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Fragen zur Steuererklärung

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Layla93



Anmeldungsdatum: 06.10.2012
Beiträge: 8
Wohnort: Eppelheim

BeitragVerfasst am: 17 Sep 2013 - 20:00

einkommenssteuererklärung HILFE !!
Antworten mit Zitat  

Hallo,
ich brauche eure Hilfe.. es geht um die Einkommenssteuererklärung.
Ich beitreibe ein Gewerbe ( Kleinunternehmen) und muss das erste mal meine Steuererklärung machen.
Da ein Steuerberater sehr teuer sein kann dachte ich mir ,dass ich hier doch mal nachfrage und zwar habe ich gerade ein paar Fragen..

Vielleicht kann ja jemand hier helfen?
Ich liege unter dem Freibetrag und muss keine Steuern zahlen, wie ist das eigentlich, wenn man zb. recht wenig Gewinn gemacht hat und Betriebsausgaben hat ( fahrtkosten usw).
Sollte ich diese trotzdem bei der Gewinnermittlung eintragen (habe ich irgendetwas davon, wenn ich sie doch eintrage? weil ich liege ja eh schon unter dem freibetrag und muss keine Steuer zahlen)

und wie ist dass, wenn n man zb im jahr 2012 gearbeitet hat aber den lohn erst im jahr 2013 bekommt.
Gilt das Jahr indem man gearbeitet hat oder die Zahlung auf das Konto für die einkommenststeuererklärung?
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Layla93



Anmeldungsdatum: 06.10.2012
Beiträge: 8
Wohnort: Eppelheim

BeitragVerfasst am: 17 Sep 2013 - 20:31

Antworten mit Zitat  

gibt es niemanden, der mir helfen kann?
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 18 Sep 2013 - 11:56

Re: einkommenssteuererklärung HILFE !!
Antworten mit Zitat  

Layla93 hat Folgendes geschrieben:



Vielleicht kann ja jemand hier helfen?
Ich liege unter dem Freibetrag und muss keine Steuern zahlen, wie ist das eigentlich, wenn man zb. recht wenig Gewinn gemacht hat und Betriebsausgaben hat ( fahrtkosten usw).
Sollte ich diese trotzdem bei der Gewinnermittlung eintragen (habe ich irgendetwas davon, wenn ich sie doch eintrage? weil ich liege ja eh schon unter dem freibetrag und muss keine Steuer zahlen)


Das kommt darauf an,ob die Familenversichert bist oder nicht (Krankenkasse).
Du musst unter den Freibertrag der KK sein,ansonsten bist du dort nicht mehr mitversichert.
Den aktuellen Freibetrag musst du mal googlen.(Und das ist nicht der Freibetrag des FA von über 8000€,sondern weit geringer!!!!!!)

Zitat:
und wie ist dass, wenn n man zb im jahr 2012 gearbeitet hat aber den lohn erst im jahr 2013 bekommt.
Gilt das Jahr indem man gearbeitet hat oder die Zahlung auf das Konto für die einkommenststeuererklärung?


Der "Lohn" (als Angestellter) gilt immer für das laufende Jahr.

Die andere Frage ist im anderen Thread beantwortet.
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Layla93



Anmeldungsdatum: 06.10.2012
Beiträge: 8
Wohnort: Eppelheim

BeitragVerfasst am: 18 Sep 2013 - 21:58

Antworten mit Zitat  

Okey danke =)
Vom Finanzamt wurde mir gesagt, dass ich die Anlage G, N ,Vorsorgeaufwand und EÜR ausfüllen muss.

Wo trage ich die Werbungs bzw Fahrtkosten ein? Weil diese müsste ich eigentlich in die Anlage G eintragen, doch dort ist es nicht möglich, diese einzutragen
. Bei Anlage N kann man Werbungskosten eintragen, doch die Anlage N ist doch für Nichtselbststandige Arbeit gedacht...? Muss man die EÜR machen, wenn man unter dem Freibetrag ist also unter 17.500 oder 8000euro verdient und Kleinunternehmer ist?

ich würde mich über eine Antwort freuen
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Dez 2013 - 16:23

Steuererklärung oder doch nicht?
Antworten mit Zitat  

Guten Abend,


Ich habe mein Gewerbe Anfang Dezember 2013 eröffnet und fange mit der Arbeit - bis Aufträge an Land gezogen wurden - erst im Neujahr an!

Was muss ich nun bürokratisches erledigen? Steuererklärung zb?


Hoffe da kann mich jemand aufklären sodass ich weiter komme


Gruss
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Dez 2013 - 19:26

Antworten mit Zitat  

Als Selbstständiger bist zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet. Ganz egal, ob du bereits eine Rechnung geschrieben hast oder nicht. Dann hast du halt ein negatives Betriebsergebnis.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Dez 2013 - 23:14

Antworten mit Zitat  

Bis wann habe ich Gelegenheit sie einzureichen? 31.05 des Folgejahres oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Dez 2013 - 1:37

Antworten mit Zitat  

Im Grunde, bis du angeschrieben wirst eine abzugeben lol Du kannst auch eine Fristverlängerung beantragen und es damit weiter rauszögern.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Dez 2013 - 3:31

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und wann kommt der bescheid so ungefähr? Also der wo steht, ich soll die Erklärung machen. Oder ist das bei jedem unterschiedlich?
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2014 - 20:50

Fragen zur Steuererklärung
Antworten mit Zitat  

Hallo,
habe seit Oktober 2013 meinen Gewerbeschein und bin als Kleinunternehmerin tätig gewesen. Jetzt muss ich die Steuererklärung schreiben und dazu hab ich einige Fragen:

-Was genau muss ich für eine Erklärung und was für Anlagen abgeben, wenn ich keine Umsatzsteuer abgebe und 17.500 Euro nicht überschritten habe? Nur die normale Einkommenssteuer?
Oder auch die Anlage zu Gewerbetätigen oder ähnliches?
- und wie ist das mit der EÜR? Reicht es da wenn ich formlos eine Excel Tabelle dazu lege und was genau muss in diese Rechnung in meinem Fall dann rein?

Wäre sehr dankbar für schnelle Hilfe Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2014 - 21:06

Fragen zur Steuererklärung
Antworten mit Zitat  

Hallo,
habe seit Oktober 2013 ein Gewerbeschein und bin als Kleinunternehmer auf Messen und bei Promotions tätig.
Jetzt steht mir die Steuererklärung bevor und ich habe keeeeine Ahnung davon.
Also ein paar Fragen:

- welche Erklärungen und Anlagen muss ich alles abgeben wenn ich keine Umsatzsteuer abgebe und nicht über 17.500 Euro gekommen bin?

- wie ist das mir der EÜR? Kann ich die auch formlos in Excel machen und was genau muss da alles rein?

Ich habe lediglich Rechnungen geschrieben und eigentlich keine Ausgaben, also keine Fahrkosten oder ähnliches. Kann also auch nichts absetzen...

Wäre sehr dankbar für schnelle Hilfe Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2014 - 21:17

Antworten mit Zitat  

Du gehst zum Info-Schalter des für dich zuständigen Finanzamts und stellst exakt diese Fragen.
Die Leute dort werden dir gerne Auskunft geben und eventuelle weitere Fragen kompetent beantworten.
Das ist ihr Job und dazu sind sie auch verpflichtet.
Damit bist du auf der sicheren Seite.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Feb 2014 - 19:32

Antworten mit Zitat  

beim Finanzamt war ich schon. die leute da sind leider nicht sehr hilfreich. die waren sehr unfreundlich und haben gesagt ich soll zu einem steuerberater gehen, da solche Angelegenheiten nicht der Job des Finanzamts sind, sondern der des steuerberaters...
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Feb 2014 - 20:08

Antworten mit Zitat  

Mit mal schneller Hilfe ist das so ein Ding in einem Forum. Keiner kann dir mal schnell deine Steuererklärung hier aufzeigen, dafür steckt der Teufel viel zu oft im Detail. Zu den Basics gibt es schon einen gut gefüllten Thread:
https://www.promotionforum.de/ftopic10713.html
An Stelle eines Steuerberaters, lohnt sich kaum bei einem Nebengewerbe, ist es aber auch sinnvoll mal 20 Euro für z. B. das WISO-Steuersparbuch auszugeben. Damit kannst du relativ einfach und saugut erklärt deine Steuerklärung am PC erledigen und musst sie dann nur noch ausdrucken. Das Programm ist definitiv sein Geld wert und die Kosten sind auch noch als Betriebsausgaben absetzbar yo
Eine EÜR kann relativ formlos geführt werden. Du legst einfach eine Tabelle an, in der du zeitlich geordnet deine Betriebsausgaben und deine Betriebseinnahmen gegenüberstellst. Hieraus ergibt sich dann dein Betriebsergebnis, was du dann als Einkommen entsprechend in der Steuererklärung angeben musst. Prinzipiell solltest du in der EÜR für alle Angaben auch entprechende Belege vorweisen können (musst du nicht mit der Steuererklärung abgeben, nur für den Fall, dass die das mal anfordern).
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 März 2014 - 19:41

Antworten mit Zitat  

Hey Leute

Ich brauche mal euren Rat. Ich habe ab 01.12. eine Steuernummer für einen Promotionjob bekommen. Ich habe eine Rechnung gestellt und das Geld im Januar bekommen. Zählt das dann für 2013?
Ich habe irgendwo gelesen, dass die Beträge für den Monat als Einnahmen zählen, in dem sie auf dem Konto erscheinen und das nicht zwangsweise der Rechnungsmonat sein muss...

Wenn das so ist, muss ich dann überhaupt eine Steuererklärung mit Anlage S abgeben?

LG
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