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Fragen zur Steuererklärung

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Goeksu87
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 17.11.2009
Beiträge: 13
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 09 Apr 2010 - 19:58

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Danke erstmal für eure hilfreichen antworten. Ich bin nur leider nicht sehr viel schlauer als vorher. Kann ich die Unterlagen die ich brauche auch im Internet ausdrucken?

Als ich meinen Gewerbeschein beantragt hatte, habe ich angegeben, dass ich keine Mehrwertsteuer ausweisen möchte, kann ich dann trotzdem meine Ausgaben, so wie Tankkosten und Briefumschläge usw angeben und bekomme das Geld dann zurück?

Oder kann man das nur wenn man die Mehrwertsteuer ausweist und kann man das einfach ändern oder wie läuft das?

Danke für eure Hilfe.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Apr 2010 - 20:09

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Die Unterlagen müsstest Du vom Finanzamt zugeschickt bekommen haben?!

Das Geld für Deine Ausgaben bekommst Du nicht zurück, das könntest Du von der Steuer absetzen, wenn Du welche zahlen müsstest. D.h. Du würdest die Ausgaben von Deinem Umsatz abziehen. Das hat nichts damit zu tun, ob Du die Mehrwertsteuer berechnest.
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Goeksu87
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 17.11.2009
Beiträge: 13
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 09 Apr 2010 - 20:11

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Aber bei 1800€ im Jahr muss ich doch keine Steuern zahlen oder? Ich dachte erst ab 17 500€ muss man Steuern zahlen.
Dann brauche ich doch eigentlich auch nicht angeben, was für Ausgaben ich hatte. Ich habe seit drei Jahren nen Gewerbeschein, mir wurde noch nie irgendein Formular zugeschickt. Immer kam nur ein Brief, dass ich meine Steuererklärung nicht abgegeben habe und noch eine Frist von einem Monat oder so hab.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Apr 2010 - 20:17

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Genau, bei 1800 € musst Du keine Steuern zahlen, deshalb sagte ich ja auch, dass ich mir die Arbeit mit den Ausgaben nicht machen würde...

Wie hast Du denn bis jetzt Deine Steuererklärung gemacht? Eine Steuernummer hast Du aber, ja?
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Goeksu87
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 17.11.2009
Beiträge: 13
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 09 Apr 2010 - 20:58

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Ja habe ich. Ich habe bisher nur einmal eine Steuererkläriung gemacht, und da hatte ich gar nicht gearbeitet hab beim Finanzamt erfahren was ich wo eintragen muss.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Apr 2010 - 22:20

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Ok. Ich würde mich an Deiner Stelle mal ans Finanzamt wenden, damit Du die Bögen für die Steuererklärung bekommst. Und dann kannst Du die auch direkt fragen, welchen Boden Du nehmen musst. Bei uns ist das, wie gesagt die Anlage EÜR.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Apr 2010 - 23:28

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Aktuelle Bögen für die Steuererklärung liegen i. d. R. auch in Ortsämtern aus, auf jeden Fall beim FA selber. Aber mal eine andere Frage, wie kannst du von 1.800 € Umsatz im Jahr leben? Kann mir kaum vorstellen, dass das ohne weitere Einkünfte funktioniert Konfus
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Goeksu87
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 17.11.2009
Beiträge: 13
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 10 Apr 2010 - 3:41

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Danke nochmal für eure Antworten, ich werde mich drum kümmern. Wie ich von 1800€ im Jahr leben kann? Ganz einfach Very Happy ich lebe noch bei meinen Eltern Very Happy! Habe im August mein Abitur gemacht und mache zur Zeit nur Promotion.

Very Happy
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Apr 2010 - 15:07

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Hallo ihr Lieben,
habe auch mal eine Frage bzgl. der Steuererklärung und bevor ich n neues Thema aufmache... Wink habe mir Anfang letzten Jahres eine Steuernummer geben lassen und dann im August mit der Ausbildung begonnen.
Habe bis jetzt noch keinen Brief bekommen, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss, kommt der noch? Und wenn müsste ich die doch dann nur für die Selbstständigkeit abgeben oder?
Bei meinen Einkünften müsste ich dann sowieso keine Steuern zahlen, also würde doch eine einfache Auflistung meiner Jobs bzw. Einkünfte reichen? Absetzen werde ich ja leider sowieso nichts können, wie ich hier rausgelesen habe...

LG
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Apr 2010 - 20:38

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Also Originale weiterzugeben aber den Betrag auf deiner Rechnung aufzuführen wird wohl schwierig (wie ich hier gelesen habe). Der Betrag müsste ja dann außerhalb des Leistungsumfangs erscheinen. Ich handhabe solche Geschichten immer so: Entweder Beleg gegen Bares oder Betrag wird in meinen Leistungsumfang aufgenommen. Dann können die auch ohne Beleg die Vorsteuer aus dem Gesamtbetrag der Rechnung ziehen. Wenn ich dann aber schon Auslagen für Agenturen durch meine Buchhaltung schleifen muss, führe ich immer den Bruttobetrag des Beleges als Nettobetrag im Leistungsumfang auf, dann auf alles die Umsatzsteuer. Da gab es bisher auch noch keine Agnetur, die sich beschwert hat, hab ja auch Aufwand dadurch. Aber Variante 1 ist mir immer noch am liebsten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Apr 2010 - 20:50

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Für die Abgabe der Steuerklärung gibt es vorgeschriebene Fristen (für 2009 ist es der 31. Mai 2010). Wenn dich das FA postalisch daran erinnert, bist du i. d. R. schon ca. 1 Jahr überfällig. Wenn du eine Steuernummer hast bzw. Einnahmen aus Gewerbe oder freiberuflicher Tätigkeit kannst du natürlich deine Betriebsausgaben "absetzen", oder besser gesagt umsatzmindernd geltend machen. Sobald du ein Gewerbe anmeldest bsit du zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Da gehören dann grundsätzlich alle Einkünfte die du hast rein! Nicht nur dein Gewerbe.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Apr 2010 - 1:48

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Also ich gebe in solchen Fällen 50 € netto an, darauf die MwSt., dann nur Kopie beilegen. Das ist nach Aussagen meines FA (obwohl ich denen schon längst nicht mehr alles glaube) und meines Steuerberaters (dem glaube ich schon eher) so dann völlig korrekt.

Letzlich ein Nullsummenspiel, aber ich bekomme meine 59,50 wieder, abzuführende Umsatzsteuer und Vorsteuer heben sich auf.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Apr 2010 - 17:26

Antworten mit Zitat  

Auch Angestellte sind u.U. zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, z.B. wenn sie aufgrund der Höhe ihrer Einkünfte einkommensteuerpflichtig sind oder wenn sie sich Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen.

Ansonsten ist es zumindest fahrlässig, keine zu machen, da i.d.R. Erstattungen anfallen. Folgen hat es nicht, außer weniger Geld in der Tasche.

Als Gewerbetreibender ist man dann allerdings zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Apr 2010 - 8:17

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StSchlegel hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
lasst ihr eure steuer von einem steuerberater bearbeiten oder macht ihr die selbst?


ich mache bis jetzt alleine aber mit hilfe von steuersoftware, die man überall kaufen kann. das ist eine sehr gute hilfsmittel sowie präzise.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Sep 2010 - 9:00

Steuererklärung + Verspätet?
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Hallo,

ich habe eine Frage wie ist das mit der Steuererklärung, wenn man die Vergessen hat?
Einfach nachmachen und einreichen , oder hat man dann Ärger zu befürchten?
Es wäre auch ihre erste Steuererklärung, man könnte ja sagen, hey, man wuste es nicht oder so etwas in der Art.
Hatte jetzt auch schon von einigen gehört, die seid Jahre einfachnie eine anfertigen, aber das kann ja wohl nicht gut gehen.?

Also was sollte man da am besten tuen, würde mich sehr über eure Tipps freuen

Gruß
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