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Was kann ich von der Steuer absetzen?

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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Nov 2008 - 23:45

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Also meines Wissens gilt diese Pauschale nicht für die selbstständige Arbeit (da will ich mich jetzt aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen Very Happy ). Grundsätzlich hast du aber die Möglichkeit deine Betriebsausgaben geltend zu machen, dazu zählen z. B. anteilig Telefonkosten, Druckerpapier und -patronen, Porto, einfach alles, was du zur Ausübung deiner gewerblichen Tätigkeit benötigst. Das bringst du in der Steuererklärung in die Einnahme/Überschussrechnung ein und minderst damit deinen Gewinn. Denn nur der geht am Ende in den Topf aller Einkommen. Also immer fleißig Quittungen sammeln yo
Aber vielleicht kannst du die Werbungskosten für das Einkommen auf LSK anwenden?
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danyboy22
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 144
Wohnort: Bad Rothenfelde

BeitragVerfasst am: 17 Dez 2008 - 22:36

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Wenn man im Dezmeber kauft, kann man dann für dieses Jahr nur noch 1 Monat aus der AFA Tabelle absetzen oder das ganze Jahr?
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Dez 2008 - 23:04

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Manchmal kann man auch Wikipedia glauben hehe

"Nach dem deutschen Einkommensteuergesetz ist ab dem Kalendermonat der Anschaffung oder Herstellung abzuschreiben (§ 7 Abs.1 S.4 EStG). Für jeden angefangenen Monat ist 1/12 der Jahres-AfA anzusetzen (z. B. bei Anschaffung am 20. September 4/12: Sep/Okt/Nov/Dez). Das Ende des Abschreibungszeitraums ergibt sich aus der AfA-Tabelle, in der seitens der Finanzverwaltung die Nutzungsdauer vorgegeben wird. Wenn das Wirtschaftsgut vorzeitig, beispielsweise durch Verkauf, und innerhalb eines Geschäftsjahres ausscheidet, ist für jeden vollen Monat 1/12 der Jahres-AfA anzusetzen."
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Feb 2009 - 16:53

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hallo, wenn ein navi absetzbar ist, ist dann auch ein Handy absetzbar??
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 18 Feb 2009 - 18:49

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Erst schreibst Du bei Navi selber; wenn jobbedingt, dann kein Problem und dann fragst Du Konfus
Ja, auch ein Handy (sowohl der Anschaffungspreis als auch die laufenden Kosten) ist absetzbar. Zu 100 Prozent, wenn Du noch ein zweites, privates Handy hast oder alternativ zu einem geringeren prozentualen Anteil, wenn das Dein einziges Handy ist (da könnte es bei 100 Prozent sonst evtl. Nachfragen geben).
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Apr 2009 - 14:16

Mietfahrzeug als Ausgabe/Gewinn mindernd angeben??
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Hallo Leute,

habe eine Frage bezüglich eines Mietfahrzeuges.

Also. Ich habe mir ein Fahrzeug bei Europcar ausgeliehen um damit etwas mobiler für meine Promotion Aktionen zu sein. Nun kam mir so eine Idee, die mir noch keiner beantworten konnte ( jedenfassl nicht ganz genau).

Ist es möglich dieses fahrzeug in meiner Jährlichen Abrechnung mit dem FA als Ausgabe, also Gewinnmindernd anzugeben, oder ist es grundsätzlich nicht möglich da es sich nicht um ein Leasingfahrzeug handelt sondern um ein Mietfahrzeug?? was meint ihr?? Ich finde eigentlich schon..... denn es gibt eine vernünftige rechnung usw. und ob ich mein verdientes Geld in ein Mietfahrzeug stecke ist doch mir überlassen, oder??

Ich danke euch im voraus!! yo

Schöne Grüße an alle....Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Apr 2009 - 16:54

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Genauso sieht es aus :
wenn Du der Meinung bist einen Wagen für Promotionzwecke anzumieten, kannst Du das Ding auch als Betriebsausgabe absetzen. Ich würde Dir hierzu aber unbedingt raten, ein Fahrtenbuch zu führen und die Privatfahrten anteilig rauszurechnen.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Apr 2009 - 19:00

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Nein, das kannst du so handhaben. Wie schon gesagt wurde, Vorraussetzung ist ein Führen eines Fahrtenbuches! Ich nutze z. B. den Wagen meiner Freundin gewerblich, der auf ihre Eltern angemeldet ist. Ich habe dazu einen Vetrag mit denen aufgesetzt, dass ich alle 450 Km eine Tankfüllung bezahlen muss, nach Transporten eine Reinigung, Werkstatt- und Reparaturkosten (dafür keine feste Miete) und natürlich selbst verursachte Schäden. Im Fahrtenbuch zeichne ich alle betrieblichen Fahrten auf. Mein Steuerberater hat mir das so empfohlen und den Vertrag mit auf den Weg gebracht und bisher alles abgesegnet, was ich eingereicht habe yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Apr 2009 - 19:07

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Super!

Danke dir. Kaufe mir gleich morgen ein fahrtenbuch;)
Wir wollen ja kein Geld verschenken lol lol

Schöne Grüße...
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Apr 2009 - 21:25

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Aber schau, dass du auch eins mit den erforderlichen Spalten erwischt, es gibt da glaube ich Mindestanforderungen an die Angaben, find ich aber auf die Schnelle nicht
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lucero



Anmeldungsdatum: 30.10.2003
Beiträge: 9
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 26 Apr 2009 - 13:14

reinigungskosten kleidung
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juhuu...

ich hab mal ne frage zu der möglichkeit die reinigungskosten der arbeitskleidung bei der steuererklärung abzusetzen...

gibt es da einen pauschalen freibetrag, den ich einfach mit angeben kann (ohne quittungen) oder könnte ich reintheoretisch so viel angeben, wie ich wollte, wenn ich die quittungen aus der reinigung besitze?
immerhin kostet einmal hosenanzug reinigen bei uns 10,99€ und selbst, wenn ich denn nur einmal im monat reinigen lassen würde (wobei ich dann als hostess ziemlich stinken würde lol ), könnte ich dann ja bereits die quittungen von 131,88 € einreichen... (hätte übrigens aber noch mehr quittungen zu bieten - bin halt ein sehr sauberer mensch *grins*)
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Apr 2009 - 12:24

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Als selbstständiger Gewerbetreibender kannst Du die Ausgabe-Quittungen natürlich mit in Deine Buchführung nehmen - als Arbeitnehmer (also Jobs auf Lohnsteuerkarte) hast Du damit allerdings keine Chance!

ciao derde
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lucero



Anmeldungsdatum: 30.10.2003
Beiträge: 9
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 27 Apr 2009 - 13:54

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und da gibt es keine beschränkung?
mit anderen worten: als reinheitsliebender mensch könnte ich theoretisch für 570 euro reinigungskosten absetzen - sofern ich die quittungsbelege habe? Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Apr 2009 - 14:17

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Freilisch, kannst Du!

Bedenke aber, das es in der Verhältnismässigkeit stimmig sein sollte >>>
als Gewerbetreibender gibst Du mit Deiner Steuererklärung eine Einnahme/Ausgabe-Liste zum FA und da steht der Posten Reinigung mit 570,- euronen.

Wenn dem Schreibtisch-Säugetier das irgendwie etwas unplausibel zu sein scheint, kommst Du vielleicht in den engeren Kreis einer Steuerprüfung Sad
Drum überlege gut und wäge die Sache vernünftig ab ...!

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Mai 2009 - 18:40

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Also 4800,- sind nur bei einkünften aus nichselbsstständiger arbeit sinnvoll anzugeben. Da diese dan pauschal vom arbeitgeber versteuert werden.

Das FA will nur einen Schätzwert, kannst also irgend einen Wert angeben. bei der Steuererklärung gibst du ja dann deine tatsächlichen einkünfte.

grüße
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