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Kleinunternehmer - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Feb 2007 - 12:54

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ja, Du musst es nicht versteuern, wenn Du sonst übers Jahr keine Einkünfte hast, mit denen Du über den Freibetrag kommst.

Aber ob Du Mehrwertsteuer in Rechnungen ausweisen und "kassieren" darfst, das ist ein GAAAAAAAANZ anderer Schuh!!!
Das darfst Du nämlich nur, wenn Du als Unternehmer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest. Setzt aber irgendwo auch wieder voraus, dass Du als Unternehmerin gemeldet bist, sprich Gewerbeschein etc. oder halt zumindest beim Finanzamt, mit Steuernummer ...

Das mit dem "Kassieren" ist sowieso relativ: es heißt ja nicht umsonst MehrwertSTEUER, d.h. wenn Du diese schon kassierst, dann fließt die natürlich nicht dauerhaft in Dein Finanzsäckel, sondern sie ist eine Art durchlaufender Posten und ans Finanzamt weiterzuleiten. Du darfst lediglich die in Deinen Betriebskosten (so Du welche hast) enthaltene Mehrwertsteuer als Vorsteuer davon abziehen.

Auch wenn du von "18" schreibst, gehe ich mal davon aus, dass Du damit die 19(!) % Mehrwertsteuer meinst, denn was anderes, also eventuelle Steuersätze für Einkommensteuer, haben nichts mit der Rechnung zu tun, sondern werden vom Finanzamt anhand Deiner Steuererklärung errechnet.

Lediglich bei Arbeit auf Lohnsteuerkarte - was bei Dir ja nicht der Fall zu sein scheint - wäre es ab einem bestimmten Betrag vollkommen korrekt, wenn der Arbeitgeber vom Bruttolohn etwas einbehält und ans Finanzamt weiterleitet. Kann man sich dann am Ende des Jahres vom Finanzamt zurückerstatten lassen, sofern man unterm Freibetrag liegt. Zumindest so in etwa, hatte den Fall bei mir bislang privat noch nicht.

Jedenfalls, wenn Du die Mehrwertsteuer mit kassierst und sie auch offiziell so bezeichnet wird, dann setzt Du Dich möglicherweise papierkramtechnisch ganz schön in die Patsche.
Da Du sie aber ohnehin nicht "behalten" dürftest: nimm es "netto" eben hin.
Und wenn Dir das zuwenig "Honorar" ist, dann lern daraus und arbeite das nächste Mal für mehr oder frag genau nach!
Die Firma hat durch das "Einbehalten" auch nicht mehr Geld, denn würdest Du Mehrwertsteuer ausweisen, dürfte die Firma das selbst als Vorsteuer abziehen (denn auch die schreiben ja anderen Unternehmen Rechnungen mit Mehrwertsteuer - die sie weiterleiten müssen), und wenn Du keine ausweist, dann eben nicht. Ist für fast alle Unternehmen Jacke wie Hose.

Hier auf Promotionbasis werden in den Jobinseraten üblicherweise immer die Netto-Honorare angegeben, auf die wir dann die Mehrwertsteuer noch oben drauf berechnen. Wenn allerdings selbst diese Netto-Honorare übers Jahr gesehen den Freibetrag übersteigen, müssen wir diese auch noch versteuern, also wird das letztlich steuerlich gesehen zum Brutto-Honorar, das ist dann eben die Einkommensteuer, und "netto" bleibt mir auch weniger.

Kleines Beispiel, war noch kurz vor meiner aktiven Zeit (bin seit Sommer 2000 dabei): eine Bekannte hatte auch Promotionjobs gemacht. Im Jahr 1999 lag sie recht knapp unter dem Steuerfreibetrag - also keine Einkommensteuer, die Kohle brutto für netto, was bei Dir dann auch so wäre und vermutlich vom Finanzamt so gemeint war. ABER: sie hatte immer fleißig Mehrwertsteuer mit ausgewiesen und eingesackt und auch ausgegeben und stand dann *etwas* doof da, als das Finanzamt die knapp 2000 DM von ihr einforderte.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Feb 2007 - 12:57

Antworten mit Zitat  

Ist schon klar, dass Das Du kein regelmässiges Einkommen von einem Unternehmen hast, denn dann wärest Du ja ein Angestellter oder Arbeitnehmer...
Nun gut, hier fehlen scheinbar einige Informationen, um das einzuordnen - aber die Anegelgenheit hat sich eh erledigt.
Noch viel Spass!
derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Feb 2007 - 15:55

Antworten mit Zitat  

Wenn du Kleinunternehmer bist, dann steht in deiner Rechnung:

Zitat:
Gemäß §19 USTG weise ich keine Umsatzsteuer in Rechnungen aus.


Das heißt, du kannst nur das angeben, was du mit deiner Agentur vereinbart hast.
Meist steht im Angebot das "netto", was du bekommst!
Also wenn da steht, du bekommst die Stunde 10 Euro, dann bekommst du auch dich 10 Euro.
Wenn du kein Kleinunternehmer bist, verlangst dann die 19% Steuer, musst aber dann auch alle 3 Monate deine Vorsteuer machen etc.....
Ich frag bei den Agenturen VORHER da immer nach, denn ich möchte keine bösen Überraschungen erleben.
Ich verhandle auch die Fahrkosten, denn manche zahlen ja gar nix!
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Feb 2007 - 16:12

Re: Kleinunternehmerregelung!brutto oder netto ausgezahlt?
Antworten mit Zitat  

Melanie81 hat Folgendes geschrieben:

...also wenn eine agentur beispielsweise 12 Euro brutto zahlt und 10 Euro netto (ich weiß das die prozente nicht stimmen, ist aber nur mal ein vereinfachtes beispiel) und für mich die kleinunternehmerregelung gilt, was bekomme ich dann ausbezahlt? 10 oder 12 Euro???


Honorarangaben bei Agenturen sind immer in netto - ohne wenn und aber. Die für alle Berechtigten anfallenden 19% MwSt. - also brutto - ist eine Steuer für den getätigen Umsatz und die Beteiligung des Staates an Geschäften seiner Bürger, wobei es für den "Wiederverkäufer" bis zum Endverbraucher durchgegeben werden kann.
Oder im Falle des Promoters: er hat die Möglichkeit aus den Ausgaben die Vorsteuer gegenzurechnen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Feb 2007 - 21:27

Re: Kleinunternehmerregelung!brutto oder netto ausgezahlt?
Antworten mit Zitat  

derdegrijb hat Folgendes geschrieben:


Honorarangaben bei Agenturen sind immer in netto - ohne wenn und aber.


Kann ich nicht bestätigen - kucken Sie sich mal um - Sie finden auch andere!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Feb 2007 - 11:05

Re: Kleinunternehmerregelung!brutto oder netto ausgezahlt?
Antworten mit Zitat  

Erikaon hat Folgendes geschrieben:
Kann ich nicht bestätigen - kucken Sie sich mal um - Sie finden auch andere!!!


Wo bitte.??
Ich habe noch keine anderen Angaben gesehen - sollte es die geben ist es ganz klar irreführend falsch:
das Hohorar ist immer der Netto-Betrag - die MwSt ist, wie der Name sagt, eine Steuer für den Staat und gehört nicht zum Honorar !
ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Feb 2007 - 9:42

Steuernummer ohne Gewerbeschein!
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Blutiger Anfänger auf dem gebiet der Promotion, bin ich sehr verwirrt was die ganze Steuernummer, Gewerbescheinnummer angeht.

Da mein Hauptwohnsitz in karlsruhe liegt habe ich dort im FA angerufen und nachgefragt, ob ich eine Stuernummer bekommen könnte. Die muss ich nun schriftlich beantragen- schön und gut! Die hilfsbereite Dame vom FA sagte, ich solle dazu schreiben, dass ich Kleinunternehmer bin und daher keine Stuer ausweisen müsse. Ich besitze jedoch keinen Gewerbeschein!!!
Die Dame vom FA sagte, dass ich den auch nicht benötige- jetzt bin ich sehr verwirrt Konfus

kann mir jmd helfen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2007 - 17:39

Ob ich Dir helfen kann weiß ich nicht?!?!
Antworten mit Zitat  

Hi,

ob ich Dir helfen kann weiß ich nicht.

Ich bin als Kleinunternehmerin mit eigener Steuernummer nun seit über 4 Jahren selbstständig. Da ich hauptberuflich angestellt bin, habe ich mein Gewerbe als Kleinstunternehmen und somit unter 17.500€ Umsatz im Jahr angemeldet.

Um Deine Frage korrekt beantworten zu können, benötige ich die Info, ob Du studierst oder hauptberuflich Promotion machst.

Klar kannst Du keine Steuernummer bekommen, wenn Du kein Gewerbe angemeldet hast.

Ob was gebracht hat weiß ich nicht Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2007 - 17:47

Gewerbeanmeldung
Antworten mit Zitat  

Hi Jenny,

du hast doch die Möglichkeit dein Gewerbe als Kleinunternehmerin anzumelden, wenn du umsatztechnisch nicht über 17.500€ kommst.

Dann brauchst du nämlich A) keine Umsatzsteuer zahlen B) darfst keine Umsatzsteuer ausweisen auf deinen Rechnung, was eigentlich sehr bequem ist. Was Du aber dennoch beachten solltest ist deine Krankenversicherung.

Ich würde dort mal anrufen und einfach nachfragen.

Also viele Kosten hat man nicht als Kleinunternehmerin, ich habe nur 20€ Gewerbeanmeldung bezahlt und erstelle am Ende eines Jahres eine Gewinn-Überschuss-Rechnung. Belege sammeln Einnahmen Ausgaben. Fertig.

Das Handling ist nicht schwer und wenn dein Krankenkassenbeitrag nicht gerade der höhste ist, würde ich mir das schon überlegen das hauptberuflich zu machen.

Die Entscheidung liegt bei Dir.

LG
Vildan
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2007 - 17:55

vorläufige Steuernummer
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Hey Claudi,

du kannst deine Rechnung auch jetzt schon schreiben.

Ruf einfach beim Finanzamt an und lass Dir eine vorläufige Steuernummer geben, bis deine richtige kommt.

Gruß
Vildan
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2007 - 19:24

Antworten mit Zitat  

Ich schließe mich meinen Vorrednerinnen an. Du kannst jederzeit wieder abmelden.
Wenn Du unter 410,- bleibst kannst Du soviel ich weiß dich auch über Deinen Mann krankenversichern.
Falls nicht kriegst Du auch schon nen sehr günstigen Schutz da Du nur den Mindestbeitrag bezahlen wirst.
Empfehlung: BKK Marquart- gut und günstig. 12,2%
LG
Melanie
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2007 - 20:26

Antworten mit Zitat  

Hey,

danke für deine antwort, ich glaube so langsam fange ich an die sache zu verstehen Wink

ich bin studentin und will nur ab und an mal ein wenig promotion machen so in den Semesterferien zum Beispiel.

Also meinst du ich soll dem FA Karlsruhe dann einfach einen Brief schreiben und eine Steuernummer beantragen?

Ich mache zur zeit einen Job bei dem mein honorar 10 euro beträgt. Würde ich die dann ganz bekommen oder muss ich davon irgendwas abgeben? ach ja, und was ist die umsatzsteuer?

ist mir echt peinlich, dass ich überhaupt keine ahnung habe....echt schlimm!!

naja, ich hoffe auf deine Antwort Wink! Vielen Dank schonmal!

LG birte
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2007 - 21:16

Antworten mit Zitat  

Wenn man aber alleine lebt, zahlt man erheblich mehr, weil man als ganz normaler Selbstständiger eingestuft wird.
Da zahlt man dann so knappe 300 bis zu einem EK von 1800 Brutto im Monat. Ab dem EK zahlt man dann anteilig auch mehr KK Beitrag.
Zumindest bei der AOK. Habe aber nicht wirklich eine Alternative gefunden. Vor allem, wenn man sich nicht privat versichern kann, weil man ein krankes Kind etc. hat. Wollte das nur mal so loswerden.......
Also Umstände überprüfen und dann loslegen.... Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2007 - 21:20

Antworten mit Zitat  

Wenn du keine MWst. ausweist und keine verlangst, darfst deine 10 Euro behalten. Very Happy Weis aber nicht, ob es bei Studenten Obergrenzen was den Verdienst angeht, gibt? Aber wenn du nur ab und an eine Promo machst, dann brauchst dir keine Sorgen machen... Wink

P.S. das Thema wurde hier schon sehr oft behandelt....einfach unter SUCHE das richtige Wort eingeben Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Feb 2007 - 8:52

Danke für den Tip
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Hi Vildan,

ja, davon hab ich auch schon gehört. Aber die richtige Steuernummer ist ja in 14 Tagen da und solange kann ich auch warten.

Grüße Claudi
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