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Gast
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Verfasst am: 22 Jan 2006 - 16:09
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Müsste das nicht eigentlich im Vertrag stehen, was unter einer Verletzung des Vertrages und der damit verbundenen Vertragsstrafe zu verstehen ist?
Also ich habe hier einen liegen und da steht es drin.
Es wäre zB. der Fall, wenn man grob fahrlässig handelt. |
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promotionbasis Site Admin
Anmeldungsdatum: 06.12.2002 Beiträge: 1869 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 23 Jan 2006 - 13:27
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ich denke auch, dass wenn es die agentur ist, die wir meinen, reden *immer* und grundsätzlich hilft.
man sollte derartige 'verletzungen' nur rechtzeitig ankündigen und offen sein!
eine agentur kollabiert verständlicherweise mehr, bei bewusst gefälschten zahlen oder zu langer zurückhaltung von derartigen infos.
ansonsten sind wir alle nur menschen oder?
lg,
arne _________________ _
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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2007 - 10:02
abzocke wegen nicht erfüllung |
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hallo leute,
ich hab ein problem. im oktober habe ich einen job für eine agentur angenommen, musste aber leider am abend vorher absagen. ich hatte weder eine notruftelefonnummer, noch war in der agentur jemand zu erreichen. die einzige möglichkeit für mich lag darin, eine email an die agentur zu senden. da der einsatz am nächsten morgen früh erfolgen sollte, war klar, dass die mail zu spät gelesen werden würde, aber was sollte ich machen?
von der agentur habe ich nie wieder etwas gehört. bis jetzt: denn zum jahreswechsel kam eine schadensersatzforderung bei mir reingeflattert. ich soll 220 euro blechen (insgesamt hätte ich an dem arbeitstag 80 euro verdient). laut vertrag habe ich mich dazu verpflichtet den auftrag zu erfüllen oder adäquaten ersatz zu finden, was mir an dem abend leider nicht gelungen ist. im falle der nicht erfüllung trage ich die vollen kosten für den entstandenen schaden. nicht einmal krankheit ist davon ausgenommen....
was sagt ihr dazu? darf man das? ist es rechtens, sogar im krankheitsfall bleichen zu müssen? sind 220 euro nicht ein bisschen viel? ein attest könnte ich mir besorgen, aber würde das helfen? soll ich nen anwalt einschalten? umsatzsteuer haben sie auch noch drauf erhoben, da ich aber kleinunternehmer bin und damit gar nichts am hut habe, muss ich die auch tragen? darf auf schadensersatz überhaupt umsatzsteuer erhoben werden?
danke für eure hilfe. |
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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2007 - 12:14
Re: abzocke wegen nicht erfüllung |
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lesleyanne hat Folgendes geschrieben: |
laut vertrag habe ich mich dazu verpflichtet den auftrag zu erfüllen oder adäquaten ersatz zu finden, was mir an dem abend leider nicht gelungen ist. im falle der nicht erfüllung trage ich die vollen kosten für den entstandenen schaden. nicht einmal krankheit ist davon ausgenommen....
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die schadensersatzforderung ist rechtens, denn du hast den entsprechenden vertrag, wo das drin steht ja unterschrieben.
von abzocke kann hier also absolut keine rede sein!!
vertrag ist vertrag und daran muss man sich halten. ob man nun aus krankheitsgründen nicht arbeiten kann oder es andere gründe dafür gibt ist für die sache an sich nicht erheblich.
ein attest dürfte dir als selbständige auch nicht wirklich was bringen, denn ein selbständiger architekt kann ja auch kein attest bei dem auftraggeber abgeben, wenn er aus krankheitsgründen die baupläne nicht fertig zeichnen konnte. |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jan 2007 - 15:40
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Also ganz so, wie es Muggi darstellt, scheint es nicht zu sein.
Ich hatte einen solch ähnlichen Fall. Ich konnte krankheitsbedingt einen Auftrag nicht zu Ende führen, ich sollte Schadensersatz zahlen und mir wurde meine Rechnung für die bereits geleisteten Tage einfach nicht bezahlt.
So dann habe ich einen Anwalt eingeschalten und siehe da - die Agentur musste die Schadensersatzansprüche zurücknehmen und mir meine Rechnung samt Anwaltskosten bezahlen.
Begründung: Ein solcher Vertrag stellt eine einseitige Benachteiligung dar und solche Klauseln könnten vor keinem Gericht stand halten!
Bezieht sich allerdings nur auf´s Thema krank werden!!!!
Und im übrigen darf man auf Schadensersatzansprüche natürlich keine MwSt. erheben!!!!! Steht im Abschnitt 3 Absatz 2 der Umsatzsteuerrichtlinien und hat nix damit zu tun ob du Kleinunternehmer bist oder nicht.
Da ich nicht weiß, warum du den Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt hast, kann ich nicht einschätzen ob sich der Gang zum Anwalt lohnt, solltest du aber krank gewesen sein, behaupte ich mal ja - kann auch gern meine Anwältin per PN empfehlen! |
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2007 - 1:41
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Solche Klauseln würde ich nicht unterschreiben und habe ich breits aus mehreren Rahmenverträgen rausgestrichen. |
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Gast
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Verfasst am: 14 Jan 2007 - 14:46
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Natürlich fällt einem zu Beginn auf, dass eventuelle Klauseln einem ganz bestimmte Nachteile bringen. Aber wenn man einen finanziellen Notstand hat, und trotz Reklamation der Anspruch auf bestimmte Eliminierungen von Klauseln abgelehnt wird, setzt man doch noch seine Unterschrift dahin. Ich kenne das, und so einen Fehler habe ich nur ein einziges mal gemacht. Also: Unterschreibt nie etwas, wenn ihr damit nicht zu 120% einverstanden seid. Egal wie groß der Notstand ist. Es gibt immer Auswege aus dem Feuer, ohne dafür seine Seele an den Teufel verkaufen zu müssen! |
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Gast
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Verfasst am: 19 Aug 2007 - 18:21
Ausfallkosten, obwohl nichts dafür unterschrieben |
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Hallo!
Ich habe am Freitag ein Jobangebot für Montag per Telefon bekommen und auch angenommen. Mündlich gab ich auch eine "Zusage", dass ich eine Freundin habe, die das bestimmt auch gerne machen will.
Wir beide bekamen dann eine kurze Präsentation der Aktion und eine Auftragsbestätigung, die wir unterschreiben mussten. Ich habe es gestern hingefaxt, meine Freundin noch nicht.
Heute bin ich leider krank geworden und habe abgesagt. Nun bekam ich eine E-mail, in der stand, dass ich den Tag in Rechnung gestellt bekomme und zwar für mich und meine Freundin, da es Vertragsbruch ist (meine Freundin möchte nicht). Dürfen Sie das? Sie wollen eine Krankmeldung von mir, allerdings möchte ich nicht wegen einer Magen-Darm-Grippe die 10 Euro beim Arzt bezahlen.
Ich habe auch keinen Vertrag unterschrieben, wegen Ausfallfolgen oder so. Und in der Auftragsbestätigung stand nichts dergleichen drin.
Und wegen meiner Freundin, dass ist doch auch unzulässig, oder? Ich meine, ich habe nur gesagt, dass sie sicher auch Interesse hat.
Bitte helft mir schnell, bin total verwirrt!
Danke! Liebe Grüße Tanja |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 19 Aug 2007 - 22:56
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"Ich möchte nicht die 10 € bezahlen..."
Naja, wenn Du unbedingt bei den 10€ sparen willst und lieber Ausfallkosten bezahlen möchtest?!
Ist doch klar, dass die Agentur einen Nachweis über Deine Krankheit haben möchte, oder?
Und dass Du nicht zum Arzt möchtest- und denen damit keine Krankmeldung liefern kannst, bestätigt dann nur den möglichen Verdacht (seitens der Agentur), dass Du es Dir einfach anders überlegt hast. |
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Gast
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Verfasst am: 20 Aug 2007 - 7:18
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Danke für Deine Nachricht.
Ich weiß ja, du hast ja Recht.
Vielleicht ist es auch das beste, wenn ich heute einfach dort hingehe. Ich bin ja auch wirklich krank, 10 Euro sind jedoch für mich wirklich Geld. Aber natürlich besser, als die Ausfallkosten zu zahlen...
Können die das denn so einfach machen? Ich meine, ich habe ja wirklich nur die Auftragsbestätigung unterschrieben. |
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Gast
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Verfasst am: 20 Aug 2007 - 14:04
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npflip hat Folgendes geschrieben: | :Ist doch klar, dass die Agentur einen Nachweis über Deine Krankheit haben möchte, oder?
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1)Attest = "Arbeitsunfähigkeitserklärung für den Arbeitgeber" oder "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitnehmer":
Einfach mal in Ruhe darüber nachdenken.
2)Am besten auch mal schnell über das "Hausarztmodell" informieren,falls ihr kein bock auf die "10 €" habt........ |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 22 Aug 2007 - 0:58
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Auch wenn es eigentlich für den Arbeitgeber ist...; wenn man sich anhand einer -vom Arzt nachgewiesenen- Krankmeldung absichert und mögliche Kosten umgehen kann, ist das doch ziemlich egal!?!
Ich musste auch schon (ein einziges Mal) ein Attest vom Arzt vorlegen, andernfalls wären 250 € fällig gewesen.
Da streite ich mich bestimmt nicht noch mit der Agentur rum, sondern liefere die gewünschte Bescheinigung und dann ist die Sache vom Tisch. |
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Gast
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Verfasst am: 22 Aug 2007 - 9:29
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npflip hat Folgendes geschrieben: | Auch wenn es eigentlich für den Arbeitgeber ist...; wenn man sich anhand einer -vom Arzt nachgewiesenen- Krankmeldung absichert und mögliche Kosten umgehen kann, ist das doch ziemlich egal!?!
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NEIN!
Noch eine Runde darüber nachdenken.........
.....vor allem,ob du rechtlich aus dem Schneider bist! |
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Gast
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Verfasst am: 22 Aug 2007 - 11:13
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Hallo!
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich war auch beim Arzt gewesen und habe mir eine AU geholt. Naja... die Agentur zickt total rum und wollte ja ein Attest, keine Krankmeldung..... aber jetzt wäre es eh zu spät.
Naja, ich habe jetzt einen eigenen Anwalt eingeschaltet und ihn gefragt, er meint, die hätten wohl keine Chance. Auch wenn es gewisse Gesetzestexte gibt, mit Vertrag erfüllen... erstmal habe ich nix unterschrieben und zweitens bin ich ja wirklich krank.
Naja, mal abwarten, ob sie sich melden. Wenn ja, werde ich es gleich an ihn weiterleiten.
Danke nochmal an alle!
Liebe Grüße Tanja |
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2007 - 9:52
Vertragsstrafe?? |
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Hallo Zusammen!
Hätte eine ziemlich dringende Frage!
Ich habe vorgestern einen Auftrag bekommen und gestern kam ein Rahmenvertrag sowie der Auftrag per Post. Ich hab mir das kurz durchgelesen und in dem Rahmenvertrag steht, dass ein Nichteinhalten eines Auftrages mindestens 48 Std. vorher angezeigt werden muss, sonst wird eine Vertragsstrafe von 100,00 € fällig.
Ist das o.k.? Vielleicht sogar Standard?
Gruß
Corinna |
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