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Fahrtkosten und Verpflegungsaufwand

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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Okt 2009 - 20:09

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In Mode gekommen sind auch 30 Cent ab dem x. km einfache Strecke, z.B. ab km 40 oder 50.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Jan 2010 - 12:07

spritkosten aus eigener tasche zahlen
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hallo,

ich habe letzten monat für eine deutschlandweite promoaktion gearbeitet,für die ich während der gesamten zeit einen mietwagen gestellt bekommen habe.

der job wurde in zweier Teams durchgeführt und der mietwagen stand mal bei meiner kollegin und mal vor meiner haustür.

am 22.12 hatten wir eine weite tour vor uns und konnten aufgrund der wetterverhältnisse nicht mit diesem auto fahren..die agentur beschloss kurzfristig,dass wir mit dem zug fahren sollen und die tour aus eigener tasche vorfinanzieren
wir waren den ganzen tag mit dem zug unterwegs,mussten mehrmals umsteigen,haben züge verpasst und konnten unsere schwere ausrüstung tragen..diese gesamte tour wurde von uns allein organisiert,die agentur hat so gut wie nicht geholfen.
an unserer zugendstation hätten wir noch eine std. mit dem bus zum aktionsort fahren müssen. diesen bus haben wir verpasst. unsere ansprechpartnerin der agentur schlug uns dann vor,mit dem taxi zur nächsten sixt-station zu fahren,um uns dort einen mietwagen zu leihen,mit dem wir am nächsten tag wieder zurückgefahren sind.

ich stehe nun vor dem problem,dass die agentur von mir die kompletten spritkosten der rückfahrt bezahlt haben möchte,da ich nicht unsere tankkarte,die für unseren regulären mietwagen vorgesehen war,benutzt habe.

zum einen hatte ich die tankkarte an diesem tag garnicht,denn der mietwagen stand bei einer kollegin(die agenturtante ist jedoch der meinung,dass ich mir die karte vorher hätte besorgen müssen)
zum anderen sind wir mit dem zug gefahren..warum soll ich davon ausgehen,dass wir den letzten bus verpassen und uns einen mietwagen nehmen?
ich sehe nicht ein,für diesen schaden aufzukommen...nicht unter diesen ganzen umständen.
der ganze aktionstag war super stressig und wir haben uns den a... aufgerissen,damit alles noch sauber über die bühne geht..und jetzt sowas?
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RedDevil
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 12
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 19 Jan 2010 - 19:20

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frag doch mal wo das problem darin liegt die rechnung zu zahlen?

die quitungen können sie doch ohne probleme beim finanzamt absetzen und ihren kunden ebenfakks in rechnung stellen...

wo soll denn dabei ein schaden entstanden sein für die agentur ? der kann nur entstanden sein wenn du die quittung verbummelt hast und dann würde ich dir auch nichts davon zahlen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jan 2010 - 12:14

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Hi,

klar, wahrscheinlich hat die Projektassistenz strikte Vorgaben, was die Abrechnungsmodalitäten betrifft. Ist ja auch gut so, bei größeren Aktionen wird das Chaos sonst riesig..... Ich würde auch sagen, den Tankbeleg für dich kopieren, das Original auf ein weißes Blatt kleben, Promotername, Aktion, Datum, Verwendungszweck, etc darauf vermerken und als Auslagenbeleg zur Agentur schicken mit der gaaaanz lieben Bitte, es doch ausnahmsweise so zu erstatten!

Wenn die Kosten wirklich im Rahmen der Aktion entstanden sind, d.h. unentbehrlich für die Auftragserfüllung waren, dann kann das jede Agentur abrechnen. Im schlimmsten Fall hat die Buchhaltung halt a bisl mehr Aufwand...... lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Mai 2010 - 10:54

Fahrtkosten?
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in der regel erhält man ja fahrtkosten von den agenturen erstattet. viele agenturen wollen auch, dass man alles belege mit beilegt.

heißt das dann dass ich die fahrkosten + die parkgebühren mit auf die rechnung setzen kann? oder ist parken schon mit den fahrtkosten abgegolten?

schön wäre es ja, wenn man die parktickets mit auf die rechnung packen kann, doch im falle wenn nicht, dann kann ich nicht einsehen, dass die die belege im original erhalten. dann möchte ich eigentlich schon die parkgebühren bei mir absetzen, oder seht ihr das anders?
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Mai 2010 - 11:19

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Normalerweise ersetzen Agenturen nur die Fahrtkosten, wg. der Parkgebühren bedarf es einer Sondervereinbarung. Also einfach die Agentur ansprechen, wir können Dir das nicht beantworten.

Wenn Parkgebühren nicht bezahlt werden, behältst Du natürlich die Belege und setzt die selbst ab.

Wenn sie bezahlt werden, Originale beilegen, Kopien machen und als Reisekosten absetzen.

Falls Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, Originale behalten (Vorsteuer ziehen, falls MwSt. ausgewiesen), der Agentur netto in Rechnung stellen plus MwSt.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Sep 2010 - 11:57

tanken
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Hallo

lacht mich jetzt bitte nicht aus - aber wie läuft das mit den Tankbelegen?

Tanke ich voll - und nach der Fahrt erneut? Damit erfasst werden kann wieviel ich wirklich verfahren hab und somit nicht privat genutzt habe?
Vielen Dank
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Sep 2010 - 12:23

Re: tanken
Antworten mit Zitat  

Threads zusammengeführt.

Kathi0508 hat Folgendes geschrieben:
Hallo

lacht mich jetzt bitte nicht aus - aber wie läuft das mit den Tankbelegen?

Tanke ich voll - und nach der Fahrt erneut? Damit erfasst werden kann wieviel ich wirklich verfahren hab und somit nicht privat genutzt habe?
Vielen Dank


Ich verstehe Deine Frage nicht ganz, denn so, wie Du es anscheinend planst (zur Angabe beim FA) läuft es nicht. Es gibt verschiedene Methoden, unterteilt nach Kfz im Privatvermögen und im Betriebsvermögen. Was ist mit dem FA vereinbart bzw. wieviel fährst Du dienstlich, mehr als 50 % aller Fahrten ?

Les bitte zumindestens die letzten Seiten des Threads, da steht eine Menge zu dem Thema.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2010 - 12:36

Steuererklärung - abrechung kilometer - mühe überflüssig?
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hallo,

kann ich die von mir gefahrenen kilometer in der steuererklärung absetzen?
wenn ja,
sind das dann 0,30€/kilometer für die einfache strecke oder darf man auch den rückweg berechnen? und zählt das dann ab dem ersten kilometer oder erst ab dem 20? man hört ja so allerlei verschiedene dinge Very Happy

was ich dann insgesamt an ausgaben hatte geb ich dann in die eür ein oder?

und noch was, bekomm ich überhaupt was zurück? ich verdien 4800€/jahr als kleinunternehmer und habe zusätzlich keine einnahmen (student). das heißt ja ich zahl keine steuern, das heißt doch wieder rum das ich auch nix zurück bekomm oder? Konfus dann brauch ich mir eigentlich eine genaue auflistung doch sparen... freu mich schon auf eure antworten. lg
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2010 - 12:46

Antworten mit Zitat  

Wenn du tatsächlich keine weiteren Einkommen oder Einnahmen hast, kannst du dir das an und für sich sparen soweit ins Detail zu gehen und die Fahrtkosten anzugeben. Erst wenn die Summe aller Einkünfte 8.000 € übersteigt und du in den Bereich der Einkommenssteuerpflicht kommst, ist es alle Mühen wert sämtliche Betriebsausgaben anzugeben Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jan 2011 - 21:10

Firmenwagen und Kilometer
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Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Firmenwagen. Wenn ich mir einen anschaffe, kann ich diesen ja über x Jahre abhängig vom Alter abschrieben und als Vorsteuer geltend machen.

Was aber noch nicht verstanden habe, was passiert denn mit den Kilometerpauschalen von den Agentur, die ich als Fahrtksoten bekomme? Kann ich diese dann als Betriebsausgaben geltend machen, obwohl ich einen firmenwagen habe?

Und wie sieht Ihr das insgesamt mit dem Firmenwagen? Lohnt es sich? Was hältIhr vom Leasing?

Vielen Dank im Voraus.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2011 - 0:54

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Pauschalen die du bekommst sind Betriebseinnahmen! Alles andere ist echt so eine Sache, ab einer gewissen jährlichen Fahrleistung lohnt sich das sicher. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten ein eigenes KFZ steuerlich "anzusetzen". Die kenne ich auch nicht im Detail, da ich zwar auch regelmäßig ein Auto nutze, das aber nicht mir gehört und ich mit meinem Steuerberater einen guten Weg gefunden habe den so gut es geht in meine Ausgaben zu quetschen Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2011 - 6:56

Antworten mit Zitat  

Natürlich sind Kilometerauschale Einnahmen. Allerdings sind Pauschalen auch Ausgaben. Die Frage ist, bleibt das bei Anschaffung eines Firmenwages so? Gefühlt würde ich sagen entweder Tankquittungen oder Kilometerpauschalen, wobei in Quittungen der Verschleiss des Autos nicht drin ist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2011 - 12:12

Antworten mit Zitat  

https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=foerderland&id=361
Da findest du einen groben EInstieg in die Materie yo
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 23 Jan 2011 - 19:35

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Bei einem Firmenwagen setzt Du keine pauschalen Ausgaben an, sondern die tatsächlichen Kosten (enstprechend Tankquittungen, Werkstattrechnungen, Versicherungsbescheid etc.).
Die Bezeichnungen der Pauschalen der Agentur sind völlig egal- es sind so oder so Einnahmen.

In den Quittungen vom Tanken ist der Verschleiss des Autos selbstverständlich nicht drin, wieso auch- Du setzt ja schließlich den Kaufpreis des Autos per Abschreibung ab- das FA zahlt Dir Dein Auto nicht doppelt, irgendwo sind dann doch Grenzen Wink.
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