|
promotionbasis.de
|
<< Steuer :: Steuererklärung >> |
Autor |
Nachricht |
ichhalt Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 25.02.2015 Beiträge: 120 Wohnort: Bodenbach
|
Verfasst am: 28 Sep 2015 - 20:38
|
|
|
Stimmt leider DanMat.
Bin mal gespannt, wann jemand auf den Gedanken kommt uns als Leiharbeiter über entsprechende Firmen vermitteln zu wollen. _________________ Verkaufe dich nie unter Wert! |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 29 Sep 2015 - 5:07
|
|
|
Im gewerblichen Bereich ist es an der Tagesordnung, dass Einzel-Gewerbetreibende (meist aus den MOE-Staaten) Kolonnen-weise verliehen werden (Container-Packer, Helfer, Servicekräfte, Reinigung). |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 12 Okt 2015 - 16:24
Rechtssichere Abrechnung |
|
|
Lasst euch nicht auf Scheinselbständigkeit oder Schwarzarbeit ein!
Keine URL im Forum! |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 01 Dez 2015 - 0:05
Sales-Promoter |
|
|
Hallo,
hoffe mir kann hier jemand schnelle Hilfe geben. Ich muss einen Gewerbeschein machen lassen und ich hab imense Probleme mit der Tätigkeitsbeschreibung. Ich war im Gewerbeamt und wollte "Promotion" eintragen lassen. Jedoch stand dann noch in Klammern "keine Vertragsabschlüße,...,keine Abovermittlung".
Mache aktuell für Sky Sales-Promotion und dort treffen diese Eigenschaften ja eigentlich auch ein, also ich vermittle den Kunden Abos.
Was kann ich da anderes eintragen lassen? Oder kann ich das einfach so stehen lassen, gäbe es denn eventuell Probleme mit der Agentur/FA? Ist mein allererster Promotionjob und ich will das eigentlich auch nur November/Dezember machen und mir dann etwas vernünftiges suchen.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 03 Dez 2015 - 17:44
|
|
|
Hallo liebe Promoter,
ich bin neu auf dem Gebiet und würde mich daher sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte
Mein Problem ist, dass ich nicht genau weiß, wie es sich mit dem Rechnungsdatum verhält. Konkret:
Ich habe am 28.November einen Job gemacht, die Rechnung dafür aber leider erst am 1.Dezember an AG geschickt. Die Frage ist, zählt dieser Auftrag nun jetzt noch zu NOVEMBER (also Leistungsdatum entscheidend), oder gehört er stattdessen zu DEZEMBER (Rechnungsdatum und Rechnungsnummer entscheidend)
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte, da ich das wirklich dringend wissen muss.
Ich habe nämlich eine Verdienstgrenze von 405€ zu beachten, da ich noch u25, Studentin und damit familienversichert bin. Würde der genannte Job allerdings nun doch zu Dezember zählen, so würde ich die Grenze vermutlich übersteigen.. daher bitte bitte jemand antworten |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 03 Dez 2015 - 17:47
|
|
|
* also ich würde die Grenze übersteigen, wenn ich alle für Dezember geplanten Jobs ausführen würde. Daher müsste ich jetzt wissen, ob ich einen Job nochmal absagen müsste oder nicht. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 03 Dez 2015 - 20:47
|
|
|
I. d. R. wird für die Besteuerung und sonstige Sachen das Ist-Verfahren angewendet. D. h., es gilt der Geldeingang auf deinem Konto. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 23 Dez 2015 - 15:44
Gewerbeschein Details |
|
|
Das gleiche bei mir, gestern erst den Tipp von einem bekommen, der hier auch angemeldet ist und zurzeit für Logitech arbeitet.
Ich habe in meiner SetCard bisher alles bis auf Fotos und den Gewerbeschein, Referenzen ist auch so eine Sache.
Kann doch nicht sein dass das Feld "angemeldete Tätigkeit" sowas von undefiniert ist und man nie weiß, was genau dahin kommt. Ich will jegliche Arbeit ausführen und auch unter anderem als Host auf Messen, dann muss diese sicherlich auch hinein, stimmt's?
Ich habe hier ein Formular "Gewerbe-Anmeldung", darin sind die meisten sogar kaum auszufüllen, da diese Niederlassungen, frühere Betriebsstätten, Erstattungen etc ist. Ist das richtig? |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 28 Dez 2015 - 6:40
|
|
|
Schreiben Sie in der Tätigkeitsbeschreibung ruhig "IMA" (Ich mache alles), das kommt bestimmt gut an...
Aber mal im Ernst: SIE sind der Gewerbetreibende, und damit möchte der Gesetzgeber gerne von IHNEN wissen, wie Ihr Gewerbe aussehen soll - und das ist wohl nicht zu viel verlangt.
Wenn Sie "Verkauf - unterstützendes Marketing" (Promotion) machen wollen, das schreiben Sie das. Sollte irgendwann noch Marktforschung oder irgend ein anderer Bereich dazukommen, dann können Sie Ihren Gewerbeschein immer noch erweitern.
Und lassen Sie die Finger von "Hostessen - Jobs", Gastronomie und so weiter - das sind alles Arbeitnehmer - Tätigkeiten, deren Ausübung mit Gewerbeschein höchst illegal ist - auch wenn Ihnen die eine oder andere Agentur etwas Gegenteiliges verkaufen möchte... |
|
Nach oben |
|
|
TheresaV
Anmeldungsdatum: 06.04.2014 Beiträge: 2 Wohnort: Freiburg
|
Verfasst am: 21 März 2016 - 10:38
Bezeichnung |
|
|
Hallo kann man in den Gewerbeschein auch einfach Freelancer reinschreiben? Oder ist das keine gute Bezeichnung?
Danke und liebe Grüße [/img] |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 21 März 2016 - 16:18
|
|
|
Das ist eher eine art "Berufsbezeichnung", keine Tätigkeitsbeschreibung. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 25 Mai 2016 - 0:31
|
|
|
Hallo,
ich habe heute in meinen Gewerbeschein "Promotion, Messe-Hostess und Merchandising" eintragen lassen. Als Messehostess arbeitet man aber doch eh immer auf Lohnsteuerkarte - Stichpunkt Scheinselbstständigkeit ..
Soll ich also nochmal zum Amt hingehen und Messehostess (was auch noch komisch geschrieben ist mit dem Bindestrich ) wieder rausnehmen lassen? Oder haltet ihr das nicht für nötig?
Danke schonmal! |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 25 Mai 2016 - 5:41
|
|
|
Also ich hab es in zehn, zwölf Jahren haupt- oder nebenberuflicher Selbstständigkeit noch nicht erlebt, dass mal ein Amt die Eintragungen kontrolliert. Wenn du aber auf Nummer Sicher gehen willst, lass es lieber ändern. Man weiß ja nie, wie die Sozialversicherungsträger in nächster Zeit weiter agieren. |
|
Nach oben |
|
|
Steffen81 Alter Hase
Anmeldungsdatum: 17.01.2013 Beiträge: 1210 Wohnort: Dresden
|
Verfasst am: 26 Mai 2016 - 9:03
|
|
|
Meiner Meinung nach kannst du das drin stehen lassen, bei mir stehen auch Tätigkeiten drin, die ich die letzten 2 Jahre nicht ausgeführt habe. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 26 Mai 2016 - 13:03
|
|
|
Ich sag mal Jein, das Problem ist in dem Fall ist eher, dass das Thema "Hostess" ja gerichtlich eindeutig als Scheinselbstständikeit festgestellt wurde. |
|
Nach oben |
|
|
|
Seite 8 von 9 | Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 Weiter |
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB.de
|