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Fragen zur Steuererklärung

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Sunnyme



Joined: 23 Sep 2006
Posts: 1
Location: Düsseldorf

PostPosted: 12 Mar 2014 - 18:00

Steuerklärung, Studentenjob, Studentenstatus und Selbstständ
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Hallo,

ich habe folgende Situation:

Ich war letztes Jahr bis September als studentische Aushilfe beschäftigt, habe das ganze Jahr über selbstständig gearbeitet und war auch ganzjährig Studentin.

Bei welcher Steuererklärung kann ich meine Krankenkassenbeiträge, meine Studiengebühren, meine Fahrten zu Uni und zum Studentenjob geltend machen? In der normalen Einkommenssteuererklärung? Oder gehört das alles zu den Werbungskosten, die ich pauschal mit 1000€ ansetzen kann?
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Guest






PostPosted: 12 Mar 2014 - 20:58

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I. d. R. gilt die Ist-Besteuerung, d. h., die Beträge werden erfasst, wenn das Geld auf dem Konto gebucht ist. Man kann auch eine Soll-Besteuerung beantragen, dann ist der Monat ausschlaggebend, in dem die Rechnung gestellt wurde. Damit lassen sich ggf. Steuern sparen, das ist also eher was für Uli Hoeneß lol
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LenaSa
ABC-Schütze


Joined: 17 Jun 2015
Posts: 16
Location: Limburg

PostPosted: 18 Apr 2016 - 19:03

Steuererklärung
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Hallo Zusammen,
ich habe zwei Steuernummern, einmal für mein Angestelltenverhältnis und einmal für die Promo. D. h. ich muss zwei Steuererkärungen machen, oder? bzw. eine Steuererkärung für mein Angestelltenverhältnis und eine Einnahme-Überschuss-Rechnung wenn unter 17.500 EUR pro Jahr?
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Guest






PostPosted: 18 Apr 2016 - 20:30

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Du machst eine Steuererklärung für die Summe deiner Einkünfte (also Festanstellung + Promo + eventuelle sonst. Einkünfte). Deine Einnhame aus dem Gewerbebetrieb weist du dabei mit einer Einnahme - Überschussrechnung EÜR nach.
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LenaSa
ABC-Schütze


Joined: 17 Jun 2015
Posts: 16
Location: Limburg

PostPosted: 19 Apr 2016 - 7:33

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Machst Du das auch immer so?
Finde es nur komisch, weil ich ja dann zwei Steuernummern habe und wenn ich nur eine Steuererklärung mache dann brauche ich auch eigentlich keine zweite, oder?
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Guest






PostPosted: 19 Apr 2016 - 8:41

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Nee, bei mir macht das ein Steuerbüro hehe In Deutschland bekommst du mit deiner Geburt eine Steuer-ID, unter der dein Leben lang alle steuerrelevanten Dinge mehr und mehr digital zusammengetragen und verarbeitet werden (Zinserträge, abziehbare Versicherungsbeiträge etc.). Die betrifft deine privaten Steuern (Einkommenssteuer). Da die Verwaltung in Deutschald sehr kompliziert ist, bekommst du mit der Anmeldung eines Gewerbetriebes eine weitere Steuernummer. Die ist deiner persönlichen ID "untergeordnet" und hierrunter werden alle deine betrieblichen Steuern erfasst und geführt (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc.). Zur Ermittlung deiner Einkommenssteuer (die Erklärung gibts du unter deiner ID ab), werden grundsätlich alle deiner Einkünfte in dieser Erklärung erfasst, addiert, vorausgezahlte Steuern und Freibeträge abgezogen und daraus dein zu versteuererndes Einkommen errechnet. Hierzu ist also notwendig, dass du unter deiner betrieblichen Steuernummer deine Erträge mittels einer EÜR in deiner Steuererklärung angibts.
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Janaw1983
ABC-Schütze


Joined: 28 Jun 2005
Posts: 16
Location: Neuss

PostPosted: 21 Mar 2017 - 19:30

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auch bei weniger als 17.500€ freiberuflich musst du eine machen Wink
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promojoker



Joined: 27 Jul 2014
Posts: 2
Location: Augsburg

PostPosted: 07 Nov 2017 - 12:17

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Mit wie viel Einkommenssteuer muss man ca. bei
13 000, 15 000, 17000 rechnen. Einkommen fand nur auf Gewerbe statt.
Werbungskosten ca. 2000/3000
Vielleicht hat jmd eine Beispielrechnung am start.
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Natz89
Promo-Noob


Joined: 17 Oct 2016
Posts: 87
Location: Erfurt

PostPosted: 31 Dec 2017 - 16:12

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promojoker wrote:
Mit wie viel Einkommenssteuer muss man ca. bei
13 000, 15 000, 17000 rechnen. Einkommen fand nur auf Gewerbe statt.
Werbungskosten ca. 2000/3000
Vielleicht hat jmd eine Beispielrechnung am start.


Hey,

einfach in der aktuellen Einkommensteuertabelle schauen:

http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2017.pdf

LG
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Dimitroula



Joined: 01 Nov 2015
Posts: 3
Location: Mannheim

PostPosted: 05 Apr 2018 - 9:57

Minijob und Gewerbe
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Hi zusammen,

eine Freundin von mir plant parallel zu ihrem Minijob 500€brutto (400€ irgendwas netto) ein Gewerbe anzumelden.
Worauf sollte sie achten?
Werden alle Einkünfte zusammen am Ende des Jahres als Einkommen betrachtet? Der minijob ist ja steuerfrei und zweitens muss sie was bei der Krankenversicherung beachten, momentan zahlt ja ihr Arbeitgeber die Krankenversicherung.

Danke schon mal im Voraus
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Nepalina



Joined: 17 Sep 2019
Posts: 1
Location: Köln

PostPosted: 18 Sep 2019 - 12:20

arbeit auf Weihnachtsmarkt auf Gewerbeschein
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Hallo ihr Lieben,

ich habe auf dem Weihnachtsmarkt auf Rechnung gearbeitet und wollte Fragen, ob es ausreicht, wenn ich in meiner EÜR einfach nur die Rechnungen und den Verdienst angebe? Und ich muss das in Anlage G bei der Steuer angeben richtig ?

Ich hatte keine Ausgaben, sondern nur Einnahmen über den Gewerbeschein.

Danke für eure Antworten
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Promiburi
ABC-Schütze


Joined: 06 Jun 2020
Posts: 21

PostPosted: 07 Jun 2020 - 14:14

Re: Fragen zur Steuererklärung
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Anonymous wrote:
Huhu,

habe im Dezember eine Promoaktion gemacht und auch erst kurz davor mein Gewerbe angemeldet. Die Vergütung bekomme ich erst nächstes Jahr.
Dann zählt das Einkommen doch auch erst zu 2009, oder?? In der Einkommensteuererklärung von diesem Jahr taucht die Aktion dann gar nicht auf, obwohl sie dieses Jahr stattgefunden hat?

Versteh ich das richtig, dass immer das Jahr "zählt", wann man das Honorar bekommen hat - nicht, wann man dafür gearbeitet hat?

Oder gibt es eine Möglichkeit, es noch zu diesem Jahr rechnen zu lassen - was für mich wegen Einkommensgrenzen vieeel besser wäre?

Danke schon mal und LG.


Also es zählt meines Wissens immer das, was auf deim Konto eingeht. Also wenn du es Im Februa 2009 bekommst, dann ist es dieser Eingang, egal wann du gearbeitet hast oder was auf deiner Rechnung steht.
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Promiburi
ABC-Schütze


Joined: 06 Jun 2020
Posts: 21

PostPosted: 07 Jun 2020 - 14:15

Re: Steuererklärung
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LenaSa wrote:
Hallo Zusammen,
ich habe zwei Steuernummern, einmal für mein Angestelltenverhältnis und einmal für die Promo. D. h. ich muss zwei Steuererkärungen machen, oder? bzw. eine Steuererkärung für mein Angestelltenverhältnis und eine Einnahme-Überschuss-Rechnung wenn unter 17.500 EUR pro Jahr?


Ja so müsste es sein.
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Promiburi
ABC-Schütze


Joined: 06 Jun 2020
Posts: 21

PostPosted: 07 Jun 2020 - 14:15

Re: arbeit auf Weihnachtsmarkt auf Gewerbeschein
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Nepalina wrote:
Hallo ihr Lieben,

ich habe auf dem Weihnachtsmarkt auf Rechnung gearbeitet und wollte Fragen, ob es ausreicht, wenn ich in meiner EÜR einfach nur die Rechnungen und den Verdienst angebe? Und ich muss das in Anlage G bei der Steuer angeben richtig ?

Ich hatte keine Ausgaben, sondern nur Einnahmen über den Gewerbeschein.

Danke für eure Antworten



Ja so müsste es sein
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