<< Altersvorsorge für Gründer & Unternehmer :: Rechnung erstellen leicht gemacht! >> |
Autor |
Nachricht |
Sunnyme
Anmeldungsdatum: 23.09.2006 Beiträge: 1 Wohnort: Düsseldorf
|
Verfasst am: 12 März 2014 - 18:00
Steuerklärung, Studentenjob, Studentenstatus und Selbstständ |
|
|
Hallo,
ich habe folgende Situation:
Ich war letztes Jahr bis September als studentische Aushilfe beschäftigt, habe das ganze Jahr über selbstständig gearbeitet und war auch ganzjährig Studentin.
Bei welcher Steuererklärung kann ich meine Krankenkassenbeiträge, meine Studiengebühren, meine Fahrten zu Uni und zum Studentenjob geltend machen? In der normalen Einkommenssteuererklärung? Oder gehört das alles zu den Werbungskosten, die ich pauschal mit 1000€ ansetzen kann? |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 12 März 2014 - 20:58
|
|
|
I. d. R. gilt die Ist-Besteuerung, d. h., die Beträge werden erfasst, wenn das Geld auf dem Konto gebucht ist. Man kann auch eine Soll-Besteuerung beantragen, dann ist der Monat ausschlaggebend, in dem die Rechnung gestellt wurde. Damit lassen sich ggf. Steuern sparen, das ist also eher was für Uli Hoeneß |
|
Nach oben |
|
|
LenaSa ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 17.06.2015 Beiträge: 16 Wohnort: Limburg
|
Verfasst am: 18 Apr 2016 - 19:03
Steuererklärung |
|
|
Hallo Zusammen,
ich habe zwei Steuernummern, einmal für mein Angestelltenverhältnis und einmal für die Promo. D. h. ich muss zwei Steuererkärungen machen, oder? bzw. eine Steuererkärung für mein Angestelltenverhältnis und eine Einnahme-Überschuss-Rechnung wenn unter 17.500 EUR pro Jahr? |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 18 Apr 2016 - 20:30
|
|
|
Du machst eine Steuererklärung für die Summe deiner Einkünfte (also Festanstellung + Promo + eventuelle sonst. Einkünfte). Deine Einnhame aus dem Gewerbebetrieb weist du dabei mit einer Einnahme - Überschussrechnung EÜR nach. |
|
Nach oben |
|
|
LenaSa ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 17.06.2015 Beiträge: 16 Wohnort: Limburg
|
Verfasst am: 19 Apr 2016 - 7:33
|
|
|
Machst Du das auch immer so?
Finde es nur komisch, weil ich ja dann zwei Steuernummern habe und wenn ich nur eine Steuererklärung mache dann brauche ich auch eigentlich keine zweite, oder? |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 19 Apr 2016 - 8:41
|
|
|
Nee, bei mir macht das ein Steuerbüro In Deutschland bekommst du mit deiner Geburt eine Steuer-ID, unter der dein Leben lang alle steuerrelevanten Dinge mehr und mehr digital zusammengetragen und verarbeitet werden (Zinserträge, abziehbare Versicherungsbeiträge etc.). Die betrifft deine privaten Steuern (Einkommenssteuer). Da die Verwaltung in Deutschald sehr kompliziert ist, bekommst du mit der Anmeldung eines Gewerbetriebes eine weitere Steuernummer. Die ist deiner persönlichen ID "untergeordnet" und hierrunter werden alle deine betrieblichen Steuern erfasst und geführt (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc.). Zur Ermittlung deiner Einkommenssteuer (die Erklärung gibts du unter deiner ID ab), werden grundsätlich alle deiner Einkünfte in dieser Erklärung erfasst, addiert, vorausgezahlte Steuern und Freibeträge abgezogen und daraus dein zu versteuererndes Einkommen errechnet. Hierzu ist also notwendig, dass du unter deiner betrieblichen Steuernummer deine Erträge mittels einer EÜR in deiner Steuererklärung angibts. |
|
Nach oben |
|
|
Janaw1983 ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 28.06.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Neuss
|
Verfasst am: 21 März 2017 - 19:30
|
|
|
auch bei weniger als 17.500€ freiberuflich musst du eine machen |
|
Nach oben |
|
|
promojoker
Anmeldungsdatum: 27.07.2014 Beiträge: 2 Wohnort: Augsburg
|
Verfasst am: 07 Nov 2017 - 12:17
|
|
|
Mit wie viel Einkommenssteuer muss man ca. bei
13 000, 15 000, 17000 rechnen. Einkommen fand nur auf Gewerbe statt.
Werbungskosten ca. 2000/3000
Vielleicht hat jmd eine Beispielrechnung am start. |
|
Nach oben |
|
|
Natz89 Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 17.10.2016 Beiträge: 87 Wohnort: Erfurt
|
Verfasst am: 31 Dez 2017 - 16:12
|
|
|
promojoker hat Folgendes geschrieben: | Mit wie viel Einkommenssteuer muss man ca. bei
13 000, 15 000, 17000 rechnen. Einkommen fand nur auf Gewerbe statt.
Werbungskosten ca. 2000/3000
Vielleicht hat jmd eine Beispielrechnung am start. |
Hey,
einfach in der aktuellen Einkommensteuertabelle schauen:
http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2017.pdf
LG |
|
Nach oben |
|
|
Dimitroula
Anmeldungsdatum: 01.11.2015 Beiträge: 3 Wohnort: Mannheim
|
Verfasst am: 05 Apr 2018 - 9:57
Minijob und Gewerbe |
|
|
Hi zusammen,
eine Freundin von mir plant parallel zu ihrem Minijob 500€brutto (400€ irgendwas netto) ein Gewerbe anzumelden.
Worauf sollte sie achten?
Werden alle Einkünfte zusammen am Ende des Jahres als Einkommen betrachtet? Der minijob ist ja steuerfrei und zweitens muss sie was bei der Krankenversicherung beachten, momentan zahlt ja ihr Arbeitgeber die Krankenversicherung.
Danke schon mal im Voraus |
|
Nach oben |
|
|
Nepalina
Anmeldungsdatum: 17.09.2019 Beiträge: 1 Wohnort: Köln
|
Verfasst am: 18 Sep 2019 - 12:20
arbeit auf Weihnachtsmarkt auf Gewerbeschein |
|
|
Hallo ihr Lieben,
ich habe auf dem Weihnachtsmarkt auf Rechnung gearbeitet und wollte Fragen, ob es ausreicht, wenn ich in meiner EÜR einfach nur die Rechnungen und den Verdienst angebe? Und ich muss das in Anlage G bei der Steuer angeben richtig ?
Ich hatte keine Ausgaben, sondern nur Einnahmen über den Gewerbeschein.
Danke für eure Antworten |
|
Nach oben |
|
|
Promiburi ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 06.06.2020 Beiträge: 21
|
Verfasst am: 07 Jun 2020 - 14:14
Re: Fragen zur Steuererklärung |
|
|
Anonymous hat Folgendes geschrieben: | Huhu,
habe im Dezember eine Promoaktion gemacht und auch erst kurz davor mein Gewerbe angemeldet. Die Vergütung bekomme ich erst nächstes Jahr.
Dann zählt das Einkommen doch auch erst zu 2009, oder?? In der Einkommensteuererklärung von diesem Jahr taucht die Aktion dann gar nicht auf, obwohl sie dieses Jahr stattgefunden hat?
Versteh ich das richtig, dass immer das Jahr "zählt", wann man das Honorar bekommen hat - nicht, wann man dafür gearbeitet hat?
Oder gibt es eine Möglichkeit, es noch zu diesem Jahr rechnen zu lassen - was für mich wegen Einkommensgrenzen vieeel besser wäre?
Danke schon mal und LG. |
Also es zählt meines Wissens immer das, was auf deim Konto eingeht. Also wenn du es Im Februa 2009 bekommst, dann ist es dieser Eingang, egal wann du gearbeitet hast oder was auf deiner Rechnung steht. |
|
Nach oben |
|
|
Promiburi ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 06.06.2020 Beiträge: 21
|
Verfasst am: 07 Jun 2020 - 14:15
Re: Steuererklärung |
|
|
LenaSa hat Folgendes geschrieben: | Hallo Zusammen,
ich habe zwei Steuernummern, einmal für mein Angestelltenverhältnis und einmal für die Promo. D. h. ich muss zwei Steuererkärungen machen, oder? bzw. eine Steuererkärung für mein Angestelltenverhältnis und eine Einnahme-Überschuss-Rechnung wenn unter 17.500 EUR pro Jahr? |
Ja so müsste es sein. |
|
Nach oben |
|
|
Promiburi ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 06.06.2020 Beiträge: 21
|
Verfasst am: 07 Jun 2020 - 14:15
Re: arbeit auf Weihnachtsmarkt auf Gewerbeschein |
|
|
Nepalina hat Folgendes geschrieben: | Hallo ihr Lieben,
ich habe auf dem Weihnachtsmarkt auf Rechnung gearbeitet und wollte Fragen, ob es ausreicht, wenn ich in meiner EÜR einfach nur die Rechnungen und den Verdienst angebe? Und ich muss das in Anlage G bei der Steuer angeben richtig ?
Ich hatte keine Ausgaben, sondern nur Einnahmen über den Gewerbeschein.
Danke für eure Antworten |
Ja so müsste es sein |
|
Nach oben |
|
|
|