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Gewerbeschein ummelden

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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Nov 2009 - 14:29

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Ich wohne nur 35 km von meinen Eltern entfernt.

Für die Rechnungen kann ich doch dann auch die Adresse meiner Eltern nehmen oder?

Wie funktioniert denn das Ummelden?
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Nov 2009 - 14:33

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Kurz und schmerzlos... ich würde es machen ! Dann ist alles ganz sauber.

Ändert sich eigentlich das zuständige Finanzamt ?

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Nov 2009 - 15:31

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Das Finanzamt würde sich ändern....

Muss ich dann einfach mit dem aktuellen Gewerbeschein zur Stadt?

Danke schonmal für die Antworten Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Nov 2009 - 21:41

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Spätestens dann (anderes FA) würde ich es schleunigst machen.

Aber keine Ahnung, ruf doch einfach mal bei dem bisherigen Gewerbeamt an, die helfen Dir bestimmt schnell weiter.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Nov 2009 - 9:30

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Also wenn sich das Finanzamt ändert, dann würde ich das Gewerbe auch sofort ummelden. Einfach um ganz sicher zu gehen und möglichen Ärger zu vermeiden.

Du gehst zum Gewerbeamt und gibst dort an, dass du umgezogen bist. Du musst dann auch wieder etwas bezahlen (bei mir in Greifswald sind es 26 EUR). Aber dann bist du eben auf der sicheren Seite.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Nov 2009 - 9:56

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Und zum weiteren Ablauf: Vom neuen FA erhälst du nach Ummeldung wie gehabt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, woraufhin dir eine neue Steuernummer zugeteilt wird. Bis du die erhalten hast, kannst du ganz normal die bisherige auf deinen Rechnungen verwenden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Nov 2009 - 10:57

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Ne ne ne..das ist ja schon alles ein wenig kompliziert.

Meinen Hauptwohnsitz habe ich jetzt nicht mehr bei meinen Eltern. Dann muss ich das Gewerbe ja wohl ummelden.

Ist das denn schlimm, wenn ich das jetzt erst mache?

Hatte zwischenzeitlich keine Einkünfte, habe also nicht gearbeitet.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2009 - 0:38

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Wie viel Zeit ist denn bereits vergangen? Die, wenn auch nicht vorhandenen, Betriebseinnahmen in der Zwischenzeit spielen keine Rolle - Meldepflicht ist Meldepflicht und das zeitnah.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2009 - 9:24

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Ich habe noch garnicht mit dem Gewerbeschein gearbeitet, da sich da noch nichts ergeben hatte.

Ich kann den alten doch auch einfach abmelden und an meinem neuen Wohnsitz wieder einen anmelden?
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2009 - 18:56

Antworten mit Zitat  

Das kannst du auch, kostet aber sinnlos Geld. Ich meinte übrigens , wie viel Zeit seit dem Umzug vergangen ist lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Aug 2010 - 0:20

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Guten Abend!
Ich möchte auch einen Gewerbeschein beantragen, bin jedoch gerade in der Zwickmühle WO....
Mein Hauptwohnsitz ist bei meinen Eltern im Norden Bayerns. Arbeiten tu ich jedoch immer in München, wo ich auch sehr viel Zeit verbringe, jedoch nicht gemeldet bin.

Ich würde den Gewerbeschein eigentlich sehr gerne auf meinen derzeitigen Hauptwohnsitz anmelden, aber ist das ok, u.a. auch für die Agenturen? Ist es in Ordnung, wenn der Sitz "meiner" Firma ganz wo anders ist, als wo ich arbeite?
Oder sollte ich nun meinen Hauptwohnsitz lieber nach München verlegen bzw Zweitwohnsitz wäre ja auch möglich....(Im Falle des Zweitwohnsitzes: Welches Finanzamt ist dann für mich zuständig?)

Vielen lieben Dank und gute Nacht
IVO
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Aug 2010 - 7:04

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Was für eine Adresse auf deinem Gewerbeschein steht (bzw. mit welchem Absender du deine Rechnungen schreibst), interessiert die Agenturen so viel wie der Sack Reis, der gerade in China umgefallen ist hehe Wichtig ist nur, dass du dort gemeldet bist (Haupt- oder Nebenwohnsitz). Zuständig für dich ist immer das Finanzamt am Ort der Gewerbeanmeldung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Aug 2010 - 8:15

Antworten mit Zitat  

Perfekt! Dann hab ich jetzt keinen "Ummeldestress".
Danke =)
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Sep 2010 - 13:23

Ummelden & neu Anmelden
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Hallo meine Lieben,
womit man sich bei einem Umzug nicht alles rumschlagen muss (zusätzlich zu den vielen Kisten und Kartons ^^)...
Nachdem ich nicht mehr länger in meinem alten Landkreis wohne und sich mein neues Domizil in einem neuen Bundesland befindet, darf ich meine Gewerbeanmeldung ja jetzt für viel Geld erstmal Ab- und dann am neuen Wohnsitz Anmelden. Soweit auch schon in Arbeit...
Jetzt allerdings die Frage hierzu: Ich bin schon Ende Juli "offiziell" umgezogen (musste mein neues Auto am neuen Wohnsitz anmelden), weshalb die Abmeldung am alten Wohnsitz auf Juli zurückdatiert wird. In der Zwischenzeit hab ich natürlich auch gearbeitet und noch meine alte Steuernummer/Finanzamt angegeben.
Meint ihr, ich kann meine neue Gewerbeanmeldung auch rückdatieren lassen? Ergibt sich dann im Nachhinein irgend ein Problem mit den schon gestellten (und bezahlten Smile) Rechnungen?
Danke schon mal für Antworten auf die hoffentlich nicht all zu verwirrend gestellte Frage Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Sep 2010 - 21:28

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Wenn du auf Gewerbeschein gearbeitet hast, musst du auch eins angemeldet haben. Wichtig ist also, dass zwischen Abmeldung am alten Wohnort und Anmeldung am neuen keine Lücke klafft, in der du Leistungen erbracht hast. Solange du keine neue Steuernummer am neuen Wohnort hast, kannst du i. d. R. noch die alte verwenden.
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