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Gast
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Verfasst am: 25 Jul 2006 - 11:52
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hy,
muss man eigentlich,wenn man die steuererklärung gemacht hat (mit software), zum fertig gestelltem ausdruck auch noch die ganzen unterlagen wie z.b. rechnungen, telefonrechnungen, kontoauszüge, sontige quittungen mit der post beilegen ? was ist, wenn man nicht mehr alle kontoauszüge hat ?
danke für eure hilfe |
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Gast
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Verfasst am: 26 Jul 2006 - 13:15
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Ähem... ich würde mich mal mit den Aufbewahrungsfristen für Belege auseinandersetzen
Sorry, aber sowas wie Kontoauszüge hebt man sorgfältig auf... schon im Hinblick auf die allseits beliebten Steuerprüfungen
LG,
*** Sabine *** |
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danyboy22 Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 144 Wohnort: Bad Rothenfelde
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Verfasst am: 20 Aug 2006 - 1:08
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schickt man zum Finanzamt die original Dokumente, original Rechnungen und Kontoauszüge, oder Kopien? |
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Gast
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Verfasst am: 24 Aug 2006 - 11:46
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Hey, soweit wie mir mitgeteilt wurde sollte man die Orginale behalten und nur Kopien der jeweiligen Belege mitschicken!
Falls dem nicht so ist, kann mir das jmd gaaanz schnell berichtigen?!?! |
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Gast
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Verfasst am: 24 Aug 2006 - 13:34
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danyboy22 hat Folgendes geschrieben: | schickt man zum Finanzamt die original Dokumente, original Rechnungen und Kontoauszüge, oder Kopien? |
Wieso Kontoauszüge und Rechnungen?????
Oder führt man bei dir eine "Steuerliche Überprüfung" durch. |
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Gast
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Verfasst am: 24 Aug 2006 - 21:34
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Aus alter Gewohnheit bekommt das FA immer Originale der Belege... bei meinen eigenen Rechnungen natürlich nur Kopien oder Doppeldrucke.
Scanne mir grundsätzlich immer alles ein, irgendwie fehlen nämlich anschließend meist ein paar Belege.
Angeblich braucht man eigentlich gar keine Belege einzureichen (habe ich mal irgendwo gelesen), aber dann dürften reichlich Nachfragen kommen.
So gehe ich immer den Weg des geringsten Widerstandes
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 25 Aug 2006 - 12:12
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ertl hat Folgendes geschrieben: |
Angeblich braucht man eigentlich gar keine Belege einzureichen (habe ich mal irgendwo gelesen), aber dann dürften reichlich Nachfragen kommen.
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1)Richtig,es ist sogar unüblich Rechnungen und Kontoauszüge einzureichen,zumal das Finanzamt bei Verdacht auf Betrug in welcher weise auch immer ohne deine Zustimmung deine Bank (-en) kontaktieren kann (dank neuer Gesetzeslage).
2)Nachfragen habe ich noch nie erlebt. |
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Gast
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Verfasst am: 25 Aug 2006 - 19:39
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Ups... habe vergessen zu erwähnen, daß ich natürlich keinerlei Kontoauszüge einreiche... höchstens einen mit viel schwarz als Ersatzbeleg, wenn mir ein Original-Beleg für eine Ausgabe abhanden gekommen ist (kommt aber äußerst selten vor).
Nun, vielleicht handhabt das jedes FA anders. Unseres will die sehen. Die wollten dieses Frühjahr sogar die Rechnung für den Autokauf sehen, und das bei einer Umsatzsteuervoranmeldung .
Sogar die BA wollte alle Rechnungen und Ausgaben-Belege sehen, als ich 2005 mein letztes Jahr Existenzgründungszuschuß beantragt habe und eine Einnahme-Überschußrechnung einreichen mußte.
Dabei bin ich so ein ehrlicher Mensch und vermeide eigentlich alles, was das FA verärgern könnte.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 25 Aug 2006 - 20:53
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Vielleicht haben die ja Langeweile bei euch in der Pampa, Sabine! |
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Gast
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Verfasst am: 26 Sep 2006 - 21:34
Vorsteuerabzug bei geschäftlich UND Privat genutztem Telefon |
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Hallo,
hat jemand von Euch einen Vorschlag, wie ich mit meiner Telefon- und Handyrechnung Vorsteuern abziehen kann, obwohl ich sie zur Hälfte privat benutze? das wäre nett, Danke |
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Gast
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Verfasst am: 27 Sep 2006 - 11:55
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Aloha Schwede!
Ein Einzelverbindungsnachweis is da immer ganz hilfreich .
Was die Grundgebühr anbelangt kommt es halt auch darauf an, ob du es hauptsächlich privat oder überwiegend geschäftlich benutzt.
Näheres hierzu gibts auch im Forum
Liebes Grüßle aus dem Schwabenländle |
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Gast
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Verfasst am: 17 Okt 2006 - 23:11
Steuererklaerung versaumt....Hilfe,was nun? |
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Hi an alle!
Wie bloedsinnig es auch klingen mag,ich hab vergessen eine Steuererklaerung fuer 2005 zu machen.Normalerweise soll man das bis 31.05.06 abgeben.Da ich aber aus Bulgarien komme und den ganzen Sommer dort war (von Juni bis Oktober) habe ich leider auch alle moeglichen Fristverlaengerungen verpasst.Jetzt komme ich her und habe ein Brief vom 11.08..... in dem steht dass ich das spaetestens bis zum 11.09 abegeben soll,was ich ja nicht wissen konnte,da ich nicht da war.
Also,lange Rede kurzer Sinn,was passiert jetzt?Muss ich ne Saumungsgebuehr bezahlen und wie hoch wird die sein............??
Freue mich ueber jede Antwort, da ich fast schon Angstzustaende bekommen hab.
LG,
Fanny |
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Gast
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Verfasst am: 18 Okt 2006 - 9:14
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Hallo Fanny,
warum fragst du nicht einfach dein Finanzamt? In dem Brief war doch sicherlich ein Ansprechpartner angegeben, mit dem du das alles klären kannst. Machen mußt du die Steuererklärung doch auf jeden Fall, daher solltest du es nicht länger aufschieben, sondern dich direkt an die zuständige Stelle wenden.
Ob du eine Säumnisgebühr zahlen mußt weiß ich nicht - vermutlich schon. Aber sicherlich werden deine Steuern irgendwann einfach geschätzt und das kann ggf. von Nachteil für dich sein.
Also: Nur Mut und den Stier bei den Hörnern packen ! |
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Gast
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Verfasst am: 01 Nov 2006 - 14:48
ganz lässig! |
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Würde dir raten fürs nächste mal echt mal nen steuerberater damit zu beauftragen. seit ich meinen habe bin ich da auch pünktlicher geworden. da ich ihm eh jeden monat meine belege zuschicke und den rest macht der sowieso für mich.
Dann bleibst du von angstzuständen befreit. und so teuer sind die garnet. falls du nur teure findest, frag mich, kann meinen nur empfehlen! |
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Gast
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Verfasst am: 09 Nov 2006 - 0:38
Handhabung von Belegen - Was tun gegen Verblassen ? |
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Ich sitze hier gerade und kämpfe mit der Umsatzsteuervoranmeldung.
Dabei fallen mir einige Belege über Verkostungswaren in die Hand, für die ich bereits Vorsteuer gezogen habe. Nun stelle ich mit Entsetzen fest, daß die teilweise schon extrem verblaßt sind, obwohl ich die ordentlich in Mappen in der Hängeregistratur aufbewahrt habe.... immerhin ohne Lichteinstrahlung.
Wohlgemerkt: Die sind von diesem Jahr... d.h. spätestens bei der Steuererklärung kann man die gar nicht mehr lesen
Und nun ?
Natürlich habe ich die damals eingescannt, aber wenn ich Ausdrucke davon der Steuererklärung beilege (oder bei einer eventuellen Betriebsprüfung vorlege), sind das doch nicht die verlangten Original-Belege....
Und die Belege über Büromaterialien etc. habe ich nicht direkt nach dem Kauf der Sachen gescannt, aber auch da gibt es die ersten "Ausfälle". Im schlimmsten Fall kann ich zwar einen Eigenbeleg schreiben, aber der hat nun natürlich keinen ordnungsgemäßen Mehrwertsteuerausweis.
LG,
*** Sabine *** |
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