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<< Steuer :: Steuererklärung >> |
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Gast
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Verfasst am: 04 Jun 2012 - 16:36
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Was ich auch noch nicht so ganz verstehe.. Ist es immer noch Scheinselbstständigkeit, wenn ich (da auch Promo) für verschiedene AG arbeite? |
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Gast
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Verfasst am: 04 Jun 2012 - 17:48
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Noodle hat Folgendes geschrieben: | Ist es immer noch Scheinselbstständigkeit, wenn ich (da auch Promo) für verschiedene AG arbeite? |
Ja,da "Servicetätigkeiten/Kellnern" keine (anerkannte) selbständige Tätigkeit darstellt.
Stell dir mal vor jeder Kellner/Verkäufer/Bürokaufmann etc. wäre bei seinem Brötchengeber als Subunternehmer "beschäftigt". |
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Gast
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Verfasst am: 04 Jun 2012 - 19:14
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@Noodle: Dass es reicht, wenn man für mehrer Auftraggeber tätig ist, war vor einigen Jahren noch so. Damals wie heute gab es diese 7 oder 8 Merkmale, wonach man eine selbstständige Tätigkeit definiert hat. Nur mit dem Unterschied, dass es den Sozialversicherungsträgern heute schon reicht, wenn nur 1 Merkmal nicht übereinstimmt, um im Grunde sofort eine Scheinselbstständigkeit festzustellen. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jun 2012 - 9:37
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Vielen Dank, DanMat |
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stevee
Anmeldungsdatum: 03.04.2012 Beiträge: 3 Wohnort: Schriesheim
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Verfasst am: 24 Dez 2012 - 23:59
Ferienjob / Gewerbeschein / Promotion |
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Hallo,
ich habe ein paar Fragen da ich relativ neu auf dem Gebiet bin..
Habe bisher jedes Jahr ein Ferienjob bei einer großen Firma gemacht und dort zwischen 4 und 6 Wochen gearbeitet, dort hab ich dann nach der Zeit eine Abrechnung bekommen und mir wurde Lohnsteuer etc abgezogen, die ich mit der Steuererklärung im nächsten Jahr wieder bekommen habe. Der gesamte Verdienst war unter dem Freibetrag von 8000 Euro im Jahr. Dort habe ich dann auch eine Steuernr bekommen.
Nun habe ich allerdings noch ein Gewerbe angemeldet um noch sonstigen Promotion / Dienstleistungsjobs nachzugehen, nachdem ich dann auf dem Amt war wurde ich zwar gefragt welchen Jobs ich nachgehen werde, aber ich dachte als Überbegriff Promotion zählt alles z.B. (Dienstleistungen jeglicher Art, Dekoratuer,Fahrerjobs etc...) nun habe ich dort nämlich nur Promotion angebeben. ist das jetzt ein Problem ?
vielen lieben dank
mfg steffen |
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Gast
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Verfasst am: 25 Dez 2012 - 20:55
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Sofern du nicht stets und ständig völlig artfremde Aufträge erledigst, wird da kaum eim Hahn danach krähen. Mir ist jedenfalls noch nicht zu Ohren gekommen, dass das Gewerbeamt in unserer "Branche" eine Kontrolle durchgefüht hätte.
By the way, die Steuernummer, die du für das Angestelltenverhältnis bekommen hast, ist nicht identisch mit der für die gewerbliche Tätigkeit, dafür bekommst du noch eine andere. |
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stevee
Anmeldungsdatum: 03.04.2012 Beiträge: 3 Wohnort: Schriesheim
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Verfasst am: 26 Dez 2012 - 11:03
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Vielen Dank erstmal für die Rückmeldung...
Okay, aber ich habe bisher eher so Dienstleistungen aller Art gemacht, also Dekorateur, Fahrerjob und so... also muss ich dabei keine Bedenken haben?
Und jetzt habe ich leider gesehen, dass ich 2 Rechnungen ausgestellt habe auf die Steuernr, die ich nach dem Ferienjob im August bekommen habe. Muss ich das nun dem Finanzamt melden, oder geht das wenn das jetzt nut 2 Rechnungen waren... und ich die nächsten Rechnungen mit der richtigen SteuerNr vom Gewerbeschein ausstelle ?
Ich habe zwar vor ca. 3- 4 Wochen einen Gewerbeschein angemeldet, aber allerdings noch keine Post vom Finanzamt bekommen bzw. auch keine neue Steuernummer.
Vielen lieben Dank
Steffen |
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chiarat Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 29.05.2012 Beiträge: 35 Wohnort: Holzappel
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Verfasst am: 27 Dez 2012 - 11:50
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ruf am besten mal auf dem Finanzamt an das für dich Zuständig ist, hab ich auch gemacht dann kannst du dir ganz sicher sein. die schicken dir dann auch den Antrag für die Steuernummer zu, zumindest war es bei mir so |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 27 Dez 2012 - 18:02
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chiarat hat Folgendes geschrieben: | dann auch den Antrag für die Steuernummer zu, zumindest war es bei mir so |
Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat,dann braucht man keinen Antrag zu stellen. |
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Gast
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Verfasst am: 28 Dez 2012 - 7:02
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Und wofür gibt es dann die Neugründungsstellen der Finanzämter, bei denen man einen Antrag auf Erteilung einer Steuernummer für gewerbliche Zwecke stellt - und die dann, nach Bundsland unterschiedlich, Fragebögen zu diesen Tätigkeiten verschicken - und dann hier und da (ungesetzlich) die Vergabe einer solchen Steuernummer verweigern? |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 28 Dez 2012 - 13:27
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1)Entweder man beantragt eine Steuernummer für seine selbstständige Tätigkeit (nur wenn der GS (ohne eine Rechtsgrundlage willkürlich) verweigert wird)
oder der eigentliche "Normalfall":
2)Man beantragt ein Gewerbe und hier wird die Steuernummer "automatisch" vom FA dem Gewerbetreibenden zugeordnet und bekannt gegeben.
Für user "stevee" findet hier Fall 2 Anwendung. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Feb 2014 - 13:45
Was schreibe ich alles in den Gewerbeschein? |
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Einen wunderschönen guten Tag
Ich habe eine ganz kleine Frage, auf die ich immoment noch keine genaue Antwort weis evtl könnt ihr mir ja kurz weiterhelfen
Und zwar möchte ich bald ein gewerbe eröffnen und als Promoter tätig werden. jetzt ist die frage, welche tätigkeiten, schreibe ich in den Gewerbeschein rein?
Ich möchte so viel wie möglich abgedeckt haben, dass ich nicht nochmal irgendwas nachtragen lassen muss, falls sich mal eine tätigkeit ergibt, die jetzt nicht in dem gewerbeschein gelistet ist.
Was ich gerne machen möchte: Promotion, Rackjobber, Verkostungen, Flyer verteilen.
Könnt ihr mir sagen, was ich genau reinschreiben muss? genügt es da die tätigkeiten von oben aufzuführen, oder ist das nicht aussagekräftig genug?
Viele Grüsse
Sascha |
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Teamleiter Alter Hase
Anmeldungsdatum: 27.05.2013 Beiträge: 3545 Wohnort: Musterstadt
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Verfasst am: 03 Feb 2014 - 15:46
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Hi,
sofern Du in nächster Zeit bei diesen Tätigkeiten bleiben möchtest, deckt
Promotion und Merchandising
quasi alles ab. Promotion dient der Verkaufsföderung, mit allem alles was darunter fällt. Verkostung ist im Grunde auch "nur" Sampling und Sampling dient ebenso der Verkaufsföderung, wie Flyer verteilen natürlich auch. Wobei Du für Verkostungen mit Lebensmitteln bei fast allen Agenturen/Auftraggebern zusätzlich noch ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorweisen musst, aber das ist eine andere Sache.
Sollte sich das Finanzamt je nicht mit Deinen angegebenen Tätigkeiten zufrieden geben, da die sich nicht mit den Tätigkeiten auf Deinen Rechnungen decken, werden sie sich schon bei Dir melden. Das ist aber gar nichts wildes. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Feb 2014 - 16:16
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Dem Finanzamt ist am Ende wahrscheinlich egal, Hauptsache du hast ein Gewerbe angemeldet und versteuerst alle deine Einkünfte. Kritisch würde es wohl nur werden, wenn dich die Gewerbeaufsicht erwischt, wie du jemandem gegen Rechnung die Füsse massierst Bei allen anderen Dingen sind die sicher auch nicht so kleinlich. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Feb 2014 - 16:53
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Ok super, vielen dank für deine Antwort
Das hilft mir schon sehr weiter
Viele Grüsse
Sascha |
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