promotionbasis.de Foren-Übersicht promotionbasis.de

 Regeln   FAQFAQ   SuchenSuchen   ProfilProfil
Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

 
Auf Gewerbeschein & Lohnsteuerkarte arbeiten: Was beachten?

Seite 1 von 8 | Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8  Weiter

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten

<< Rechnung ohne Gewerbeschein     ::     Lohnsteuerkarte >>  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 14 März 2007 - 16:41

Auf Gewerbeschein & Lohnsteuerkarte arbeiten: Was beacht
Antworten mit Zitat  

Hi erstmal!

Ich bin jetzt schon länger bei PB und auch schon seit 2Jahren also Hostess und Promoterin unterwegs.
Bis jetzt hab ich das immer auf Lohnsteuerkarte gemacht.
Nun überlege ich mir auf Gewerbeschein umzuspringen und habe folgendes Problem:

In den Semesterferien arbeite ich eigentlich immer jeweils 3 Wochen in einer Fabrik.

Wenn ich jetzt als Hostess bzw Promoterin einen Gewerbeschein hab, kann ich dann meine Arbeit in der Fabrik trotzdem noch machen? Muss ich dann ein zweites Gewebe anmelden extra für die andere Arbeit?
Oder kann ich die Lstk trotzdem noch behalten für die Fabrikarbeit.
Ich will die Arbeit dort in den Semesterferien nämlich auf keinen Fall aufgeben, nur die wollen halt ne Lohnsteuerkarte.

Wär lieb, wenn mir jemand helfen könnte!Danke schonmal!
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 14 März 2007 - 20:11

Antworten mit Zitat  

Es spricht absolut nichts dagegen, einen Gewerbeschein anzumelden und gleichzeitig weiter einen anderen Job auf Lohnsteuerkarte zu machen.

Musst dann nur bei der Einkommensteuererklärung sowohl die Anlage N als auch die Anlage GSE ausfüllen.
Und weiterhin alle Grenzen und Freibeträge beachten in der Gesamtrechnung.

Mal abgesehen davon, dass der Fabrikjob vermutlich kaum als Gewerbe durchsetzbar wäre (Scheinselbständigkeit) - WENN Du jetzt eine andere Sache neben Promotion auf Gewerbeschein machen würdest, dann ist es u.U. auch möglich, das mit drauf zu packen. Ich habe z.B. irgendwann noch Internetdienstleistungen (das deckt so schön viel ab mr green ) im Rahmen einer Ummeldung mit drauf gepackt. Wenn man so etwas absehen kann, dann ist es schlauer, das direkt mit anzumelden, ich hab damals für die Ummeldung nämlich noch mal blechen dürfen.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 15 März 2007 - 6:58

Antworten mit Zitat  

danke erstmal für deine hilfe!!!!

das heißt, ich könnte also die lohnsteuerkarte für den anderen job behalten und messe/promotion auf gewerbeschein machen?

wird das dann nicht alle echt hftig kompliziert mit abrechnung der lohnsteuer?
da kenn ich mich nämlich garnicht aus!!!!!
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 13 Aug 2007 - 13:01

400 Job + Kleinunternehmer + Teilzeitjob
Antworten mit Zitat  

Hallo,

sorry schon vorab falls es dieses Thema schon gibt, hab es leider nicht gefunden.

Weiß jemand, ob es erlaubt ist und zwar Teilzeitjob (festangestellt) + Kleinunternehmer (Promotion) und dazu noch z.B. in einem Club auf 400 Basis zu arbeiten? Geht das? Ich habe nämlich einen festen Job unter der Woche, mache meistens Samstag noch Promotion und würde jetzt gern Freitags u. o. Samstag nacht noch in einer Disco auf 400 Euro Basis arbeiten, weiß aber leider nicht ob man alles drei zusammen machen darf?

Danke schon einmal

Gruß
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 13 Aug 2007 - 17:51

Antworten mit Zitat  

yo DU DARFST!

Tenisha, ich machs momentan genauso, rechtlich ist das absolut korrekt!

Du musst halt nur schaun dass du nicht zu viel verdienst wegen den Steuern, aber das weißt du ja bestimmt selbst.

LG Birga

Wink
Nach oben
OutaSpace
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 17.04.2007
Beiträge: 274
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24 Aug 2007 - 13:28

Multijobber..........
Antworten mit Zitat  

Hallo,

wenn du steuerlich immer all diese Jobs angibst, dann geht das auch in Ordnung!!

LG
Nico
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 29 Aug 2007 - 15:41

Antworten mit Zitat  

Hi,

du darfst nicht über ca. 7400€ im jahr kommen (400€ job + promotion), wenn deine eltern auch noch kindergeld für dich bekommen. außerdem musst du darauf achten, dass es eine grenze für die krankenkasse gibt, denn wenn du mehr als 400€ im monat verdienst musst du dich selber versichern... studenten zahlen ca. 50€ dafür im monat... jedoch gibt das finanzamt keine infos an krankenkasse weiter...

lg sonne1411
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 20 Feb 2008 - 11:09

Selbstständig und Arbeit auf Lohnsteuerkarte
Antworten mit Zitat  

Hallo!
Ich mache ab und zu ein paar Promotion Jobs und schreibe Rechnungen.
Nun fange ich im April ein bezahltes Praktikum an (drei Monate lang á 300 Euro) und das soll über meine Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.
Dazu muss ich sagen, dass ich eine Steuernummer (als selbstständig gemeldet) habe, aber keinen gewerbeschein.

Wisst ihr ob das irgendwelche probleme machen kann? ich hab nämlich mal gehört, dass beides zusammen nicht erlaubt ist.

Liebe Grüße,
Milena
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 20 Feb 2008 - 15:47

Antworten mit Zitat  

Klar ist beides erlaubt, ich machte das auch so über Jahre......denn das freiberufliche reicht meist nicht z. überleben. Smile
Ist mir sogar lieber als alles andere, denn im Angestellten Job ist man angemeldet und kann dann im Monat ohne Gewerbe - oder zumind. ohne dass man Steuern zahlt 400 € dazu verdienen, wenn man Gewerbe hat kann man unbegrenzt, muss es halt am Jahresende dann angeben und mitunter Steuern zurück zahlen.
Aber soviel ich weis sind 800 € Monat eh ohne Steuer, ob freiberuflich oder kurzfristig beschäftigt.

Oder bist Du Student???
Da weis ich natürlich nicht wie es da läuft.....
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 20 Feb 2008 - 18:57

Antworten mit Zitat  

Hallo zusammen,

ich hab zu dem thema auch mal eine frage.... ich habe ein gewerbe angemeldet, nebenberuflich bin aber hauptberuflich als angestellte beschäftigt...nun hab ich einen job als VIP Hostess, dafür wird eine steuerkarte verlangt, steuerkarte VI, da ich bereits eine steuerpflichtige beschäftigung ausübe.

kann mir jemand sagen ob das mit der steuerkarte irgendwelche auswirkungen hat??? Habe nämlich so langsam den überblick verloren...

vielen dank an alle die antworten Smile
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 21 Feb 2008 - 16:29

Antworten mit Zitat  

ja, ich bin student..und dieses praktikum ist ein pflicht praktikum.

vielleicht weiß jemand wie das bei studenten ist??
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 21 Feb 2008 - 19:18

Kein Problem
Antworten mit Zitat  

Im Prinzip kein Problem: Du kannst acht Wochen im Versicherungsjahr (das Begint mit der letzten versucherungsplflichtigen Tätigkeit) sozialverischrungsfrei arbeiten. Steuerlich kannst Du soviel arbeiten wie willst, allerdings von Seiten der Universität/Fachhochschule maximal ca 82 Stunden pro Monat in der Vorlesungszeit (unbeurlaubt), unbegrenzt während der voerlesungsfreien Zeit. Ist ja sowieso ein Pflichtpraktikum. Und: wie schön immer alle Belege sammeln ... denn alles was nach Aus- und Fortbildung riecht kann man unter Umständen absetzen. Im Zweifelsfall einfach mal beim Finanzamt nachfragen.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 21 Feb 2008 - 19:21

Beides ist notwendig
Antworten mit Zitat  

Man braucht um ein Gewerbe zu betreiben beides: Gewerbeschein und Steuernummer. Wie man ihn vielleicht kriegt? Siehe meinen vorherigen Eintrag.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 21 Feb 2008 - 19:27

Beides wird benötigt
Antworten mit Zitat  

Wer ohne Gewerbeschein ein Gewerbe betreibt kann ziemlichen Ärger kriegen. Spätestens bei der nächsten Steuerprüfung - zum Beispiel Deiner Agentur - / oder Deiner nächsten Einkommensteuererklärung kann es recht unangenehm werden. Ich empfehle Thema Gewerbeschein in Stuttgart ....
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 02 März 2008 - 8:45

Antworten mit Zitat  

Was das denn wohl für einen Agentur war, die Dich ohne Vorlage des Gewerbescheines arbeiten läßt?? Konfus Konfus
Und welche Steuernummer Du angegeben hast und haben sie Dich ohne Vorlage eines Steuernummer-Nachweises arbeiten lassen??
Was es alles gibt.....

Heike
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten
Seite 1 von 8 | Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8  Weiter Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde


 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

promotionbasis.de-Forum // Auf Gewerbeschein & Lohnsteuerkarte arbeiten: Was beachten?
promotionbasis.de ist die große deutschsprachige Ressource für Informationen und Jobs aus dem Promotion-, Messe- und Eventbereich.
Auf unsere Leistungen vertrauen zigtausend Nutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

PB - Homepage   //   PB - Job-Listing   //   PB - Promotionjobs inserieren   //   PB - Promotersuche   //   PB - Kostenlos anmelden
PB - Promotionjobs   //   PB - Messejobs   //   PB - Eventjobs   //   PB - Studentenjobs   //   PB - Nebenjobs   //   PB - Ferienjobs   //   PB - Gastrojobs   //   PB - Hostessjobs
PB - Tipps & Tricks   //   PB - Hilfe & Support   //   PB - Downloads   //   PB - Web-Tipps   //   PB - Impressum


Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de