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promotionbasis.de
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<< Werkstudent (20h/Woche) + Promojob am We :: Buchhaltung erledigen lassen >> |
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Gast
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Verfasst am: 26 Apr 2009 - 0:20
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Hallo!
Ich habe dazu auch eine Frage, undzwar: Wie funktioniert die Abrechnung auf Lohnsteuerkarte genau, formal gesehen??
Ich hatte jetzt meinen ersten Messejob gehabt, das Geld wurde mir von der Agentur ungekürzt überwiesen und da ich keinen Gewerbeschein habe, möchte/muss ich über Lstkarte abrechnen. Nur weiß ich nicht wie das jetzt formell ablaufen soll.
Muss ich meine Lohnsteuerkarte an die Agentur schicken...? Oder eine Kopie davon und woher hab ich die garantie, dass mit die Lstkarte wieder zurück geschickt wird? Muss man dazu irgendein Schreiben noch verfassen o.ä.?
Ich bin in dieser Branchr noch absoluter Anfänger und hoffe daher, dass mir einige Antworten helfen können |
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Gast
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Verfasst am: 27 Apr 2009 - 12:29
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Die pauschale Steuer ist bereits einbehalten und wird von der Firma an entsprechende Stellen überwiesen. Du musst nur darauf achten, Anfang 2010 eine Verdienstbescheinigung für komplett 2009 zu bekommen!
(damit Du gegebenenfalls eine Einkommenssteuererklärung machen kannst)
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 27 Apr 2009 - 13:23
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Jeder Arbeitgeber, bei dem du auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hast, schickt dir Anfang des nächsten Jahres eine Übersicht dessen was du bei ihm Verdient hast. Da steht dann auch deine persönliche e-tin drauf. Diese Einkünfte sind bei der Steuererklärung als nichtselbstständige Einkünfte zu deklarieren. Auf der Übersicht gibt es einen Posten, bei dem du sehen kannst wieviel Lohnsteuer für dich einbehalten bzw. abgeführt wurde. Diese bekommst, solltest du unter bestimmten EInkommensgrenzen liegen, nach deiner Steuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet.
Ein gutes Steuerprogramm sollte dir da helfen! |
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Gast
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Verfasst am: 27 Apr 2009 - 13:31
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danke für die antworten erstmal...ok, also muss ich gar nix machen und erstmal auf diese verdienstbescheinigung warten?
was ist aber, wenn ich nur einmal für die agentur gearbeitet habe bzw. von ihr vermittelt worden bin? und diese agentur gar keine daten von mir besitzt außer denen, die auch hier auf promotionbasis angegeben sind..?
muss ich die einkommenssteuererklärung auch schreiben, wenn meine einkünfte sehr unregelmäßig und gering sind (bin studentin und möchte dies hier nur nebenbei betreiben)?
lg |
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Gast
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Verfasst am: 27 Apr 2009 - 13:32
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achso, und muss man die lohnsteuerkarte nicht irgendwie einmal vorgelegt haben beim arbeitgeber, also der agentur irgendwie zuschicken oder so?? |
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Gast
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Verfasst am: 27 Apr 2009 - 14:08
Keinen Plan ... |
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Deine Angaben bei PB sollten doch so vollständig sein, dass neben dem Namen eine Anschrift angegeben ist ?? Welche Angaben darüber hinaus meinst Du ??
Grundsätzlich musst Du für Einkünfte unter 7834,- euro keine Steuererklärung machen - es sei denn Du möchtest, um Steuern zurückzuholen.
War Deine Beschäftigung auf 400,- euro Basis, musst Du auch keine Lohnsteuerkarte beim AG abgeben, da es sich um einen pauschalbesteuerten Lohn handelt >> googel doch einfach mal bei 400,-euro-Job. |
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Gast
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Verfasst am: 29 Mai 2009 - 19:12
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Hallo!
Ich habe folgendes Problem: Ich arbeite seit kurzem tageweise in einem Messe-Job. Da ich jeweils auch nur für diese Tage angestellt bin, zahle ich auf mein Einkommen Lohnsteuer, obwohl ich insgesamt auf das Jahr gesehen die Freigrenze nicht erreichen werde.
Nun weiß ich zwar, dass ich mir das Geld am Ende des Jahres per Steuererklärung zurück holen kann, das ändert allerdings nichts daran, dass ich jetzt erst mal ziemlich hohe Abzüge habe.
Weiß zufällig jemand von euch eine Lösung für dieses Problem? Kann man sich z.B. in einem solchen Fall einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank schon einmal und viele Grüße,
Clarissa |
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Supervisor Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 15.05.2009 Beiträge: 133 Wohnort: Landshut
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Verfasst am: 30 Jun 2009 - 18:20
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Hallo Clarissa,
ja, du kanst dir einen freibetrag eintragen lassen. da du nur auf lohnsteuerkarte arbeitest ist es ratsam einen örtlichen Lohsteuerhilfe Verein zu suchen. die jährlichen mitgliedsgebühren sind zwischen 51 € bis 215 €. |
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Supervisor Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 15.05.2009 Beiträge: 133 Wohnort: Landshut
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Verfasst am: 30 Jun 2009 - 18:22
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Anh-Thu86 hat Folgendes geschrieben: | achso, und muss man die lohnsteuerkarte nicht irgendwie einmal vorgelegt haben beim arbeitgeber, also der agentur irgendwie zuschicken oder so?? |
ich würde die lohnsteuerkarte nur faxen, oder kopieren und die kopie schicken. |
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Supervisor Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 15.05.2009 Beiträge: 133 Wohnort: Landshut
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Verfasst am: 30 Jun 2009 - 18:36
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npflip hat Folgendes geschrieben: | Alles zusammen geht, warum auch nicht.
Ergänzung/ kleine Korrektur zum Eintrag von derdegrijb:
Bei einem 400-€-Job entfällt jedoch die Steuerkarte 6, die braucht man erst dann, wenn man den hals so gar nicht vollbekommt und noch einen Job mehr machen wil
Job auf Steuerkarte, Job auf 400-€-Basis (also für Dich komplett abgabenfrei, der AG zahlt alles) und obendrein über Gewerbe geht.
Der 400-€-Job wird später auch bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt, das hat der AG mit seiner Pauschale bereits alles abgegolten. |
fast richtig. wer lesen kann ist im vorteil. ergänzung: a) Hauptjob auf der ersten Lohnsteuerkarte 1 bis 5, je nach ( Single1, Alleinerzieher 2, Ehepaar 4+4 oder 3+5), b) einen nebenjob auf Lohnsteuerkarte 6 ( geht nur wenn der erste job schon vorhanden ist) c) 400 € Job oder Minijob keine Lohnsteuerkarte notwendig, d) Job mit Gewebeanmeldung, wird mit der Lohnsteuerkarte des Hauptjobs beim FA angerechnet. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Jul 2009 - 23:02
Abzug Lohnsteuerkarte |
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Hallo,
bin Studentin und arbeite auf Gewerbeschein (Kleinunternehmen) bin bei der studentischen Krankenkasse versichert.
Jetzt wurde mir ein Job auf der IAA angeboten, allerdings nur auf Lohnsteuerkarte. Welche müsste ich da beantragen 1 oder 6? Der Stundenlohn liegt bei 12,00€ wieviel Abzüge habe ich denn dann?
Vielen Dank für die Antworten! |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jul 2009 - 7:09
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Hallo, du bekommst dann eine Lohnsteuerkarte 1, sofern du keinen Hauptjob auf Lohnsteuerkarte ausübst (was bei dir ja der Fall ist).
Wieviele Abzüge genau es sein werden kann ich dir nicht sagen, aber du bekommst das Geld (also die Abzüge) Ende des Jahres bei der Steuererklärung zurück erstattet, wenn du generell unter der Freigrenze bleibst. Also quasi nur später. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jul 2009 - 14:31
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Aber ist es nicht so das man als student bis 800 euro steuerfrei arbeiten darf?
oder habe ich da was falsch verstanden? |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jul 2009 - 22:59
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Wo hast du diese Zahl her?
Es gibt einen Freibetrag, aber der ist bei ca 7600€ im Jahr und bezieht sich auf das Gesamteinkommen. Oder was genau meintest du mit <steuerfrei>? Umsatzsteuer? Einkommenssteuer? |
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suzie Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 27.08.2003 Beiträge: 33 Wohnort: Bad Kreuznach
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Verfasst am: 04 Jul 2009 - 9:11
zwei kurzfristige Beschäftigungen auf LSK in einem Jahr |
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Hi, ich habe das Forum schon danach durchsucht, aber nichts Konkretes gefunden.
Ich mache einen Promotionjob auf Lohnstuerkarte, Dort bin ich kurzfristig beschäftigt, bzw. bis zu 60 Tage im Jahr ohne Abzüge zu bekommen.
Bis jetzt habe ich vier Tage dieses Jahr für die gearbeitet..
Jetzt habe ich einen Job auf der IAA und das läuft ja auch über Lohnsteuerkarte mit kurzfristiger Beschäftigung. Kann man zwie Jobs im Jahr unter diesen Konditionen machen, oder wird der IAA Job dann "normal" auf die Lohnsteuerkarte angerechnet? |
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