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<< Rechnung ohne Gewerbeschein :: Lohnsteuerkarte >> |
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2007 - 16:41
Auf Gewerbeschein & Lohnsteuerkarte arbeiten: Was beacht |
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Hi erstmal!
Ich bin jetzt schon länger bei PB und auch schon seit 2Jahren also Hostess und Promoterin unterwegs.
Bis jetzt hab ich das immer auf Lohnsteuerkarte gemacht.
Nun überlege ich mir auf Gewerbeschein umzuspringen und habe folgendes Problem:
In den Semesterferien arbeite ich eigentlich immer jeweils 3 Wochen in einer Fabrik.
Wenn ich jetzt als Hostess bzw Promoterin einen Gewerbeschein hab, kann ich dann meine Arbeit in der Fabrik trotzdem noch machen? Muss ich dann ein zweites Gewebe anmelden extra für die andere Arbeit?
Oder kann ich die Lstk trotzdem noch behalten für die Fabrikarbeit.
Ich will die Arbeit dort in den Semesterferien nämlich auf keinen Fall aufgeben, nur die wollen halt ne Lohnsteuerkarte.
Wär lieb, wenn mir jemand helfen könnte!Danke schonmal! |
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Gast
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Verfasst am: 14 März 2007 - 20:11
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Es spricht absolut nichts dagegen, einen Gewerbeschein anzumelden und gleichzeitig weiter einen anderen Job auf Lohnsteuerkarte zu machen.
Musst dann nur bei der Einkommensteuererklärung sowohl die Anlage N als auch die Anlage GSE ausfüllen.
Und weiterhin alle Grenzen und Freibeträge beachten in der Gesamtrechnung.
Mal abgesehen davon, dass der Fabrikjob vermutlich kaum als Gewerbe durchsetzbar wäre (Scheinselbständigkeit) - WENN Du jetzt eine andere Sache neben Promotion auf Gewerbeschein machen würdest, dann ist es u.U. auch möglich, das mit drauf zu packen. Ich habe z.B. irgendwann noch Internetdienstleistungen (das deckt so schön viel ab ) im Rahmen einer Ummeldung mit drauf gepackt. Wenn man so etwas absehen kann, dann ist es schlauer, das direkt mit anzumelden, ich hab damals für die Ummeldung nämlich noch mal blechen dürfen. |
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Gast
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Verfasst am: 15 März 2007 - 6:58
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danke erstmal für deine hilfe!!!!
das heißt, ich könnte also die lohnsteuerkarte für den anderen job behalten und messe/promotion auf gewerbeschein machen?
wird das dann nicht alle echt hftig kompliziert mit abrechnung der lohnsteuer?
da kenn ich mich nämlich garnicht aus!!!!! |
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Gast
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 13:01
400 Job + Kleinunternehmer + Teilzeitjob |
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Hallo,
sorry schon vorab falls es dieses Thema schon gibt, hab es leider nicht gefunden.
Weiß jemand, ob es erlaubt ist und zwar Teilzeitjob (festangestellt) + Kleinunternehmer (Promotion) und dazu noch z.B. in einem Club auf 400 Basis zu arbeiten? Geht das? Ich habe nämlich einen festen Job unter der Woche, mache meistens Samstag noch Promotion und würde jetzt gern Freitags u. o. Samstag nacht noch in einer Disco auf 400 Euro Basis arbeiten, weiß aber leider nicht ob man alles drei zusammen machen darf?
Danke schon einmal
Gruß |
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Gast
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Verfasst am: 13 Aug 2007 - 17:51
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DU DARFST!
Tenisha, ich machs momentan genauso, rechtlich ist das absolut korrekt!
Du musst halt nur schaun dass du nicht zu viel verdienst wegen den Steuern, aber das weißt du ja bestimmt selbst.
LG Birga
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OutaSpace Alter Hase
Anmeldungsdatum: 17.04.2007 Beiträge: 274 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 24 Aug 2007 - 13:28
Multijobber.......... |
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Hallo,
wenn du steuerlich immer all diese Jobs angibst, dann geht das auch in Ordnung!!
LG
Nico |
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2007 - 15:41
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Hi,
du darfst nicht über ca. 7400€ im jahr kommen (400€ job + promotion), wenn deine eltern auch noch kindergeld für dich bekommen. außerdem musst du darauf achten, dass es eine grenze für die krankenkasse gibt, denn wenn du mehr als 400€ im monat verdienst musst du dich selber versichern... studenten zahlen ca. 50€ dafür im monat... jedoch gibt das finanzamt keine infos an krankenkasse weiter...
lg sonne1411 |
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Gast
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Verfasst am: 20 Feb 2008 - 11:09
Selbstständig und Arbeit auf Lohnsteuerkarte |
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Hallo!
Ich mache ab und zu ein paar Promotion Jobs und schreibe Rechnungen.
Nun fange ich im April ein bezahltes Praktikum an (drei Monate lang á 300 Euro) und das soll über meine Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.
Dazu muss ich sagen, dass ich eine Steuernummer (als selbstständig gemeldet) habe, aber keinen gewerbeschein.
Wisst ihr ob das irgendwelche probleme machen kann? ich hab nämlich mal gehört, dass beides zusammen nicht erlaubt ist.
Liebe Grüße,
Milena |
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Gast
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Verfasst am: 20 Feb 2008 - 15:47
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Klar ist beides erlaubt, ich machte das auch so über Jahre......denn das freiberufliche reicht meist nicht z. überleben.
Ist mir sogar lieber als alles andere, denn im Angestellten Job ist man angemeldet und kann dann im Monat ohne Gewerbe - oder zumind. ohne dass man Steuern zahlt 400 € dazu verdienen, wenn man Gewerbe hat kann man unbegrenzt, muss es halt am Jahresende dann angeben und mitunter Steuern zurück zahlen.
Aber soviel ich weis sind 800 € Monat eh ohne Steuer, ob freiberuflich oder kurzfristig beschäftigt.
Oder bist Du Student???
Da weis ich natürlich nicht wie es da läuft..... |
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Gast
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Verfasst am: 20 Feb 2008 - 18:57
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Hallo zusammen,
ich hab zu dem thema auch mal eine frage.... ich habe ein gewerbe angemeldet, nebenberuflich bin aber hauptberuflich als angestellte beschäftigt...nun hab ich einen job als VIP Hostess, dafür wird eine steuerkarte verlangt, steuerkarte VI, da ich bereits eine steuerpflichtige beschäftigung ausübe.
kann mir jemand sagen ob das mit der steuerkarte irgendwelche auswirkungen hat??? Habe nämlich so langsam den überblick verloren...
vielen dank an alle die antworten |
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Gast
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Verfasst am: 21 Feb 2008 - 16:29
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ja, ich bin student..und dieses praktikum ist ein pflicht praktikum.
vielleicht weiß jemand wie das bei studenten ist?? |
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Gast
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Verfasst am: 21 Feb 2008 - 19:18
Kein Problem |
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Im Prinzip kein Problem: Du kannst acht Wochen im Versicherungsjahr (das Begint mit der letzten versucherungsplflichtigen Tätigkeit) sozialverischrungsfrei arbeiten. Steuerlich kannst Du soviel arbeiten wie willst, allerdings von Seiten der Universität/Fachhochschule maximal ca 82 Stunden pro Monat in der Vorlesungszeit (unbeurlaubt), unbegrenzt während der voerlesungsfreien Zeit. Ist ja sowieso ein Pflichtpraktikum. Und: wie schön immer alle Belege sammeln ... denn alles was nach Aus- und Fortbildung riecht kann man unter Umständen absetzen. Im Zweifelsfall einfach mal beim Finanzamt nachfragen. |
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Gast
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Verfasst am: 21 Feb 2008 - 19:21
Beides ist notwendig |
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Man braucht um ein Gewerbe zu betreiben beides: Gewerbeschein und Steuernummer. Wie man ihn vielleicht kriegt? Siehe meinen vorherigen Eintrag. |
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Gast
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Verfasst am: 21 Feb 2008 - 19:27
Beides wird benötigt |
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Wer ohne Gewerbeschein ein Gewerbe betreibt kann ziemlichen Ärger kriegen. Spätestens bei der nächsten Steuerprüfung - zum Beispiel Deiner Agentur - / oder Deiner nächsten Einkommensteuererklärung kann es recht unangenehm werden. Ich empfehle Thema Gewerbeschein in Stuttgart .... |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2008 - 8:45
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Was das denn wohl für einen Agentur war, die Dich ohne Vorlage des Gewerbescheines arbeiten läßt??
Und welche Steuernummer Du angegeben hast und haben sie Dich ohne Vorlage eines Steuernummer-Nachweises arbeiten lassen??
Was es alles gibt.....
Heike |
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