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Gast
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Verfasst am: 22 Dez 2008 - 21:22
Vertragsstrafe? |
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Hallo ich habe jetz grad oben gelesen dass es den Paragraphen gibt
§275BGB bennent "die faktische Unmöglichkeit" des Schuldners.Hierzu fallen inbesondere Krankheit oder Todesfall in der Familie.
Naja also ich musste dringend einen einsatztag bei einer Promotionagentur absagen, es war eine kosmetikpromotion.
ich war einfach seelisch niedergeschlagen und musste zuhause dinge erledigen weil es meiner oma nicht gut ging und am nächsten morgen ist sie auch verstorben. ich war schon so seelisch fertig dass ich einfach nicht in den einsatz gehen konnte. anderseits war es mir auch etwas peinlich das zu nennen bei der agentur. habe dann gesagt dass ich aus ganz wichtigen gründen einfach unmöglich in den einsatz gehen kann.
gilt der paragraph dann trtzdem oder zählt das unter krankheit? krankheit zählt ja unter höhere gewalt. die agentur hat mir mit einer vertragsstrafe gedroht von ca.1000 euro. was ich aber auch nicht verstehen kann, ich denke man sollte auch mal auf sowas verständnis haben. und ob da wirklich ein schaden enststanden sein soll ist auch fraglich.
kann mir jemand weiterhelfen? ich habe der agentur auch schon erklärt warum ich nicht gehen konnte.
liebe grüße
freue mich über antworten |
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Gast
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Verfasst am: 23 Dez 2008 - 18:37
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astrofratz hat Folgendes geschrieben: | Vertragsstrafen gelten hier zwischen Firma A (der Agentur) und Firma B (euch) Nach §309 BGB z.B. darf diese keine einseite Benachteiligung beinhalten... |
Ich habe gerade im BGB nachgeschaut - da dies tatsächlich sehr interessant ist - allerdings kann ich diese Aussage nicht finden? Es geht hier "lediglich" um "Pauschalisierung von Schadenersatzansprüchen" und "Vertragsstrafe" - hilf mir mal...
Was ist eigentlich unter Deiner Bezeichnung "eingetragenen Händler" zu verstehen?
Der im BGB beschriebene Anwendungsbereich findet keine Geltung gegenüber Unternehmer, somit also nicht gegenüber einem selbstständigen Gewerbetreibenden? Meinst Du das damit?
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 23 Dez 2008 - 19:05
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edmerel hat Folgendes geschrieben: | Gründe ergeben sich z.ß. aus § 275 I-III BGB.
§275BGB bennent "die faktische Unmöglichkeit" des Schuldners.Hierzu fallen inbesondere Krankheit oder Todesfall in der Familie.
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Ich bin davon ausgegangen, dieser Absatz bezieht sich vordergründig auf den Umstand des Beharrens auf einer Leistungserbringung, wie z.B. Kunde im Handel besteht auf den Kauf eines Artikels zu angebotenem Preis, der allerdings bereits ausverkauft ist.
Gibt es hierfür eine Referenz oder ergibt sich die Anwendung auf z.B. Krankheit / Todesfall für Dich in erster Linie aus der Formulierung ansich?
Wo findet sich eigentlich die Aussage über die "absolute Fixschuld" wieder?
ciao derde |
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workmichel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 338 Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 26 Dez 2008 - 0:11
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Wenn die Agentur Ersatz gefunden hat, ist es auch nur der Verwaltungsaufwand den Sie hat.
Vielleicht wäre es leichter für Dich
wenn Du krank geschrieben wärst. ..
Hoffentlich kannst Du es ohne große Kosten hinbiegen. |
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Gast
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Verfasst am: 13 Feb 2009 - 12:25
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Ich denke, das wird er/sie längst getan haben - direkte Kommunikation ist immer der beste Weg und da keine Information über den Verlauf bzw. eine Reaktion von "Noya" zu erfahren ist, wird es sicherlich auch eine Einigung gegeben haben.
Keine Frage: 500,- euro Schadenersatz ist kein Pappenstiel und wenn man gerade noch in Promotion anfängt und keine müde Öre auf dem Konto hat, tun auch 50,- euro richtig weh !
Aber die Leutchen müssen auch verstehen, dass sie für ihr Handeln verantwortlich sind. Hinter dieser oberflächlich erscheinenden Fun-Gesellschaft und dem ganzen Tralala wird das leider oft vergessen oder zumindest vernachlässigt. Aber wenn eine Agentur "coole boyz und girlz" sucht oder "partygänger zum geldverdienen beim abfeiern", steckt dahinter doch nur knallharter Commerz mit erfolgreich erprobter Strategie in neuem Gewand.
Aus diesem Hintergrund muss das Signal klar sein:
wer irgendwas nicht weiß, muss als "Selbstständiger" fragen, bis er es weiß.
Und die Community hier ist wirklich die beste Grundlage dafür -
selten das mal eine Frage unbeantwortet bleibt, hier wird geholfen !
Man muss es tatsächlich einfach nur nutzen ...
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 10 März 2009 - 11:31
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ich finde auch, dass man wenigstens so fair sein sollte und rechtzeitig absagen sollte, dass die agentur noch die möglichkeit hat ersatz zufinden.
allerdings habe ich letztens mit einer agentur über dieses thema gesprochen und die meinte, dass es mit sehr viel aufwand verbunden ist an diese vertragsstrafen zu kommen und sich dieser aufwand nicht lohnt. sie versuchen es wohl, wenn man allerdings nicht zahlt, bleibt ihnen meist auch keine andere möglichkeit als das zu akzeptieren. so hatten sie mir das erklärt.
ich selber war noch nie in der lage und wenn man rechtzeitig absagt, kommt es auch gar nicht erst so weit, dass man sich darüber gedanken machen muss... |
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Gast
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Verfasst am: 12 März 2009 - 13:39
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Kerstin999 hat Folgendes geschrieben: |
allerdings habe ich letztens mit einer agentur über dieses thema gesprochen und die meinte, dass es mit sehr viel aufwand verbunden ist an diese vertragsstrafen zu kommen und sich dieser aufwand nicht lohnt. sie versuchen es wohl, wenn man allerdings nicht zahlt, bleibt ihnen meist auch keine andere möglichkeit als das zu akzeptieren. so hatten sie mir das erklärt.
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das ist für die agentur der gleiche aufwand den du hast wenn du eine agentur hast die deine rechnung nicht zahlt.
ein mahnbescheid ist schnell beantragt, ein anwalt oder inkassounternehmen schnell eingeschaltet und wenns zum verfahren kommen sollte ist deine unterschrift auf dem vertrag indem die Strafe steht Beweis genug um die Zahlung gerichtlich bestätigen zu lassen.
Klar bedeutet ein solcher Vorgang für eine Agntur zusätzliche Arbeit, aber wenn die vom Kunden eine Vertragsstrafe für einen nicht vorhandenen Promoter reingedrückt bekommen, werden die sich das Geld schon von dem Verursacher zurückholen.. |
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Gast
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Verfasst am: 13 März 2009 - 18:55
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Oha, da fehlen einem regelrecht die Worte....als Tip für die Zukunft: Ruf einfach einen Tag vor der Aktion nochmal an, das schadet niemandem und ich hab bisher nur nette Mitarbeiterinnen in den Agenturen erwischt, die völlig okay fanden, dass man nochmal nachfragt. Bei den meisten meiner Einsätzen haben sie sich sogar selbst gemeldet. Aber wirklich, ein Vertrag ist doch bindend!!!! Eine Agentur schickt ja nicht wahllos Verträge herum und schaut wieviele zurückkommen, oder sie bucht auch im Regelfall nicht mehrere Promoter für eine Stelle bei einem Einsatz (ausser man wird ausdrücklich als Springer gebucht).!!! Hab leider auch kein Verstädnis für dein Verhalten...du wirst das Geld wohl zahlen müssen. |
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freshie_3
Anmeldungsdatum: 18.04.2009 Beiträge: 3 Wohnort: Rostock
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Verfasst am: 19 Apr 2009 - 0:16
Schadensersatz bei unerlaubten Plakatieren |
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Ich habe für eine Agentur Plakate u.a. auch an mehreren Telekom-Verteilern geklebt. Nun hat die Agentur über ein Anwaltsbüro eine Rechnung über fast 1000 Euro für Reinigungs- und Reparaturkosten erhalten. Beim Kleben habe ich wohl auch die Schlösser und die Türen mit Flyer zugeklebt und der verwendete Kleber hielt wohl auch bombig. Die Agentur erwartet nun von mir das begleichen der Rechnung da ich lt. Vertrag nur auf "erlaubten Flächen" kleben durfte . Meine Agentur hat bereits eine Unterlasssungklage der Telekom am Hals, fürchtet nun eine weitere und wälzt jetzt alles auf mich ab. Habt Ihr einen Rat für mich? BITTE SCHNELL!! |
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Gast
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Verfasst am: 19 Apr 2009 - 9:25
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Ich würde sagen, da steckst du bis zum Hals in der Sch....! Da hilft meiner Meinung nach definitiv nur ein Anwalt. Die Frage ist doch, was sind "erlaubte Flächen", bzw. was meint die Agentur damit??? Hier in Dresden beispielsweise gibt es hier und da ein paar wilde "Plakatirungsareale", wo es mehr oder weniger geduldet wird, aber nicht einen einzigen Platz, wo man was kleben darf! Ich glaube kaum, dass das in anderen Städten anders ist. Und dass Telekom, Post, die Bahn oder andere bei solchen Plakatierungen hinterher sind, ist nachvollziehbar, da deren Strom- und Verteilerkästen auch i. d. R. mit einem Schild "Plakatieren verboten" versehen sind. Ich meine du wirst so oder so dafür gerade stehen müssen, vielleicht kann ein Anwalt helfen den Schaden für dich noch zu begrenzen, weil die Agentur dich vielleicht nicht richtig informiert hat, bzw. der Vetrag ggf. nicht ganz wasserdicht ist. |
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spitzen Alter Hase
Anmeldungsdatum: 28.09.2008 Beiträge: 324 Wohnort: Plittersdorf
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Verfasst am: 20 Apr 2009 - 7:19
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Da kann ich mich nur anschließen. Mache nichts, außer es direkt weiterzugeben.
Reiche deinem Anwalt den kompletten Schriftverkehr ein. Vielleicht findet er/sie ein Loch... _________________ Träume nicht dein Leben - Lebe deinen Traum |
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Gast
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Verfasst am: 20 Apr 2009 - 18:36
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Ich denke, es ist absolut entscheidend, was die Agentur Dir dazu mitgeteilt hat !!
ciao derde |
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freshie_3
Anmeldungsdatum: 18.04.2009 Beiträge: 3 Wohnort: Rostock
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Verfasst am: 20 Apr 2009 - 20:49
Anwalt |
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Vielen Dank für Eure Hinweise. Ich habe jetzt alles einen RA überlassen und dieser will den Fall mal prüfen. Aber viel Hoffnung hat Er mir aber auch nicht gemacht, vermutlich läuft es auf einen Vergleich heraus. Das Plakatieren der Verteiler muß wohl so von der Telekom hingenommen werden! Aber Sie können einen die Reinigungs- und Instandhaltungskosten aufdrücken. Mal abwarten was dabei herauskommt. |
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Gast
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Verfasst am: 21 Apr 2009 - 6:17
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Was hatte nun eigentlich die Agentur Dir dazu im Vorfeld mitgeteilt - hattest Du konkrete Angaben über beklebbare- und nichtbeklebbare Flächen ? |
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freshie_3
Anmeldungsdatum: 18.04.2009 Beiträge: 3 Wohnort: Rostock
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Verfasst am: 21 Apr 2009 - 20:54
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Hallo,
die Agentur hat leider lt. meinem RA leider ´nen Rechtssicheren Vertrag mit mir abgeschlossen. D.h. das es mir nur erlaubt sei an Flächen zu kleben welche durch die Stadt oder den Besitzern der Flächen freigegeben wurden. Dummerweise gibt es diese wohl nicht ... . Aber mal schauen wie sich der RA äußern wird. Am Freitag habe ich wieder einen Termin. Ciao |
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