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Kleinunternehmer - Fragen & Probleme

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Autor Nachricht
Sannypless
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 242
Wohnort: Osterberg

BeitragVerfasst am: 31 März 2009 - 20:16

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dieSandy hat Folgendes geschrieben:
danke erstmal für die antwort...

ich meine es aber so das viele zu mir sagen das ich gar kein "kleineunternehmer" bin weil mein gehalt auf das meines mannes drauf gerechnet wird und er ja schon 14300 netto im jahr verdient und ich dann nur 3000 euro verdienen dürfte..
aber ich habe das beim berater anders verstanden, das das anders gerechnet wird... da muss dann noch irgendwas abgezogen werden??

kann man sich das nicht irgendwo schriftlich holen? im internet finde ich nichts....


was du brauchst ist eine genaue erörterung zu den themen " einkommensgrenzen"
und da spreche ich meinen vorredner einfach mit nach...
hier hilft wircklich nur ein steuerberater.
steuern wie lohnsteuer ect. zahlst du ja immer als angestellter und am ende des jahres werdet ihr sowie so gemeinsam veranlagt zumindest das private weil ihr ja miteinander verheiratet seit.
die lohnsteuerhilfen sind da meistens nicht recht hilfreich daher würde ich dir empfehlen dir einen steuerberater deines vertrauens hinzuzuziehen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Jun 2009 - 15:55

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Ähm, hallo...

Hab ich das richtig verstanden? Wenn ich auf einer Messe mit Lohnsteuerkarte arbeite, kann ich mir am Jahresende was zurück holen? Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Jun 2009 - 16:02

Antworten mit Zitat  

Jep, wenn du unter der Steuergrenze bleibst, definitiv!
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Jun 2009 - 16:25

Antworten mit Zitat  

Sorry, wenn ich nochmal genauer nachfrage... Werde mir nämlich im August nach meiner Ausbildung nen Gewerbeschein holen. Wo liegt denn die Steuergrenze und werden dann die Einnahmen von Gewerbeschein und Lohnsteuerkarte zusammengerechnet?
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Jun 2009 - 16:38

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Ja, es werden die Gesamteinnahmen gerechnet. Die Steuergrenze liegt bei ca 7600€. Wenn du also noch einen Hauptjob hast, wirst du definitiv über die Grenze hinaus kommen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Jun 2009 - 16:47

Antworten mit Zitat  

Naja, ich wollte Hauptberuflich auf Gewerbeschein arbeiten. Messen müsste ich dann ja hauptsächlich über die Lohnsteuerkarte abrechnen..
Naja, ich in mit meinem Wissen WANN ich WAS und WO machen muss, leider noch ziemlich am Anfang obwohl ich mich durch sämtliche Foren geschlichen habe.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Jun 2009 - 17:10

Antworten mit Zitat  

Wenn du hauptberuflich auf Gewerbeschein arbeiten möchtest und ab und zu Jobs auf Lohnsteuerkarte annehmen möchtest, steht dem nichts im Wege. Am Ende des Jahres wird eh alles in einen Topf geworfen. Nur kommst du wahrscheinlich nicht drumherum über die Grenze zu kommen, denn du willst ja auch von was leben. Wink Wie genau das dann mit den Steuern aussieht, weiß ich leider nicht, da ich als Noch-Studentin nur nebenbei Promotion mache und dadurch unter der Grenze bleibe.
Gib aber bei der Suche oben <Einkommenssteuer> etc ein und du müsstest einige konkrete Themen dazu finden.
Viel Erfolg beim durchstöbern! Und sonst äußert sich vielleicht hier jemand, der mit dem Thema Steuer besser vertraut ist. mr green
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 - 22:58

was ist wen ich über 17500€ komme?
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Hallo zusammen,

ich hab mal ne frage an euch. ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen?
was ist wen ich über die 17500€ komme zahle ich da viel an steuern als kleinunternehmer???

lg aus bielefeld
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 - 23:03

Antworten mit Zitat  

Wo hast Du die Zahl her ? Weil Steuern zahlst Du auch schon ab irgendwo um die 8.000 € rum (als Einzelperson).

Und meinst Du Gewinn oder Umsatz ?

Deine Zahl hat nämlich nur eine Bedeutung für Kleinunternehmer, da man beim Überschreiten der Grenze (Umsatz) u.U. im Folgejahr der Regelbesteuerung unterliegt (d.h. umsatzsteuerpflichtig wird).

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 - 23:09

Antworten mit Zitat  

ertl hat Folgendes geschrieben:
Wo hast Du die Zahl her ? Weil Steuern zahlst Du auch schon ab irgendwo um die 8.000 € rum (als Einzelperson).

Und meinst Du Gewinn oder Umsatz ?

Deine Zahl hat nämlich nur eine Bedeutung für Kleinunternehmer, da man beim Überschreiten der Grenze (Umsatz) u.U. im Folgejahr der Regelbesteuerung unterliegt (d.h. umsatzsteuerpflichtig wird).

LG,

*** Sabine ***


Hallo Sabine danke dir für deine schnelle antwort.
ok umsatzsteuerpflichtig, das heisst ich müsste in meinen rechnungen umsatzeuer drauf packen oder wie??
wäre supi wen du mir irgendwie das erklären würdest.

lg

nadia
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 - 23:32

Antworten mit Zitat  

https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=470

Aber:

Wechsel immer zum Jahresende, Leistungen aus 2009 (Datum der Leistungserbringung!!) unterliegen nicht der Umsatzsteuer, auch wenn Du die Zahlung erst 2010 erhalten wirst (und Du dann tatsächlich umsatzsteuerpflichtig bist)!!

Unbedingt Kontakt zum Finanzamt aufnehmen, wg. Anmeldung als Unternehmer, Modus der Umsatzsteuervoranmeldungen etc., zudem brauchst Du eine "Unternehmerbescheinigung", offiziell: Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer). Die mußt Du Deinen Rechnungen beilegen (zumindest beim ersten Mal, jedes Jahr eine neue anfordern).

Ansonsten mal hier lesen:

https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=601

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/u.xhtml;jsessionid=7C2A66FBD590C2C7D7DF67AB2220FED1?currentModule=home
(Umsatzsteuer ff.)

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 - 23:41

Antworten mit Zitat  

ertl hat Folgendes geschrieben:
https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=470

Aber:

Wechsel immer zum Jahresende, Leistungen aus 2009 (Datum der Leistungserbringung!!) unterliegen nicht der Umsatzsteuer, auch wenn Du die Zahlung erst 2010 erhalten wirst (und Du dann tatsächlich umsatzsteuerpflichtig bist)!!

Unbedingt Kontakt zum Finanzamt aufnehmen, wg. Anmeldung als Unternehmer, Modus der Umsatzsteuervoranmeldungen etc., zudem brauchst Du eine "Unternehmerbescheinigung", offiziell: Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer). Die mußt Du Deinen Rechnungen beilegen (zumindest beim ersten Mal, jedes Jahr eine neue anfordern).

Ansonsten mal hier lesen:

https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=601

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/u.xhtml;jsessionid=7C2A66FBD590C2C7D7DF67AB2220FED1?currentModule=home
(Umsatzsteuer ff.)

LG,

*** Sabine ***

-------------

Hallo Sabine,

ganz lieben dank für deine ausführliche antwort.
ich glaube ende des monats gehe ich einfach zum steuerberater und lass mir von dem erstmal meine steuererklärung machen und dann lass ich mich auch von ihm aufklären.
diese ganzen steuer sachen machen echt einen verrückt.
naja dir ganz lieben dank nochmal.


lg nadia Smile
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Sandy2005
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 936
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 - 23:46

Antworten mit Zitat  

Zitat:
Leistungen aus 2009 (Datum der Leistungserbringung!!) unterliegen nicht der Umsatzsteuer, auch wenn Du die Zahlung erst 2010 erhalten wirst (und Du dann tatsächlich umsatzsteuerpflichtig bist)!!

Hängt das nicht mit dem Datum der Rechnungsstellung zusammen?

Beispiel: Du arbeitest am 30.12.2009, stellst deine Rechnung aber erst am 02.01.2010.

Wie wäre es denn dann in diesem Fall?
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Dez 2009 - 23:52

Antworten mit Zitat  

Hi Nadia,

eine sehr vernünftige Entscheidung (das mit dem Steuerberater). Gerade der Wechsel zur Regelbesteuerung ist mit Fallen gepflastert. Kann ich ein Lied von singen, mein Typ vom FA hatte mir nämlich was Falsches gesagt und ich durfte das ausbaden.

Mittlerweile geht das alles ganz einfach. Ich trage alles zeitnah ins Steuerprogramm ein, sortiere, kopiere und hefte die Belege ab, that's it. Den Rest macht das Programm für mich. Wenn man das einmal verstanden hat, ist es nur noch halb so schlimm (und ich hasse Steuerkram!!!).

Das A und O ist eine saubere Buchführung, dann kann man auch in Ruhe der irgendwann drohenden Steuerprüfung harren.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Dez 2009 - 0:07

Antworten mit Zitat  

ertl hat Folgendes geschrieben:
Hi Nadia,

eine sehr vernünftige Entscheidung (das mit dem Steuerberater). Gerade der Wechsel zur Regelbesteuerung ist mit Fallen gepflastert. Kann ich ein Lied von singen, mein Typ vom FA hatte mir nämlich was Falsches gesagt und ich durfte das ausbaden.

Mittlerweile geht das alles ganz einfach. Ich trage alles zeitnah ins Steuerprogramm ein, sortiere, kopiere und hefte die Belege ab, that's it. Den Rest macht das Programm für mich. Wenn man das einmal verstanden hat, ist es nur noch halb so schlimm (und ich hasse Steuerkram!!!).

Das A und O ist eine saubere Buchführung, dann kann man auch in Ruhe der irgendwann drohenden Steuerprüfung harren.

LG,

*** Sabine ***


hey sabine,

ja das stimmt das habe ich auch wieder vor kurzem gemerkt das finanzamt erzählte manchmal einem echt was falsches und dann habe ich zufällig von einem steuerberater gehört das es doch anders war.
daher lieber zum steuerberater dann zahlte man halt diese verdammten euros aber dann weiss man er macht nix falsch.
du ich hab aber noch eine kleine kurze frage stimmt das das es für jeden tag wen man arbeitet so eine verpflegungspauschale erhält(bzgl. das man ja draussen ist und trinkt?).

naja wen wir uns heute net mehr schreiben sollten schönen abend dir noch.

cucucu

nadia
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