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Gast
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Verfasst am: 11 Feb 2013 - 13:52
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1. Entscheidend ist, was Sie auf einer Messe machen. Verteilen Sie Give-Aways oder führen Verkostungen durch, dann kann das als selbständige Promoterin durchgehen. Nehmen Sie Mäntel entgegen oder stehen irgendwo am Counter herum, dann sind Sie Hostess und damit nicht selbständig. Völlig unerheblich ist dabei, wie die Agentur Sie nennt, ob Hostess, Verkaufsförderin oder sonstwas.
2. Wenn Sie keinen Arbeitgeber mehr haben und nicht arbeitslos gemeldet sind, haben Sie die Frage nach der Versicherung gleich selbst beantwortet. Da ist dann ja niemand, der für Sie zahlt... |
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Gast
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Verfasst am: 11 Feb 2013 - 14:13
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Was passiert bei einer zollkontrolle denn? Und gibt es oft solche kontrollen?
Und kann ich trotz arbeitslosigkeit meine steuernummer als kleinerunternehmer behalten? Oder muss ich das wieder abmelden?
Einen schönen kalten montag! (in hannover ist es leider suuper kalt |
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Gast
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Verfasst am: 11 Feb 2013 - 15:06
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Der jeweilige Einsatzort wird weiträumig abgesperrt und es werden von allen die Personalien aufgenommen. Außerdem erfolgt grobe Einschätzung zur jeweiligen Tätigkeit. Bei Unklarheiten folgt relativ bals eine Tiefenprüfung bei der Agentur. Man sollte also alles an Unterlagen zum Job mit haben. Die Kontrolldichte ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier in Sachsen z. B. kannst du bei nahezu jeder Agentur noch alles Mögliche auf Gewerbeschein abrechen. Da ist noch nicht so viel Bewegung wie anderswo (z. B. Bayern oder Hessen), wo teilweise für gewisse Tätigkeiten gar keine Gewerbescheine mehr ausgestellt werden (es sei mal dahingestellt, ob das rechtens ist oder nicht). |
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Gast
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Verfasst am: 11 Feb 2013 - 15:56
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Ich werde keinen gewerbeschein beantragen!
Die agentur hat meine kleinunternehmer steuernummer akzeptiert....
Und ich habe irgendwo gelesen, dass man sich als chefhostess in einem schlüpfloch befindet.
Muss ich dann zum job meine ganzen unterlagen vom finanzamt mithaben?
Bei der agentur für arbeit sollte ich mich trotzdem melden und den cebitjob angeben richtig?
Also normalerweise tue ich mich echt nicht schwer mit so nem kram aber diesmal...also ich weiß auch nicht. Man ließt überall was anderes....
Soorrry leute |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 11 Feb 2013 - 17:35
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Ania1989 hat Folgendes geschrieben: |
Bald habt ihr es mit mir geschafft...bald weiß ich dann auch alles |
Ne,leider geht es immer weiter in das Dickicht!
Ist es den wirklich so schwer die Tipps und Tricks durch zu lesen,um ein Grundverständnis zu haben???
https://www.promotionbasis.de/tipps_start.php?rub=tipps_
(Nimm dir Zeit und dann wirst du selber feststellen,dass deine Fragen überhaupt sinnlos sind - ist nicht böse gemeint ) |
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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2013 - 6:36
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@ania1989: Warum Sie das Thema immer noch nicht verstehen, will mir nicht in den Kopf. Also nochmals
1. Man ist Arbeitnehmer oder selbständig. Das gilt auch für Kleinunternehmer.
2. Für Hostessen gibt es kein Schlupfloch. Auch nicht für Chefhostessen.
3. Beim Job selbst müssen Sie GAR NICHTS mithaben. Ein Personalausweis wäre nicht schlecht.
4. Sie geben JEDEN Job bei der Agentur an. Und wenn er auch nur eine Stunde pro Woche Zeit in Anspruch nimmt.
Sie dürfen mir jetzt gerne mal erklären, warum es Ihnen egal ist, ob Sie bei Ihrer Tätigkeit versichert sind.
@DanMat: Na ja, ganz so dramatisch ist das nicht. Der Zoll prüft im Regelfall auf den Messen in Zivil und mit Stichproben das angetroffene Personal. Dabei werden Personaldokumente verlangt (s.o. Personalausweis). Im Anschluss wird der Arbeit-/Auftraggeber geprüft. Sollte es Hinweise auf Schein - Selbständigkeit geben, wird die zuständige Rentenversicherung um eine gutachterliche Stellungnahme gebeten, aus deren Ergebnis dann entschieden wird, ob gegen die Agentur ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Unter´m Strich hätte ich mehr Angst vor einer Verkehrskontrolle als vor dem Zoll... |
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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2013 - 9:36
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laurin70 hat Folgendes geschrieben: |
@DanMat: Na ja, ganz so dramatisch ist das nicht. Der Zoll prüft im Regelfall auf den Messen in Zivil und mit Stichproben das angetroffene Personal. Dabei werden Personaldokumente verlangt (s.o. Personalausweis). Im Anschluss wird der Arbeit-/Auftraggeber geprüft. Sollte es Hinweise auf Schein - Selbständigkeit geben, wird die zuständige Rentenversicherung um eine gutachterliche Stellungnahme gebeten, aus deren Ergebnis dann entschieden wird, ob gegen die Agentur ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Unter´m Strich hätte ich mehr Angst vor einer Verkehrskontrolle als vor dem Zoll... |
Da muss man sicher zwischen den Öffnungszeiten und den Aufbauzeiten der Messe (und Veranstaltungen allgemein) unterscheiden, die Auf- und Abbauzeiten haben ja eher den Status "Baustelle", da kommt der Zoll dann schnell mal mit einer Hundertschaft (selbst schon 2 Mal erlebt). Und in dem Fall kanns nicht schaden, Gewerbeschein und diverse Auftragsunterlagen im Gepäck zu haben, damit man dann auch fix wieder an die Arbeit kann
Vor Verkehrskontrollen hätte ich nur großen Bammel, wenn ich als Freier einen 7,5 Tonner im Auftrag einer Agentur lenke, den die Agentur angemietet hat. Das Bundesamt für Güterverkehr ist da mit seinem Bußgeldkatalog längst nicht so nachlässig, wie die Polizei z. B. bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 12 Feb 2013 - 13:06
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Wenn der Zoll wirklich auf der Messe zur Personen-/Auftragnehmerkontrolle auftauchen sollte (was in Frankfurt und Essen laut den jeweiligen Messemeistern noch nie der Fall war),dann würden über 90% des Messehost-(essen) nicht einmal einen Lichtbildausweis haben und über 50% würden antworten,dass sie den ersten Tag für die Agentur arbeiten.Das ganze selbstverständlich ohne jegliche Nachweise........
....dann würde es gar nicht darum gehen,ob selbständig oder nicht,sondern schlichtweg um Schwarzarbeit.
Bei der Messe in Frankfurt werden pro Messehalle zwischen 80-150 Europaletten angeliefert,das ganze Mal 12 Messehallen.Da hat der Zoll genug zu tun...... |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 12 Feb 2013 - 17:52
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Wie es in Frankfurt mit der Vergabe von Gewerbescheinen ist im Focus am Beispiel von "Nutten" zu entnehmen.
Danach ist es egal,was man als Tätigkeitsbeschreibung reinschreibt,ob "Hostess" oder "Model" ist den Herren und Damen vom Ordnungsamt völlig egal und Schnuppe und deshalb weiß" man auch gar nichts von der Szene im Rotlicht!.
Also etwas anders,wie z.B in Stuttgart,jedoch dieselben UMstände wie in Hamburg (laut Spiegel TV).
Hier der ganze Bericht:
http://www.focus.de/panorama/welt/tid-23367/frankfurter-bahnhofsviertel-bis-zu-neun-freier-an-einem-tag_aid_657030.html
Wer also sein Gewerbe in FFM als Promoter etc "ändern" möchte,muss nicht zwingend den GS umschreiben lassen! |
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SaraF
Anmeldungsdatum: 16.02.2013 Beiträge: 4 Wohnort: Laupheim
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Verfasst am: 21 Feb 2013 - 11:28
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Hallo,
ich bin ganz neu hier auf promotionbasis und im Geschäft und hab gleich mal eine Frage:
Ich hab ein Jobangebot bekommen, eine Abendverstaltung am nächsten Freitag. Abgerechnet wird auf Rechnung.
Jetzt ist es so, dass ich gerade in den Semesterferien bei meinen Eltern in Süddeutschland bin (und auch hier der Job ist), ich aber den Gewerbeschein ja an meinem Hauptwohnsitz beantragen müsste.
Telefonisch erreich ich leider niemanden dort im Amt... weiß jemand, was passiert, wenn (und ist das überhaupt möglich?) ich den Gewerbeschein erst ein paar Tage NACH dem Job beantrage?!
Vielen Danke schonmal |
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Gast
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Verfasst am: 21 Feb 2013 - 16:25
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Dann bist du in dem Fall während des Jobs nirgendwo gemeldet und im Ernstfall quasi schwarz beschäftigt. Mal unabhängig davon, dass es sowieso mehrere Wochen dauert, bis du alles ordnungsgemäß angemeldet hast und eine Rechnung schreiben kannst (Steuernummer vom Finanzamt dauert immer etwas länger), kannst du das Gewerbe aber schon schriftlich anmelden. Also im Netz das Antragsformular suchen und per Post ans zuständige Gewerbeamt senden. |
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Gast
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Verfasst am: 22 Feb 2013 - 6:38
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Gegenfrage: Fahren Sie mit dem Auto und machen dann den Führerschein danach? Wohl kaum... |
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Gast
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Verfasst am: 22 Feb 2013 - 11:22
Gewerbeschein nicht notwendig?!? |
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Hallo,
ich war gestern bei uns im Rathaus um einen Gewerbeschein zu beantragen. Der Herr hinter dem Tisch meinte ich bräuchte keinen, ich soll mit dem Schreiben was er mir in die Hand gedrückt hat zum Finanzamt und eine Steuernummer beantragen.
Das ist mir völlig neu. Hat jemand vielleicht eine Ahnung wie der derzeitige Stand der Dinge ist bzgl. des G-Scheins.
Gruß |
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Gast
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Verfasst am: 22 Feb 2013 - 11:29
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Was für ein Gewerbe wolltest du denn anmelden und was steht denn in dem Schreiben |
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Gast
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Verfasst am: 22 Feb 2013 - 11:52
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In dem Schreiben stehen Dinge die im Allgemeinen gelten, bei einer Gewerbeanmeldung. ZB
"Anzeigepflichtig ist nur der selbständige Gewerbetreibende, d.h. die das Gewerbe ausübende natürliche oder juristische Person"
oder
"Es ist typisch für den selbständigen Gewerbebetrieb, dass der Inhaber auf eigene Rechnung und unter eigener Verantwortung grundsätzlich im Eigennamen tätig wird, ...."
Dem Typen beim Amt habe ich gesagt dass ich den Gewerbeschein für Promojobs benötige. |
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