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Tätigkeitsbeschreibung Gewerbeschein

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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Jul 2009 - 16:56

Tätigkeitsbeschreibung Gewerbeschein
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Bei mir haben die auf dem Gewerbeamt gesagt, dass die Deklination des Geschäftsbereichs nur sekundär ist.
Für die spielt es keine große Rolle ob einer aus dem Service jetzt Promoter macht. Beim Nebengewerbe sollte das kein Problem darstellen, allerdings beim Hauptgewerbe macht das Gewerbeamt dann doch einen Unterschied.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Okt 2009 - 8:32

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Bei mir steht "Promotion" und das kann ja von Gastro über Fachberatung wirklich alles sein...Grüße Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Nov 2009 - 11:45

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meine Tätigkeitsbezeichnung lautet :Propagandistin,klingt ziemlich altmodisch Crying or Very sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Dez 2009 - 12:28

Finanzbeamter
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Leider hatte ich nicht so ein Glück mit meinem zuständigen Finanzbeamten. Ich hatte ähnliches wie Ihr beschrieben habt angegeben (sprich Promotion) und er wollte alles haarklein erfahren und wissen. Für wen ich arbeite und was genau unter Promotion zu verstehen ist,waren noch die harmlosen Fragen.
Jetzt warte ich schon seit über 2 Monaten !!!! auf diese Steuernummer. Das ist doch nicht normal,oder???
Habe die Befürchtung, dass wenn ich dort anrufe,mein Antrag eh wieder unter den Stapel wandert und ich erneut Monate warte...Das kann es doch wirklich nicht sein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Dez 2009 - 16:15

Tätigkeitsbeschreibung: Marketing-Assistentin
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Hallo,
wer hat auf seinem Gewerbeschein "Marketing-Assistent/in" stehen? Stimmt es, dass dies eine gute Bezeichnung für den Gerwerbeschein ist? Sind Vollzeitpromoter wirklich Marketing-Assistenten? Wenn man sein Geld hauptberuflich mit Promojobs (aber auch Moderationen, Messehostess, Merchandiser/in, etc.) verdient, ist man dann ein/e Marketing-Assistent/in? Und was bedeutet eigentlich der Begriff Probagandist/in? Diese Bezeichnung haben hier doch auch einige auf ihrem Gewerbeschein stehen, oder?
LG und eine fröhliche Feiertage!
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Dez 2009 - 0:50

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Das ist alles eine Frage der Auslegung. Promoter sind Promoter in und in erster Linie für viele Agenturen tätig um Promotion-Aktionen durchzuführen und Marketing-Assistenten sind Marketing-Assistenten und meiner Meinung nach eher in einem Unternehmen eingebunden und mit der konzeptionellen Umsetzung von Marketing-Maßnahmen betraut. Da Promotions in den Bereich Marketing fallen, kann man sich als Promoter, der Maßnahmen der Marketing-Abteilung (oder einer Agentur) durchführt im weitesten Sinne sicher auch als Markting-Assistent betrachten. Zur zweiten Frage weiß Wikipedia Bescheid:
http://de.wikipedia.org/wiki/Propagandist
weihnachten
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manana1987
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 05.11.2009
Beiträge: 43
Wohnort: Lleipzig

BeitragVerfasst am: 13 Jan 2010 - 1:08

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Dienstleistungen aller Art wurden bei mir abgelehnt argh
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2010 - 12:16

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Hallo,

ich war heute beim Gewerbeamt in Hannover und bin mir nun unschlüssig was die Dame als Tätigkeitsbeschreibung verwendet hat.

Ich wollte wie häufig empfohlen "Dienstleistung aller Art" nehmen und in Klammern gesetzt die Tätigkeiten bspw. Merchandising, Promotion etc. - dies lehnte die Dame allerdings ab.

Nun habe ich folgendes stehen: Werbeagentur, Kundenaquise, Vermittlung von Telekommunikationsdienstleistungen, Promotion ( Werbemaßnahmen - Kein Verkauf und kein Entgegenahme von Bestellungen); Kundenanlyse

Kann ich so bspw. Tätigkeiten für Mobilfunk oder DSL Unternehmen durchführen? - Sprich Vertragsabschlüsse usw.?

Wann beginnt eigentlich der "Verkauf"(?), wenn ich den Kunden abkassiere?
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 26 Feb 2010 - 14:18

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Vermittlung von Telekommunikationsdienstleistungen =
Tätigkeiten für Mobilfunk oder DSL Unternehmen, geht also- logisch Smile. Und als Vermittler darfst Du dann natürlich auch den Kunden Verträge "aufschwatzen".

Neue Kunden anwerben darfst Du auch, ein wenig schwierig könnte es evtl. bei den derzeitigen Begriffen (meiner Ansicht nach) werden, wenn Du Talondurchgänge machen willst.

Die klassischen Promotions kannst Du immer machen; denn da geht es ja "nur" um Abverkaufssteigerung; Du hilfst dem Markt, besser zu verkaufen- und verkaufst nicht im eigentlichen Sinne selber.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Apr 2010 - 23:08

Gewerbescheinbezeichnung
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Also ich hab auch nur "Promotion" als Bezeichnung im Gewerbeschein drin stehen und konnte damit bisher alle Job durchführen, egal ob Verkostungen, Fachberatungen, Sales-Promotion, Sampling oder was weiß ich.
Schließlich beziehe ich die meisten Jobs von Promotionbasis.de und da ist es doch nur logisch das ich "promotion" (wie schon der name der seite ja sagt) drin stehen habe. mr green
Die Dame vom Ordnungsamt konnte auch nichts damit anfangen, aber wenn ich das so drin stehen haben möchte, dann schreibt sie es halt rein yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jun 2010 - 22:01

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Bei mir war das kein problem ich habe eintragen lassen promotion und dienstleistungen bei veranstaltungen, damit ist gastro eingeschlossen und hostess
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Jun 2010 - 19:01

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Hostess ganz bestimmt nicht, das wurde bereits gerichtlich festgestellt, dass es sich dabei um eine abhängig beschäftigte und somit sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Jul 2010 - 21:40

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Ich hab heute mein Gewerbe angemeldet und : Promotion, Verkostung,Sampling, Host eintragen lassen....weil nur Promo nicht ging!

mfg
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Dez 2010 - 21:36

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magkekse hat Folgendes geschrieben:


Irgendein Stuttgarter gerade anwesend? Was schreib' ich denn am besten in den Schein?


Wann geht ihr Stuttgarter mal zu einer (kostenlosen) Rechtsberatung???? Konfus

1)Es gibt in Deutschland die Gewerbefreiheit ("Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind" § 1 GewO).

Dann laßt euch doch das Gesetz in der GewO zeigen,dass "Promotion" verbietet.

2)Was bringt die Umschreibung von Promotion,wenn ihr euch als "Kundenanlyst" etc. bezeichnet,wenn ihr dasselbe macht,wie ein Promoter. kopfschüttel
Sowas nennt man "Behördenwillkür ohne Beurteilungs- und Ermessensspielraum"
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Jan 2011 - 12:54

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annwall hat Folgendes geschrieben:
Hat schon mal jemand mitbekommen, dass das kontrolliert worden ist?


Grüß Dich,

zu Deiner Frage, ob schon jemand mitbekommen hat, dass das kontrolliet worden ist:. Ich bin selber auch Promoter und weiß aus guter Quelle, dass die Promoter/innen ebenfalls "überprüft / gecheckt" werden. Wenn Dich so ein (Dir leider unbekannter Zeitgenosse - der "Checker") während seiner Überprüfung auf das Thema Erlaubnis/Gewerbeschein anspricht, könnte es u.U. mal ungut für Dich am Ende ausgehen.

Diese Checker werden von Mystery Agenturen eingesetzt, um uns zu checken.
Schnell wird man vielleicht in ein persönlicheres Gespräch verwickelt, er zeigt "sog. Interesse" an unserem Job und fragt ganz unverblümt -nachdem er Dein Vertrauen erweckt hat- ob er auch so einen Job machen könne und was man dafür an Genehmigungen etc. braucht. Also immer auf die "Kunden" achten bei einer Promo-Aktion. Nicht alle Kunden sind wirklich "Kunden".

Übrigens in meinem Gewerbeschein ist die Bezeichnung. Verkaufsförderung - Durchführung von Verkaufsfördermaßnahmen" eingetragen. ( Lt. Wikipedia = Als Verkaufsförderung (Sales Promotion) werden innerhalb der Kommunikationspolitik des Marketings alle zeitlich befristeten Aktivitäten mit Aktionscharakter zusammengefasst, die der Aktivierung der Marktbeteiligten (Vertriebsorgane, Händler, Kunden) zur Erhöhung von Verkaufsergebnissen dienen und andere Marketing-Maßnahmen unterstützen.)

Grüße

Airboss
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