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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2007 - 14:09
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Hallo,
die im Rahmenvertrag vereinbarten Klauseln gelten sobald du einen Auftrag (Unterschriebene Auftragsbestätigung) annimst.
Sollte der Auftrag nur mündlich oder nicht die geforderte Schriftform haben ist der Rahmenvertrag salopp gesagt unwirksam (juristisch:"Schwebend unwirksam").
Auch ist die "48 -Stunden-Klausel" unwirksam,schließlich kann man eine plötzliche Krankheit/Verhinderungsfall nicht erahnen.
Speziell im deutschen Recht,durch die Nazizeit und der Zwangsarbeit geprägt,steht jedem Selbständigen die außerordentliche Kündigung eines Dienst(Werks-)verhälnisses durch "Kündigung aus wichtigem Grund" zu.
Gründe ergeben sich z.ß. aus § 275 I-III BGB.
§275BGB bennent "die faktische Unmöglichkeit" des Schuldners.Hierzu fallen inbesondere Krankheit oder Todesfall in der Familie.
Im gegensatz zu einem Arbeitnehmer ist die Arbeitsleistung des Selbständigen keine "absolute Fixschuld".Kann dir die Agentur keine anderen Tage geben,hat sie eben Pech gehabt. |
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Gast
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Verfasst am: 24 Okt 2007 - 17:10
Konventionalstrafe? - Überhaupt rechtskräftiger Paragraph??? |
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Hallo alle zusammen!
Ich habe über eine Agentur (im Folgenden: X) für eine andere (Y)ausgeholfen. In den Vertrag über den Auftrag steht folgender Paragraph:
"Zukünftige Tätigkeiten für den Kunden sind nur im Rahmen einer neuen vertraglichen Vereinbarung mit der Agentur X möglich. Eine Anbahnung oder Aufnahme von direkten geschäftlichen Beziehungen (z.B. die Vermittelung von Personal oder Dienstleistungen) während der Veranstaltung oder in den nächsten 24 Monaten sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Konventionalstrafe in Höhe von Euro 500,- vereinbart."
Nun habe ich mich aber bei der anderen Agentur beworben und wollte gerade die Unterlagen (Vertrag, Gewerbeschein, usw.) dorthin schicken bis ich mich daran erinnert habe. Dann habe ich bei der Agentur Y angerufen und dort nachgefragt, wie das aussieht. Man erklärte mir daraufhin, dieser Paragraph sei ihnen von der Agentur X bekannt, sei aber nicht rechtsgültig, da man als Selbständiger die freie Wahl der Auftraggeber habe. Nun habe ich aber zumindest ein wenig Sorgen, den Vertrag an Y zu schicken, immerhin sind 500.-Euro ein ganz hübscher Brocken.
Weiß irgendein von euch etwas über die Rechtskräftigkeit solcher Paragraphen bzw. was ich jetzt machen soll?
Vielen Dank schonmal,
Sarah |
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Gast
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Verfasst am: 25 Okt 2007 - 17:49
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Hallo Sarah,
es ist richtig: Du bist selbstständig und kannst daher auch Aufträge annehmen oder es lassen.
Allerdings hast Du Deine Freiheit durch den Vertrag auch selbstständig beschnitten: Unterschriften unter Verträge machen so gut wie jede getroffene schriftliche Vereinbahrung bindend - Du hast das Papier freiwillig unterschrieben.
Versuche mit Agentur Y eine Lösung zu finden, damit Du nicht in die Falle tappst. Oder versuche herauszufinden, wie ernst Agentur X diese Klausel verfolgt oder sogar provoziert. Oder erkundige Dich bei einem Anwalt - kostet Geld , aber kann einiges sparen.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 01 Nov 2007 - 18:55
Re: Konventionalstrafe? - Überhaupt rechtskräftiger Paragrap |
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Eisblume56 hat Folgendes geschrieben: | Hallo alle zusammen!
Ich habe über eine Agentur (im Folgenden: X) für eine andere (Y)ausgeholfen. In den Vertrag über den Auftrag steht folgender Paragraph:
"Zukünftige Tätigkeiten für den Kunden sind nur im Rahmen einer neuen vertraglichen Vereinbarung mit der Agentur X möglich. Eine Anbahnung oder Aufnahme von direkten geschäftlichen Beziehungen (z.B. die Vermittelung von Personal oder Dienstleistungen) während der Veranstaltung oder in den nächsten 24 Monaten sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Konventionalstrafe in Höhe von Euro 500,- vereinbart."
...
Weiß irgendein von euch etwas über die Rechtskräftigkeit solcher Paragraphen bzw. was ich jetzt machen soll?
Vielen Dank schonmal,
Sarah |
Ich wurde auf diese Klausel auch schon mal hingewiesen. Grunsätzlich haben wir sie unterschrieben und akzeptiert. Ich persönlich halte sie für sehr kritisch. Denn der Auftraggeber X versucht sich ja vor Verlusten zu schützen und bringt Dich dazu teilweise auf ein Grundrecht zu verzichten: das Grundrecht der Freizügikeit bzw. der Vertragsfreiheit. Wie Richter da nun entscheiden würden, weiss ich nicht, denn es müssen ja die Rechte von allen Parteien Berrücksichtigung finden. Würeden alle Auftraggeber erfolgreich direkt mit den Auftraggebern in erster Ebene verhandeln, gingen der Agentur Auftraggeber verloren. Dies täte ersterer aber nur, wenn sich daraus mehr Vorteile als Nachteile ergäben. Und es wird ja eine Agentur beauftragt um kostengünstig Werbung zu betreiben und nicht eigenes Personal für diesen Zweck einstellen, ausbilden und bezahlen zu müssen ....
Und auch für uns Auftragnehmer müsste eine entsprechende Abwägung durchgeführt werden: Verzicht auf Grundrechte und finanzelle Einschränkungen. Allerdings fürchte ich sind die des Aufraggebers noch grösser in Bezug auf die Finanzen und für Dich ergibt sich eine Einschränkung der Grundrechte : Also Asche, Kohle Geld bzw, Konkurs und seine Grundrechte versus Deine Grundrechte und geringerer Verdienst...
Ein Anwalt würde vielleicht sagen: es kommt darauf an!
Bei entsprechendem Rechtsschutz würde ich einen Anwalt kosultieren. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Nov 2007 - 15:05
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...ich würde versuchen mir von agentur x schriftlich geben zu lassen, das du verträge mit y machen darfst....denn es stimmt, du hast freiwillig unterschrieben 24 monate mit y keinen vertrag einzugehen...
...denke mal das macht agentur x zur sicherheit um nicht gleich eigene gute promoter an y zu verlieren und somit auch die provision für diese...
würde dir auch empfehlen rechtlichen rat zu suchen....wenn nicht per anwalt, dann so:
in hamburg gibt es die ÖRA öffentlich rechtliche auskunft
dort bezahlt man einmalig 20€ und bekommt rechtliche auskünfte über das gewünschte thema von einem anwalt der darauf spezialisiert ist....
lg puhstigger |
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Gast
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Verfasst am: 14 Dez 2007 - 13:49
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Vertragsstrafen gelten hier zwischen Firma A (der Agentur) und Firma B (euch) Nach §309 BGB z.B. darf diese keine einseite Benachteiligung beinhalten, dass heißt Firma A darf nicht eine einseite Vertragsstrafe auf Firma B abwälzen ohne ihrerseits eine Vertragsstrafe einzugehen. Also muss im Vertrag stehen, dass die Agentur euch auch Geld bezahlt, wenn sie euch den Einsatz absagen. Desweiteren müssen diese Vertragsstrafen angemessen sein. Bei einem Ausfall eurerseits müsste die Agentur also glaubhaft nachweisen wieviel Geld ihr durch diesen Auftrag verloren gegangen ist und dafür reicht es nicht eine einfache Zahl zu schreiben sondern diese muss nachgewiesen sein. Eventuelle Vertragsstrafen die die Agentur selber tragen muss wegen eurem Ausfall dürfen übrigens nicht abgewälzt werden, schließlich kann die Agentur ja ersatz organisieren. Dann muss von diesem Betrag auch noch dass abgezogen werden, wass ihr selber an diesem Tag bekommen hättet, denn dies muss ja nun nicht gezahlt werden. Bleibt meistens für die Agentur nur Offenlegung der Aufträge (was wohl nie jemand machen wird) oder eben eine Vertragsstrafe die 100€ wohl nie überschreiten wird.
Achja eine Außnahme gibt es leider wenn ihr eingetragtener Händler seit gilt das was ihr unterschrieben habt. Dann gilt das HGB statt das BGB. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Feb 2008 - 16:46
Agentur droht mit Schadensersatzklage |
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Hallo,
habe gleich nach meinem ersten Job ein Problem mit einer Agentur.
Und zwar hat sich der Kunde über mich beschwert (nach dem Job) und will deswegen nicht mehr mit der Agentur zusammenarbeiten.
Jetzt wollen die mir nicht zahlen und drohen sogar noch mit Schadensersatz.
Haben die denn ein Recht? Schließlich wurde mir ja während des Jobs nichtmal was gesagt.
Mfg
Patrick |
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Gast
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Verfasst am: 05 Feb 2008 - 23:13
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Was ist denn genau vorgefallen, weswegen nun der Auftraggeber nicht mehr mit der Agentur deinetwegen zusammen arbeiten will?! |
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Gast
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Verfasst am: 06 Feb 2008 - 8:41
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Hallo Yvelli,
danke für deine Antwort.
Ich war als Barkeeper tätig und völlig überfordert. Wir hatten 11 h keine Pause. Darum hab ich mich nach 10 h kurz hingesetzt.
Dann hab ich auch noch mein weißes Arbeitshemd vergessen und musste mein weißes T-Shirt anlassen.
Als mich der Kunde fragte, wie es so läuft, sagte ich, dass wir zu wenig Leute sind. Und er legt es aus als ob ich mich über meinen Job beklagt hätte.
Zumal hab ich leider hinter der Bar (öffentlich) getrunken.
Wenn ich das so lese, hab ich echt ganz schön viel Mist gemacht.
Meinst du sie können mir da was? Und vorallem steht mir mein Geld trotzdem zu?
Lg
Patrick |
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Gast
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Verfasst am: 07 Feb 2008 - 12:19
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hm..klingt nicht gerade gut für dich.
du scheinst ja doch ein paar mal ins fettnäpfchen getreten zu sein.
also arbeitskleidung vergessen ist ja nicht grad toll, aber hinter der bar trinken ist wirklich ein no-go. ich hab selber jahrelang hinter der bar gearbeitet (fest angestellt) und bei so nem vorfall hätten wir uns gleich verabschieden dürfen, egal wie lang man da schon angestellt war.
aber trotz allem hast du ja deinen job erfüllt.
da hast du dir ja schon mühe gegeben?
gruß |
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Gast
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Verfasst am: 07 Feb 2008 - 13:00
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Ich hab gebüffelt wie ein Tier. Das mit dem Trinken war ja auch nur, weil wir absolut keine Pause hatten.
Also das mir das Geld zusteht, glaub ich ja schon, schließlich hat mich keiner raus geschmissen und der Kunde hat sich erst im Nachhinein beschwert.
Mach mir nur Sorgen wegen dem Schadensersatz. Meint ihr eine Agentur kommt damit durch? |
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Gast
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Verfasst am: 07 Feb 2008 - 18:43
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Das ist ja ein Ding.
Also das mit dem Trinken würde ich in deinem Fall nicht so problematisch sehen, da dir normalerweise bei so langer Arbeitszeit eine Pause zusteht und die Agentur selbst auch Ärger bekommt, wenn die diese nicht geben.
Haben die den Schadensersatz denn schon geltend gemacht, oder nur damit gedroht?? |
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Gast
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Verfasst am: 07 Feb 2008 - 22:53
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Was auch noch grenzwertig ist - was hast Du getrunken?!
In der Öffentlichkeit zu trinken wenn ihr keine Pause hattet - die einem aber auch gesetzlich zusteht wenn man mehr wie 8 Std. arbeitet ist es eine volle Stunde - ist ja nicht so schlimm, wenn[b] es kein Alkohol war...
Viele Agenturen sagen oft und setzten das sogar in die Verträge rein, dass man keinen Alkohol verzehren darf und wenn es doch so ist, ist es ein Vertragsbruch und bei Vertragsbruch kann man nicht unbedingt davon ausgehen, dass man seinen Lohn bekommt für seine trotzdem zuverlässige Arbeit...
An deiner Stelle würde ich mal zum Anwalt gehen und Dir dort rechtlichen Beistand holen, wenn die Agentur sich weiter quer stellt usw. |
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Gast
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Verfasst am: 20 Feb 2008 - 23:57
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da du in wahrheit arbeitnehmer bist (Scheinselbständigkeit) kann dir keiner was, einige wenige agenturen zocken einen totall ab, wenn du fragen hasst kannst gern ma ne mai l schicken, mein frund ist jurist. |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 21 Feb 2008 - 3:34
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Wieso denn bitte Scheinselbständigkeit und in Wahrheit Arbeitnehmer?? |
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