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Kleinunternehmer - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2007 - 9:10

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..würde mich da anschließen und wär also auch echt dankbar für Hilfe!!!

Weiß nur, dass ein Gewerbeschein eine Scheinselbstständigkeitserklärung (?) sein soll...

Und was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Lohnsteuerkarte?
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2007 - 9:18

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Die Steuernummer ist Dein persönliches "Kennzeichen" beim Finanzamt -
die Lohsteuerkarte benötigst Du für Beschäftigungen als Arbeitnehmer.
Wenn Du jedoch als selbstständiger Promoter auftreten und eigene Rechnungen schreiben möchtest, musst Du ein Gewerbe anmelden. In Deinem Fall als Kleinunternehmer nach §19, also ohne Regelbesteuerung.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 März 2007 - 11:34

Kleinunternehmer und Zahlung an FA
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Hallo,

Ich habe das ganze Forum durchforstet, aber irgendwie die Antwort auf meine Frage habe ich bisher nicht erhalten.

da ich als kleinunternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig bin, muss ich denn ans FA irgendwelche Zahlungen leisten?
also wenn ich keine Ausgaben hab, sondern nur Einnahmen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 März 2007 - 11:48

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Kommt drauf an, wie hoch die Einnahmen sind übers Jahr gesehen (Freibetrag von etwas mehr als 7000 €) ... dazu gibt es aber Beiträge hier.
Und natürlich, ob das Deine einzige Einnahmequelle ist oder Du noch andere Bezüge hast.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 März 2007 - 12:02

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Sunny76 hat Folgendes geschrieben:
Kommt drauf an, wie hoch die Einnahmen sind übers Jahr gesehen (Freibetrag von etwas mehr als 7000 €) ... dazu gibt es aber Beiträge hier.
Und natürlich, ob das Deine einzige Einnahmequelle ist oder Du noch andere Bezüge hast.


Ja das mit dem Freibetrag weiss ich
Des weiteren erhalte ich noch Bafög...

Weisst du wie es dann ausschaut?
Bei mir gehts es nur um Jobs, die in den Semesterferien stattfinden, also Einkünfte nicht höher als 1000€
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 März 2007 - 23:18

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Ja, Bafög fällt auch unter Deine Einnahmen. Aber wenn Du nur in den Semesterferien jeweils 1000 Euro verdienst und sonst nicht arbeitest und auch keine Hinterbliebenenrente oder Ähnliches bekommst, sehe ich da keine Probleme.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 März 2007 - 2:43

Antworten mit Zitat  

Aber eine Einkommenssteuererklärung mußt Du trotzdem machen... auch wenn Du letztendlich keine Steuern zahlen mußt... und der Steuerbescheid macht auch das Procedere mit dem Bafög-Amt einfacher.

Auf alle Fälle beim FA nachfragen !

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 - 17:56

Kleinunternehmer - Fragen & Probleme
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Hallo,

ich habe eine dringende Frage. Ich bekomme noch Kindergeld und darf deshalb nur 7680 Euro im Jahr verdienen. Bezieht sich diese Summe nur auf meine Selbstständigkeit oder auch auf diese 400 Euro Basis Jobs? Weil bin selbständig und habe auch einen Mini Job für 250 Euro im Monat.

Würde mich sehr über eine Antwort freuen, da es so aussieht,als ob ich über diese Grenze komme.

Vielen Dank!!!!!!

Liebe Grüsse

julia
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Feb 2008 - 15:22

Antworten mit Zitat  

Hallo Julia!

Am sichersten wäre es, wenn Du Dich wirklich bei einem Steuerberater erkundigst.

Andere Promoter empfehlen kompetente Berater in unserem Steuerberater-Finder weiter. Schau doch mal rein:

https://www.promotionbasis.de/_start.php?rub=taxadvisers

schöne Grüße aus Kiel!
Antonia
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 März 2008 - 13:13

hallo...hab da ein paar fragen bez. kleingewerbe...
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hallo ihr lieben...ich hatte schonmal ein gewerbe angemeldet und es ist buchhalterisch schon hammer...hab dies immer meinem buchhalter gebracht...der natürlich ordentlich kohle dafür wollte...weiß gar nicht ob man das überhaupt alleine machen kann...viel aufwand und vor allem monatlich...
mit der art des kleingewerbes ist das alles viel unkomplizierter...wirft aber trotzdem einiges an fragen auf: meine rechnungen weisen keine mwst. auf, daher auch keine monatliche umsatzsteuervoranmeldung oder?...das heißt aber trotzdem alle ausgaben sowie büroartikel, tankrechnungen, telrechnungen beleghaft sammeln, belege + kontoauszüge + einnahmenrechnungen zusammenheften und damit am jahresende..besser gesagt bis mai des darauffolgenden jahres in einer einnahmen-ausgaben-gegenüberstellung dem fa erklären??...das würde heißen, meine buchhaltung beschränkt sich auf einen ordner, indem ausgaben und einnahmen abgeheftet werden? das wär ja supereinfach....sollt ich dann auch ein fahrtenbuch führen?...da kommt dann schon meine nächste frage: wenn ich für einen job km-geld bezahlt bekomme, dann kann ich doch nicht nochmal extra meine km-ausgaben gegenrechnen oder?steh ich da jetzt auf dem schlauch... Konfus ...wär supernett wenn jemand antworten auf meine fragen hat.....bedank mich schonmal und wünsch euch ein schönes wochenende.... Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 März 2008 - 19:42

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Hallo martinak78,
viele Fragen... im Schnelldurchlauf lauten die Antworten:
1. nein - denn, geht einfach mal nicht
2. ja
3. ja
4. ja, würde ich zur eigenen Plausibilität empfehlen
5. doch, denn diesen Einnahmen (von Agentur) stehen ja Ausgaben (Tankstelle) gegenüber !!!

capisce ??

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 März 2008 - 22:41

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...nochmal ne frage...Wink also irgendwie blick ichs net mit der mwst.-geschichte bei kleinunternehmern...ich bekomm ne gutschrift oder schreib ne rechnung ohne gesetzl. mwst....das heißt ja dann netto...solange ich für ne agentur arbeite ist das alles bene...da es ja ein durchlaufender posten ist, der von agentur und auftraggeber miteinander verkuddelt wird....aber: sollte ich mal ne rechnung direkt an nen endverbraucher schreiben, wie siehts dann aus...ich weise keine mwst. in der rechnung aus....das heißt mein rg-betrag ist inkl. mwst???...irgendwo muß diese steuer doch auftauchen...heidenei such schon den ganzen tag im netz nach antworten...aber klar isses mir noch immer nicht... ich glaub ich häng in einer kleinen denkschleife drin...helft mir...Wink...

danke hehe
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 März 2008 - 1:09

Antworten mit Zitat  

Hi, also der Betrag darf keine Mehrwertst. enthalten.
Denn sobald einmal du dafür MWST annimmst bist du kein Kleinunterneh. nach §19 mehr.
Hatte heute auch ein Problem dass ein Unternehmen mir einen Scheck mit Mehrwertst. ausgestellt hat. Ich rufe da am Montag an und sagte sie sollen mir bitte einen neuen senden ohne Mwst.
Ist eigentlich nie ein Problem, denn die Honorare oder Stundenlöhne sind fast immer ohne Mwst.
Die Steuer darf eben nirgends auftauchen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 März 2008 - 9:56

Antworten mit Zitat  

Sieht vielleicht etwas komisch aus, ist aber tatsächlich so...

Es sei den, Du möchtest mit MwSt. arbeiten: Du kannst dies dem Finanzamt gegenüber erklären, musst es dann jedoch immer anwenden.

Somit gibt es also den Weg konsequent mit MwSt. und den Weg konsequent ohne MwSt.

ciao derde
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Fitore
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 18.11.2005
Beiträge: 38
Wohnort: Singen

BeitragVerfasst am: 03 Apr 2008 - 14:51

Finanzamt verlangt 600€uro Steuern
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Hallo ihr lieben,

ich habe meine Lohnsteuererklärung leztes jahr gemacht und hab angegeben was ich genau verdient habe. ( Ca 7.000 €uro ) als Promo.
Und jetzt wollen die tatsächlich 600 €uro steuern zurück haben ? ist das nicht bisschen viel...?
Kann ich da noch was machen?Oder hab ich meine steuererklärung falsch ausgefüllt?!

LG

FITORE
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