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Autor |
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Gast
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Verfasst am: 07 Nov 2005 - 23:16
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stimmt
habe ich nochmal nachgelesen. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Nov 2005 - 23:53
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@Natascha: das hätte ich ja auch nur unter Rechnungseingang verstehen ... dasandere wäre für mich Geldeingang!
Ich halte es ja nicht für wichtig, wann die Rechnung auf dem Schreibtisch der Agentur landet (doch, halte ich auch, weil irgendwann muss die Kohle ja mal fließen, und die meisten berechnen ihr Zahlungsziel ab da).
Ich wollte lediglich eine *leichte* Ungenauigkeit in der Terminologie klarstellen. |
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Gast
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Verfasst am: 20 Dez 2005 - 14:29
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genau das ist mir nicht mehr eingefallen ist - soll Besteuerung. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Dez 2005 - 17:51
Hab ne Frage zur Einkommenssteuer |
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Hallo,
sorry, sorry, ich weiß, dass dieses Thema schon oft behandelt wurde und ich habe mir auch schon die Beiträge durchgelesen. Allerdings machen meine Eltern mich gerade so wuschig, dass ich nicht mehr durchsehe.
kurz zur Erklärung:
Von Januar bis Juni 2005 war ich noch in der Ausbildung und hab natürlich normales AN Gehalt erhalten.
Dann war ich bis August 2005 arbeitslos.
Seit August 2005 habe ich meine Ich-Ag im Bereich Promotion.
Steuern muss ich erst zahlen, ab ca 7000€, wenn ich richtig liege. Mit meinem Promotionjobs ab August 2005 lieg ich drunter.
Nur muss ich auch mein Azubigehalt miteinberechen???
Ich entschuldige mich, falls ich das Thema überlesen hab, aber ich bin grad echt total verunsichert und hab angst, dass ich nun Steuern zahlen muss.
Vielen Dank
GRuß |
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Gast
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Verfasst am: 23 Dez 2005 - 21:22
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Ja, das Azubi-Gehalt musst Du auch mit reinrechnen, plus ggf. noch sonstige Einfünfte wie z.B. Renten oder so. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Dez 2005 - 21:48
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Und das Arbeitslosengeld wird zwar nicht direkt einbezogen, muß aber nachgewiesen werden und fällt unter den Progressionsvorbehalt. Was das heißt, kann ich Dir als Steuerlaie nicht richtig erklären... jedenfalls haben wir im Jahr meiner Arbeitslosigkeit mehr Steuern bezahlt als wenn ich kein Geld vom Amt bekommen hätte.
Nur der Existenzgründungszuschuß bleibt außen vor...
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 03 Jan 2006 - 21:56
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sechszehn antworten auf meine frage:)
nun denn, wissen tu ich jetzt das der tag an dem die kohle auf meinem konto ist der wesentliche zeitpunkt für die besteuerung ist.
aber es gibt gemäß $ 11 estg eine ausnahme.
wenn innerhalb von zehn tagen nach ablauf des jahres 2005 geld von der agentur auf mein konto kommt, dann zählt das geld für 2005, erst wenn es 11 Tage danach kommt zählt es zu 2006, so habs ich jedenfalls gelernt in meinem studium.
bitte verbessert imich wenn ich da falsch liege.
danke |
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Gast
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Verfasst am: 03 Jan 2006 - 22:11
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jonny99 hat Folgendes geschrieben: | sechszehn antworten auf meine frage:)
nun denn, wissen tu ich jetzt das der tag an dem die kohle auf meinem konto ist der wesentliche zeitpunkt für die besteuerung ist.
aber es gibt gemäß $ 11 estg eine ausnahme.
wenn innerhalb von zehn tagen nach ablauf des jahres 2005 geld von der agentur auf mein konto kommt, dann zählt das geld für 2005, erst wenn es 11 Tage danach kommt zählt es zu 2006, so habs ich jedenfalls gelernt in meinem studium.
bitte verbessert imich wenn ich da falsch liege.
danke |
Das gilt aber nur für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen (wie z.B. ein normales Gehalt, Mieteinnahmen etc.)... das sehe ich bei uns nicht als gegeben:
Zitat: | Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. |
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 03 Jan 2006 - 23:00
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Hallo, also ich habe schon immer meine Rechnungen verbucht wenn das Geld auf dem Konto war. Damit hatte ich noch nie Probleme. Und wenn, dann hätte es mir der Steuerberater schon gesagt. Und da ist es egal, ob das Geld am 6.1. kommt oder erst am 11.1. Es hat ja schließlich ein neues Wirtschaftsjahr begonnen.
LG Jana |
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Gast
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Verfasst am: 15 Jan 2006 - 13:44
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das ist überall so - auf dem Fragebogen vom Finanzamt, den man nach der Gewerbeanmeldung bekommt/ sich abholt, reicht ein Kreuz & schon ist mann/frau IST-Besteuert. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Jan 2006 - 18:47
Einkommensteuererklärung |
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Hallo,
ich bin noch relativ neu im Geschäft, habe seit letztem Jahr meinen Gewerbeschein und muss auch bald mal meine Steuererklärung für das vergangene Jahr machen. Allzu viel habe ich nicht verdient, weil ich Promotion auch nur nebenbei mache.
Jetzt habe ich einfach mal ein paar Fragen:
Wieviel Einkommensteuer muss ich überhaupt zahlen?
Mir fehlt eine Rechnung, waren nur 25 Euro. Das war für einen Interviewjob, wo ich die Rechnung geschrieben hab, hab sie abgeschickt, die Rechnung wurde von dem Unternehmen geprüft, der Betrag wich etwas von meinem in Rechnung gestellten ab, er wurde mir überwiesen, schriftlich bekommen habe ich aber nichts. Was hat das jetzt für Konsequenzen?
Muss ich in diesem Jahr meine erste Rechnung wieder mit Rechnungsnummer "1" beginnen oder setzt sich das immer fort?
Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar. |
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alohabunny Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 79 Wohnort: Mözen
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Verfasst am: 23 Jan 2006 - 20:30
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wieviel du an steuern zahlst hängt von deinen einnahmen ab. liegst du denn unter der grenze?
deine rechnungsnummer muss natürlich fortlaufend sein!
was die fehlende rechnung angeht.. also ich würde sie, da ja die rechnungsnummer in deiner ablage fehlt, einfach neu schreiben (mit dem was du überwiesen bekommen hast) und zur ablage packen, dann ist sie ja wieder da |
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Gast
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Verfasst am: 23 Jan 2006 - 22:30
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also ich lieg definitiv unter der Grenze.
Macht ihr eigentlich die Online-Steuererklärung mit fem Elster-Programm? |
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Gast
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Verfasst am: 24 Jan 2006 - 2:07
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Ich erledige meine Voranmeldungen und Erklärungen mit Elster. Das müßte auch schon seit 01.01.05 so vorgeschrieben sein.
Rechnungskopien kannst Du Dir soviele erstellen wie Du willst. Eine mußt Du in jedem Fall gemäß Abgabenordnung archivieren. In jedem Fall hast Du ja den Buchungseingang (Kontoauszug) über die tatsächliche Zahlung und solltest damit Deine Rechnung korrigieren. |
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Gast
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Verfasst am: 28 Jan 2006 - 20:40
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Hallo.
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Meine Rechnungsnummer muss immer fortlaufend sein, fängt also nicht jedes Jahr einfach wieder bei Null an?
Und mit meiner Steuererklärung muss ich Kopien der von mir geschriebenen Rechnungen einreichen?
Bis wann muss man diese eigentlich abgeben?
Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir diese Fragen nochmal beantworten könntet.. |
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