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Supervisor Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 15.05.2009 Beiträge: 133 Wohnort: Landshut
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Verfasst am: 17 Nov 2009 - 23:46
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michele88 hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
Wie hole ich denn die Steuer, die mir abgezogen wurde wieder zurück (da ich unter der grenze bin)?
Wenn ich am ende des jahres eine steuererklärung schreibe, bekomme ich dann das geld automatisch zurück oder muss ich das extra beantragen?
Und bekomme ich die steuererklärung vom finanazmt zugeschickt, der muss ich die selbst holen? (sorry, aber ich hab echt keine ahnung
) |
hallo,
richtig erkannt, deine steuer bekommst du, wenn du deine steuererklährung machst, die dir dann, das F.A. automatisch zuschickt auf dein konto.
das/die formulare für deine steuererklährung holst du dir, am besten selber vom F.A. |
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Gast
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Verfasst am: 17 Nov 2009 - 23:50
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Achso ok. Jetzt hoffe ich nur noch, dass ich das ganze selbst ausfüllen kann^^
Aber dankeschön |
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Gast
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Verfasst am: 18 Nov 2009 - 6:02
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Solange du keinerlei Einkünfte aus selbstständiger Arbeit dabei hast, kannst du auch zu einem Lohnsteuerhilfeverein gehen, die können dir dann helfen. |
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Supervisor Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 15.05.2009 Beiträge: 133 Wohnort: Landshut
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Verfasst am: 18 Nov 2009 - 9:21
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michele88 hat Folgendes geschrieben: | Achso ok. Jetzt hoffe ich nur noch, dass ich das ganze selbst ausfüllen kann^^
Aber dankeschön |
Hallo,
zusätzlich zu den formulare gibt es noch beiblätter, die einigermahßen erklähren was, wie usw. jede spalte im formular ist, die auch mit nummern versehen sind.
viel glück |
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Gast
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Verfasst am: 05 Feb 2010 - 16:12
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Hallo,
ich werde ab Mo beim neuen AG auf Lohnsteuerkarte arbeiten...dies ist im Verkausbereich!
Nun will ich parallel Promojobs etc auf Gewerbeschein machen!
Nun hab ich gehört, dass es verboten ist das zeitgleich zu machen! also entweder nur auf lohnsteuerkarte oder nur auf Gewerbeschein??! Das FA soll das verbieten, da der AG evtl höhere Abgaben zu zahlen hätte...?! Stimmt das?
Bin verzweifelt, da ich ab MO meinen neuen Job im Verkauf antreten wollte (wollte morgen den Vertrag unterschreiben) und parallel aber auch Promojobs,Messehostess etc machen wollte...
ach ja das alles ist nebenberuflich, bin Studentin!
Hoffe jd hat Ahnung, und kann mich aufklären!!!
Danke schonmal! |
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promotionbasis Site Admin
Anmeldungsdatum: 06.12.2002 Beiträge: 1869 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 05 Feb 2010 - 16:39
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Doch das geht. Du musst nur bei Deinem Arbeitgeber angeben, dass Du neben Deinem Nebenjob noch weitere Jobs ausführst. Wenn der nichts dagegen hat steht dem nichts im Weg.
Du kannst natürlich nicht ein und denselben Job auf Lohnsteuerkarte und Gewerbeschein abrechnen, aber es sind ja eh verschiedene Jobs.
Allein in diesem Thread hättest Du Dir die Frage schon fast selbst beantworten können. _________________ _
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Gast
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Verfasst am: 09 Feb 2010 - 19:32
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Hey!
folgende frage:
ich hab jetzt seit paar wochen mehrere veschiedene promojobs.
mir wurde damals hier im forum erklärt, dass ich anstelle eines gewerbescheins auch eine freiberufliche tätigkeit als promoter anmelden kann um die steuernr. zu bekommen.
das hab ich gemacht. jetzt hab ich einen hostessen job, den ich wohl auch öfters machen werde und mir wurd gesagt, dass ich mich von der mehrwertsteuer befreien sollte.
den freibetrag von 8000 € im jahr werde ich nicht überschreiten.
hab ich alles falsch gemacht? brauch ich jetzt doch einen gewerbeschein?
hab mir nämlich grad hier paar sachen durchgelesen und bin völlig verwirrt. |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 09 Feb 2010 - 21:43
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Du kannst Dich nicht "mal eben so" auf Kleinunternehmer umschreiben lassen, nur weil das irgendjemand gern so hätte. Wenn Du Dich einmal für die Option Steuer ausweisen entschieden hast, bist Du auch erstmal daran gebunden.
Und mitten im Jahr irgendetwas ändern, wäre -selbst wenn es ginge- mehr als umständlich, weil dann auch bereits geschriebene Rechnungen neu geschrieben werden müssen. |
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Gast
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Verfasst am: 09 Feb 2010 - 22:10
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ja, was soll ich also machen?
muss ich überhaupt die mehrwertsteuer zahlen?
und es wäre nur eine rechnung bis jetzt, die ich umändern müsste. |
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Gast
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Verfasst am: 09 Feb 2010 - 23:54
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Was hast du denn im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben??? Kleinunternehmerregelung ja/nein? Wenn nein, also mit Umsatzbesteuerung, dann musst du das 5 Jahre durchziehen. Es geht nun also weniger darum, was du machen sollst, als darum, was du damals angegeben hast! |
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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2010 - 9:31
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puh, gute frage.
ich hab dem mann damals meine situation geschildert und gesagt, dass ich eh nicht mehr als 8000 euro im jahr verdienen werde/will. das hab ich da auch so angegeben in dem bogen. und er meinte, soweit ich mich erinnern kann, dass mich vieles, was man da angeben muss, eh nicht betrifft. |
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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2010 - 9:55
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Du solltest schleunigst versuchen eine Kopie von deinem Fragebogen zu bekommen oder anrufen und fragen, ob du Kleinunternehmerregelung ja oder nein angekreuzt hast! Alles andere kann dich in Teufels Küche bringen! Hast du denn auf deiner ersten Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen? |
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Gast
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Verfasst am: 16 Feb 2010 - 17:46
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Hi,
ich habe auhc eine Frage zur lieben Lohnsteuerkarte
Darf ich als studentin für verschiedene agenturen über eine und dieselbe lohnsteuerkarte abrechnen sofern cih nciht mehr wie 2 mal pro jahr über 400 liege und den gesamtmaximalbetrag nciht überschreite?
vielen dank schonmal:) |
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promotionbasis Site Admin
Anmeldungsdatum: 06.12.2002 Beiträge: 1869 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 17 Feb 2010 - 14:18
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Im Prinzip ja,...
allerdings nicht zur gleichen Zeit. Wenn Du also in einem festgesetzten Zeitraum für Arbeitgeber A arbeitest kannst Du in einem anderen Zeitraum für Arbeitgeber B auf die gleiche Lohnsteuerkarte arbeiten. Das geht allerdings nicht, wenn sich die Zeiträume überschneiden, dann brauchst Du eine zweite Lohnsteuerkarte. _________________ _
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Gast
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Verfasst am: 17 Feb 2010 - 14:22
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da die messen nciht zeitgleich sind, dürfte es ja keine probleme geben....
danke für deine antwort |
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