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Gast
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Verfasst am: 03 März 2011 - 1:46
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Gut erkannt, Einsätze als Host/ess sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten und dürfen nicht auf GS abgerechnet werden. Inwieweit da die Rentenversicherung mal Stress machen könnte, wenn das "böse" Wort in deinem Gewerbeschein steht kann ich nicht einschätzen, wichtig ist, dass es auf deinen Rechnungen bei der Tätigkeitsbeschreibung nirgendwo auftaucht und auch nirgendwo in Verträgen, die du unterschreibst! |
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Gast
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Verfasst am: 03 März 2011 - 9:59
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DanMat hat Folgendes geschrieben: | Gut erkannt, Einsätze als Host/ess sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten und dürfen nicht auf GS abgerechnet werden. Inwieweit da die Rentenversicherung mal Stress machen könnte, wenn das "böse" Wort in deinem Gewerbeschein steht kann ich nicht einschätzen, wichtig ist, dass es auf deinen Rechnungen bei der Tätigkeitsbeschreibung nirgendwo auftaucht und auch nirgendwo in Verträgen, die du unterschreibst! |
Ich werde jedenfalls nicht auf GS als Host/ess arbeiten.
Werde auch das "Böse Wort" aus der Gewerbanmeldung herausnehmen!? |
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Allubesco Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 18.12.2003 Beiträge: 30 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 07 März 2011 - 15:41
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In meinen Gewerbeschein steht auch nur als ausgeübte Tätigkeit: Dienstleistungen.
Das ist der Vorteil, wenn man in einer kleinen Gemeinde wohnt, die nur wenige tausend Einwohner hat. Da fragen die Mitarbeiter gar nicht nach weiteren Spezifizierungen |
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Gast
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Verfasst am: 07 März 2011 - 16:36
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Allubesco hat Folgendes geschrieben: | In meinen Gewerbeschein steht auch nur als ausgeübte Tätigkeit: Dienstleistungen.
Das ist der Vorteil, wenn man in einer kleinen Gemeinde wohnt, die nur wenige tausend Einwohner hat. Da fragen die Mitarbeiter gar nicht nach weiteren Spezifizierungen |
Genau so habe ich mein "Dienstleistungen aller Art" auch bekommen. Die Dame stellt so selten Gewerbescheine aus, der war alles egal .
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 25 März 2011 - 14:24
Gewerbeschein |
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Hallöchen, ich bin auch ein Neuling und habe nächstes Wochenende meinen ersten Promojob. Allerdings steht auf meinem Gewerbeschein "werbung für Messehostess". Mir wurde von dem netten Herr dort gesagt, dass damit dann Promotion und Messehostess abgedeckt ist. Aber irgendwie bin ich mir da gar nich mehr so sicher was meint ihr denn?
Wie ist das denn, wenn ich den Job mache und dann sehen die, dass auf meinem Gewerbeschein eine falsche Beschreibung ist. Muss ich das dann nachtragen lassen oder kann man das überhaupt nachträglich nachtragen lassen?
Außerdem würde ich noch gerne wissen, wie das aussieht wenn meine Steuernummer noch nicht da ist. Der Mann bei der Agentur hat mir gesagt, dass wird dann nachgereicht. Aber wie genau läuft das denn dann ab? Habt ihr das schon mal so gemacht?
Schon mal im Vorraus, Danke für eure Hilfe. |
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Gast
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Verfasst am: 25 März 2011 - 15:18
Re: Gewerbeschein |
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Liesschen hat Folgendes geschrieben: | Allerdings steht auf meinem Gewerbeschein "werbung für Messehostess" |
1)Subjekt,Pronom,Objekt oder auch Prädikat,Pronom,Objekt ist keine deutsche Bezeichnung
Frag den Mann,ob er deutsch kann (sollte ja mittlerweile in jedem Amt der Fall sein!)
2) Messehsotess ist keine "selbständige Tätigkeit" => vergleiche hierzu das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt zum Thema "Messestandpersonal".(googeln ).
Zitat: | Aber wie genau läuft das denn dann ab? Habt ihr das schon mal so gemacht? |
Ja,klar beim ersten Mal.
Die Nummer bekommst du normalerweise nach 2-4Wochen zugeschickt.Wenn man beim FA anruft bekommst du meistens die Nummer vorab per Telefon mitgeteilt.
Den ohne Nummer => keine Rechnung,die die gesetzlichen Regeln erfüllt => keine Auszahlung seitens der Agentur. |
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Gast
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Verfasst am: 25 März 2011 - 15:22
Gewerbeschein |
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Danke für deine Antwort, aber was räts du mir den jetzt. Kann ich mit dieser Beschreibung arbeiten oder soll ich da was nach bzw. umtragen lassen? Und was passiert denn wenn ich mit dem Gewerbeschein arbeite, obwohl die Beschreibung nicht passt? |
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Gast
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Verfasst am: 25 März 2011 - 23:53
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Rum wie num, du solltest alles entfernen lassen, wo in irgendeiner Form "Hostess" drin vorkommt. Lass was mit verkaufsfördernden Maßnahmen oder ähnliches eintragen. Zu Frage 2 ist mir kein Fall bekannt, wo da mal was "passiert" ist. Solange es annähnernd hinkommt und du nicht was völlig artfremdes machst, sollte das auch in Ordnung gehen. |
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Gast
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Verfasst am: 26 März 2011 - 17:52
Gewebeschein |
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Hallo ich würde gerne mal eure Meinung hören, ich habe über die Suchfunktion nichts gefunden.
Auf meinem Gewerbeschein steht "Werbung für Messehostess", angeblich soll da Promotion auch drunter fallen. Was meint ihr denn?
Und wie ist das, wenn ich einen Job mache und im Nachhinein fällt auf, dass die Beschreibung auf dem Gewerbeschein gar nicht passt? Hattet ihr schon Erfahrungen damit?
dankeschön |
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Real-Mav Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 12.04.2010 Beiträge: 40 Wohnort: Boppard
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Verfasst am: 26 März 2011 - 18:04
Re: Gewebeschein |
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Liesschen hat Folgendes geschrieben: | Hallo ich würde gerne mal eure Meinung hören, ich habe über die Suchfunktion nichts gefunden.
Auf meinem Gewerbeschein steht "Werbung für Messehostess", angeblich soll da Promotion auch drunter fallen. Was meint ihr denn?
Und wie ist das, wenn ich einen Job mache und im Nachhinein fällt auf, dass die Beschreibung auf dem Gewerbeschein gar nicht passt? Hattet ihr schon Erfahrungen damit?
dankeschön |
Hallo. Zum Glück habe ich keine Erfahrungen dieser Art. Kann Dir aber auch nicht dazu raten. Erweitere Deine Anmeldung und alles ist gut. Eventuell musst Du aber noch etwas für die Änderung zahlen. |
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Gast
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Verfasst am: 26 März 2011 - 19:38
Re: Gewebeschein |
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Liesschen hat Folgendes geschrieben: |
Auf meinem Gewerbeschein steht "Werbung für Messehostess", angeblich soll da Promotion auch drunter fallen. Was meint ihr denn?
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Du hast doch in dem von dir eröffneten Thread eine Erklärung von User "DanMat" und mir bekommen.
Hier im Thread hast 8 Seiten mit allen möglichen "Tätigkeitsfeldern".
Auch wenn du Messehostess als selbständige Arbeit abrechnen dürtest,könntest du eben diese Werbung nur auf einer Messe durchführen.
Promotion oder Verkaufsförderung in herkömmlichen Sinne fällt da keineswegs darunter. |
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Gast
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Verfasst am: 28 März 2011 - 18:01
Tätigkeitsbeschreibung |
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Ja, vielen Dank, das habe ich gesehen, aber nichts passendes gefunden. Okay, dann werde ich wohl noch Promotion oder so dazu tragen müssen. Kann ich das auch nachträglich machen, nachdem ich den Job ausgeführt habe oder sollte ich das noch versuchen vorher zu erledigen? |
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Gast
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Verfasst am: 29 März 2011 - 11:51
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Wie wärs denn mit Servicekraft und Promotor ?
Hab ich bei mir drin stehen, damit ich eben auch als "Servicehostess" arbeiten darf |
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Gast
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Verfasst am: 29 März 2011 - 12:32
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Foerstina hat Folgendes geschrieben: |
Hab ich bei mir drin stehen, damit ich eben auch als "Servicehostess" arbeiten darf |
Echt?
Ich kenne nur Mädels,die auf gar keinen Fall als "Servicehostess" arbeiten möchten.Einige haben sogar ihren Job vorzeitig gekündigt,als man sie als "servicehostess" und nicht als "Standpersonal" eingesetzt hat.
Aber das hängt auch bestimmt mit dem jeweiligen Outfit ab;bei so einem wären die meisten doch wieder gerne "Servicehostess":
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:9-promotional-model-Fenasucro.JPG&filetimestamp=20100902092449 |
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Allubesco Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 18.12.2003 Beiträge: 30 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 29 März 2011 - 12:42
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@Edmerel: Für das eine oder andere Outfit unter dem von dir geposteten Link, sollte die Damenwelt aber mindestens einen Tagessatz extra bekommen |
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