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Gast
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Verfasst am: 22 Sep 2008 - 19:30
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Findest du das wirklich lustig? Du bist ja ein toller Unternehmer
Ich würde mir an deiner Stelle einen Kopf machen, wie du da nochmal rankommst (z. B. alle Rechnungsempfänger anschreiben), wenn das Amt das rausbekommt (z. B. durch ne Buchprüfung bei einem deiner Rechnungsempfänger) können die dir ganz schön eins überbraten. Ansonsten kann ich dir nur empfehlen mal ein wenig in der Abgabenordnung zum Thema Aufbewahrungsfristen zu blättern... |
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Gast
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Verfasst am: 08 Okt 2008 - 15:52
einkommensteuer-kleinunternehmer |
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hallo zusammen,
weiß eine/einer wieviel einkommesteuer einem berechnet werden (%) wenn man als kleinunternehmer mehr als 7664€ gewinn erzielt ? wäre über eure antworten / erfahrungen sehr dankbar.
ps.: habt ihr tipps was man als student alles als betriebskosten und sonderausgaben absetzen kann?
merci |
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Gast
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Verfasst am: 08 Okt 2008 - 16:06
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Ein allseits bekanntes Online-Lexikon zeigt beim Begriff "Einkommenssteuer" eine schicke Tabelle. Danach liegt der Eingangssteuersatz bei 15 % und steigt bis zu einem Einkommen von etwas über 52.000 € auf 42 %. Wieviel du bei deinem Einkommen zahlst, kannst du auch selbst berechnen. Die Formeln findest du hier: § 32a EStG. Ich vermute dafür braucht man aber ein BWL-Studium |
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Paris03 ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 18.11.2007 Beiträge: 20 Wohnort: Minden
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Verfasst am: 19 Nov 2008 - 18:46
17500 Euro als Kleinunternehmer.......... |
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Hallo,
ich bin seit diesem Jahr selbständig und bin als Kleinunternehmer angemeldet.
Ich darf also 17500 Euro verdienen.
Jetzt habe ich zusätzlich im November und Dezember einen Teilzeitjob auf Festangestelltenverhältnis angenommen.
Muß ich die Festeinstellung mit zu den 17500 Euro rechnen oder gilt dieser Betrag nur für meine Selbständigkeit?
Vielen Dank und Liebe Grüße aus Hannover |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 20 Nov 2008 - 17:12
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Die 17500 €-Grenze gilt nur für die Selbständigkeit!!!
Steuern musst Du sowieso zahlen, aber die 17500 € sind ja nur dafür, dass Du weiterhin keine MWSt auf Deiner Rechnung ausweisen brauchst und Dir den Streß mit Vorsteuer etc mit dem Finanzamt sparst.
Und dafür ist es völlig egal, was Du noch "nebenbei" auf Steuerkarte verdienst. |
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Paris03 ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 18.11.2007 Beiträge: 20 Wohnort: Minden
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Verfasst am: 09 Dez 2008 - 15:44
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Ich nochmal.........
zählt das Kilometergeld auch zu den 17500 Euro oder nur das reine Einkommen/das reine Honorar?
Nochmals danke............. |
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Gast
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Verfasst am: 09 Dez 2008 - 19:16
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Die Summe aller Rechnungsbeträge, sprich Umsätze. Wenn du Kilometergeld abrechnest, fällt es mit rein. |
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Gast
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Verfasst am: 04 März 2009 - 15:58
2Kleinunternehmer |
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Hallo,
ich bin ganz neu hier und habe mich schon viel hier im Forum umgeschaut aber meine Fragen sind damit noch nicht wirklich beantwortet.
Ich hoffe jemand hier kann mir vielleicht etwas weiterhelfen??? Ich wäre jedenfalls sehr danbar dafür!!
Zu meiner momentanen Situation:
Ich arbeite Hauptberuflich in einer Art Call Center und will jetzt noch nebenbei als Messehostess arbeiten.
Von einer Freundinn hab ich den Tipp bekommen,einen Gewerbeschein zu beantragen. Jetzt habe ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommen und hab einige Fragen dazu, bzw. sind mir einige Dinge noch sehr unklar.
Hier meine Fragen:
- Zum Thema Kleinunternehmerregelung, was ist hier der Vorteil bzw. wenn ich diese nutze und ich dann mal eine Rechnung schreibe (z.B. für 4 Tage á 130 Euro pro Tag) muss ich da den Gesambestrag von 520 Euro angeben oder muss ich irgendwie noch 19% Mwst. davon abrechnen? Bzw. gebe ich die Mehrwehrsteuer nicht an, muss ich diese dann an das Finanzamt irgendwie abfuehren oder habe ich einen bestimmten Betrag im Jahr frei indem mir das Finanzamt nichts abzieht?
-Ist es wichtig eine Umsatzsteueridentifikationsnr. zu beantragen oder bekommt man automatisch eine Steuernummer bzw. Ust-Identifikations-Nr.?
-Ausserdem will ich ich noch nebenbei evtl. auf 400 Euro Basis (Lohnsteuerkarte wahrscheinlich) für 3 Wochenende in einer Bar arbeiten.
Kann ich einfach so eine 2. Lohnsteuerkarte beantragen?
Was sind hier die Abzüge, wenn man z.b 270 Euro für 3 Wochenden verdient hat?
Hoffe echt jemand kann mir weiterhelfen! Danke euch jedenfalls schon im Voraus!!
Viele Liebe Grüße aus Nürnberg!
Carina |
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Gast
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Verfasst am: 05 März 2009 - 7:20
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Wenn Du die Kleinunternehmerregel wählst, stellst Du Deine Rechnungen ohne MwSt. und musst Dich demnach um alles was Umsatzsteuer betrifft nicht kümmern. Diese Variante soll das selbstständige Leben etwas einfacher machen, soweit Dein Jahresumsatz 17500 euro nicht übersteigt.
Für einen Nebenjob auf LStk. musst Du eine zweite Karte beantragen, die dann in Klasse 6 ausgestellt wird. Die Abzüge sind etwas höher, aber das ist letztlich egal, da dies Steuervorauszahlungen sind, die in der Einkommensteuererklärung mit Deinen anderen Einkünften inkl. Gewinn aus Gewerbe verrechnet werden.
Steuernummer ist Deine vom Hauptjob bereits vorhandene. |
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Gast
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Verfasst am: 29 März 2009 - 9:13
Kleinunternhemer und verheiratet.. |
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Hallo
ich habe mal eine wichitge Frage.. und zwar bin ich Kleinunernehmer... Promotorin und Visagistin.. ich habe mich vorher dementsprechend bei einem Berater informiert... Mein Mann hat einen Verdienst von 1500 Brutto montalich..
Nun bekomme ich ständig die Frage gestellt ob ich mir das alles gut überlegt habe weil ich ja verheiratet bin... das ich bestimmt sehr sehr viel an das finanzamt zahlen muss=(
Ich bin jetzt so unsicher das ich etwas bei Berater falsch verstanden habe...
Vielleicht ist jemand in der selben Situation also Kleinunternehmer und verheiratet... der mir das noch mal erklären kann... wie das mit dem Gehalt der ehepartners verechnet wird...
Liebe Grüße
die Sandy[/color] |
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Sannypless Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 242 Wohnort: Osterberg
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Verfasst am: 29 März 2009 - 15:30
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dein mann ist ja angestellt und hat dann eigentlich lohnsteuerklasse 3
und ausserdem hat man ja einkommensgrenzen,
aber ich glaube dass ihr über 50 000 euro gemeinsamen verdienst kommt im jahr?
und dann kommen ja werbungskosten von deinem mann hinzu, evtl eigenes haus ect.
als kleinunternehmer hast du ja ein einkommen von 17500euro zur verfügung kommst du da drüber? |
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Gast
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Verfasst am: 29 März 2009 - 16:30
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nein also ich werde dieses jahr nicht über 17500 kommen... und wir haben auch noch kein haus... |
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Magenta Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 29.12.2006 Beiträge: 165 Wohnort: Gäufelden
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Verfasst am: 29 März 2009 - 22:51
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Hallo,
ich verstehe nicht ganz, warum die Frage kommt, ob Du Dir das gut überlegt hast. Ich mein, arbeiten ist immer gut überlegt, weil es Geld bringt, auch wenn man seine Arbeit versteuern muss, aber natürlich bist Du im Moment bei Deinem Mann mit in der Krankenversicherung drin, also es sollte hierbei natürlich schon etwas für Euch übrig bleiben und nicht null auf null ausgehen, sonst lohnt sich die Arbeit nicht wirklich.
Ich kenn mich leider nicht gut genug mit der Materie aus, was jetzt Deinen Mann und Dich betrifft, aber was die Versteuerung betrifft, ist halt die Frage, ob Ihr gemeinsam veranlagt seid und dann kann ja der besser verdienende die "gute" Steuerklasse nehmen und derjenige, der schlechter verdient, lässt sich höher besteuern, das lohnt sich natürlich (ich glaub, die Steuerklasse, die wenig Abzüge hat, ist 3, bei Steuerklasse 5 kriegst Du ganz viel abgezogen, allerdings können auch beide in 4 gehen, wenn sie sowieso gleich verdienen ---- so war das zumindest noch vor ein paar Jahren).
Geh doch zu einem richtigen Steuerberater, der kann Dir das ganz genau erklären.
Ich wünsch Dir heute schon viele gut bezahlte Jobs!!!
Grüsse
M |
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Gast
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Verfasst am: 30 März 2009 - 8:38
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danke erstmal für die antwort...
ich meine es aber so das viele zu mir sagen das ich gar kein "kleineunternehmer" bin weil mein gehalt auf das meines mannes drauf gerechnet wird und er ja schon 14300 netto im jahr verdient und ich dann nur 3000 euro verdienen dürfte..
aber ich habe das beim berater anders verstanden, das das anders gerechnet wird... da muss dann noch irgendwas abgezogen werden??
kann man sich das nicht irgendwo schriftlich holen? im internet finde ich nichts.... |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 30 März 2009 - 17:52
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Der Verdienst Deines Mannes als Angestellter hat rein gar nichts mit Deinem Einkommen als Kleinunternehmerin zu tun. Lass´ Dich da nicht verunsichern von komischen Fragen...
Du darfst bis zu 17500 € im jahr einnehmen, Dein Mann bekommt sein Geld unabhängig davon.
Wichtig sind die jeweiligen Beträge auf dem Konto nur -wie Magenta schon schrieb- für die Krankenkasse und für die Lohn-/ Einkommenssteuer.
Kleinunternehmer bedeutet ja nur, dass Du in Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweist und dadurch ein kleines bisschen weniger Bürokratie am Hals hast |
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