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Fragen zur Steuererklärung

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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Sep 2010 - 23:50

Fahrtkosten = Einkommen bei Steuererklärung?
Antworten mit Zitat  

Hallo zusammen,

ich bin Student, arbeite nebenbei als Promoter und meine Eltern bzw. ich bekomme noch Kindergeld. Der Freibetrag für meinen Jahresverdienst liegt hierbei ja bei 8004 €. Ich werde diese Grenze innerhalb der nächsten Wochen erreichen.
Allerdings frage ich mich jetzt, ob die Fahrtkosten, die ich von einer Agentur erstattet bekomme, auch als Einkommen innerhalb dieses Freibetrags angerechnet werden?? Also ich habe bisher bei meiner Steuererklärung immer alle Beträge meiner Rechnungen summiert (Honorar + Fahrtkosten) und den Endbetrag angegeben, aber jetzt habe ich mir überlegt, dass erstattete Fahrtkosten ja eiegntlich nicht zum Einkommen gehören oder wie sieht das aus bzw. wie macht ihr das?

Danke & Gruß
Benjamin
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Okt 2010 - 0:43

Antworten mit Zitat  

Doch zählt! Hatte das gleiche Problem.

Gruß

Philipp
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Okt 2010 - 6:46

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Entscheidend sind die Rechnungsbeträge. Wie die sich zusammensetzen spielt am Ende keine Rolle, das was bei dir ankommt ist eine Betriebseinnahme. Machst du denn im Gegenzug für deine Einsätze Fahrtkosten geltend um deinen Gewinn zu mindern?
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Jan 2011 - 13:13

Antworten mit Zitat  

So, ich hätte da mal ein paar Fragen an die Profis unter euch:

Ich beschäftige mich zur Zeit mit meiner Steuererklärung 2010, weil ich eine kleine Finanzielle Spritze in Form einer Steuerrückzahlung erhoffe.

2010 habe ich/bin ich:

- 6 Monate einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen
- und 6 Monate auf Gewerbeschein gearbeitet mit einem Gesamteinkommen von ca. 4000 euro (Alle Zahlungseingänge bis 31.12.2010, mit Fahrtkostenpauschalen und Geld für vorgelegte Ware)

So, nun Frage ich mich, es ist nötig eine Ausführliche EÜR aufzustellen, da ich unter dem Steuerfreibetrag liege oder muss ich mir tatsächlich die Mühe machen und sämtliche Fahrten, Pauschalen, Vorlagen etc. pp von meinem Gewinn abziehen?

Natürlich habe ich mich schon auf die Suche im Forum gemacht, konnte aber kein aktuelles Beispiel finden. Um Links etc. bin ich sehr Dankbar. Falls es Links zu anderen Seiten sein sollten, schickt mir bitte eine PN.

LG Natalie
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Jan 2011 - 14:10

Antworten mit Zitat  

Naja, wenn du auch Auslagen mit drin hast, würde ich das in Ansätzen schon halbswegs ausführlich machen. Wenn z. B. aus der Rechnung gleich ersichtlich ist, dass du einen entsprechenden Fahrtweg hattest oder du Pauschalen für Verpflegung geltend machen kannst etc. Du musst bedenken, dass zur Berechnung der Steuer dein gesamtes Einkommen zusammengerechnet wird, also auch das aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (wo du ja als Lohnsteuer schon Vorrauszahlungen geleistet hast). Umso geringer am Ende dein Gesamteinkommen, umso höher die Erstattung der Vorauszahlungen yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Jan 2011 - 0:37

Antworten mit Zitat  

Wie ist denn das, wenn ich als KLEINUNTERNEHMER im ersten Geschäftsjahr über 17500€ kommen sollte , muss ich dann im nachinein die MwSt nachzahlen oder irgendwie sowas?

Was passsiert mir denn genau, wenn ich über 17500€ komme?
Sagen wir mal ich komme auf ca. 20000€ ?!

DANKE!
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Jan 2011 - 1:11

Antworten mit Zitat  

Aus Steuernetz (aus dem ich Dir schon vorher einen Link gegeben habe, hättest also selber dort suchen können... zudem steht es bereits in mehreren Threads hier zum Thema Umsatzsteuer, also einfach mal suchen):

Zitat:
Wann sind Sie im laufenden Jahr Kleinunternehmer?

* Ihr Vorjahresumsatz war nicht höher als € 17.500 und
* Ihr Umsatz im laufenden Jahr ist voraussichtlich nicht höher als € 50.000
(laut Prognose zu Beginn des laufenden Jahres).


Bevor Du hier mit weiteren Frage zu dem Thema aufschlägst, würde ich mich dringend mit dem FA auseinandersetzen (wg. Umsatzsteuervoranmeldung, fällig am 10.02. für Januar 2011), muß online per Elster gemacht werden und ist zu beantragen.

Weiterer Lesestoff:

https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=470 und Unterseiten

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Feb 2011 - 8:56

Antworten mit Zitat  

Ich bin ja im ersten Geschäftsjahr , da darf man doch nicht 17500€ überschreiten , das mit den 50000€ ist doch nur ab den zweiten Jahr oder nicht? kapier das nicht. sorry.

Was läuft über ELSTER?
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Feb 2011 - 20:28

Antworten mit Zitat  

Was ist daran:

Zitat:
* Ihr Vorjahresumsatz war nicht höher als € 17.500 und
* Ihr Umsatz im laufenden Jahr ist voraussichtlich nicht höher als € 50.000


nicht zu verstehen???

Hattest Du letztes Jahr mehr als 17.500 €? Nein.
Hast Du dieses Jahr mehr als 50.000 €? Nein.
Also?

Übrigens sind die 17.500 € incl. Umsatzsteuer, faktisch dürfen es also nicht mehr als 14.706 € sein.

Und was ist so schlimm an der Umsatzsteuer? Ich habe damals freiwillig optiert, und bereue es nicht. Ist gerade im ersten und zweiten Jahr wegen der monatlichen Voranmeldungen etwas mehr Arbeit, aber für mich hat es sich gelohnt.

www.elster.de (ganz easy zu googln)

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Feb 2011 - 22:40

Antworten mit Zitat  

Naja schlimm ist daran wohl nix, aber mir wurde gesagt ich sollte als Kleinunternehmer nicht über 17500€ kommen, daher dachte ich auch bleib ich lieber dadrunter.

Aber wenn ich jetzt im laufenden Jahr einfach Vorsteuer noch anmelden kann, dann sollte ich es wohl machen ?!

Da ich im 1. Jahr bin, heißt das ich muss das Jahr davor sehen mit den 17500€? Kapier das irgendwie nicht, da ich im ersten Jahr bin , oder darf ich jetzt nur nich über 50000€? ach man. Sad

Hab noch ne Frage: Wenn ich die Vorsteuer anmelde , dann muss ich ja die Kleinunternehmeregelung rausnehmen bei Rechnungen etc. , also auch MwSt angeben etc. ... was ist mit den Rechnungen die vor der Anmeldung waren? Einfach so belassen und nix weiter machen oder? Was ist dann mit den Monaten wo ich noch die Regelung drin hatte? Wegen Steuern etc.

Wenn ich die Vorsteuer angemeldet habe, dann hab ich keine Begrenzung mehr worauf ich achten muss?
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Feb 2011 - 23:47

Antworten mit Zitat  

Manno... selbst wenn Du in diesem Jahr über 14000 und ein paar zerquetschte o. Umsatzsteuer kommst (also 17.500 incl. Umsatzsteuer), bleibst Du für dieses Jahr Kleinunternehmer. Lesen! oder beim FA anrufen!

Wenn Du jetzt für dieses Jahr zur Regelbesteuerung optieren willst, mußt Du alle Rechnungen neu schreiben (dann natürlich ohne den bewußten Satz zum Kleinunternehmertum) und MwSt. nachfordern und dann abführen.

Ein Wechsel (egal ob freiwillig oder erzwungen) ist immer nur zum Jahresanfang möglich.

Wenn Du mir nicht glaubst, ruf beim FA an. Da werden Sie geholfen Wink.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Feb 2011 - 18:20

Mehrwertsteuer von Handyrechnung zurückerstatten
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Hallo,

habe seit anfang 2010 einen gewerbeschein und habe den ein oder anderen job gemacht, wobei ich insgesamt nicht mehr als 800 euro verdient habe.

Bin zugleich auch bei meinem Handy Provider als Geschäftskunde gemeldet...

Nun wurde mir gesagt das ich die Mehrwertsteuer meiner Handyrechnungen ja auch absetzen können bzw komplett wieder bekommen würde, da ich ja auf meinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer berechnet habe.

In wie weit stimmt das ? da ich nächste woche meine Steuererklärung abgeben wollte, kann ich das da einberechnen ?

Mit freundlichen Grüßen
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 05 Feb 2011 - 19:02

Antworten mit Zitat  

Die MwSt kannst Du Dir dann wiederholen, wenn Du selber auch entsprechend die 19% auf Deinen eigenen Rechnungen ausweist.
Als Kleinunternehmer zahlst Du in Sachen Umsatz-/ Vorsteuer nichts ans Finanzamt und kannst Dir natürlich auch nichts wiederholen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Feb 2011 - 0:44

Antworten mit Zitat  

https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=470
https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=601
An der Stelle die Empfehlung mal ein paar leicht verständliche Basics zu dem Thema zu studieren!
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 März 2011 - 0:07

Daaaanke Daaanke!!!
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Liebe Leute!!!

Vielen Dank im nachhinein! Ich finde jetzt erst die Zeit mal wieder reinzuschauen, da ich durch viel Zuvorkommen und Hilfe durch die Agneturen, für die ich gearbeitet habe, nun doch das Problem lösen konnte. Ich schreibe, damit ich andere mit dem selben Problem beruhigen kann. Also es ist echt nicht so schlimm, wie man im ersten Moment denkt. Die Agenturen sind zu 99% kompromissbereit und zahlen nach. Bei mir waren es sogar alle also 100%!!! yo

Das wird schon und ich habe es auch zwar mit sehr viel Papierkram kopfschüttel geschafft!!! Es ist alles wieder in Ordnung und Gott sei Dank sind die Mitarbeiter alles keine Unmenschen! prosit

Also nochmal super vielen Dank an Euch alle!!! knuddel
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