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promotionbasis.de
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Gast
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Verfasst am: 03 Apr 2008 - 16:16
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Das Verhältnis von 7000,- euro Gewinn und 600,- euro Lohnsteuer ist richtig - entspricht also 8,6%.
Handelt es sich denn tatsächlich um 7000,- euro Gewinn oder Einnahmen?
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 05 Apr 2008 - 11:26
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Wenn du Lohnsteuererklärung schreibst meinst du also dass du neben der Promo auch noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast ja? Du musst immer dein gesamtes Jahreseinkommen sehen,also dass aus dem Angestelltenverhältniss dass aus der Promo und wenn du hast sogar aus Kapitalerträge und V+V.
Wenn du nur die 7000,-aus der Promo hast kann es nicht sein. Dann liegst noch unterm Freibetrag. |
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workmichel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 338 Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 05 Apr 2008 - 13:48
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mache erst einen Widerspruch beim Finanzamt und überprüfe die Faktenlage.
Eventuell kannst Du ja einiges an Werbungskosten (Fahrten 30 Cent pro Km;
Tagespauschalen (Abwesenheit von zu Hause),... und weitere Kosten entgegenrechnen, so daß Dein Einkommen sehr viel niedriger ist und eine
Nachzahlung entfällt oder geringer ist. |
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Fitore Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 18.11.2005 Beiträge: 38 Wohnort: Singen
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Verfasst am: 16 Apr 2008 - 15:29
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hmmmmmm hab jetzt genau geschaut .
Ich habe ca. 2000 Euro einnahmen ausPromo.Mehr habe ich nicht eingegeben bei der Steuererklärung und jetz muss ich 600 Euro Steurn zahlen...ist echt schon bissel viel.Ja sch... Widerrufen kann ich das ganze ja nicht mehr...da gelten doch nur 4 Wochen oder?
LG |
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Gast
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Verfasst am: 17 Apr 2008 - 15:21
antwort |
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das heist du schreibst deine rechung ohne mwst aus und brauchst auch nix am finaz.führen nur einmal im jahr nach der abrechnung vom jahr zuvor |
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Gast
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Verfasst am: 23 Mai 2008 - 11:30
Kleinunternehmer |
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Habe da mal ne Frage:
Bin hauptberuflich Angestellte und mache nun nebenbei Promotion usw. Habe einen Gewerbeschein und bin beim Finanzamt als Kleinunternehmer gemeldet. Das heißt ja, ich berechne keine Umsatzsteuer, also muss ich auch keine zurückgeben.
Muss ich meine Einnahmen trotzdem versteuern? Habe ich eine Einkommensgrenze?
Und ... muss ich mich privat versichern? Bin ja schon gesetzlich über meinen Hauptarbeitgeber versichert?
Fragen über Fragen und ich hoffe Ihr könnt mir helfen... |
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Gast
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Verfasst am: 23 Mai 2008 - 20:03
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Deine Einnahmen als Arbeitnehmer und der Gewinn aus Selbstständigkeit ergeben Dein zu versteuerndes Einkommen > Einkommenssteuererklärung.
Betreibst Du Dein Gewerbe nur in kleinerem Umfang, ist keine weitere Versicherung notwendig. Eventuell sind jedoch Deine Gewerbeeinkünfte Rentenversicherungspflichtig - z.B. solltest Du nur für einen Auftraggeber tätig sein.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 23 Mai 2008 - 20:08
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Eine Einkommensgrenze gibt es so nicht , aber einen Freibetrag den du verdienen darfst ohne dass du Steuern bezahlen musst und dass ist derzeit 7664€. Beachte dass all deine Einkünfte zusammen gerechnet werden und danach sich die Einkommensteuer berechnet. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Mai 2008 - 21:59
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Und dabei nicht vergessen für dein Nebengewerbe vorher den Gewinn zu ermitteln, denn nur der wird auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet. Also immer fein Quittungen für Porto, Bürobedarf etc. sammeln und den Gewinn so gering wie halten Das hatte ich in meiner kaufmännischen Ausbildung, dass es ein Ziel des unternehmerischen Handelns ist, möglichst wenig Gewinn zu machen, um so wenig wie möglich Steuern zahlen zu müssen
Da du ja schreibst, dass hauptberuflich eine Festanstellung hast, liegst bezüglich des Freibetrages bei der Einkommenssteuer sicher drüber. |
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Gast
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Verfasst am: 26 Mai 2008 - 10:03
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Alles klar, das war mir bis jetzt noch nicht bewusst!
Will ich mein Auto usw. mit absetzen, reicht es wenn das Auto auf meinen Namen läuft, muss ich es ummelden oder so?
Was kann man noch alles gegenrechnen? Auch Arbeitskleidung??? Wenn schwarze Klamotten gefordert sind oder so???
Danke für Eure Hilfe! |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jun 2008 - 13:35
Kleinunternehmerregelung verzichten ?! |
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Hallöchen
Ich brauche dringend einen Rat zu einer etwas komplizierten Problematik:
Ich geh mal davon aus, dass viele von euch wie ich Kleinunternehmer sind. Ich habe im März meine steuerliche Erfassung beim Finanzamt abgegeben und leider erst jetzt im Mai meine erste Rechnung geschrieben. Auf anraten meiner Mutter habe ich damals auf die Kleinunternehmer Regelung verzichtet und musste nun auf meiner Rechnung die Umsatzsteuer ausweisen. Meine chefin wollte mir diese aber nicht extra zahlen und deswegen musste ich sie von meinem Gehalt abziehen und hatte letztendlich genau so viel verdient wie die anderen über Lohnsteuerkarte...Wenn alle Chefs das so machen, dann lohnt es sich doch gar nicht ?!
Ich habe zwar viele Ausgaben die ich steuerlich absetzen kann aber ob sich das so deckt, dass ich nichts ans Finanzamt abgeben muss, glaube ich nicht. Zudem werden die monatlichen abzugebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen auch ganz schön arbeit machen
Sollte ich es besser doch noch rückgängig machen, wenn es überhaupt noch möglich ist?
Vielen dank im Vorraus |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jun 2008 - 19:56
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Hallo Mayenne,
also rückgängig machen kannst du da erstmal nichts mehr, die Entscheidung ist (ich meine 5 Jahre) bindend.
Also ich weiß ja nicht, wo genau du da gearbeitet hast aber da hat dich deine Chefin wohl über den Tisch gezogen. Im Normalfall ist jedes größere Unternehmen umsatzsteuerplichtig und holt sich die Umsatzstuer die du in Rechnung stellst vom FA zurück, so wie du sie abführen musst. Ich weiß es nur von Theatern, dass die gesetzlich von der USt befreit sind und somit die Vorsteuer nicht ziehen können, was bedeutet, dass sie lieber auf LSK oder nur Kleinunternehmer einstellen.
Wenn du schreibst, du hast viele Ausgaben, die du geltend machen kannst - umso besser, es ist dein gutes Recht als Unternehmer dir die Vorsteuer wo es nur geht zurückzuholen. Das lohnt sich immer!
Ich hab mir gleich ein Steuerbüro genommen, dass sich um die Buchhaltung kümmert aber das was ich da jeden Monat zum Thema Umsatzsteuervoranmeldung bekomme, sieht nicht so wild aus. Und die Beträge werden in der Regel pünktlich erstattet
Viele Grüße
Daniel |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jun 2008 - 20:36
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Naja das war ein ganz kleiner Gastrobetrieb und meine Chefin meinte gleich, dass ich ein Euro mehr bekomme als die anderen, weil sie ja keine Abgaben durch mich hat (sozialversicherung etc. ) aber da ich noch keine Ahnung auf dem Gebiet habe/hatte meinte ich nur ,,jaja'' und erst bei der Abrechnung hat meine Mutter mir das nochmal deutlich gemacht. So und dann meinte sie ich soll das abziehen. Hmm naja jetzt weiß ich es fürs nächste mal,... Danke schon mal
Naja und das mit dem Steuerbüro kann ich mir als Schülerin noch nicht leisten. Ich will erstmal so viel wie möglich selber lernen und vllt. brauche ich später als richtige Unternehmerin kein Steuerbüro mehr Aber da fällt mir gerade noch eine andere Frage ein... muss ich dann meine Umsatzsteuer monatlich ans FA zahlen oder am Ende des Jahres ? und wann bekomme ich dann meine Ausgaben wieder zurück ? oder werden die gleich verrechnet ?
Vielen dank und liebe Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jun 2008 - 21:32
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Die Umsatzsteuer rechnest du monatlich ab, jährlich die Einkommenssteuer (wobei hier vierteljährlich Vorrausszahlungen zu leisten sind, falls du einen Jahresumsatz über der Einkommenssteuergrenze erwartest). Soweit ich das meinen Unterlagen entnehmen kann, ist die Umsatzsteuervoranmeldung nur eine Gegenüberstellung deiner Rechnungen, also der umsatzsteuerpflichtigen Beträge, mit den Betriebsausgaben (Fachzeitschriften, Bürobedarf, Premiummitgliedschaft bei PB etc.), also der vorsteuerabzugsfähigen Beträge. Die kommen in ein Formular vom FA, welches du fristgerecht übermitteln musst. Daraus ergibt sich die Differenz entweder als eine Gutschrift (abzugsfähige Beträge sind größer als pflichtige) oder als eine Zahllast (umsatzssteuerpflichtige Beträge sind größer als vorsteuerabzugsfähige). Ich kann dir nur raten dem FA dann eine Einzugsermächtigung zu erteilen! Wenn du es mal verschwitzt zu überweisen, sind die gleich dicke da mit ihrn Forderungen |
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Gast
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Verfasst am: 16 Jun 2008 - 11:39
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Zu den Ausgaben:
Bitte nicht falsch verstehen, du bekommst keine Ausgaben erstatten. Du kannst lediglich die USt, die du aus deinen Ausgangsrechnungen abzuführen hast deiner VoSt (Vorstuer = Mehrwertsteuer) gegenrechnen. Das sind die beträge, die bei Betriebseröffnung monatlich abzuführen sind durch die USt-VA.
Für deine Gewinnermittlung, die für die Steuererklärung unabdingbar ist rechnest du deine Einnahmen gegen deine Ausgaben. Hier ist es wichtig zu unterscheiden wonach du deinen Gewinn/verlust ermittlest. Ob du Bilanzierst nach §5 EStG oder eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach §4 (3) EStG da ergeben sich unterschiede. Kannst du alles erlernen wenn du willst oder dir einen Fachrat bei einem Steuerberater suchen. Wenn du es einfach hast, fragst du einfach einen Kumpel eine Freundin die eventuel (wie ich) Steuerfachangestellte sind. Die helfen dir bestimmt
mfg
Salvatore |
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