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promotionbasis.de
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<< Steuer :: Steuererklärung >> |
Autor |
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Gast
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Verfasst am: 22 Jun 2011 - 8:45
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Hallo zusammen,
ich möchte einen Gewerbeschein beantragen, allerdings eher nicht (nur) für Promotion.
Gerade habe ich zwei Jobs schon zugesagt bekommen. Der erste ist bei einem Unternehmen zur Datenerfassung für ca. 4-8 Wochen und der zweite wäre längerfristig, also schon über den Sommer.
Die Beschreibung ist ein wenig kompliziert: Also ich würde für eine Ferien-/Apartmentvermietungsfirma deren Gäste in Empfang nehmen und die Apartments an diese vor Ort übergeben.
Da ich natürlich nach den beiden Jobs auch noch weitere Jobs auf Gewerbeschein machen möchte würde ich mich gerne irgendwie absichern mit den Tätigkeitsbeschreibungen.
Sorry, alles ein bisschen wirr. Aber ist ja noch früh am Tag...
Danke schonmal für eure Hilfe! Liebste Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 22 Jun 2011 - 11:54
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Tja, das erste ist Datentypistin, das zweite Hotelfachangestellte. Schreiben Sie also doch einfach in Ihren Gewerberschein "scheinselbständig". |
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Gast
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Verfasst am: 29 Jun 2011 - 17:26
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Hallo Zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Tätigkeitsbeschreibung für den Fragebogen zur stuerlichen Erfasung. Ich habe vor ein paar Tagen mit einem Sachbeareiter vom Finanzamt gesprochen, der zu mir meinte, dass ich keine Steuernummer erhalte, wenn ich "Promotion" als Tätigkeitbeschreibung anführe. Nun wollte ich fragen, ob mir jemand weiterhelfen kann, was ich am besten nun angeben sollte damit ich nicht in die Scheinselbstständigkeit gerate. Vielen dank bereits im voraus für Rückmeldungen! Viele Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 29 Jun 2011 - 18:15
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Napri hat Folgendes geschrieben: | Nun wollte ich fragen, ob mir jemand weiterhelfen kann, was ich am besten nun angeben sollte damit ich nicht in die Scheinselbstständigkeit gerate. Vielen dank bereits im voraus für Rückmeldungen! Viele Grüße |
Schon die ersten Seiten dieses Threads gelesen????? |
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2011 - 18:11
Titel Promotion auch für andere Servicetätigkeiten ??? |
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auf meinem Gewerbeschein steht promotion, darf ich trotzdem auch über promotionbasis bspweise auf festivals kellnern? |
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2011 - 18:56
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Dürfen ganz sicher nicht, nicht umsonst musst ja deine Tätigkeiten so genau wie möglich anführen. Kontrollieren wird das allerdings eher keiner, allerdings solltest du dich mindestens mal mit dem Thema Scheinselbstständigkeit befassen, das könnte beim Kellnern weitaus relvanter werden, als eine nicht korrekt erfasste Tätigkeitsbeschreibung. |
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2011 - 20:35
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Wenn Sie einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, dann haben Sie doch ein wirtschaftlich tragbares Konzept, mit dem Sie dann Geld verdienen wollen - und dieses Konzept passt so gar nicht in die Tätigkeitsbeschreibung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit? Dann nennen Sie am besten mal die Eckpfeiler Ihrer Geschäftsidee, vielleicht fällt uns dann zusammen ein passendes Schlagwort ein, mit Sie dann loslegen können |
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Gast
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Verfasst am: 30 Aug 2011 - 13:11
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Grundsätzlich gebe ich DanMat recht!
Z.b kellnern in einer Bar über GS ist klar "scheinselbstständig".
Allerdings sind bekanntlich in München auf dem Oktoberfest auch nur selbstständige Bedienungen unterwegs (und zwar ausschließlich und das ist auch bekannt).
Sie kaufen die Getränke/Speisen an der Theke vom Wirt und verkaufen sie "selbstständig" an den Gast weiter.
Gesetzeslage dazu,wieso und warum (da staatlich gelenktes Volksfest): I dont know!
Oder gabs Scheinselbstständige schon im 18.ten Jahrhundert???LOL
Zitat: | darf ich trotzdem auch über promotionbasis bspweise auf festivals kellnern?
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Bei festivals muss man einmal unterscheiden zwischen den "Budenbetreibern" und den jeweiligen "Promoveranstaltern",die oftmals auch Getränke (subventioniert) verkaufen.Letztere ist ganz klar unter "Promo" einzuordnen. |
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Gast
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Verfasst am: 31 Aug 2011 - 5:11
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Ich könnte hier wieder ätzende Kommentare abgeben , aber machen wir es doch einfach:
Im "Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit" aus dem Jahre 2004 haben die Rentenversicherungsträger eine ganze Reihe von Tätigkeiten ausgeschlossen, die eben NICHT selbständig sind, darunter zählt auch das Kellnern - unter anderem deswegen, weil der Kellner nicht aktiv am Verkauf teilnehmen muss, da der Gast beim Betreten der Gaststätte bereits eine Willensentscheidung zum Erwerb von Speisen und Getränken getroffen hat.
Also: Kellnern mit Gewerbeschein ist pfui...nicht machen.
Und was München angeht: Das ist wohl eher ein politisches Thema... |
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Gast
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Verfasst am: 13 Sep 2011 - 20:53
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iBob hat Folgendes geschrieben: | Also Messehost, promo, Fotograf, Model, service etc dann meckert keiner rum. |
Messehost und Service = ist keine "selbstständige Tätigkeit!";dass sollte aber jetzt jedem bekanntsein!
Was "die Frau vom Gewerbeamt" einträgt ist egal,spätestens das Finanzamt für dich "vorbitten" (auch zur Kasse)! |
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Gast
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Verfasst am: 17 Sep 2011 - 17:32
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Mal im Ernst: Ich würde doch sehr stark anzweifeln, dass das Finanzamt großes tamtam darum machen wird wenn deine Gewerbebezeichnung nicht exakt ist. Solange du alle Einkünft und Ausgben wahrheitsgemäß angibst und diese ungefähr in den Bereich fallen, kräht da kein Hahn nach.
Promotion im Sinne der "Verkaufsförderung" kann auch in der Funktion eines Messehosts praktitiert werden. Das ist auslegungssache und wenn einer nicht konsequent etwas völlig anderes macht als angegeben, interessiert das auch keinen. |
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Gast
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Verfasst am: 18 Sep 2011 - 11:13
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Das sehen Sie völlig falsch. Nach Ihrem Rechtsverständnis müßte man als Gewerbetreibender dann nur ein Gewerbe angezeigt haben und könnte dann alles machen, so lange nur die Steuern und Abgaben pünklich gezahlt werden.
Genau da wird das Gewerberecht dann aber ausgehebelt, weil so irgendwann wirklich jeder Beruf selbständig ausgeübt wird. Nicht umsonst lehnen diverse Ordnungsämter Gewerbeanzeigen ab - oder eben Finanzämter die Vergabe von Steuernummern. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Jun 2012 - 13:52
Tätigkeitsbeschreibung "Promotion" |
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Hallo,
ich bräuchte mal kurz eure Hilfe!
Weiß hier zufällig jemand, welche Tätigkeiten erlaubterweise eingeschlossen sind, wenn die Tätigkeitsbezeichnung auf meinem Gewerbeschein "Promotion" lautet?
Dürfte ich zB in den Semesterferien in einem Eiskaffee kellnern und meine Arbeit dort in Rechnung stellen?
LG und danke schonmal |
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Gast
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Verfasst am: 04 Jun 2012 - 14:39
Re: Tätigkeitsbeschreibung "Promotion" |
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Noodle hat Folgendes geschrieben: |
Dürfte ich zB in den Semesterferien in einem Eiskaffee kellnern und meine Arbeit dort in Rechnung stellen?l |
NEIN!
Bitte die Suche bemühen und die "Tipps und Tricks" durchlesen,dann wird es hinreichend klar. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Jun 2012 - 15:48
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Danke, da hab ich jetzt gefunden, dass das dann "Scheinselbstständigkeit" wäre.
Gibt es dann gar keine Möglichkeit über Gewerbeschein in der Gastro zu arbeiten oder müsste man die Tätigkeitsbeschreibung abändern? Weißt du das? |
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