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Gast
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Verfasst am: 13 Feb 2014 - 16:33
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Ich hab auch Promotion und Service. Hatte mir sogar die Dame beim Amt gesagt, dass ich das einfach reinschreiben soll |
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o_roland
Anmeldungsdatum: 28.05.2015 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 11 Jun 2015 - 9:42
Gewerbe-Anmeldung / Tätigkeitsbeschreibung |
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Ich war vor wenigen Minuten beim Gewerbeamt und ich selbst musste nichts eintragen, sie hat nur meine Daten abgefragt/vom Perso abgetippt und dann hat sie mich gefragt für welches Gewerbe ich denn aktiv sein möchte und dann sagte ich Promotion und ihr bescheuerter Kollege sagte gleich : "Auf Deutsch heißt das Verkaufsförderung" - richtig grantig, ein alter Sack eben.
Daraufhin hat sie alles weitere ausgefüllt und ich musste unterschrieben auf dem Ausdruck.
Somit gab es keinerlei Probleme und am meisten überrascht hat mich die Rechnung: "10.23€ wären das dann bitte! "
Und ich habe gesagt: " Alles klar, sehr gerne!" woraufhin sie gefragt hat, ob ich das auch bei einem höheren Betrag gesagt hätte |
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o_roland
Anmeldungsdatum: 28.05.2015 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 11 Jun 2015 - 9:49
Re: Finanzbeamter |
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Anonymous hat Folgendes geschrieben: | Leider hatte ich nicht so ein Glück mit meinem zuständigen Finanzbeamten. Ich hatte ähnliches wie Ihr beschrieben habt angegeben (sprich Promotion) und er wollte alles haarklein erfahren und wissen. Für wen ich arbeite und was genau unter Promotion zu verstehen ist,waren noch die harmlosen Fragen.
Jetzt warte ich schon seit über 2 Monaten !!!! auf diese Steuernummer. Das ist doch nicht normal,oder???
Habe die Befürchtung, dass wenn ich dort anrufe,mein Antrag eh wieder unter den Stapel wandert und ich erneut Monate warte...Das kann es doch wirklich nicht sein. |
Welche Steuernummer? |
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Gast
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Verfasst am: 11 Jun 2015 - 19:26
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Die Steuernummer, unter der dein zuständiges Finanzamt, deine gewerblichen Steuerangelegenheiten führt. Du bekommst in naher Zukunft automatisch einen Fragebogen vom Finanamt, den du ausgefüllt zurückschickst, worauf hin man dir eine Steuernummer zuteilt. |
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Gast
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Verfasst am: 25 Jun 2015 - 11:27
Bezeichnung |
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Also ich habe in meinen Gewerbeschein reingeschrieben:
Verkauf, Catering, Promotion.
Zwei, drei Fragen und die Sache war durch |
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FranziWx
Anmeldungsdatum: 05.08.2015 Beiträge: 1 Wohnort: Magdeburg
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Verfasst am: 16 Sep 2015 - 12:07
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Hallo
Ich habe mal eine Frage ... Ich habe vor kurzem meinen Gewerbeschein erstellen lassen und auch schon den ersten Job gemacht, also alles cool.
Meint ihr es ist zwingend notwendig meine Tätigkeitsbezeichnung zu ändern, wenn ich auch Gastrojobs annehmen möchte? Habe derzeit "Promotion" drin stehen und würde es dann sonst um sowas wie "Dienstleistungen im gastronomischen Bereich" oder so erweitern.
Irgendwer Erfahrungen ? |
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Gast
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Verfasst am: 16 Sep 2015 - 15:31
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Davon ist zwingend abzuraten. Die Sozialversicherungsträger bewerten Gastrojobs reihenweise als abhängig beschäftigte Tätigkeit, nicht jedoch als selbstständige Tätigkeit. An der Bar oder in der Küche kommst du besser, wenn du da von Anfang an über LSK (z. B. 70-Tage-Regel) arbeitest. Das erspart hinten raus jeden Menge Ärger und Kosten. |
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ichhalt Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 25.02.2015 Beiträge: 120 Wohnort: Bodenbach
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Verfasst am: 20 Sep 2015 - 8:16
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Meine Jobs in der Gastro laufen ausschließlich über GS.
Hier machen wir jedoch kleine aber feine Unterschiede in der Tätigkeitsbeschreibung. So tauchen nie ausschließlich Servicetätigkeiten in der Beschreibung / auf der Rechnung auf.
Bisher hat es da noch nie Probleme gegeben.
Streng genommen sind auch Promojobs idR knapp an der Grenze des "gerngesehenen", da wir auch hier meist weisungsgebunden arbeiten.
Hier gab es erst vor ein paar Wochen eine wichtige und interessante Meldung vom Verein für Gründer und Selbstständige, nebst zugehöriger Petition.
Einfach mal googlen. _________________ Verkaufe dich nie unter Wert! |
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Gast
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ichhalt Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 25.02.2015 Beiträge: 120 Wohnort: Bodenbach
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Verfasst am: 21 Sep 2015 - 12:17
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Ich wusste nicht, daß Links hier erlaubt sind.
Aber genau das ist das Ding. _________________ Verkaufe dich nie unter Wert! |
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Gast
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Verfasst am: 21 Sep 2015 - 12:18
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Man kann auch jahrelang ohne Führerschein fahren, ohne bestraft zu werden...geht alles. Fakt ist, dass es definitiv keine selbständigen Kellner gibt. Fakt ist auch, dass das Ganze so selten entdeckt/bestraft wird, weil die SV-Träger, die kontrollierenden Behörden und die Gerichte völlig überlastet sind. Fakt ist auch, dass jeder Gewerbetreibende, der wissentlich einen Job ausübt, der eigentlich eine Arbeitnehmer-Tätigkeit ist, bewusst das Sozialversicherungsrecht untergräbt und mit dafür Sorge trägt, dass die Recht der Arbeitnehmer, gerade der Gering-Verdiener, ausgehöhlt werden. |
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ichhalt Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 25.02.2015 Beiträge: 120 Wohnort: Bodenbach
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Verfasst am: 21 Sep 2015 - 12:21
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Vielleicht sollten wir unterscheiden, ob wir von dauerhaften Einsätzen oder einmaligen Aktionen sprechen.
Bei dauerhaften Einsätzen bin ich ganz deiner Meinung, aber bei einmaligen Aktionen für einen Kunden? _________________ Verkaufe dich nie unter Wert! |
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ichhalt Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 25.02.2015 Beiträge: 120 Wohnort: Bodenbach
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Verfasst am: 21 Sep 2015 - 12:22
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Btw die Aktion des og Vereins zeigt ja mehr als deutlich, daß es momentan so ziemlich allen Freiberuflern an den Kragen gehen könnte, denn auch Grafiker arbeiten häufig weisungsgebunden und könnten ja in Festanstellungen wechseln. _________________ Verkaufe dich nie unter Wert! |
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Gast
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Verfasst am: 22 Sep 2015 - 3:27
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Es ist egal, ob man einmal oder achtmal arbeitet: Wenn der Job keine selbständige Tätigkeit ist, dann ist der Job keine selbständige Tätigkeit, da machen weder Rentenversicherung noch Zoll einen Unterschied bzw. eine Abgrenzung. Man könnte ja auch sonst in der Woche bei sechs verschiedenen Kneipen kellnern und dann sagen, dass es sich immer nur um einzelne Einätze gehandelt habe... |
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Gast
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Verfasst am: 22 Sep 2015 - 7:56
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ichhalt hat Folgendes geschrieben: | Btw die Aktion des og Vereins zeigt ja mehr als deutlich, daß es momentan so ziemlich allen Freiberuflern an den Kragen gehen könnte, denn auch Grafiker arbeiten häufig weisungsgebunden und könnten ja in Festanstellungen wechseln. |
Wobei man ja ganz klar sagen muss, dass gerade die Werbebranche mit ihren Grafikern, Textern und Projektleitern eine Vorreiterrolle bei der klassischen Scheinselbstständigkeit gespielt hat (Angestellter wird gekündigt und bearbeitet kurze Zeit später seine Projekte weiter als "freier Mitarbiter" auf Rechnung). |
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