<< Schadensersatzforderung ohne Anwalt?? :: Rechnung abgelehnt wegen Tätigkeitsbeschreibung >> |
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2008 - 17:08
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Zum Gesundheitsamt. |
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Gast
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Verfasst am: 31 Aug 2008 - 15:58
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Hallo,
Du musst einfach beim Gesundheitsamt in Deiner Stadt anrufen, einen Termin ausmachen und dann schaust Du Dir nen Film an, unterschreibst dasst alles verstanden hast, kriegst noch ein paar Informationsblätter, aber das ganze Zeug ist eigentlich sowieso selbstverständlich.
Ich hab ihn diesen Winter gemacht und der hat mich 14€ gekostet. Also nicht die Welt und der läuft auch nicht ab. Der Arbeitgeber im Gastrobereich ist nur dazu verpflichtet jedes Jahr die grundlegenden Dinge anzusprechen.
Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 31 Aug 2008 - 19:27
Re: gesundheitszeugnis- auch vom hausarzt? |
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kaese hat Folgendes geschrieben: | Hallo ihr!
Bekomme ich ein Gesundheitszeugnis auch vom normalen Hausarzt oder muss ich zum Gesundheitsamt?
Vielen Dank schonmal! |
ich hab 1. gesundheitszeugnis vom hausarzt ausstellen lassen und hat mich 10 minuten aufwand beim hausarzt gekostet und danch 10 euro für das gesundheitszeugnis bzw die belehrung nach § 34 bezahlt.
hab mir den aufwand vom gesundheitsamt nicht angetan zumal die belehrung bei den agenturen so genehmigt worden ist. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Sep 2008 - 10:38
Re: gesundheitszeugnis- auch vom hausarzt? |
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Sannypless hat Folgendes geschrieben: | kaese hat Folgendes geschrieben: | Hallo ihr!
Bekomme ich ein Gesundheitszeugnis auch vom normalen Hausarzt oder muss ich zum Gesundheitsamt?
Vielen Dank schonmal! |
ich hab 1. gesundheitszeugnis vom hausarzt ausstellen lassen und hat mich 10 minuten aufwand beim hausarzt gekostet und danch 10 euro für das gesundheitszeugnis bzw die belehrung nach § 34 bezahlt.
hab mir den aufwand vom gesundheitsamt nicht angetan zumal die belehrung bei den agenturen so genehmigt worden ist. |
ist mir neu das es auch so geht, werd da gleich mal nachfragen, wäre mir auch lieber zum hausarzt zu gehen als mir das von irgendjemanden beim gesundheitsamt anzuhören. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Sep 2008 - 13:31
Re: gesundheitszeugnis- auch vom hausarzt? |
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Sannypless hat Folgendes geschrieben: | kaese hat Folgendes geschrieben: | Hallo ihr!
Bekomme ich ein Gesundheitszeugnis auch vom normalen Hausarzt oder muss ich zum Gesundheitsamt?
Vielen Dank schonmal! |
ich hab 1. gesundheitszeugnis vom hausarzt ausstellen lassen und hat mich 10 minuten aufwand beim hausarzt gekostet und danch 10 euro für das gesundheitszeugnis bzw die belehrung nach § 34 bezahlt.
hab mir den aufwand vom gesundheitsamt nicht angetan zumal die belehrung bei den agenturen so genehmigt worden ist. |
Also meines Wissens geht es gar nicht mehr über den Hausarzt. Die haben das früher gemacht, aber seit einiger Zeit geht's nur noch übers Gesundheitsamt. Zumindest hier. |
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Isapewalow ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 21.10.2007 Beiträge: 11 Wohnort: Friedberg
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Verfasst am: 01 Sep 2008 - 16:15
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Hallo an alle,
ich habe mein Gesundheitszeugnis 2006 ausgestellt bekommen.
FRAGE: Ist es immernoch gültig???
Brauche es nämlich für eine Verkostungspromotion und frage mich, ob ich ein neues bzw. aktuelles benötige?!
Liebe Grüße,
Inna |
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Gast
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Verfasst am: 01 Sep 2008 - 17:43
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Isapewalow hat Folgendes geschrieben: | Hallo an alle,
ich habe mein Gesundheitszeugnis 2006 ausgestellt bekommen.
FRAGE: Ist es immernoch gültig???
Brauche es nämlich für eine Verkostungspromotion und frage mich, ob ich ein neues bzw. aktuelles benötige?!
Liebe Grüße,
Inna |
dieselbe frage hab ich meinem hausarzt auch neulich gestellt.
antwort vom hausarzt.
eigenen geschäftsstempel draufhauen und von familienmitglied ect. unterschreiben lassen. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Sep 2008 - 11:08
Re: gesundheitszeugnis- auch vom hausarzt? |
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Mel281206 hat Folgendes geschrieben: | Sannypless hat Folgendes geschrieben: | kaese hat Folgendes geschrieben: | Hallo ihr!
Bekomme ich ein Gesundheitszeugnis auch vom normalen Hausarzt oder muss ich zum Gesundheitsamt?
Vielen Dank schonmal! |
ich hab 1. gesundheitszeugnis vom hausarzt ausstellen lassen und hat mich 10 minuten aufwand beim hausarzt gekostet und danch 10 euro für das gesundheitszeugnis bzw die belehrung nach § 34 bezahlt.
hab mir den aufwand vom gesundheitsamt nicht angetan zumal die belehrung bei den agenturen so genehmigt worden ist. |
Also meines Wissens geht es gar nicht mehr über den Hausarzt. Die haben das früher gemacht, aber seit einiger Zeit geht's nur noch übers Gesundheitsamt. Zumindest hier. |
hab das mitn hausarzt zum ersten mal gehört, dass das geht, wusste bisher auch nur, dass ich den beim Gesundheitsamt ausstellen an, nachfragen kostet ja nichts und dann binich auch schlauer obs auch so geht. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Sep 2008 - 19:54
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............
vielleicht scheint es ja regional von lust und laune der gesetze oder eher gesagt die regionale ansicht der gesetze der ärzte zu sein.
ich hab mein gesundheitszeugnis vor kurzem erst verlängert.
ausgestellt worden im vergangen jahr über hausarzt |
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Gast
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Verfasst am: 13 Sep 2008 - 15:24
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Gesundheitszeugnis vom Hausartzt reicht vollkommen.! |
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Gast
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Verfasst am: 13 Sep 2008 - 15:32
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wie schon erwähnt ist das Gesundheitszeugnis für Gastronomietätigkeiten notwendig.
Beim Hausartzt oder im Gesundheitsamt erhältlich. |
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Gast
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Verfasst am: 16 Sep 2008 - 17:55
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ich will ja nicht den Erbsenzähler spielen, aber ein "Gesundheitszeugnis" gibt es meines wissens nach nicht mehr.
Vielmehr handelt es sich um:
"Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz"
So steht es bei mir drauf.
Das mit der Belehrung ist natürlich richtig, als Chef belehre ich mich selbst!
Ich mache das direkt auf der Rückseite mit Datum und Unterschrift.
Wobei so eine Bescheinigung natürlich nix aussagt, ... ich bin schon an einigen Verkostungen mit Kopfschütteln vorbeigegangen. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Dez 2008 - 23:58
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Um alle Unklarheiten oder Vermutungen zu beseitigen, hier der entsprechende Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz:
§ 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes
(1) Personen dürfen gewerbsmäßig die in § 42 Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten erstmalig nur dann ausüben und mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dann beschäftigt werden, wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes nachgewiesen ist, dass sie
1. über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtungen nach den Absätzen 2, 4 und 5 in mündlicher und schriftlicher Form vom Gesundheitsamt oder von einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt belehrt wurden und
2. nach der Belehrung im Sinne der Nummer 1 schriftlich erklärt haben, dass ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bei ihnen bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass bei einer Person Hinderungsgründe nach § 42 Abs. 1 bestehen, so darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass Hinderungsgründe nicht oder nicht mehr bestehen.
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Gast
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Verfasst am: 02 Jan 2009 - 15:00
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doch eben nicht, oder? schließlich ist der hausarzt ja nicht direkt vom gesundheitsamt beauftragt worden, oder?
im übrigen ist das auch eher ne aufwandslose geschichte. mein amt bietet 2 mal in der woche termine an, da sitzt man dann ne halbe stunde und hört sich selbstverständlichkeiten an und dann ists gut! |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jan 2009 - 21:02
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KingNothin hat Folgendes geschrieben: | doch eben nicht, oder? schließlich ist der hausarzt ja nicht direkt vom gesundheitsamt beauftragt worden, oder?
im übrigen ist das auch eher ne aufwandslose geschichte. mein amt bietet 2 mal in der woche termine an, da sitzt man dann ne halbe stunde und hört sich selbstverständlichkeiten an und dann ists gut! |
der Hausarzt leiert dir aber garantier auch nix anderes runter als die Leute vom Gesundheitsamt.
Ob die Belehrung nach §43 vom Hausarzt kommt oder vom Gesundheitsamt wird doch grad wurscht sein.
Das ding ist eh blos ein gekauftes Dokument und hat mit dem tatsächlichen Gesundheitszeugnisse wie wir sie aus Zeiten der Ausbildung und des Berufsleben im Lebensmittelverkauf kannten , eh nix mehr zu tun. |
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