ich bin die sue und neu hier.

ich arbeite schon seit 3 jahren als promoter, war aber bis jetzt immer kleinunternehmer. ab dezember werde ich aber die umsatzsteuer ausweisen (ist natürlich schon mit dem finanzamt abgeklärt).

ich habe mich schon erkundigt, auch hier im forum und viele nützliche sachen
gelesen. hier ein lob an euch liebe forenmitglieder! aber dennoch bleiben noch
ein paar offene fragen.

vieleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen:

1) offiziell bin ich erst ab dezember umsatzsteuerberrechtigt. ich möchte aber jetzt schon betriebsausgaben machen. kann ich die in meiner steuervoranmeldung geltend machen? oder darf ich erst ab dezember "einkaufen"?

2) es gilt ja immer der tag des zahlungseingangs, richtig? wenn ich also im dezember arbeite, aber das geld erst im januar kommt. in welchen monat muss ich diese aufträge dann in der steuervoranmeldung eintragen? dezember oder januar?

3) ich werde demnächst noch andere aufträge, die nichts mit promotion zu tun haben, annehmen. kann ich dafür meinen bisherigen gewerbeschein weiterverwenden oder muss ich einen zweiten beantragen?

danke schon im voraus![/u]
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Nov 2008 - 12:14

Re: Ein paar Verständnisfragen zum Vorsteuerabzug :)
Antworten mit Zitat  

sweet_sue hat Folgendes geschrieben:


vieleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen:

1) offiziell bin ich erst ab dezember umsatzsteuerberrechtigt. ich möchte aber jetzt schon betriebsausgaben machen. kann ich die in meiner steuervoranmeldung geltend machen? oder darf ich erst ab dezember "einkaufen"?

2) es gilt ja immer der tag des zahlungseingangs, richtig? wenn ich also im dezember arbeite, aber das geld erst im januar kommt. in welchen monat muss ich diese aufträge dann in der steuervoranmeldung eintragen? dezember oder januar?

3) ich werde demnächst noch andere aufträge, die nichts mit promotion zu tun haben, annehmen. kann ich dafür meinen bisherigen gewerbeschein weiterverwenden oder muss ich einen zweiten beantragen?

[/u]


Mein Senf dazu:

1. Ich würde an deiner Stelle warten. Das funktioniert prinzipiell zwar (z. B. wenn du von nebenberuflich auf hauptberuflich umsteigst - dann kannst du das vorher kaufen und nachher die Umsatzsteuer noch ziehen), aber ich weiß nicht, inwieweit man dem FA dann darlegen muss, dass die Investition dann erst ab ab Dezember genutzt wird etc. Wenn es keine Umstände macht, dann warte einfach.

2. Es gilt nur der Zahlungseingang auf deinem Konto. Geld vom Dezember kommt im Januar -> Umsatzsteuerbetrag fällt in den Januar.

3. Wenn du es ganz ordentlich machen möchtest, reicht es, wenn du eine Gewerbeummeldung abgibst und deinen vorhandenen Schein einfach um die neuen Tätigkeiten ergänzt. Kostet halt noch mal etwas. Prinzipiell kann man aber immer versuchen dehnbare und weitläufig interpretierbare Tätigkeitsbeschreibungen auf die Rechnung zu schreiben lol dann spart man sich das Geld. Sollte dann aber schon artverwandt sein yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Nov 2008 - 14:18

Vollzeit Promo mit oder ohne Umsatzsteuer?Was ist besser...?
Antworten mit Zitat  

Hallöchen,

ich bin jetzt seit ca 1 Monat selbständig mit Promotion, war vorher arbeitslos und habe den Existenzgründungszuschuß beantragt und gestern die Bestätigung erhalten.
Vom Finanzamt habe ich bis jetzt noch nichts gehört.
Und jetzt kommt meine Frage an alle Vollzeit Promoter, wie macht ihr das mit der Steuer?
Ich habe jetzt die ganze Zeit Rechnungen ohne Steuern erstellt und habe mich neulich mit einer Kollegin unterhalten die meinte das das besser wäre wenn man es mit macht weil man jede Menge Kosten absetzen kann wie z.B.: Versicherungen, Spesen, Kilometergeld...
Wie macht ihr das so?Wäre für mich sehr interessant zu erfahren.
Was lohnt sich eher?
Ich habe mich vorher natürlich auch hier informiert und da war hauptsächlich die Rede von Kleinunternehmern ohne Steuerausweisung usw. wenn der Verdienst 17500 € im Gründungsjahr nicht überschreitet.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Nov 2008 - 16:14

Re: Vollzeit Promo mit oder ohne Umsatzsteuer?Was ist besser
Antworten mit Zitat  

chilie hat Folgendes geschrieben:
Hallöchen,

ich bin jetzt seit ca 1 Monat selbständig mit Promotion, war vorher arbeitslos und habe den Existenzgründungszuschuß beantragt und gestern die Bestätigung erhalten.
Vom Finanzamt habe ich bis jetzt noch nichts gehört.
Und jetzt kommt meine Frage an alle Vollzeit Promoter, wie macht ihr das mit der Steuer?
Ich habe jetzt die ganze Zeit Rechnungen ohne Steuern erstellt und habe mich neulich mit einer Kollegin unterhalten die meinte das das besser wäre wenn man es mit macht weil man jede Menge Kosten absetzen kann wie z.B.: Versicherungen, Spesen, Kilometergeld...
Wie macht ihr das so?Wäre für mich sehr interessant zu erfahren.
Was lohnt sich eher?
Ich habe mich vorher natürlich auch hier informiert und da war hauptsächlich die Rede von Kleinunternehmern ohne Steuerausweisung usw. wenn der Verdienst 17500 € im Gründungsjahr nicht überschreitet.


diese frage kann dir sicherlich keiner beantworten.
ich selbst habe vor 1 1/2 jahren mein Unternehmen mit Umsatzsteuer angefangen und mach es auch derzeit noch so
ist zwar teilweise nervig mit der umsatzsteuer melden,
aber du ziehst bei vielen artikel ja deine Mehrwertsteuer raus und verrechnest die gegenüber dem Finanzamt.
Teilweise gibts bei Monaten Geld zurück
Teileweise muss ich manchmal 120 euro ans finanzamt zahlen.

viel gllück bei deiner wahl
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Nov 2008 - 11:47

Vollzeit Promoter - Kurze und Wichtige Stickpunkte
Antworten mit Zitat  

An alle Vollzeitpromoter ode die es werden wollen.

Im Schnitt musst du wenn du in München lebst deine 2000€ netto verdienen.
Umgereichnet wären das im Jahr 24.000 Euro. Somit bist du weit über dem Betrag von der Grenze und bist Mehrwertsteuerpflichtig. Jedoch fangst du im ersten Jahr an und erreichst mehr als die 17.500€ und ist nicht zu erwarten, dass du im Folgejahr 50.000 bist du für hier 2008 nicht mehrwertsteuerpflichtig. Aber ab 2009. Für 2008 musst du auch nichts nachzahlen.

2000€ netto ist so einen Rahmen, den du verdienen solltest pro Monat damit sich das Geschäft auch rentiert. Wer auf Dauer drunter ist, soll lieber wieder auf Festangestellt arbeiten. Da wird wenigsten Krankheit und Uraub, wie
die 5 Säulen der Sozialversicherung gezahlt.
Und er braucht am Feierabend keine Rechnungen schreiben, sich um Aufträge bemühen, Umsatzsteuervoranmeldungen machen....... so vieles mehr.

Diese 2000€ nettto sollten mit 20 Arbeitstagen erreicht werden. Ist ebenfalls die Faustformel zur Berechnung des Bruttolohns auf Lohnsteuerkarte. Keine Festangestellter arbeitet auf Dauer 6 Tage/Woche.
Dafür sollten aber auch nicht mehr als ca. 10 bis 20 km einfach Strecke zur Promotion zurückgelegt werden.
Für einen Tagessatz von 100€ ist ein Arbeitstag mit 8 Std. festgeleget. Pause ist leider nicht immer bezahlt.

Fazit: Wer für unter 100€ am Tag dauerhaft Aufträge übernimmt, und dies als Hauptberuf machen will; sollte vielleicht das mit der Mathematik sich in Ruhe noch mal von jemanden erklären lassen.

Im Durchschnitt kostet die Krankenversicherung zwischen 250€ und 350€ im Monat. Leider wird das im Laufe des Alter noch ein bischen mehr.

Dann will der Fiskus natürlich auch noch ein paar Steuern sehen. Die sich dann auch noch mal auf ein paar Tausend belaufen, je nach dem wie viel man absetzen kann. Steuerberater stellt natürlich auch noch ein unverschämt hohe Rechnung.

Wer sich das angetan hat zu lesen wird sehen dass Promotion nicht unbedingt das leicht verdiente Brot ist. Vorallem sind die Studensätze für Selbstständig eh voll im Keller. Normalerweise stellt ein Selbstständiger mindestens 50€ pro Stunde plus Mehrwertsteuer und Anfahrt plus Materialkosten in Rechnung.
Hinzu kommt bei Promotion, dass man das volle unternehmerische Risiko trängt, jedoch einen Hungerlohn verdient wenn man mal was tut.
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